Montabaur
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Nr. 44/97
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“Offentl. Bekanntmachungen”
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Verbandsgemeinderates Montabaur
Die nächste Sitzung des Verbandsgemeinderates Montabaur findet am Mittwoch, dem 5. November 1997, im Sitzungssaal des Rathauses (Neubau) statt.
Tagesordnung
I. Nichtöffentliche Sitzung
II. Öffentliche Sitzung Beginn: 17.45 Uhr
1. Bericht des Bürgermeisters
2. Bericht aus den Verbandsgemeindewerken
3. Vorstellung des Buches »25 Jahre Verbandsgemeinde«
4. Errichtung einer »Dualen Oberschule« an der Heinrich-Roth- Schule in Montabaur
5. Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1996
6. Nachtragshaushaltssatzung und -plan 1997 der Verbandsgemeinde Montabaur und Nachtragswirtschaftspläne 1997 der Verbandsgemeindewerke
7. Zustimmung.zur Bildung und Übertragung der Geschäftsbereiche im Zuge der Neuorganisation der Verbandsgemeindeverwaltung
8. Festsetzung der Besoldung und Aufwandsentschädigung des ersten Beigeordneten der Verbandsgemeinde
9. Bericht über die Maßnahmen zur Eingliederung von arbeitslosen Sozialhilfeempfängern in der Verbandsgemeinde Montabaur
10. Einwohnerfragestunde
11. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen 56410 Montabaur, 28.10.1997
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Hinweis auf Fraktionssitzungen:
Zur Vorbereitung der Sitzung des Verbandsgemeinderates Montabaur am 05.11.1997 finden folgende Fraktionssitzungen statt: CDU: Montag, 03.11.1997,18.00 Uhr, im Sitzungssaal des
Rathauses, 3. Stock (Neubau), Telefon 02602/ 126.122
SPD: Montag, 03.11.1997, 20.00 Uhr, im Trau- und Be-
sprechungszimrrier des Rathauses (Neubau), 2. Stock, Telefon 02602/126.121'
FWG: Montag, 03.11.1997, 20.00 Uhr, im Sozialraum des
Rathauses, 3. Stock, Neubau, Telefon 02602/ 126.188
B 90/Grüne: Montag, 03.11.1997, 20.00 Uhr, Kreisbüro der B 90/Grünen, Wallstraße 2,56410 Montabaur, Telefon 02602/994353
Öffentliche Bekanntmachung
Betr.: BAB A 3, ICE Neubaustrecke Köln - Frankfurt, Ingenieurbauwerke im Bereich Anschluß Bahnhof Montabaur
hier: Vermessungs- und Baugrunderkundungsarbeiten
Das Straßenprojektamt Vallendar beabsichtigt, für den geplanten Neubau der ICE-Strecke Köln - Frankfurt und den damit verbundenen neuen Zufahrten zur A 3 im Bereich des Bahnhofs Montabaur »Vorarbeiten« gemäß § 16 a Bundesfernstraßengesetz (FStrG) durchzuführen. Es ist beabsichtigt, Vermessungs- und Baugrunderkundungsarbeiten vorzunehmen.
Diese »Vorarbeiten« sind für den Zeitraum zwischen November 1997 und April 1998 vorgesehen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Durchführung aller vorgenannten Arbeiten Einzelheiten der geplanten Baumaßnahme, wie z. B. die Inanspruchnahme einzelner Grundstücke für die eigentliche Baudurchführung, nicht erkennen lassen.
Für Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit legt das Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in der Fassung vom 08.08.1990 in § 16 a Abs. 1 fest, daß Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte Vorarbeiten zur Vorbereitung der Planung entschädigungslos zu dulden haben. Es ist jedoch geplant, die Bohrungen weitgehend auf öffentlichem Gelände durchzuführen.
Gemäß § 16 a Abs. 2 des FStrG wird hiermit die Absicht, Vorarbeiten durchzuführen, den Eigentümern oder sonstigen Nutzungsberechtigten durch ortsübliche Bekanntmachung zur Kenntnis gegeben. Vor dem eigentlichen Arbeitsbeginn wird ein Bediensteter unseres Amtes bzw. der durch uns beauftragten Firma die direkt Betroffenen unmittelbar unterrichten.
Entstehen durch die Vermessungs- und Baugrunderkundungsarbeiten einem Eigentümer oder sonstigen Nutzungsberechtigten unmittelbar Vermögensnachteile, wird gemäß § 16 a Abs. 3 des FStrG eine angemessene Entschädigung geleistet.
Seitens des Straßenprojektamtes Vallendar erfolgt die Entschädigung aufgrund von Gutachten. Kommt eine Einigung über die Geldentschädigung nicht zustande, so setzt die nach Landesrecht zuständige Behörde auf Antrag der Straßenbaubehörde oder des Berechtigten die Entschädigung fest. Vor der Entscheidung sind die Beteiligten zu hören.
Die Arbeiten werden von einer durch das Straßenprojektamt Vallendar beauftragten Firma durchgeführt.
Es ist vorgesehen, dafür so wenig wie möglich Privatgelände in Anspruch zu nehmen. Alle Bohrlöcher und Schürfgruben werden nach Beendigung der Arbeiten ordnungsgemäß verfüllt. Soweit die Vermessungspunkte in landwirtschaftlich genutztes Gelände fallen, werden diese mindestens 30 cm unter Flur gesetzt, um die Flächenbestellung nicht zu behindern. Eine vorübergehende Markierung der Bohrpunkte mit Holzlatten wird etwa 50 cm über Gelände hinausragen.
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Montabaur
Der Leiter des Straßenprojektamtes Vallendar
Öffentliche Bekanntmachung
Planfeststellung nach § 18 Absatz 1 AEG für die Neubaustrecke Köln-Rhein/Main
Teilabschnitt 73
Gemeinde Nentershausen .Gemarkung Nentershausen
Gemeinde Heilberscheid.Gemarkung Heilberscheid

