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Montabaur

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Nr. 44/97

Offentl. Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Verbandsgemeinderates Montabaur

Die nächste Sitzung des Verbandsgemeinderates Montabaur fin­det am Mittwoch, dem 5. November 1997, im Sitzungssaal des Rathauses (Neubau) statt.

Tagesordnung

I. Nichtöffentliche Sitzung

II. Öffentliche Sitzung Beginn: 17.45 Uhr

1. Bericht des Bürgermeisters

2. Bericht aus den Verbandsgemeindewerken

3. Vorstellung des Buches »25 Jahre Verbandsgemeinde«

4. Errichtung einer »Dualen Oberschule« an der Heinrich-Roth- Schule in Montabaur

5. Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben für das Haus­haltsjahr 1996

6. Nachtragshaushaltssatzung und -plan 1997 der Verbandsge­meinde Montabaur und Nachtragswirtschaftspläne 1997 der Verbandsgemeindewerke

7. Zustimmung.zur Bildung und Übertragung der Geschäftsbe­reiche im Zuge der Neuorganisation der Verbandsgemeinde­verwaltung

8. Festsetzung der Besoldung und Aufwandsentschädigung des ersten Beigeordneten der Verbandsgemeinde

9. Bericht über die Maßnahmen zur Eingliederung von arbeitslo­sen Sozialhilfeempfängern in der Verbandsgemeinde Monta­baur

10. Einwohnerfragestunde

11. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen 56410 Montabaur, 28.10.1997

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Hinweis auf Fraktionssitzungen:

Zur Vorbereitung der Sitzung des Verbandsgemeinderates Mon­tabaur am 05.11.1997 finden folgende Fraktionssitzungen statt: CDU: Montag, 03.11.1997,18.00 Uhr, im Sitzungssaal des

Rathauses, 3. Stock (Neubau), Telefon 02602/ 126.122

SPD: Montag, 03.11.1997, 20.00 Uhr, im Trau- und Be-

sprechungszimrrier des Rathauses (Neubau), 2. Stock, Telefon 02602/126.121'

FWG: Montag, 03.11.1997, 20.00 Uhr, im Sozialraum des

Rathauses, 3. Stock, Neubau, Telefon 02602/ 126.188

B 90/Grüne: Montag, 03.11.1997, 20.00 Uhr, Kreisbüro der B 90/Grünen, Wallstraße 2,56410 Montabaur, Telefon 02602/994353

Öffentliche Bekanntmachung

Betr.: BAB A 3, ICE Neubaustrecke Köln - Frankfurt, Inge­nieurbauwerke im Bereich Anschluß Bahnhof Monta­baur

hier: Vermessungs- und Baugrunderkundungsarbeiten

Das Straßenprojektamt Vallendar beabsichtigt, für den geplanten Neubau der ICE-Strecke Köln - Frankfurt und den damit verbun­denen neuen Zufahrten zur A 3 im Bereich des Bahnhofs Monta­baur »Vorarbeiten« gemäß § 16 a Bundesfernstraßengesetz (FStrG) durchzuführen. Es ist beabsichtigt, Vermessungs- und Baugrunderkundungsarbeiten vorzunehmen.

Diese »Vorarbeiten« sind für den Zeitraum zwischen November 1997 und April 1998 vorgesehen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Durchführung aller vorgenannten Arbeiten Einzelheiten der geplanten Bau­maßnahme, wie z. B. die Inanspruchnahme einzelner Grund­stücke für die eigentliche Baudurchführung, nicht erkennen las­sen.

Für Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit legt das Bundesfern­straßengesetz (FStrG) in der Fassung vom 08.08.1990 in § 16 a Abs. 1 fest, daß Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte Vorarbeiten zur Vorbereitung der Planung entschädigungslos zu dulden haben. Es ist jedoch geplant, die Bohrungen weitgehend auf öffentlichem Gelände durchzuführen.

Gemäß § 16 a Abs. 2 des FStrG wird hiermit die Absicht, Vorar­beiten durchzuführen, den Eigentümern oder sonstigen Nut­zungsberechtigten durch ortsübliche Bekanntmachung zur Kenntnis gegeben. Vor dem eigentlichen Arbeitsbeginn wird ein Bediensteter unseres Amtes bzw. der durch uns beauftragten Firma die direkt Betroffenen unmittelbar unterrichten.

Entstehen durch die Vermessungs- und Baugrunderkundungsar­beiten einem Eigentümer oder sonstigen Nutzungsberechtigten unmittelbar Vermögensnachteile, wird gemäß § 16 a Abs. 3 des FStrG eine angemessene Entschädigung geleistet.

Seitens des Straßenprojektamtes Vallendar erfolgt die Entschä­digung aufgrund von Gutachten. Kommt eine Einigung über die Geldentschädigung nicht zustande, so setzt die nach Landes­recht zuständige Behörde auf Antrag der Straßenbaubehörde oder des Berechtigten die Entschädigung fest. Vor der Entschei­dung sind die Beteiligten zu hören.

Die Arbeiten werden von einer durch das Straßenprojektamt Vallendar beauftragten Firma durchgeführt.

Es ist vorgesehen, dafür so wenig wie möglich Privatgelände in Anspruch zu nehmen. Alle Bohrlöcher und Schürfgruben werden nach Beendigung der Arbeiten ordnungsgemäß verfüllt. Soweit die Vermessungspunkte in landwirtschaftlich genutztes Gelände fallen, werden diese mindestens 30 cm unter Flur gesetzt, um die Flächenbestellung nicht zu behindern. Eine vorübergehende Markierung der Bohrpunkte mit Holzlatten wird etwa 50 cm über Gelände hinausragen.

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Montabaur

Der Leiter des Straßenprojektamtes Vallendar

Öffentliche Bekanntmachung

Planfeststellung nach § 18 Absatz 1 AEG für die Neubaustrecke Köln-Rhein/Main

Teilabschnitt 73

Gemeinde Nentershausen .Gemarkung Nentershausen

Gemeinde Heilberscheid.Gemarkung Heilberscheid