Montabaur
12
Nr. 43/97
Alte Herren Eigendorf
Am Samstag, dem 25. Oktober 1997, spielen wir in Eigendorf gegen Girod. Spielbeginn: 16.00 Uhr.
SV »Olympia« Eschelbach
Fußball 1. Mannschaft
Unser nächstes Spiel bestreiten wir am Sonntag, 26.10.1997, um 14.30 Uhr beim TuS Montabaur II im Stadion (Rasen). Achtung: Das Spiel wird evtl, auf 12.00 Uhr vorverlegt!
Abteilung Alte Herren
Unser nächstes Spiel findet am 25.10.1997 in Stahlhofen statt. Abfahrt ab Gaststätte »Zur Brücke« um 15.30 Uhr. Anstoß: 16.00 Uhr.
Preisskat in Eschelbach am 31.10.1997
A.H.-Mitglieder an Preise denken.
Thekenmannschaft Ettersdorf
Am Mittwoch, dem 29.10.1997, spielen wir gegen die Thekenmannschaft aus Herschbach. Sportplatz: Herschbach, Spielbeginn: 19.00 Uhr, Abfahrt: 18.15 Uhr.
Frauenkreis Horressen
Der Frauenkreis Horressen fertigt in diesem Jahr wieder Gestecke für Allerheiligen. Sie werden am Sonntag, 26. Oktober, nach dem Gottesdienst (zirka 11.30 Uhr) und nachmittags von 14.00 bis 18.00 Uhr im Pfarrheim zum Verkauf angeboten. Der Erlös ist für die neue Orgel bestimmt.
Ski-Club Horressen 1984 e.V.
Ski-Basar
Am 8. und 9. November 1997 findet im Gasthaus »Westemaid« in Horressen wieder unser Ski-Basar statt. Gebrauchte Wintersportartikel können zum Kauf angeboten und gekauft werden. Annahme der zu verkaufenden Artikel ist Samstag, 08.11., in der Zeit von 15.00 bis 18.00 Uhr.
Verkauf ist am Sonntag, 09.11., von 10.00 bis 16.00 Uhr.
Zu einem günstigen Preis bieten wir wieder einen Wachs- und Schleifservice sowie Einstellen von Bindungen an. Selbstgebackener Kuchen und Kaffee stehen am Sonntag für Sie bereit, und bei unserer großen.Tombola, ebenfalls am Sonntag, gegen 15.00 Uhr, gibt es wieder wertvolle Preise zu gewinnen.
SG Horressen/Elgendorf
Am Sonntag, 26.10.1997, um 14.30 Uhr empfängt unsere 1. Mannschaft die Gäste vom Oberliga-Absteiger SG 06 Betzdorf. Das Team von Trainer Rudi Krug bittet um Ihre Unterstützung in diesem wichtigen Meisterschaftsspiel.
Die 2. Mannschaft muß zur gleichen Zeit beim SV Marienrachdorf antreten.
Die 3. Mannschaft spielt um 12.30 Uhr bei der DJK Neustadt/Fernthal IV.
“AHRBACHGEMEINDEN”
_ Boden _
Sprechstunde der Ortsbürgermeisterin
Nach Vereinbarung.Telefon 02602/8425
Heiligenroth
Sprechzeiten des Ortsbürgermeisters
Dienstags.17.00 bis 19.30 Uhr
und .nach Vereinbarung
Telefon...02602/16606
Fax.02602/917396
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 07.10.1997 der Ortsgemeinde Heiligenroth für das Haushaltsjahr 1996
I. Haushaltsrechnung
Feststellung des Ergebnisses:
Verwaltungshaushalt DM
Vermögenshaushalt DM
Gesamt DM
Soll-Einnahmen
2.839.418,36
353.826,07
3.193.244,43
Summe bereinigte Soll-Einnahmen
2.839.418,36
353.826,07
'
3.193.244,43
Soll-Ausgaben
2.839.418,36
353.826,07
3.193.244,43
Summe bereinigte Sollausgaben
2.839.418,36
353.826,07
3.193.244,43
Überschuß/Fehlbetrag
Festgestellt: Montabaur, 28.02.1997 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
gez. Reusch, I. Beigeordneter
II. Entlastungsbeschluß
Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1996 aufgestellte Jahresrechnung gemäß § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1996 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet.
Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach §100 GemO erteilt.
Ortsbürgermeister Zerfas sowie die Ortsbeigeordneten Herbst, Esselmann und Frink nahmen an der Abstimmung gemäß § 22 GemO nicht teil.
III. Öffentliche Auslegung
Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 27.10. bis 05.11.1997 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Heiligenroth, den 16.10.1997 Ortsgemeindeverwaltung Heiligenroth
gez. Zerfas, Ortsbürgermeister
1. Satzung
der Ortsgemeinde Heiligenroth
zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 18. Oktober 1997
Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth hat in seiner Sitzung am 07.10.1997 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 104) sowie der §§ 2 Abs. 3, 5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 Satz 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) vom 04.03.1983 (GVBI. S. 69, BS. 2127-1) folgende Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekanntgemacht wird.
§1
Die Satzung der Ortsgemeinde Heiligenroth über das Friedhofsund Bestattungswesen vom 30.11.1987 wird wie folgt geändert:
1. § 15 Abs. 3 wird folgender Satz 3 neu hinzugefügt: •
»In eine Urnenreihengrabstätte darf maximal noch eine weitere Urne aufgenommen werden.«
2. § 16 Abs. 1 b erhält folgende Fassung:
»... belegten Urnenreihengrabstätten unter den Voraussetzungen der §§ 11 Abs. 2 und 15 Abs. 3«'
§ 16 Abs. 1 b alte Fassung erhält die Ziffer § 16 Abs. 1 c.
§2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Heiligenroth, 18.10.1997 (S.) Zerfas, Ortsbürgermeister
Hinweis:
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des zweiten Landesgesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 22. Dezember 1995 (GVBI. S. 521 ff.) wird auf folgendes hingewiesen:

