Montabaur
13
Nr. 42/97
Heiligenroth
Sprechzeiten des Ortsbürgermeisters
Dienstags.17.00 bis 19.30 Uhr
und .nach Vereinbarung
Telefon.02602/16606
Fax..02602/917396
Bericht über die Sitzung
des Ortsgemeinderates Heiligenroth
vom 07.10.1997
Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen beschlossen
Die Ortsgemeinde Heiligenroth wollte die Möglichkeit schaffen, daß in einer Urnenreihengrabstätte zwei Urnen beigesetzt werden können. Daher mußte die Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen geändert werden.
Der Ortsgemeinderat beschloß,einstimmig die 1. Satzung der Ortsgemeinde Heiligenroth zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen. Die Satzung wird in einer der nächsten Ausgaben des Wochenblattes öffentlich bekanntgemacht.
Haushaltsrechnung 1996 beschlossen und Entlastung erteilt
Bereits Mitte September 1997 tagte der Rechnungsprüfungsausschuß der Gemeinde in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, um sich vor Ort von der ordnungsgemäßen Ausführung der Haushalts- und Kassengeschäfte zu überzeugen, nach Einsichtnahme in die Haushalts- und Kassenbelege wurde abschließend vom Rechnungsprüfungsausschuß festgestellt, daß die Überprüfung zu keinen Beanstandungen Anlaß gab. Daraufhin wurde die Haushaltsrechnung 1996 abgeschlossen und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.
Die Zustimmung zur Jahresrechnung wurde nun in der Sitzung am 07.10.1997 erklärt. Zugleich wurde dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1996 Entlastung erteilt. Die in der Jahresrechnung zusammengestellten Eckdaten über den Abschluß des Haushaltsjahres 1996 werden im Rahmen einer gesonderten öffentlichen Bekanntmachung noch zur Kenntnis gegeben.
Änderungsverfahren für den Bebauungsplan »Illbach-Nord- umgehung«
Der Ortsgemeinderat beschloß, den Bebauungsplan »Illbach« für den gesamten Geltungsbereich durch eine Ergänzung und Konkretisierung der Textfestsetzungen zur Art der baulichen Nutzung und durch eine Eintragung der notwendigen Bürgersteigs- und Böschungsflächen entlang der Erschließungsstraßen zu ändern. Der Änderung des Bebauungsplanes einschließlich textlichen und zeichnerischen Festsetzungen sowie der Begründung wurde in der in der Sitzung vorliegenden Form zugestimmt.
Von der möglichst frühzeitigen Unterrichtung der Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wurde abgesehen, daß sich die Bebauungsplanänderung auf das Plangebiet und die Nachbargebiete nur unwesentlich auswirkt und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.
Außerdem wurde gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Beschluß gefaßt, den Änderungsentwurf einschließlich Begründung, zeichnerischen und textlichen Festsetzungen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Die Verwaltung wurde beauftragt, gleichzeitig das Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten.
Änderungsverfahren für den Bebauungsplan »Industriegebiet«
Der Ortsgemeinderat beschloß, den Bebauungsplan »Industriegebiet« für den gesamten Geltungsbereich durch eine Überarbeitung und Neufassung der textlichen und - teilweise - der zeichnerischen Festsetzungen zu ändern und zu ergänzen und stimmte dem Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes in der in der Sitzung vorliegenden Fassung zu.
Die Ratsmitglieder beschlossen des weiteren, die vorgezogene Bürgerbeteiligung in der Form durchzuführen, daß die textlichen und zeichnerischen Festsetzungen sowie die Begründung und der landespflegerische Planungsbeitrag für die Dauer eines Monats beim Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur eingesehen werden können.
Die Verwaltung wurde außerdem beauftragt, gleichzeitig das Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten.
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes »Illbach« der Ortsgemeinde Heiligenroth
hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth hat in seiner Sitzung am 07.10.1997 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Illbach« wie folgt zu ändern:
1. Einfügung eines einseitigen Bürgersteigs sowie der notwendigen Böschungsflächen entlang der beiden südlichen, inneren Erschließungsstraßen.
2. Ergänzung der textlichen Festsetzungen, um ein konfliktfreies Nebeneinander verschiedener Nutzungen zu gewährleisten.
Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.
Heiligenroth, 13.10.1997 Zerfas, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes »Illbach« der Ortsgemeinde Heiligenroth;
hier: Öffentliche Auslegung der Änderungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth hat in seiner Sitzung am 07.10.1997 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Illbach« zu ändern (siehe vorstehende öffentliche Bekanntmachung). Gleichzeitig hat der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am 07.10.1997 den Beschluß gefaßt, auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zu verzichten.
Die Änderungsplanung einschließlich Begründung sowie textlichen und zeichnerischen Festsetzungen liegt gemäß § 3. Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 27.10.1997 bis 28.11.1997 (einschließlich) bei der Verbandsgemeinde Montabaur, Bauamt, Zimmer 211, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Ohr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur oder der Ortsgemeinde Heiligenroth schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Der Änderungsbereich ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.
m i s er
Heiligenroth, 13.10.1997
Zerfas, Ortsbürgermeister

