Montabaur
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Nr. 41/97
Aus der Sitzung
des Ortsgemeinderates Niedererbach
vom 19.09.1997
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe
Der Ortsgemeinderat stimmte der Leistung der erheblichen überplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1997 bei Haushaltsstelle 6318.9503 (Sanierung der Stützmauer in der Bergstraße - Haushaltsansatz 1.000 DM) in Höhe von 902,48 DM zu.
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei Haushaltsstelle 8550.1300-Einnahmen aus Holzverkäufen.
Erweiterung Dorfgemeinschaftshalle; Auftragsvergabe
Der Ortsgemeinderat beschloß die Vergabe nachstehend aufgeführter Gewerke zur Erweiterung der Dorfgemeinschaftshalle:
- Heizungsarbeiten
- Sanitärarbeiten
- Elektroarbeiten
- Zimmerarbeiten
- Dachdecker- und Klempnerarbeiten
Neuorganisation Forstrevier Ahrbach
Bitte wenden Sie sich zukünftig in allen forstlichen Fragen an den ab 01.10.1997 zuständigen Revierleiter, Bernhard Kloft (02602/90741).
Marcus Foilmann
Kirmesgesellschaft Nomborn
Am Samstag, dem 11.10.1997, findet unser diesjähriger Ausflug statt. Die Fahrt führt uns nach Maischoß zum Weinfest. Vorher fahren wir noch etwas essen. Es wird darum gebeten, sich in die Liste im Gasthaus »Zu den Linden« einzutragen. Abfahrt ist um 14.00 Uhr am Backes.
Spinnstube
Dienstag, den 14. Oktober 1997
Wir treffen uns ab 19.30 Uhr im Nomborner Gemeindehaus zum Spinnen unter dem Motto: Mehr Lebensfreude durch Spinnen!
Aktion »Saubere Landschaft«
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die Ortsgemeinde beteiligt sich auch in diesem Jahr an der Aktion »Saubere Landschaft«, die für Samstag, 11.10.1997, angesetzt ist. In diesem Jahr hat die Kreisverwaltung Preise ausgesetzt für Gemeinden mit den meisten Helfern und für die jüngsten bzw. i ältesten Teilnehmer.
j Ich hoffe und wünsche mir, daß einige dieser Preise in Niedererbach bleiben. So darf ich alle Mitbürgerinnen und Mitbürger aufrufen, nach Möglichkeit an dieser Aktion teilzunehmen. Treffpunkt am Samstag, 11.10.1997, ist um 09.00 Uhr am Dorfbrunnen.
B. Ortseifen, Ortsbürgermeister
Trimm-Treff-Niedererbach e.V.
Für Kinder und Jugendliche ab neun Jahre. Wer tanzt mit? Wir üben einen Jazz-Tanz ein, unter der Leitung von Melanie Fasel. Der Kurs beginnt am Mittwoch, dem 15.10.1997 um 17.00 Uhr. Wo: In der Dorfgemeinschaftshalle Niedererbach.
Info und Anmeldung bei: Elke Schuy, Tel. 8561; Rita Rosenbauer, Tel. 8615.
Nomborn
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Dienstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr
Donnerstags.von 18.30 bis 19.30 Ühr
Telefon 06485/228
Öffentliche Bekanntmachung
über die Einberufung einer Ersatzperson in den Ortsgemeinderat Nomborn (§ 45 KWG i. V. m. § 66 KWO)
Ludger Steil ist aus dem Ortsgemeinderat ausgeschieden. Er wurde in den Ortsgemeinderat gewählt durch Mehrheitswahl. Gemäß § 45 Abs. 1 und 2 des Landesgesetzes über die Wahlen : zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - KWG) wird hiermit als Nachfolger der nächste noch nicht berufene Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl Bernhard Noll, Hauptstraße 19,56412 Nomborn, in den Ortsgemeinderat berufen. Die Voraussetzungen der Wählbarkeit nach § 4 KWG liegen vor. Die Berufung wird hiermit gemäß § 66 Abs. 3 KWO öffentlich bekanntgemacht.
Nomborn, 07.10.1997 (S.)
Brach, Ortsbürgermeister als Wahlleiter
MGV »Arion« Nomborn
Am Samstag, dem 11. Oktober, treffen sich die Sänger des MGV um 19.00 Uhr zum Ansingen am Gemeindehaus.
VfR Nomborn 1920 e.V.
Am Sonntag, dem 12. Oktober, 14.30 Uhr, spielt der VfR Nomborn gegen den SV Welschneudorf.
Vereinsheimdienst ab 13.30 Uhr: Klaus Müller, Fredi Ortseifen und Melanie Reckeikamm.
Niederelbert
ELBERTGEMEINDEN
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Montags.von 18.00 bis 20.00 Uhr
Donnerstags.von 18.00 bis 20.00 Uhr
im Rathaus, Telefon und Fax: 02602/3482
Öffentliche Bekanntmachung
Erweiterung des Bebauungsplanes »Ortslage«, Flur 11, Flurstück 13, der Ortsgenieinde Niederelbert
hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.09.1997 den Beschluß gefaßt, das 1992 eingeleitete Bebauungsplanerweiterungsverfahren fortzuführen und öffentlich auszulegen.
Die Planerweiterungsanlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 20.10.1997 bis 20.11.1997 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 213, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

