Montabaur
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Nr. 37/97
Oktoberfest in Eschelbach
Wann? 12./13./14. September 1997
Wo? Sportplatz Eschelbach am Pavillon und im kleinen Festzelt
Programm:
Freitag, 12.09.1997: 18.00 Uhr AH Eschelbach-Lahnstein, 19.00 Uhr Ü 45 Eschelbach - Ruppach-Goldhausen.
Samstag, 13.09.1997: 14.45 Uhr AH Moschheim - Meudt, 15.45 Uhr AH Weidenhahn -Marienr./Sesshs., 16.45 Uhr AH Ebern- hahn —Bell, 17.45 Uhr AH Staudt-Wirges.
Als besondere Attraktion konnten wir für den Abend die »Zillertaler Schürzenjäger« aus Wirges verpflichten. Bekannt für gute Unterhaltung.
Sonntag, 14.09.1997: 10.00 Uhr Frühschoppen, 14.30 Uhr Meisterschaftsspiel 1. Mannschaft S. V. Olympia Eschelbach gegen Horressen/Elgendorf II.
An allen Tagen herrscht bayerische Gemütlichkeit. Im Ausschank »Original Spaten-Oktoberfestbier« Fohr-Pils in Flaschen. Neben den bayerischen Spezialitäten wie Haxen, Fleischkäse und Sauerkraut, gibt es auch Kaffee und Kuchen aus eigener Herstellung.
Alle, die Fußball in Verbindung mit bayerischer Gemütlichkeit und »Decke-Backe-Musik« lieben, sind herzlich eingeladen. Außer bei dem Meisterschaftsspiel am Sonntag, ist der Eintritt frei.
Es laden ein: Alte Herren, Eschelbach.
Verkehrs- und Verschönerungsverein Ettersdorf
Hiermit laden wir Mitglieder und interessierte Bürger zu einem Arbeitseinsatz am Samstag, dem 20.09.1997, ab 09.00 Uhr, ein. An diesem Tag wollen wir an den Außenanlagen bei der Kapelle arbeiten. Mitzubringen sind Hacke und Schippe. Anschließend ist ein gemütliches Beisammensein an der Schutzhütte geplant.
Thekenmannschaft Ettersdorf
Unser nächstes H. R. Spiel findet am Montag, dem 15.09.1997, gegen die T-M Heilberscheid statt. Spielbeginn: 19.00 Uhr. Spielort: Heilberscheid.
Am Freitag, dem 12.09.1997, treffen wir uns um 19.30 Uhr in Ettersdorf, um gemeinsam zum Polterabend von Petra und Volker Stendebach nach Eppenrod zu fahren.
SV Horressen 1919 e.V.
Damengymnastikgruppe Schnuppermonat Oktober
Im Oktober 1997 bietet der SV Horressen jeden Donnerstag, von 20.00 bis 21.00 Uhr, in der Turnhalle der Waldschule Horressen Schnupperstunden an. Jeder im Alter von 18 bis 80 Jahren kann daran teilnehmen.
Nähere Infos unter Tel.: 90425.
02.10. -Wir haben einen Rücken
09.10. -Circletraining einmal anders (Musik aus den 50er)
16.10. — Was für ein Tag! — Entspannung für jeden
23.10. - Ballspiele auch für Erwachsene
30.10. -Mein Freund-Das Physio-Band
SG Horressen/Elgendorf
Unsere 1. Mannschaft erwartet im nächsten Heimspiel am Sonntag, 14.09.1997, um 14.30 Uhr, die Gäste von der SG Haag/Horath.
Die 2. Mannschaft spielt zur gleichen Zeit im Lokalderby beim SV Olympia Eschelbach.
Die 3. Mannschaft spielt um 12.30 Uhr bei der SG Maischeid/Dierdorf/Wienau III. Dieses Spiel findet auf dem alten Rasenplatz am Hallenbad in Dierdorf statt. Das nächste Auswärtsspiel unserer 1. Mannschaft findet bereits am Freitag, 19.09.1997, um 18.00 Uhr, beim TuS Mayen statt. Spielort ist voraussichtlich Kürrenberg.
“AHRBACHGEMEINDEN”
Boden
Sprechstunde der Ortsbürgermeisterin
Nach Vereinbarung.Telefon 02602/8425
ASV »Deutsche Eiche« 1927 e.V. Boden
Am Samstag, 12.09.1997, um 20.00 Uhr, kommt es in der Ahrbachhalle in Boden zum Spitzenwettkampf der Ringeroberliga Rheinland-Pfalz. Gegner des Westerwälder Traditionsvereines ASV »Deutsche Eiche« 1927 e.V. Boden ist die Ringerwettkampfgemeinschaft Metternich/Rübenach.
Heiligenroth
Sprechzeiten des Ortsbürgermeisters
Dienstags.17.00 bis 19.30 Uhr
und .nach Vereinbarung
Telefon.02602/16606
Fax.02602/917396
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung, Zusammenfassung und Erweiterung des Bebauungsplanes »Illbach« der Ortsgemeinde Heiligenroth hier: Inkrafttreten gemäß § 12 des Baugesetzbuches (BauGB)
Die vom Ortsgemeinderat von Heiligenroth am 29.07.1997 als Satzung beschlossene Änderung des Bebauungsplanes »Illbach« wurde der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises gemäß § 11 BauGB angezeigt. Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat am 01.09.1997 (Az. 6a/60, 610.13) erklärt, daß die Änderung des Bebauungsplanes »Illbach« Rechtsvorschriften nicht verletzt.
Die Bebauungsplanunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Montabaur, Bauamt, Zimmer 204, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft verlangen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Es wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.
Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.
Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
§ 44 Abs. 4 BauGB:
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

