Montabaur
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Nr. 36/97
“Öffentl. Bekanntmachungen”
“Die Verwaltung informiert”
1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan des Abwasserzweckverbandes Bad Ems
für das Wirtschaftsjahr 1997
Die Verbandsversammlung hat aufgrund des Zweckverbandsgesetzes (ZwVG) vom 22.12.1982 (GVBI. S. 476-BS 2020-20) in Verbindung mit der Gemeindeordnung (GemO) und der Eigenbetriebsverordnung für Rheinland-Pfalz (EigVO) den folgenden 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 1997 beschlossen, der nach Genehmigung durch die Bezirksregierung Koblenz als Aufsichtsbehörde vom 04.08.1997 hiermit bekannt gemacht wird. Gemäß § 7 Abs. 1 Ziffer 8 ZwVG in Verbindung mit § 85 Abs. 2 Satz 3 GemO sind die Abwasserbeseitigungseinrichtungen nach den Bestimmungen der EigVO zu verwalten. Nach der EigVO ist ein Wirtschaftsplan zu erstellen.
I.
Mit dem 1. Nachtrags-Wirtschaftsplan werden:
erhöht um
DM
vermindert um DM
und damit der Gesamtbetrag des Wirtschaftsplanes einschließlich des Nachtrages
gegenüber bisher DM
auf nunmehr DM festgesetzt
Im Erfolgsplan die Erträge
0,00
0,00
3.150.100,00
3.150.100,00
die Aufwendungen
0,00
0,00
3.150.100,00
3.150.100,00
Im Vermögensplan die Mittelherkunft
900.000,00
0,00
1.280.000,00
2.180.000,00
die Mittefuerwendung
900.000,00
0,00
1.280.000,00
2.180.000,00
II.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 1997 zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögensplanes erforderlich ist, wird auf DM 1.260.000,00 festgesetzt.
III.
Bleibt unverändert.
IV.
Bleibt unverändert.
Bad Ems, 15.08.1997
Abwasserzweckverband Bad Ems Rink, Verbandsvorsteher
Hinweis:
Der 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 1997 liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 15.09.1997 bis 25.09.1997 öffentlich aus:
a) im Rathaus der Verbandsgemeinde Bad Ems (Nebengebäude), Zimmer 14
b) im Rathaus (Altbau) der Verbandsgemeinde Montabaur, Zimmer 2, 2. Stock.
Gemäß § 24 Abs. 6 GemO wird darauf hingewiesen, daß Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO erlassener Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntgabe als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Bad Ems, 15.08.1997
Verbandsgemeindeverwaltung Rink, Bürgermeister
Öffnungszeiten
der Verwaltung
Montag bis Freitag.
.08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag auch.
.16.00 bis 18.00 Uhr
Zentrale Tel.-Nr.
.02602/126.0
des Bürgerbüro’s
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..08.00 bis 16.00 Uhr durchgehend
Donnerstag.
..08.00 bis 18.00 Uhr durchgehend
Freitag.
.08.00 bis 12.00 Uhr
Tel.-Nr.
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für öffentlich ausliegende Bebauungspläne
(Zimmer 211 und 213)
Montag bis Mittwoch.
.08.00 bis 12.30 Uhr
und.
.14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag.
.08.00 bis 12.30 Uhr
und.
.14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag.
.08.00 bis 12.30 Uhr
Zimmer 211 Tel.-Nr.
.02602/126.113
Zimmer 213 Tel.-Nr.
.02602/126.216
Sprechzeiten der Gleichstellungsbeauftragten
Montag bis Freitag.
.08.00 bis 11.30 Uhr
Tel.-Nr.
.02602/126.232
oder nach Vereinbarung
Rollstuhlfahrer bitte den Eingang am Konrad-Adenauer-Platz
benutzen.
Verabschiedung
eines langjährigen Mitarbeiters
Am Freitag, 29.08.1997, wurde im Rathaus Montabaur in einer kleinen Feierstunde Karl-Heinz Labonte nach ca. 23jähriger Berufstätigkeit bei der Stadt und Verbandsgemeinde Montabaur wegen Erreichen der Rentenaltersgrenze in den Ruhestand verabschiedet.
Herr Labonte trat nach seiner Ausbildung zum Klempner und Installateur sowie mehr als 20jähriger Beschäftigung in Privatfirmen im Juli 1974 in den Dienst der Stadt Montabaur. Dort wurde er im erlernten Beruf beim Bauhof eingesetzt. Aufgrund organisatorischer Veränderungen wechselte er für mehr als 20 Jahre zum Bauhof der Verbandsgemeinde Montabaur. Durch Auflösung des verbandsgemeindeeigenen Bauhofes im Dezember 1996 erfolgte wiederum die Einbeziehung in den städtischen Bauhof.
In all diesem Jahren war Herr Labonte für die Ausführung von Klempner- und Installateurarbeiten in Schulen, gemeindeeigenen Hallen und Wohnungen sowie an öffentlichen Brunnenanlagen zuständig.
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken sowie der stv. Vorsitzende des Personairates Steinebach überreichen dem ausscheidenden Mitarbeiter Labonte eine Dankurkunde und Abschiedsgeschenke
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken sprach dem ausscheidenden Mitarbeiter im Namen des Rates und der Verwaltung Dank für die langjährige und engagierte Mitarbeit aus. Zugleich übermittelte er beste Wünsche für den nun beginnenden Lebensabschnitt, den

