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Montabaur

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Nr. 36/97

Öffentl. Bekanntmachungen

Die Verwaltung informiert

1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan des Abwasserzweckverbandes Bad Ems

für das Wirtschaftsjahr 1997

Die Verbandsversammlung hat aufgrund des Zweckverbandsge­setzes (ZwVG) vom 22.12.1982 (GVBI. S. 476-BS 2020-20) in Verbindung mit der Gemeindeordnung (GemO) und der Eigenbe­triebsverordnung für Rheinland-Pfalz (EigVO) den folgenden 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 1997 be­schlossen, der nach Genehmigung durch die Bezirksregierung Koblenz als Aufsichtsbehörde vom 04.08.1997 hiermit bekannt gemacht wird. Gemäß § 7 Abs. 1 Ziffer 8 ZwVG in Verbindung mit § 85 Abs. 2 Satz 3 GemO sind die Abwasserbeseitigungseinrich­tungen nach den Bestimmungen der EigVO zu verwalten. Nach der EigVO ist ein Wirtschaftsplan zu erstellen.

I.

Mit dem 1. Nachtrags-Wirtschaftsplan werden:

erhöht um

DM

vermindert um DM

und damit der Gesamtbetrag des Wirtschaftsplanes einschließlich des Nachtrages

gegenüber bisher DM

auf nunmehr DM festgesetzt

Im Erfolgsplan die Erträge

0,00

0,00

3.150.100,00

3.150.100,00

die Aufwendungen

0,00

0,00

3.150.100,00

3.150.100,00

Im Vermögensplan die Mittelherkunft

900.000,00

0,00

1.280.000,00

2.180.000,00

die Mittefuerwendung

900.000,00

0,00

1.280.000,00

2.180.000,00

II.

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschafts­jahr 1997 zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögensplanes erforderlich ist, wird auf DM 1.260.000,00 festgesetzt.

III.

Bleibt unverändert.

IV.

Bleibt unverändert.

Bad Ems, 15.08.1997

Abwasserzweckverband Bad Ems Rink, Verbandsvorsteher

Hinweis:

Der 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 1997 liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 15.09.1997 bis 25.09.1997 öffentlich aus:

a) im Rathaus der Verbandsgemeinde Bad Ems (Nebengebäu­de), Zimmer 14

b) im Rathaus (Altbau) der Verbandsgemeinde Montabaur, Zim­mer 2, 2. Stock.

Gemäß § 24 Abs. 6 GemO wird darauf hingewiesen, daß Satzun­gen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO erlassener Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntgabe als von Anfang an gültig zustande gekommen gel­ten. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbands­gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Bad Ems, 15.08.1997

Verbandsgemeindeverwaltung Rink, Bürgermeister

Öffnungszeiten

der Verwaltung

Montag bis Freitag.

.08.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag auch.

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Zentrale Tel.-Nr.

.02602/126.0

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.08.00 bis 12.00 Uhr

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für öffentlich ausliegende Bebauungspläne

(Zimmer 211 und 213)

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und.

.14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag.

.08.00 bis 12.30 Uhr

und.

.14.00 bis 18.00 Uhr

Freitag.

.08.00 bis 12.30 Uhr

Zimmer 211 Tel.-Nr.

.02602/126.113

Zimmer 213 Tel.-Nr.

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Sprechzeiten der Gleichstellungsbeauftragten

Montag bis Freitag.

.08.00 bis 11.30 Uhr

Tel.-Nr.

.02602/126.232

oder nach Vereinbarung

Rollstuhlfahrer bitte den Eingang am Konrad-Adenauer-Platz

benutzen.

Verabschiedung

eines langjährigen Mitarbeiters

Am Freitag, 29.08.1997, wurde im Rathaus Montabaur in einer kleinen Feierstunde Karl-Heinz Labonte nach ca. 23jähriger Be­rufstätigkeit bei der Stadt und Verbandsgemeinde Montabaur wegen Erreichen der Rentenaltersgrenze in den Ruhestand ver­abschiedet.

Herr Labonte trat nach seiner Ausbildung zum Klempner und Installateur sowie mehr als 20jähriger Beschäftigung in Privatfir­men im Juli 1974 in den Dienst der Stadt Montabaur. Dort wurde er im erlernten Beruf beim Bauhof eingesetzt. Aufgrund organisa­torischer Veränderungen wechselte er für mehr als 20 Jahre zum Bauhof der Verbandsgemeinde Montabaur. Durch Auflösung des verbandsgemeindeeigenen Bauhofes im Dezember 1996 erfolgte wiederum die Einbeziehung in den städtischen Bauhof.

In all diesem Jahren war Herr Labonte für die Ausführung von Klempner- und Installateurarbeiten in Schulen, gemeindeeigenen Hallen und Wohnungen sowie an öffentlichen Brunnenanlagen zuständig.

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken sowie der stv. Vorsitzende des Personairates Steinebach überreichen dem ausscheidenden Mitarbeiter Labonte eine Dankurkun­de und Abschiedsgeschenke

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken sprach dem ausscheidenden Mitarbeiter im Namen des Rates und der Verwaltung Dank für die langjährige und engagierte Mitarbeit aus. Zugleich übermittelte er beste Wünsche für den nun beginnenden Lebensabschnitt, den