Montabaur
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Nr. 35/97
“Uber die Ortsgrenze hinaus...”
Strolche-Basar im Buchfinken-Zentrum
Am Sonntag, dem 21. September, findet von 11.00 bis 15.00 Uhr im Buchfinken-Zentrum an der Schule Gackenbach-Horbach wieder ein Basar statt.
Verkauft werden gut erhaltene Herbst- und Winterbekleidung (0 bis 12 Jahre) sowie Spielsachen, Kinderwagen, Wintersportartikel und Umstandsmoden. Für Kaffee, Kuchen und Würstchen wird gesorgt.
Zu verkaufende Artikel werden am Samstag, 20. September, von 14.00 bis 17.00 Uhr, im Buchfinken-Zentrum angenommen. Diese müssen vorher aufgelistet werden.
Formulare dafür und weitere Informationen erhalten Sie: in Gackenbach bei Dina Seng (06439/900906) und Martina Schlosser (6273), in Horbach bei Manuela Reimann (06439/900019), in Horressen bei Marita Kringe (02602/16850).
Je 5,00 DM Bearbeitungsgebühr sowie 15 % des Verkaufserlöses werden wieder einem gemeinnützigen Zweck zugute kommen.
Neue Ideen entwickeln, effektiver arbeiten, Märkte erschließen, mehr verdienen
Frauen suchen neue Erwerbsquellen
Die agrarpolitischen Rahmenbedingungen werden nicht besser! Somit wird es für die Landwirte immer schwieriger, ein ausreichendes Familieneinkommen zu erzielen.
Heute ist in hohem Maße der bäuerliche selbständige Unternehmer bzw. die Unternehmerin gefordert. Unternehmer sein heißt: etwas zu unternehmen und nicht zu unterlassen.
Immer mehr Bauern und Bäuerinnen schauen über den eigenen Tellerrand hinaus. Sie wollen wissen, was erfolgreiche Unternehmer machen. Sie möchten alle nur denkbaren Möglichkeiten ausschöpfen, um die Existenz ihres landwirtschaftlichen Betriebes und damit Arbeits- und Lebensgrundlage ihrer Familie auch langfristig zu sichern.
Um Bäuerinnen, aber auch andere Frauen, die neue Wege der Einkommenserzielung suchen zu unterstützen, bietet die Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt, Bahnhofstraße 32 in Montabaur ab September ein Seminar zu diesen Themen an:
18. September 1997: Selbst aktiv werden, anstatt auf den Zufall zu warten
13./14. Oktober 1997: Lehrfahrt nach Franken (2 Tage)
3. November 1997: Lehrfahrt in den Kreis Borken (1 Tag)
8. Januar 1998: Fördermöglichkeiten und Finanzierung von Einkommensalternativen, Konkretisieren von Ideen Genauere Unterlagen und Informationen bei der SLVA Montabaur, Telefon 02602/92280 (Frau Pötsch oder Frau Feigenbutz), Anmeldungen erbeten bis 10. September 1997.
Fahrt zum Staatstheater Wiesbaden
Der Rhein-Mainische Besucherring bietet für die kommende Spielzeit folgende Theaterfahrten an: am Samstag, 27.09., zur Oper »Rigoletto« v. Verdi, am Donnerstag, 30.10., zum Schauspiel »Heute abend wird improvisiert« v. Luigi Pirandello, am Sonntag, 16.11., zur Oper »La Boheme« v. Puccini, am Sonntag, 28.12., zum Ballett »Giselle« v. Adolphe Adam, am Sonntag, 22.02.1998 (Fastn.), zum Musical »Anatevka« v. Jerry Bock, am Samstag, 18.04., zur Oper »Falstaff« v. Verdi.
Anmeldungen bitte unter Telefon-Nummer 02602/12961 ab 18.00 Uhr.
Putzfrauen-Kabarett »Die Türkinnen«
ln der Woche des ausländischen Mitbürgers im September 1997 kann die SPD Westerwald mit einem besonderen Highlight aufwarten. Dem Arbeitskreis Ausländer/Aussiedler ist es gelungen das bekannte Putzfrauen-Kabarett »Die Türkinnen« vom Arka- das-Theater/Köln für ein Gastspiel am Freitag, 19. September 1997, in Selters (Festhalle), um 20.00 Uhr, zu verpflichten. Nachdem vier türkische Putzfrauen in ihrem ersten Kabarett-Programm noch an dem Versuch, das gemeinsame europäische Haus auf Hochglanz zu polieren, heroisch scheitern, geht mit den putzigen Weibern vom Arkadas-Theater nun vollends der Putzfimmel durch, und sie erkennen nur noch eine große Sehnsucht: Deutsch zu sein! Die Integrationsorgie gipfelt schließlich im
Schreckensregiment von vier enttürkten Volksvertreterinnen, deren Verordnungen die bisherigen deutschen Realitäten auf den Kopf stellen.
Weitere Info bei Ursula Hess, Telefon 02664/6369, oder Jörg Harle, Telefon 06439/7189.
Skatverein Forellen-Asse Montabaur
Der Skatverein Forellen-Asse Montabaur richtet am Sonntag, dem 31.08.1997, ab 11.00 Uhr, in der Stelzenbachhalle Oberelbert die 1. Rheinland-Pfalz Meisterschaften aus. Bei diesem Turnier ist jedermann spielberechtigt, auch Hobbyspieler sind herzlich eingeladen.
Attraktive Geld- und Sachpreise werden ausgespielt. Infos bei: Alfred Flock, Telefon 02630/4123 (p) und 0261/9412363 (d).
“MONTABAUR’
Einwohnerversammlung
Die gemäß §§ 16 und 64 Abs. 2 der Gemeindeordnung von
Rheinland-Pfalz (GemO) jährlich einzuberufende Einwohnerversammlung findet in Montabaur-Eschelbach am Mittwoch, dem
3. September 1997, um 19.00 Uhr, in der Waldbachhalle statt.
Tagesordnung
1. Vorstellung der Bau- und Verkehrsregelungsmaßnahmen im Zuge des Umbaues der L 313 in der Ortsdurchfahrt Eschelbach
2. Bericht des Bürgermeisters zu aktuellen Vorhaben in Stadt und Verbandsgemeinde
3. Diskussion und Beantwortung von Fragen der Bürger und Einwohner
Alle Bürger und Einwohner sind herzlich zur Teilnahme an der
Einwohnerversammlung eingeladen.
56410 Montabaur, 19.08.1997
Stadt und Verbandsgemeinde Montabaur
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes »Baumberg« der Stadt Montabaur für das Grundstück Flur 18, Flurstück 17 hier: Inkrafttreten gemäß § 12 des Baugesetzbuches (BauGB)
Die vom Stadtrat von Montabaur am 22.05.1997 als Satzung beschlossene Änderung des Bebauungsplanes »Baumberg« wurde der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises gemäß § 11 BauGB angezeigt. Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat am 14.08.1997 (Az. 6a/60, 610.13) erklärt, daß die Änderung des Bebauungsplanes Rechtsvorschriften nicht verletzt.
Die Bebauungsplanunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Montabaur, Bauamt, Zimmer 204, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft verlangen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Es wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.
Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.
Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

