Montabaur
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Nr. 32/97
daß diese Summe den von der Gemeinde angedachten Kostenrahmen sprenge. Der Kostenrahmen müsse auf max. 650.000 DM begrenzt werden (evtl, durch Eigenleistung).
Nach eingehender Diskussion stimmte der Ortsgemeinderat dem vorgelegten Entwurf zu und erteilte dem Architekten den Auftrag, das Genehmigungsverfahren einzuleiten.
Urlaub und Urlaubsvertretung
ln der Zeit vom 7. bis einschließlich 21. August 1997 übernimmt der 1. Beigeordnete Ludwig Neuroth meine Urlaubsvertretung. Ludwig Neuroth ist zu erreichen unter der Rufnummer 16138. Die Sprechstunden in dieser Zeit fallen aus. Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, dem 26. August, um 19.00 Uhr.
Hubert Diel, Ortsbürgermeister
Seniorenfahrt nach Rommersdorf
Herzliche Einladung an die Gelbachhöhen-Senioren zur Halbtagesfahrt. Wir besuchen am Mittwoch, 20. August 1997, die ehemalige Prämonstratenserabtei Rommersdorf. Für unsere Gruppe wird eine Sonderführung eingerichtet. Anschließend Kaffeetrinken in Heimbach.
Für das Abendessen sind wir im Hotel Heinz in Höhr untergebracht. Der Fahrpreis inkl. Führung beträgt bei 20 Personen DM 30,00. Bei reger Teilnahme verringert sich der Preis. Anmeldung bis Montag, 11.08.1997, im Pfarramt Holler, Tel.: 3495. Abfahrt jeweils ab Bushaltestelle: 13.25 Uhr Daubach; 13.30 Uhr Stahlhofen.
_ Untershausen _
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Dienstags.von 18.00 bis 19.00 Uhr
im Backes.
Bericht über die Sitzung
des Ortsgemeinderates Untershausen
vom 23.07.1997
Aufstellung eines Bebauungsplanes im Gemarkungsbereich »Krautgärten«
- Vorstellung des Lärmschutzgutachtens
Ein Mitarbeiter des zuständigen Planungsbüros stellte dem Ortsgemeinderat das Lärmschutzgutachten vor und erläuterte die Möglichkeiten, die sich hieraus ergeben.
Der Ortsgemeinderat sprach sich gegen die Ausweisung eines Mischgebietes und für Lärmschutzmaßnahmen durch die Ortsgemeinde aus. Die Kosten für einen Wall betragen nur etwa 1/3 der Aufwendungen für eine Lärmschutzwand.
Bevor der Ortsgemeinderat eine Entscheidung hinsichtlich der Art und Weise des Lärmschutzes treffen kann, soll zunächst noch geprüft werden, ob durch eine anderweitige Verwendung der zu schützenden drei Grundstücke Lärmschutzmaßnahmen nicht gänzlich unterbleiben können.
Wartungs- und Instandsetzungsvertrag für die Straßenbeleuchtung
Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig die Fortführung des Vertragsverhältnisses mit dem bisherigen Vertragsunternehmer, der Firma Pulte, Montabaur, unter Modifizierung des bestehenden Vertrages.
Ortsbürgermeister und Verwaltung wurden beauftragt, den bestehenden Wartungsvertrag zu überarbeiten und diesen zur Beschlußfassung vorzulegen.
Fortschreibung und Neuerstellung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur
Die Ratsmitglieder stimmten einstimmig der Fortschreibung und Neuerstellung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur in der in der Sitzung vorliegenden Form zu. Städtebaulich sieht der Flächennutzungsplan für die Ortsgemeinde Untershausen eine Erweiterung der Wohnbaufläche im Nordwesten der Ortslage um ca. 1,36 ha sowie eine Erweiterung der Wohnbaufläche im Norden der Ortslage um ca. 3,69 ha vor.
Die Erweiterung der Wohnbaufläche im Nordwesten der Ortslage wird damit begründet, daß im Anschluß an das Neubaugebiet »In der Delle« im Südwesten zur Arrondierung die Ausweisung von ca. 17 Bauplätzen konzipiert ist. Die Erschließung kann über eine Anbindung an die »Gartenstraße« erfolgen.
Zur Erweiterung der Wohnbaufläche im Norden der Ortslage wird ausgeführt, daß die zweite Option zur Ausweisung von Wohnbauflächen im Nordwesten der Ortslage liegt und über die »Gartenstraße« bzw. die Gemeindestraße »Im Röthchen« an den Ortskern angebunden wird. Eine direkte Anbindung dieses Gebietes an die L 326 unter Einhaltung der erforderlichen Sichtflächen wird angestrebt. Der Einmündungsbereich an die L 326 soll bis ca. 50 m vor der Ortsdurchfahrtsgrenze erfolgen.
Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen beschlossen
In der derzeit geltenden Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Untershausen aus dem Jahre 1989 beträgt die Ruhezeit bis zur Wiederbelegung einer Grabstätte 30 Jahre sowie die Nutzungszeit von Wahlgrabstätten 50 Jahre. Um zu lange Ruhezeiten auf dem Friedhof zu vermeiden, wurden diese Ruhefristen auf 25 bzw. 40 Jahre reduziert. Gleichzeitig wurde zur Vermeidung von zu langen Ruhezeiten § 16 Abs. 3 dahingehend geändert, daß eine mehrstellige Wahlgrabstätte nur dann vergeben wird, wenn die neben dem Verstorbenen berechtigte Person beim Erwerb der Wahlgrabstätte das 60. Lebensjahr vollendet hat.
Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen. Diese wird in einer der nächsten Ausgaben des Wochenblattes öffentlich bekanntgemacht.
Haushaltsüberschreitungen und außerplanmäßige Ausgaben genehmigt bzw. zur Kenntnis genommen
Dem Ortsgemeinderat lagen zwei Auflistungen über im Haushaltsjahr 1996 eingetretene Haushaltsüberschreitungen und außerplanmäßige Ausgaben vor.
Die erste Auflistung enthielt die vom Umfang her unerheblichen über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben für das Haushaltsjahr 1996, die sich bei 5 Haushaltsstellen auf insgesamt 1.904,40 DM beliefen. Die Deckung erfolgt im Rahmen des Gesamthaushaltes.
Die zweite Auflistung wies erhebliche über- und außerplanmäßige Haushaltsausgaben bei insgesamt 9 Haushaltsstellen in Höhe eines Gesamtbetrages von 50.656,74 DM aus.
Bei diesen Mehrausgaben handelte es sich u. a. um den Betrag von 2.962,34 DM für Bewirtschaftungskosten für das Bürgerhaus (Haushaltsansatz 10.000 DM). Neben den laufenden Bewirtschaftungskosten war im September eine Grundreinigung erforderlich. Dies führte zu einer erheblichen Überschreitung des Haushaltsansatzes.
Für Geschäftsausgaben mußten 2.276,91 DM überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden (Haushaltsansatz 200 DM). Anläßlich der Neuwahl des Ortsbürgermeisters entstanden Kosten in Höhe von 2.230,11 DM. Da dies bei Aufstellung des Haushaltsplanes nicht bekannt war, kam es zu einer Überschreitung des Haushaltsansatzes.
Für die Haltung von Fahrzeugen und Maschinen (Haushaltsansatz 3.676,79 DM) war die Bereitstellung zusätzlicher Mittel in Höhe von 1.112,86 DM erforderlich. Eine Reparatur des Mulchgerätes in Höhe von 1.789,91 DM führte zu dieser Überschreitung des Haushaltsansatzes.
Für den Ausbau der Gartenstraße mußten 29.424,34 DM bereitgestellt werden. Bei Aufstellung des Haushaltsplanes war nicht bekannt, daß bereits im Jahr 1996 mit dem Ausbau der Gartenstraße begonnen wird. Somit entstand eine erhebliche außerplanmäßige Ausgabe.
Die Deckung der o. g. Kosten erfolgt durch Mehreinnahmen bzw. Einsparungen bei anderen Haushaltspositionen.
Der Ortsgemeinderat nahm zustimmend Kenntnis von den unerheblichen über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben und genehmigte einstimmig die erheblichen über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben für das Jahr 1996.
Ift Al
“Kirchliche Nachrichten”
Katholisches Pfarramt St. Peter in Ketten
Samstag, 09.08., keine Beichtgelegenheif
18.30 Uhr Vorabendmesse: 4-W. Amt t Dr. Franz Noll, t Ellen
Tschiggfrey und Angehörige, t Paul Kaesberger, f Johannes
Homann, f Elisabeth Selkter, + Raimund Loch, f Josef Busch (in
Bonn verst.), 4-W. Amt f Johann Müller
Sonntag, 10.08., 10.15 Ühr Hochamt: tt der Farn. Reeser-Reiser
und Köhler „ . , „ .,
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