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Montabaur

schoßfläche festgesetzt. Der Beitrag ist 3 Monate nach Zustellung des Beitragsbescheides fällig. Der Grunderwerb gilt als Herstel­lungsmerkmal der Baumaßnahme.

Festlegung der Art der Straßenleuchten für die Hübinger Straße im Ortsteil Dies

Zur Festlegung der Art der Straßenleuchten für die Hübinger Straße im Ortsteil Dies faßte der Ortsgemeinderat folgenden Beschluß:

Es werden insgesamt 8 »Altstadt-Leuchten« Modell wie in Gackenbach - installiert.

a) Einflammige Leuchten werden im Bereich der Hübinger Straße aufgestellt, die Kosten für die Anschaffung, Installation inkl. Erdarbeiten fließen somit in die Ausbaumaßnahme ein. Die jeweiligen Standorte sind in einem Lageplan verzeichnet und mit dem zuständigen Techniker der Verbandsgemeinde­verwaltung, bereits abgestimmt.

b) Eine weitere zweiflammige Leuchte wird am Kreuzungspunkt Hübinger Straße/Gelbachstraße installiert. Die Kosten für die­se Laterne trägt in voller Höhe die Ortsgemeinde.

Festlegung zur Bauweise einer neuen Buswartehalle im Orts­teil Dies

Für eine neue Buswartehalle in der Hübinger Straße im Ortsteil Dies wird von der bauausführenden Firma eine Bodenplatte mit den Außenmaßen 4 m x 2 m errichtet.

Dem Rat wurde der Planentwurf für die neue Buswartehalle erläutert.

Nach eingehender Diskussion beschloß der Rat einstimmig, die Buswartehalle in einer Fachwerkkonstruktion zu errichten.

Der Sockel wird in einer Höhe von ca. 40 cm in Bruchsteinmau­erwerk ausgeführt. Alle anstehenden Arbeiten sollen weitestge­hend in Eigenleistung erbracht werden.

Die reinen Materialkosten sollen insgesamt eine Summe von 4.500 bis 5.000 DM nicht übersteigen.

Umzug an Kirmes-Sonntag

Am letzten August-Wochenende, 30. August bis 1. September, feiern wir unsere Kirmes. Obwohl sich auch in diesem Jahr keine Kirmesgesellschaft formiert hat, soll dennoch, damit diese schöne Tradition erhalten bleibt, ein Umzug am Kirmes-Sonntag (nach­mittags ab 13.30 Uhr) stattfinden.

Der Freizeit- und Gymnastikverein, der Männergesangverein und die Möhnen haben sich grundsätzlich bereit erklärt, den Umzug mitzugestalten. Weitere Gruppierungen - Mutter-Kind-Gruppen, Kindergarten- und Schulkinder usw. - sind ebenfalls herzlich eingeladen, beim lustigen Treiben mitzumachen. Überlegen Sie kurz und melden Sie sich dann noch bei mir an. Alle Kirmesgäste und vor allem die Musikanten aus Guckheim freuen sich über möglichst viel »Fußvolk«.

Ulrich Weidenfeller, Ortsbürgermeister

Nachbestellung für Dorf-Flaggen

Aufgrund verschiedener Nachfragen möchte ich noch einmal eine Sammelbestellung für unsere im letzten Jahr geschaffene Dorffahne mit dem Wappen unserer Ortsgemeinde durchführen. Folgende Auswahlmöglichkeiten sind gegeben:

a) Hängefahne, Größe ca. 200 x 120 cm, mit Hohlsaum aus Besatzband zum Durchschieben einer Fahnenstange bis 30 mm Durchmesser

Preis: 90,00 DM

b) Banner, Größe ca. 200 x 120 cm, mit Holzquerstab und Holzknöpfen zum Aufhängen an einem Flaggenmast Preis: 96,00 DM

Haben Sie Interesse, dann melden Sie sich bitte bis spätestens 20. August 1997 telefonisch bei mir (Tel.: 900990) oder beim 1. Ortsbeigeordneten Herrn Hassenteufel (Tel. 6295).

Ulrich Weidenfeiler, Ortsbürgermeister

Horbach

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Dienstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

Gemeindeverwaltung:.Tel. 06439/7435

Ortsbürgermeister privat:.Tel. 06439/7404

Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt be­kanntgegeben.

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Nr. 32/97

MGV »Cacilia« Horbach e.V.

Am Donnerstag, dem 07.08.1997 treffen wir uns um 19.00 Uhr zur Chorprobe für die Hochzeit.

Die Abfahrt am Freitag ist um 14.00 Uhr ab dem Vereinslokal. Die Hochzeit ist um 16.00 Uhr in Hünsborn. Bitte dunklen Anzug und Fliege anziehen.

SpVgg 1920 Horbach e.V.

Seniorenfußball

Am Samstag, 09.08.1997, trifft unsere I. Mannschaft um 15.30 Uhr in Horbach auf die Mannschaft des SV Dreikirchen (Pokal­spiel).

_ Hübingen _

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Donnerstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr

Gebäudeeinmessung in der Gemeinde Hübingen

ln der Gemeinde Hübingen werden in den nächsten Wochen die bisher in den amtlichen Flurkarten noch nicht oder unvollständig nachgewiesenen Gebäude gemäß § 2 des Landesgesetzes über den Grenznachweis bei Neubauten und die Gebäudeeinmessung vom 12.05.1953 - GVBI. S. 60 - eingemessen. Die örtlichen Vermessungsarbeiten werden durch das Katasteramt Montabaur ausgeführt.

Es wird darauf hingewiesen, daß gemäß § 3 dieses Gesetzes die Grundstückseigentümer verpflichtet sind, das Betreten ihrer Grundstücke zwecks Ausführung der Vermessungsarbeiten zu gestatten, und daß die Einmessung aller nach dem 01.07.1953 errichteten Neubauten, Um- und Anbauten gebührenpflichtig ist. Entsprechende Kostenentscheidungen werden zu gegebener Zeit durch das Katasteramt Montabaur verschickt.

Montabaur, 28.07.1997

Katasteramt Montabaur

EISBACHGEMEINDEN

Trimm-Treff-Niedererbach e.V.

Senlorengruppe und Trimm-Dich-Gruppe

Wir machen Ferien vom 12.08.1997 bis einschließlich 26.08.1997. Damit uns die Zeit nicht zu lang wird, treffen wir uns am Dienstag, dem 19.08.1997, um 19.00 Uhr, am Dorfbrunnen. Von dort aus fahren wir mit Pkws nach Obernhof, gehen dort wandern und schließen den Abend in einem gemütlichen Wein­lokal.

P.S.: Betrifft die Seniorengruppe: Es stehen genügend Pkw's zur Verfügung!

Termine der Eisbachtaler Sportfreunde

Samstag, 9. August

15.30 Uhr: Kooperation Sportfreunde Eisbachtal/SpVgg EGC Wirges-SV Elversberg (erstes Heimspiel unserer neuen Mann­schaft in Nentershausen. Mit dem Regionalliga-Absteiger SV Elversberg stellt sich zur Kirmes in Nentershausen gleich einer der ganz heißen Meisterschaftsfavoriten vor. Nach unserem 1:0- Sieg in Schiffweiler sind die Vorzeichen für einen Fußball-Lecker­bissen gegeben).

Sonntag, 10. August

12.30 Uhr: A-Junioren Sportfreunde Eisbachtal-KFC Uerdingen (Freundschaftsspiel der beiden Regionalligisten. Der Gast kommt mit vier aktuellen Nationalspielern und wird nach einem Turnier­sieg im Schwarzwald zu den Favoriten auf den Gewinn der deutschen Meisterschaft gehandelt. Unsere Mannschaft will ge­gen die starken Westdeutschen zeigen, daß sie sich in der Regionalliga ebenfalls nicht zu verstecken braücht).