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Montabaur

Offentl. Bekanntmachungen

Wassergeld und laufende Abwasserentgelte für das III. Quartal 1997 sind fällig

Die Verbandsgemeindewerke machen darauf aufmerksam, daß am 15.08.1997 die Abschläge für Wassergeld und lfd. Abwasser­entgelte für das III. Quartal 1997 fällig sind.

Wir bitten höflich, die Abnehmer, die sich noch nicht für das Bankeinzugsverfahren entscheiden konnten, die fälligen Abschlä­ge zu überweisen.

Bei Bankabbuchern wird die 3. Rate in den nächsten Tagen durch Lastschriftverfahren eingezogen.

56410 Montabaur, 08.08.1997 Verbandsgemeindewerke Montabaur

Herrmann, kaufm. Werkleiter

Abwasserzweckverband Bad Ems

Jahresabschluß

Der bestätigte Jahresabschluß des Abwasserzweckverbandes Bad Ems zum 31. Dezember 1996 wurde durch die Verbandsver­sammlung in der Sitzung am 23. Juli 1997 festgestellt.

Der Jahresabschluß, der Lagebericht, der Bestätigungsbericht und Bestätigungsvermerk liegen in der Zeit vom 11.08.1997 bis 19.08.1997 während den Dienstzeiten zur allgemeinen Einsicht bei den Verbandsgemeindewerken Montabaur, Rathaus Altbau, 2. Stock, Zimmer 26, öffentlich aus.

Bad Ems, 24.07.1997 Rink, Verbandsvorsteher

ÖLDie Verwaltung informiert

Öffnungszeiten

der Verwaltung

Montag bis Freitag.

.08.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag auch.

.16.00 bis 18.00 Uhr

Zentrale Tel.-Nr.

.02602/126.0

des Bürgerbüros

Montag bis Mittwoch.

. 08.00 bis 16.00 Uhr durchgehend

Donnerstag.

. 08.00 bis 18.00 Uhr durchgehend

Freitag.

.08.00 bis 12.00 Uhr

Tel.-Nr.

.02602/126.235

für öffentlich ausliegende Bebauungspläne

(Zimmer 211 und 213)

Montag bis Mittwoch.

.08.00 bis 12.30 Uhr

und.

.14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag.

.08.00 bis 12.30 Uhr

und.

.14.00 bis 18.00 Uhr

Freitag.

.08.00 bis 12.30 Uhr

Zimmer 211 Tel.-Nr.

.02602/126.113

Zimmer 213 Tel.-Nr.

.02602/126.216

Sprechzeiten der Gleichstellungsbeauftragten

Montag bis Freitag.

.08.00 bis 11.30 Uhr

Tel.-Nr.

.02602/126.232

oder nach Vereinbarung

Rollstuhlfahrer bitte den Eingang am Konrad-Adenauer-Platz

benutzen.

Fassadenwettbewerb der Stadt Montabaur 1997

Engagierte Bürger der Stadt werden prämiert!

An alle Bürger der Stadt sowie der Stadtteile ergeht hiermit nochmals der Aufruf sich am diesjährigen Fassadenwettbewerb zu beteiligen. Bislang liegen nur wenige Bewerbungen vor.

Sind Sie Eigentümer oder Mieter eines Altbaus, haben Sie an Ihrem Haus altes Fachwerk freigelegt oder durch sonstige Reno­vierungsmaßnahmen Ihre Fassade verschönt, zeigen Sie bitte Ihre Teilnahme bis zum 31. August 1997 bei der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur, Bauamt, an. Die Initiative der Teil­nehmer wird durch Geldprämien honoriert:

8

Nr. 32/97

1. Preis:.500, DM

2. Preis:.300,- DM

3. Preis:.200, DM

Für Fragen steht Ihnen der zuständige Mitarbeiterder Bauverwal­tung, Herr Göbel (Zimmer 213, Telefon 126.216) zur Verfügung.

Dr. Hütte, 1. Stadtbeigeordneter

Nymphensittich zugeflogen

Am 05.07.1997 ist in Höhr-Grenzhausen ein grauer Nymphensit­tich mit Ring zugeflogen. Der Verlierer wendet sich bitte an die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Bürgerbüro - Tele­fon 02602/126234.

Katze zugelaufen

Am 30.07.1997 wurde in Isselbach eine dunkelgrau getigerte Katze mit weißen Pfoten, ca. ein halbes Jahr alt, gefunden. Der Verlierer wendet sich bitte an die Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Telefon 06432/501258.

Verbandsgemeindeverwaltung

31.07.1997

Wichtige Information des Westerwaidkreis-Abfallwirtschaftsbetriebes

Einsammlung von Problemabfällen aus Haushalten (haushaltsübliche Mengen) in der Ortsgemeinde Neuhäusel

Seitens des Westerwaldkreis-Abfallwirtschaftsbetriebes (WAB) wird darauf hingewiesen, daß die Einsammlung von Problemab­fällen aus Haushalten am 16.08.1997 in der Ortsgemeinde Neu­häusel stattfindet.

An diesem Tag haben die Bürger der Verbandsgemeinde Mon­tabaur in der Zeit von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr die Möglichkeit, an einer eigens dafür eingerichteten Sammelstelle umweltgefähr­dende Problemabfälle abzuliefern und zwar in Neuhäusel, Park­platz vor dem alten Sportplatz, Hillscheider Straße.

Unter Aufsicht einer chemischen Fachkraft werden dort umwelt­schädliche Problemabfälle aus Haushalten kostenlos angenom­men; hierzu zählen insbesondere Lackrückstände, Farbreste, Holz- und Pflanzenschutzmittel, Säuren, Gifte, Medikamente, Batterien jeder Art und Leuchtstoffröhren. Außerdem können Sie beim Umweltmobil auch ausgehärtete Pflanzenfette (Fritierfett) abgeben, die anschließend einer Wiederverwertung zugeführt werden (Die Annahme gilt jeweils nur für haushaltsübliche Men­gen!).

Altöl darf auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen ab sofort bei den mobilen Sammlungen leider nicht mehr ange­nommen werden. Sie können dieses allerdings, nach wie vor, auf unserer stationären Problemabfallannahmestelle im Be­triebshof in Moschheim, täglich von 08.30 bis 12.00 Uhr bzw. zusätzlich donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr in haus­haltsüblichen Mengen gegen Gebühr anliefern. Bitte berück­sichtigen Sie in diesem Zusammenhang, daß die Verkaufs­stellen von Motoröl zur kostenlosen Entgegennahme der entsprechenden Menge Altöl, wie gekauft, gesetzlich ver­pflichtet sind. Beim Neukauf von Motoröl zahlen Sie dort bereits den Aufwand für die Entsorgung über die Verkaufs­stellen mit, den Sie ansonsten über die Abfallgebühr noch­mals zahlen müßten. Bestehen Sie daher auf der Rücknahme im Geschäft.

Nach Beendigung der Sammlung werden die angelieferten Abfäl­le über die SAM, Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rhein­land-Pfalz mbH, Mainz, ordnungsgemäß beseitigt bzw. soweit möglich auch der Wiederverwertung zugeführt.

Besonders wird noch darauf hingewiesen, daß aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen bei diesen Sammlungen nur Problemabfälle aus Haushalten angenommen werden kön­nen.

Gewerbetreibende sollten sich mit der SAM, Sonderabfall-Ma- nagement-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH, Wilh.-Theodor- Römheld-Str. 34,55130 Mainz, Tel.: 06131/98298-0, oder mit der Fa. Bellersheim GmbH & Co. KG, 57638 Neitersen, Tel.: 02681/80282, bzw. anderen für die Entsorgung von Problemab­fällen zugelassenen Entsorgungsfirmen unmittelbar in Verbin­dung setzen.

Alle bisher bestehenden Entsorgungs-/ und Verwertungs­nachweise nach der Abfall- und Reststoffüberwachungsverord­nung (in der Regel nur anzuwenden im Bereich des Gewerbes)