Montabaur
“Offentl. Bekanntmachungen”
Wassergeld und laufende Abwasserentgelte für das III. Quartal 1997 sind fällig
Die Verbandsgemeindewerke machen darauf aufmerksam, daß am 15.08.1997 die Abschläge für Wassergeld und lfd. Abwasserentgelte für das III. Quartal 1997 fällig sind.
Wir bitten höflich, die Abnehmer, die sich noch nicht für das Bankeinzugsverfahren entscheiden konnten, die fälligen Abschläge zu überweisen.
Bei Bankabbuchern wird die 3. Rate in den nächsten Tagen durch Lastschriftverfahren eingezogen.
56410 Montabaur, 08.08.1997 Verbandsgemeindewerke Montabaur
Herrmann, kaufm. Werkleiter
Abwasserzweckverband Bad Ems
Jahresabschluß
Der bestätigte Jahresabschluß des Abwasserzweckverbandes Bad Ems zum 31. Dezember 1996 wurde durch die Verbandsversammlung in der Sitzung am 23. Juli 1997 festgestellt.
Der Jahresabschluß, der Lagebericht, der Bestätigungsbericht und Bestätigungsvermerk liegen in der Zeit vom 11.08.1997 bis 19.08.1997 während den Dienstzeiten zur allgemeinen Einsicht bei den Verbandsgemeindewerken Montabaur, Rathaus Altbau, 2. Stock, Zimmer 26, öffentlich aus.
Bad Ems, 24.07.1997 Rink, Verbandsvorsteher
ÖL “Die Verwaltung informiert”
Öffnungszeiten
der Verwaltung
Montag bis Freitag.
.08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag auch.
.16.00 bis 18.00 Uhr
Zentrale Tel.-Nr.
.02602/126.0
des Bürgerbüro’s
Montag bis Mittwoch.
. 08.00 bis 16.00 Uhr durchgehend
Donnerstag.
. 08.00 bis 18.00 Uhr durchgehend
Freitag.
.08.00 bis 12.00 Uhr
Tel.-Nr.
.02602/126.235
für öffentlich ausliegende Bebauungspläne
(Zimmer 211 und 213)
Montag bis Mittwoch.
.08.00 bis 12.30 Uhr
und.
.14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag.
.08.00 bis 12.30 Uhr
und.
.14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag.
.08.00 bis 12.30 Uhr
Zimmer 211 Tel.-Nr.
.02602/126.113
Zimmer 213 Tel.-Nr.
.02602/126.216
Sprechzeiten der Gleichstellungsbeauftragten
Montag bis Freitag.
.08.00 bis 11.30 Uhr
Tel.-Nr.
.02602/126.232
oder nach Vereinbarung
Rollstuhlfahrer bitte den Eingang am Konrad-Adenauer-Platz
benutzen.
Fassadenwettbewerb der Stadt Montabaur 1997
Engagierte Bürger der Stadt werden prämiert!
An alle Bürger der Stadt sowie der Stadtteile ergeht hiermit nochmals der Aufruf sich am diesjährigen Fassadenwettbewerb zu beteiligen. Bislang liegen nur wenige Bewerbungen vor.
Sind Sie Eigentümer oder Mieter eines Altbaus, haben Sie an Ihrem Haus altes Fachwerk freigelegt oder durch sonstige Renovierungsmaßnahmen Ihre Fassade verschönt, zeigen Sie bitte Ihre Teilnahme bis zum 31. August 1997 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, an. Die Initiative der Teilnehmer wird durch Geldprämien honoriert:
8
Nr. 32/97
1. Preis:.500,— DM
2. Preis:.300,- DM
3. Preis:.200,— DM
Für Fragen steht Ihnen der zuständige Mitarbeiterder Bauverwaltung, Herr Göbel (Zimmer 213, Telefon 126.216) zur Verfügung.
Dr. Hütte, 1. Stadtbeigeordneter
Nymphensittich zugeflogen
Am 05.07.1997 ist in Höhr-Grenzhausen ein grauer Nymphensittich mit Ring zugeflogen. Der Verlierer wendet sich bitte an die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Bürgerbüro - Telefon 02602/126234.
Katze zugelaufen
Am 30.07.1997 wurde in Isselbach eine dunkelgrau getigerte Katze mit weißen Pfoten, ca. ein halbes Jahr alt, gefunden. Der Verlierer wendet sich bitte an die Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Telefon 06432/501258.
Verbandsgemeindeverwaltung
31.07.1997
Wichtige Information des Westerwaidkreis-Abfallwirtschaftsbetriebes
Einsammlung von Problemabfällen aus Haushalten (haushaltsübliche Mengen) in der Ortsgemeinde Neuhäusel
Seitens des Westerwaldkreis-Abfallwirtschaftsbetriebes (WAB) wird darauf hingewiesen, daß die Einsammlung von Problemabfällen aus Haushalten am 16.08.1997 in der Ortsgemeinde Neuhäusel stattfindet.
An diesem Tag haben die Bürger der Verbandsgemeinde Montabaur in der Zeit von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr die Möglichkeit, an einer eigens dafür eingerichteten Sammelstelle umweltgefährdende Problemabfälle abzuliefern und zwar in Neuhäusel, Parkplatz vor dem alten Sportplatz, Hillscheider Straße.
Unter Aufsicht einer chemischen Fachkraft werden dort umweltschädliche Problemabfälle aus Haushalten kostenlos angenommen; hierzu zählen insbesondere Lackrückstände, Farbreste, Holz- und Pflanzenschutzmittel, Säuren, Gifte, Medikamente, Batterien jeder Art und Leuchtstoffröhren. Außerdem können Sie beim Umweltmobil auch ausgehärtete Pflanzenfette (Fritierfett) abgeben, die anschließend einer Wiederverwertung zugeführt werden (Die Annahme gilt jeweils nur für haushaltsübliche Mengen!).
Altöl darf auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen ab sofort bei den mobilen Sammlungen leider nicht mehr angenommen werden. Sie können dieses allerdings, nach wie vor, auf unserer stationären Problemabfallannahmestelle im Betriebshof in Moschheim, täglich von 08.30 bis 12.00 Uhr bzw. zusätzlich donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr in haushaltsüblichen Mengen gegen Gebühr anliefern. Bitte berücksichtigen Sie in diesem Zusammenhang, daß die Verkaufsstellen von Motoröl zur kostenlosen Entgegennahme der entsprechenden Menge Altöl, wie gekauft, gesetzlich verpflichtet sind. Beim Neukauf von Motoröl zahlen Sie dort bereits den Aufwand für die Entsorgung über die Verkaufsstellen mit, den Sie ansonsten über die Abfallgebühr nochmals zahlen müßten. Bestehen Sie daher auf der Rücknahme im Geschäft.
Nach Beendigung der Sammlung werden die angelieferten Abfälle über die SAM, Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH, Mainz, ordnungsgemäß beseitigt bzw. soweit möglich auch der Wiederverwertung zugeführt.
Besonders wird noch darauf hingewiesen, daß aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen bei diesen Sammlungen nur Problemabfälle aus Haushalten angenommen werden können.
Gewerbetreibende sollten sich mit der SAM, Sonderabfall-Ma- nagement-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH, Wilh.-Theodor- Römheld-Str. 34,55130 Mainz, Tel.: 06131/98298-0, oder mit der Fa. Bellersheim GmbH & Co. KG, 57638 Neitersen, Tel.: 02681/80282, bzw. anderen für die Entsorgung von Problemabfällen zugelassenen Entsorgungsfirmen unmittelbar in Verbindung setzen.
Alle bisher bestehenden Entsorgungs-/ und Verwertungsnachweise nach der Abfall- und Reststoffüberwachungsverordnung (in der Regel nur anzuwenden im Bereich des Gewerbes)

