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Montabaur

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Nr. 30/97

Oberelbert

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Donnerstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

Gemeindeverwaltung, Telefon und Fax:.02608/595

Ortsbürgermeister, Telefon:.02608/1499

Vermietung der Stelzenbachhalle:

Herr Manns.1340

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Ortsgemeinderates Oberelbert

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Oberelbert findet am

Montag, dem 28. Juli 1997, um 20.00 Uhr, in der Stelzenbach­halle statt.

Tagesordnung

I. Öffentliche Sitzung

1. Niederschrift vom 03.06.1997 (öffentlicher Teil)

2. Beschlußfassung über die Haushaltsrechnung 1996 und Ent­lastungserteilung für das Haushaltsjahr 1996

3. Festsetzung des Anteils der Ortsgemeinde Oberelbert am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Steinstraße Par­zelle 236, verlaufend von Waldstraße bis Steinstraße Parzelle 258

4. Vergabe des Planungsauftrages für die Erstellung eines Ent­wurfes und einer Kostenermittlung für einen Anbau an die Stelzenbachhalle

5. Bericht über die Teilnahme am Wettbewerb »Unser Dorf soll schöner werden«

6. Wahl eines Hallenausschusses

7. Durchführung von Rissesanierung in den Ortsstraßen

8. Beratung über Liefervertrag für die Stelzenbachhalle

9. Vergabe von Sanierungsarbeiten für die Friedhofshalle

10. Reparatur der Rolläden im Sportlerheim

II. Einwohnerfragestunde

12. Verschiedenes

11. Nichtöffentliche Sitzung

1. Niederschrift vom 03.06.1997 (nichtöffentlicher Teil)

2. Bauangelegenheit

3. Bauangelegenheit

4. Stundungsangelegenheit

5. Verschiedenes

56412 Oberelbert, 22.07.1997 Jung, Ortsbürgermeister

Goldene Hochzeit Ferdinand und Anna Schmidt

Am kommenden Wochenende feiern die Eheleute Schmidt, Süd­straße 6, das Fest ihrer goldenen Hochzeit. Hierzu möchte ich ihnen auch auf diesem Wege ganz herzlich im Namen unserer gesamten Dorfgemeinschaft gratulieren.

Die offizielle Gratulation der Gemeinde und der Ortsvereine erfolgt zusammen mit dem MGV Liederkranz am Freitag, dem 25.07., um 19.00 Uhr, am Wohnhaus der Jubilare.

Karl Jung, Ortsbürgermeister

Sport- und Bolzplatz

Ab der kommenden Woche (Montag, 28.07.) ist die Anlage wieder geöffnet. Unsere Kinder können dann wieder den gut erholten Bolzplatz in Beschlag nehmen und dort mit ihren Freunden kicken. Der Trainingsbetrieb auf dem Sportplatz kann ab diesem Zeit­punkt ebenfalls wieder aufgenommen werden. Die 16-m-Räume sind unbedingt noch zu schonen und bleiben vorerst gesperrt. Nach dem Kirmeswochenende steht auch dieser Bereich wieder zur Verfügung, so daß dann wieder normaler Spielbetrieb möglich ist.

Karl Jung, Ortsbürgermeister

Möhnen Oberelbert!

Unser diesjähriger Ausflug geht nach Bad Dürkheim zum Wurstmarkt. Wir fahren am 13.09., um 12.00 Uhr, ab Oberelbert und werden ca. 24.00 Uhr ab Bad Dürkheim zurückfahren. An­meldung bis 01.08. bei Elke Balmert, Tel.: 1211, oder Bärbel Stein, Tel.: 403. Auch Nichtmitglieder sind herzlich willkommen!

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Der Möhnenverein »Immer dabei« Arzbach hat zu einem bunten Abejid eingeladen am 08.11.1997. Wer Lust hat, meldet sich bitte bis zum 01.08.1997 bei Elke, Tel.: 1211, oder Bärbel, Tel.: 403, an! 1

Sportverein Oberelbert

Abteilung Alte Herren

Zu Beginn der Sommerferien ist es erforderlich, daß noch einige wichtige Punkte angesprochen werden. Es findet daher am Samstag, dem 26.07.1997, 18.00 Uhr, im Sportlerheim Ober- elbört, die nächste Versammlung statt. Es wird um vollzähliges Kommen gebeten.

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Welschneudorf

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Donnerstags.von 18.00 bis 20.00 Uhr

Telefon und Fax: 02608/204

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Öffentliche Bekanntmachung

1. Änderung des Bebauungsplanes »Bornplatz und Bornwie- se« der Ortsgemeinde Welschneudorf

hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuch (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Welschneudorf hat in seiner Sitzung am 09.07.1997 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan Bornplatz uhd Bornwiese wie folgt zu ändern:

Efgänzung des Bebauungsplanes um folgende Gestaltungsvor- sphrift:

»im Bereich des Plangebietes, das als Art der baulichen Nutzung ejn allgemeines Wohngebiet (WA) vorsieht, sind auf Haupt- und Nebendächern nur Sattel- und Walmdächer mit einer Dachnei­gung von mindestens 20 Grad zulässig. Nur Garagen dürfen als Flachdächer ausgeführt werden.

[j)ie im rechtskräftigen Bebauungsplan festgelegte maximale Dachneigung bleibt von dieser Planänderung unberührt.«

Der Planänderungsbereich ist aus der nachfolgend abgedruckten Skizze ersichtlich.

Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

56412 Welschneudorf, 18.07.1997 (S.)

Heiden, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

1. Änderung des Bebauungsplanes »Bornplatz und Bornwie- se« der Ortsgemeinde Welschneudorf;

hier: Öffentliche Auslegung der Änderungsunterlagen

gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Welschneudorf hat in seiner Sitzung am 09.07.1997 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Bornplatz und Bornwiese« zu ändern (siehe vorstehende öffentliche Be­kanntmachung).

Gleichzeitig hat der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am 09.07.1997 den Beschluß gefaßt, auf die vorgezogene Bürgerbe­teiligung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zu verzichten.

Die Änderungsplanung einschließlich Begründung liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 04.08.1997 bis 03.09.1997 (einschließlich) bei der Verbandsgemeinde Montabaur, Bauamt, Zimmer 213, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, wäh­rend der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) sowie bei der Ortsgemeinde Welschneudorf während den Dienststunden des Ortsbürgermeisters zur Einsicht­nahme öffentlich aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur oder der Ortsgemein­de Welschneudorf schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vor­gebracht werden.

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