l/lontabaur
Nr. 28/97
RAD & WANDER
Gelbach
fi/erkehrsregeliing am »Gelbachtag« (20. Juli 1997)
|per Gelbachtag mit der damit verbundenen Vollsperrung der Landesstraße 313/325 bringt auch für |ie Bewohner einige Neuerungen mit sich: Die Möglichkeiten zur An- und Abfahrt sind jfingeschränkt.
lit freundlicher Genehmigung durch die Forstbehörde und die Forstreviere können die Anwohner Jr unabweisbar notwendige Fahrten von und zum Wohnort vorhandene Wege benutzen. Vegen des Ausbauzustandes und der geringen Fahrbahnbreiten sind die o. g. Wege nicht als jjmleitungsstrecken anzusehen, sondern als Notzuwegung für unabweisbare Fahrten (z. B. von fnd zur Arbeitsstätte, Urlaubsfahrten usw.); bei der Benutzung sollte besondere Vorsicht an den 'ag gelegt werden, auf Fahrbahnunebenheiten, Begegnungsverkehr, Fußgänger und nicht zuletzt luf Wild ist besonders zu achten. Angepaßte (niedrige!) Fahrtgeschwindigkeit ist einzuhalten.
Nähere Einzelheiten werden unter den Rubriken der jeweiligen Stadtteile und der Rubrik •Buchfinkenland-Gackenbach« erläutert.
1 Verbandsgemeindeverwaltung - Ordnungsamt -
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