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Montabaur

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Nr. 26/97

- Befestigung des Festplatzes

Haushaltsüberschreitungen und außerplanmäßige Ausga­ben genehmigt bzw. zur Kenntnis genommen

Dem Ortsgemeinderat lagen zwei Auflistungen über im Haus­haltsjahr 1996 eingetretene Haushaltsüberschreitungen und außerplanmäßige Ausgaben vor.

Die erste Auflistung enthielt die vom Umfang her unerheblichen überplanmäßigen Haushaltsausgaben für das Haushaltsjahr 1996, die sich bei 7 Haushaltsstellen auf insgesamt 1.592,36 DM beliefen. Die Deckung erfolgt im Rahmen des Gesamthaushaltes. Die zweite Auflistung wies erhebliche über- und au ßerplanmäßige Haushaltsausgaben bei insgesamt 13 Haushaltsstellen in Höhe eines Gesamtbetrages von 300.421,02 DM aus.

Bei diesen Mehrausgaben handelte es sich u. a. um den Betrag von 11.545,99 DM für die Erschließung »Im Bamert« (Haus­haltsansatz 63.836,77 DM). Die Erschließungsmaßnahme konnte in 1996 baulich fertiggestellt werden. Der ursprüngliche Haus­haltsansatz berücksichtigte nicht in vollem Umfang die noch ab­zurechnenden Bauleitungsgebühren sowie die Kosten der Pla­nung für den Endausbau. Die notwendigen Mittel wurden über­planmäßig finanziert. s

Beim Sozialhilfeanteil der Ortsgemeinde an die Verbandsgemein­de (Haushaltsansatz 8.000 DM) war die Bereitstellung von weite­ren 7.500 DM erforderlich. Aufgrund der Art und dem Umfang der zu gewährenden Hilfe sowie aufgrund der Personenzahl', denen Hilfe zu gewähren ist, bemißt sich letztlich der von der Ortsge­meinde zu zahlende Sozialhilfeanteil. Bei der Aufstellung des Haushaltes konnte man den Haushaltsansatz nur schätzen.

Für die Haltung von Fahrzeugen und Maschinen mu ßten 6.786,25 DM überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden (Haushaltsan­satz 10.359,85 DM). Durch den Einbau eines Austauschgetriebes für den Schlepper, welches allein schon Kosten von rd. 11.000 DM verursachte, kam es zu dieser deutlichen Ansatzüberschrei­tung.

Die außerplanmäßige Bereitstellung von 219.164,16 DM wurde für den Ausbau der Kirchstraße erforderlich. Da wider Erwarten für den Ausbau kurzfristig Fördermittel des Landes bereitgestellt wurden, entschloß sich die Ortsgemeinde, den Ausbau vorzuneh­men. Haushaltsmittel standen keine bereit, da wie schon erwähnt, der Ausbau kurzfristig erfolgen mußte. Zuweisungen des Landes von 48.000 DM sowie Ausbaubeiträge von ca. 142.000 DM stan­den den in 1996 entstandenen Ausgaben gegenüber.

Zum Ausbau der Waldstraße I. Teil mußten 12.403,46 DM außer­planmäßig gezahlt werden. Durch Begrünungsmaßnahmen, die Abrechnung von Bauleitungsgebühren sowie durch die Planungs­kosten für den Endausbau ergaben sich Ausgaben, ohne daß Haushaltsmittel veranschlagt waren. Bei der Aufstellung des Haushaltes ging man davon aus, daß die Maßnahme noch in 1995 abgeschlossen würde.

Für die Zahlung des Straßenoberflächenentwässerungsanteils Waldstraße I. Teil standen im Haushalt 1996 keine Mittel bereit, da der ursprünglich für 1995 vorgesehene Kostenanteil sich wider Erwarten nach 1996 verlagerte. Somit mußten 7.875 DM außer­planmäßig zur Verfügung gestellt werden.

Ferner war die außerplanmäßige Bereitstellung von 1.593,67 DM für die Unterhaltung der Grillhütte erforderlich. Im Bereich der ehemaligen Grillhütte mußten Bepflanzungen (Auflage der Kreis­verwaltung) vorgenommen werden. Zum Schutz wurde ein Hor­dengatter aufgestellt. Haushaltsmittel standen keine zur Verfü­gung, da diese Maßnahme bei Aufstellung des Haushaltes nicht bekannt war.

Die Deckung der-o. g. Kosten erfolgt durch Mehreinnahmen bzw. Einsparungen bei anderen Haushaltspositionen.

Der Ortsgemeinderat nahm zustimmend Kenntnis von den uner­heblichen überplanmäßigen Haushaltsausgaben und genehmig­te einstimmig die erheblichen über- und außerplanmäßigen Haus­haltsausgaben für das Jahr 1996.

Widmung einer Straßenfläche hier: Teilstück der Steinstraße

Unter Hinweis auf die Bestimmungen des § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 01.08.1997 beschloß der Ortsgemeinderat einstimmig, die nach­folgenden Verkehrsflächen dem öffentlichen Verkehr als Gemein­destraße zu widmen:

Bezeichnung: Teilstück der Steinstraße, Parzelle 236 verlaufend von bis: Steinstraße, Parz. 258 bis 5,25 m vor dem nördlichen Grenzpunkt der Parz. 238 Tag der Verkehrsübergabe: 17.05.1996

Bauausschußsitzung vom 15.05.1997

Der Ortsbürgermeister informierte über die Ergebnisse der Bau­ausschußsitzung vom 15.05.1997:

Jugendraum im Pfarrhaus

Die Ortsgemeinde übernimmt die Kosten für die Fußbodenfliesen. Die Verlegung erfolgt in Eigenleistung.

Anbau Stelzenbachhalle

Das vorläufige Raumprogramm für die Erweiterung der Stelzen­bachhalle sieht folgendes vor:

- Getränkelagerraum

- Abstellraum für Putzgeräte

- Lebensmittelladen

- Nebenräume für Laden

- Archivraum für Gemeinde

- Jugendraum

- Stuhllagerraum

- Garderobe

- 3. Damentoilette Hallenausschuß

Es soll ein Hallenausschuß, bestehend aus Ortsbürgermeister, Pfarrer und je zwei weiteren Vertretern der Orts- und Pfarrgemein- de, gebildet werden. Die Wahl erfolgt in der nächsten Sitzung.

Auftragsvergabe für den Restausbau eines Teiistückes der Steinstraße

Einstimmig beschlossen die Ratsmitglieder, den Auftrag für .den Restausbau der Steinstraße an eine in Heiligenroth ortsansässige Firma zu vergeben.

Sportverein Oberelbert

Fußball Alte Herren

Das Spiel am 28.06.1997 gegen Horressen um 17.00 Uhr in Oberelbert fällt aus.

Sportwochenende 19./20.07.1997 in Fischbach/Rhön

Die Teilnehmer am Altherrenturnier beim Sportwochenende in Fischbach/Rhön werden gebeten, sich bei Hans-Jürgen Stein zur Fahrt nach Fischbach zu melden.

Welschneudorf

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Donnerstags.von 18.00 bis 20.00 Uhr

Telefon und Fax: 02608/204

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Ortsgemeinderates Welschneudorf

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Welschneudorf fin­det am Mittwoch, dem 9. Juli 1997, um 20.00 Uhr, im Rathaus statt.

Tagesordnung

I. Öffentliche Sitzung

1. Neuorganisation der Forstreviere im Bereich der Verbandsge­meinde Montabaur

2. Erste Änderung des Bebauungsplanes »Bornplatz und Born­wiese«

Änderungsbeschluß (§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB)

- Zustimmungsbeschluß

- Beschluß zur Offenlage (§ 3 Abs. 2 BauGB)

- Beteiligte der Träger öffentlicher Belange (§ 4 BauGB)

3. Genehmigung und Kenntnisnahme von über- und außerplan­mäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1996

4. Verträge über die Wartung und Instandhaltung der Straßen­beleuchtung

5. Straßensanierung

- Jakobstraße

- Wilhelmstraße

- Neustraße

- Schulstraße

- Risse in Straßen und Feldwegen

6. Sanierung eines Feuchtbiotops/Alter Dorfteich

7. Erweiterung der Straßenbeleuchtung Backeswiese/Sport­platz

8. Kirmes

- Zuschuß für Kapelle