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Montabaur

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Nr. 26/97

Uber die Ortsgrenze hinaus...

SPD in der VG Montabaur

Außerordentliche UB-Konferenz am 27.06.

Zu einer außerordentlichen Unterbezirkskonferenz sind alle SPD- Mitglieder aus der VG Montabaur am Freitag, 27.06., um 19.00 Uhr, in die Krugbäckerhalle nach Mogendorf eingeladen. Zur aktuellen politischen Lage spricht der Vors, der SPD-Bundestags- fraktion, Rudolf Scharping. Auf der Tagesordnung steht auch die Wahl des Wahlkreiskandidaten für die Bundestagswahl 1998. Info unter 02608/636.

SLVA Montabaur-Altenkirchen

Besichtigungen der Pflanzen bau versuche

1. Termin: Montag, den 30.06.1997

Treffpunkt: 09.30 Uhr am zentralen Versuchsfeld in Grenzau

Thema: Sorten- und Düngungsversuche zu Wintergerste,

Winterroggen, Triticale, Winterweizen und Ollein

2. Termin: Dienstag, den 01.07.1997

Treffpunkt: 09.30 Uhr am Direktsaatversuch Braugerste an der

Straße zwischen Mudenbach und Marzhausen. 11.00 Uhr am neuen Stall der Betriebsgemein­schaft Hüsch, Schneider, Voigt in Busenhausen Thema: Direktsaat- und Sortenversuche zu Braugerste

SPD-Fahrradtour 97

Auch in diesem Sommer lädt der SPD-Ortsverein Buchfinken­land/Gelbachhöhen wieder Jung und Alt zu einer Fahrradtour ein. Am Sonntag, 13.07., soll aber nicht nur unsere schöne Landschaft erradelt werden, sondern es gibt auch Informationen zum Thema Wasser und Naturschutz. Geplant ist zunächst ein Besuch der noch im Bau befindlichen Gelbachtalkläranlage. Hier wird uns der Werkleiter der VG-Werke die Funktionen der Anlage erläutern. Der AK Wasser im BUND wird dann eine Gewässerwergütebe- stimmung des Gelbaches vorstellen. Hinzu kommt noch eine weitere Aktion zum Naturschutz. Die Gesamtstrecke von bis zu 45 km kann von allen Teilnehmer/innen bewältigt werden, also auch von Kindern und Senioren.

Das Tempo richtet sich nach den Langsamsten in der Gruppe. Alle interessierten Radler und Radlerinnen sind willkommen. Start ist um 10.00 Uhr. Abfahrtsort und genaues Programm demnächst an dieser Stelle oder bei Antonius Schnee, Telefon 02608/669 oder Uli Schmidt, Telefon 02608/636.

CDU-Gemeindeverbandvorstand der Verbandsgemeinde Montabaur

Der CDU-Gemeindeverbandvorstand der Verbandsgemeinde Montabaur besucht am 04.07.1997 gemeinsam mit dem Ortsver­band die Ortsgemeinden Hübingen, Horbach und Gackenbach. Treffpunkt mit dem Bürgermeister Siegfried Hoffmann um 17.00 Uhr in Hübingen, Gemeindehaus, um 18.30 Uhr an der Grund­schule Horbach mit den Bürgermeistern Winfried Wilhelmi und Ulrich Weidenfeller. Geplant sind Besichtigungen und Gespräche vor Ort.

Wanderung des CDU-Ortsverbandes Buchfinkenland-Gelbachhöhen zur Freimühle

Der CDU-Ortsverband Buchfinkenland-Gelbachhöhen lädt alle wanderfreudigen Bürger zu einer gemeinsamen Wanderung durchs schöne Eisenbachtal ein. Wir treffen uns am Samstag, 12.07.1997, um 15.00 Uhr, bei Renate Daubach in Untershausen. Anmeldung bitte unter Tel. 02602/4757.

AWO-Bildungswerk lädt ein:

Autorin erzählt die Tragödie ihrer Kindheit

Zu einer nicht alltäglichen Autorenlesung lädt das Bildungswerk der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Westerwald am Freitag, 04.07., in das Alten- und Pflegeheim der AWO in Höhr-Grenzhausen ein. Die im Rhein-Lahn-Kreis aufgewachsene und später nach Hachenburg verzogene Margarete Kaufmann liest aus ihrem kürzlich erschienenen Buch »Rumgeschubst«. Hierin beschreibt sie eindrucksvoll die Tragödie ihrer Kindheit.

Von jedem verkauften Buch kommen 1,50 DM einem Projekt für Straßenkinder zugute. Alle Interessenten und Interessentinnen sind willkommen. Beginn ist um 19.00 Uhr. Weitere Infos im Alten- und Pflegeheim der AWO, Tel. 02624/9130, oder Uli Schmidt, Tel. 02608/636.

oase restlos ausverkauft

Die Eröffnung der neuen oase war ein voller Erfolg. Schon kurz nach der Premiere haben wir Zusatzaufführungen angeboten, die aber auch wie alle anderen Veranstaltungen inzwischen restlos ausverkauft sind. Hierüber freuen wir uns sehr, müssen aber die Interessenten für dieses Stück leider auf unsere nächste Spielzeit vertrösten.

MONTABAUR

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

Die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zusam­men mit dem Ausschuß für Bauwesen und Raumordnung der Verbandsgemeinde Montabaur findet am Montag, dem 30. Juni 1997, im Sitzungssaal des Rathauses (Neubau) statt.

Tagesordnung

A. Öffentliche Sitzung

Haupt- und Finanzausschuß

Beginn: 18.00 Uhr

1. Vergabe von Aufträgen

a) Beschaffung von Schulmöbeln für den Erweiterungsbau der Grundschule Niederelbert

b) weitere (vorsorglich)

2. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen

B. Nichtöffentliche Sitzung

Haupt- und Finanzausschuß/Ausschuß für Bauwesen und Raumordnung

56410 Montabaur, 23.06.1997 Dr. Possel-Dölkert, Bürgermeister

Hinweis auf Fraktionssitzungen:

Zur Vorbereitung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zusammen mit dem Ausschuß für Bauwesen und Raumordnung der Verbandsgemeinde Montabaur am 30.06.1997 finden folgen­de Fraktionssitzungen statt.

SPD: Donnerstag, 26.06.1997,19.30 Uhr, im Besprechungszim­mer des Rathauses (Neubau).

B90/Grüne: Sonntag, 29.06.1997, 10.00 Uhr, Kreisbüro der B 90/Grünen, Wallstraße 2, 56410 Montabaur

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes »Verlängerte Südstraße« der Stadt Montabaur

hier: Inkrafttreten gemäß § 12 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der vom Stadtrat von Montabaur am 29.10.1996 als Satzung beschlossene Bebauungsplan »Verlängerte Südstraße« wurde der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises gemäß § 11 BauGB angezeigt. Die Kreisverwaltung hat am 12.06.1997 (Az. 6a/60, 610.13) erklärt, daß der Bebauungsplan Rechtsvorschriften nicht verletzt.

Die Bebauungsplanunterlagen können bei der Verbandsgemein­de Montabaur, Bauamt, Zimmer 204, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, diens­tags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) von jedermann einge­sehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungs­planes Auskunft verlangen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Es wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvor­schriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegen­über der Gemeinde geltend gemacht worden sind.

Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Form­vorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.