Montabaur
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Nr. 25/97
Jahrgang 1936 und (Jahrgang 1935 Schuljahrgang 1936) Horressen
Unser nächstes Treffen findet am Dienstag, dem 24.06.1997, um 20.00 Uhr, in der Bürgerstube in Horressen statt. Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten.
SG Horressen/Elgendorf
Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) der SG Horressen/Elgendorf am Freitag, 20. Juni 1997, 20.00 Uhr, im Vereinsheim des SV Horressen, am Sportplatz.
Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden, 2. Totenehrung, 3. Geschäftsbericht des 1. Vorsitzenden, 4. Jahresberichte, a) 1. Mannschaft, b) 2. Mannschaft, c) 3. Mannschaft, d) Jugendspielgemeinschaft, 5. Aussprache über die vorgetragenen Berichte, 6. Kassenbericht, 7. Bericht der Kassenprüfer, 8. Entlastung des Vorstandes, 9. Neuwahl des Vorstandes, 10. Neuwahl eines Kassenprüfers, 11. Beratung und/oder Beschlußfassung über vorliegende Anträge, 12. Verschiedenes. Anträge der Mitglieder zur Tagesordnung der Jahreshauptversammlung müssen dem 1. Vorsitzenden in entsprechender Anwendung des § 13 Nr. 8 der Vereinssatzung des SV Horressen 1919 e.V. eine Woche vor der Versammlung schriftlich mit der Begründung eingereicht werden. Stimm- und wahlberechtigt sind alle Mitglieder nach Vollendung des 18. Lebensjahres. Jugendliche Mitglieder unter 18 Jahren sind freundlich eingeladen, als Zuhörer an der Jahreshauptversammlung teilzunehmen.
“AHRBACHGEMEINDEN”
_ Boden _
Sprechstunde der Ortsbürgermeisterin
Nach Vereinbarung.Telefon 02602/8425
ASV Boden
Der ASV Boden feiert sein 70jähriges Vereinsjubiläum. Aus diesem Anlaß findet am Samstag, 21.06.1997, in und um die Ahrbachhalle in Boden ein Festakt mit Ringerturnier statt. Beginn dieses Mannschaftsturnieres an dem der ASV Boden, auch die, erstmals für die Oberligamannschaft startberechtigte Neuverpflichtung aus Polen, Bartolmäj Jabionski, präsentieren wird, ist um 18.00 Uhr. Gegen 19.00 Uhr wird der Olympiasieger im Degenfechten der Olympischen Spiele in Seoul, Imre Bujdoso, zur Zeit Trainer beim Königsbacher Fechtclub Koblenz, seine Kunst in der Ahrbachhalle darbieten. Sicherlich werden auch einige Bodener Kinder ein Fechtduell mit dem Meister führen dürfen. Für die Verpflegung der Gäste hat sich der ASV Vorstand etwas besonderes ausgedacht: auf einem Holzgrill werden ein Spanferkel sowie weitere Grillspezialitäten zubereitet.
Nach den Ringerwettkämpfen kann in der Ahrbachhalle zur Live- Musik eines bekannten Alleinunterhalters das Tanzbein geschwungen werden.
Fortgesetzt wird die Veranstaltung am Sonntag mit einem ausgiebigen Frühschoppen, dessen musikalischen Rahmen die Big Band Boden gibt.
Heiligenroth
Sprechzeiten des Ortsbürgermeisters
Dienstags.17.00 bis 19.30 Uhr
und .nach Vereinbarung
Telefon.02602/16606
Fax.02602/917396
Gemeindeverwaltung Heiligenroth - Umlegungsausschuß -
Bekanntmachung
Der Umlegungsplan - 7. Vorwegnahme der Entscheidung vom 02.06.1997—für das Umlegungsgebiet »Illbach« der Ortsgemein
de Heiligenroth ist am 12.06.1997 für die Ordnungsnummer 146 unanfechtbar geworden.
Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I. S. 2253) in der geltenden Fassung wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.
Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.
Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.
Auf lfd. Nr. VII der Begründung zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Geldleistungen mit der Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit gemäß § 71 BauGB fällig werden. Von der Eintragung einer öffentlichen Last in Abteilung II des Grundbuches kann abgesehen werden, wenn der Leistungspflichtige bis zu dem von der Verbandsgemeinde noch festzusetzenden Zahlungstermin die Geldleistungen gezahlt oder mit der Gemeinde entsprechende Zahlungsvereinbarungen getroffen hat.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur, als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Gemeinde Heiligenroth schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.
Montabaur, den 13.06.1997
Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses (S.)
gez. Reichling
Möhnenverein »Heiterkeit« Heiligenroth
Am 13.09.1997 haben wir eine Kaffeefahrt zur Brombeerschenke geplant. Zum Abschlu ß der Fahrt wollen wir auf das Weinfest nach Leutesdorf fahren. Abfahrt ist um 14.00 Uhr am Feuerwehrgerätehaus. Anmeldungen werden von Fr. A. Kohn, Tel. 17846, bis 29. Juni 1997 entgegengenommen. Die Kaffeefahrt findet aber nur statt, wenn sich mehr als 30 Möhnen anmelden.
SG Heiligenroth, Ahrbach
Jugendfußball Freitag, 20.06.1997
F-Jugend JSG Heiligenroth, Ahrbach II — Nauort I.17.30 Uhr
F-Jugend JSG Heiligenroth, Ahrbach I - Steinefrenz II 17.30 Uhr
Samstag, 21.06.1997
E-Jugend JSG Heiligenroth, Ahrbach II - Niederahr.... 13.15 Uhr E-Jugend JSG Nauort-JSG Heiligenroth, Ahrbach I.. 13.15 Uhr
Alte Herren Heiligenroth
Samstag, 21.06.1997,17.00 Uhr, AH Ettersdorf-AH Heiligenroth Abfahrt: 16.15 Uhr, Sportplatz Horbach
Ruppach-Goldhausen
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Dienstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr
Donnerstags .von 18.00 bis 19.30 Uhr
Telefon: 02602/998080, Fax: 02602/998081
Herzlich willkommen zur Kirmes in Ruppach-Goldhausen
Am nächsten Wochenende (28. Juni bis 30. Juni 1997) findet das traditionelle Kirchweihfest in unserer Gemeinde statt. Hierzu heiße ich alle Gäste aus Nah und Fern herzlich willkommen und wünsche allen Einwohnern und Besuchern frohe und gesellige Stunden.
Das genaue Programm mit Kirmesbaumstellen und Kirmesumzug wird in der nächsten Ausgabe des Wochenblattes veröffentlicht. Bereits jetzt möchte ich Sie darum bitten, auch in diesem

