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Montabaur

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Nr. 25/97

Herrn Steubing, in der vergangenen Woche in Montabaur. Neben Kaffee und Kuchen im Haus Mons Tabor gab es Westerwälder Mu­sik zu hören und traditionelle Handwerks­kunst zu bestaunen und kaufen. Zuvor hat­ten die Gäste Gelegenheit bei einer Stadtführung oder einem kleinen Spazier­gang die historische Stadt zu besichtigen. Für die Stadt Montabaur begrüßte Bürger­meister Dr. Possel-Dölken die Gäste und gab ihnen einen kleinen Einblick ins histori­sche und zukünftige Montabaur.

Rund 250 Senioren im Haus Mons Tabor- ein nicht all­tägliches Bild

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Einsammlung von Problemabfällen aus Haushalten (haushaltsübliche Mengen)

in der Verbandsgemeinde Montabaur

Seitens des Westerwaldkreis-Abfallwirtschaftsbetriebes (WAB) wird darauf hingewiesen, daß die Einsammlung von Problemab­fällen aus Haushalten in der Verbandsgemeinde Montabaur am 25.06.1997 stattfindet.

An diesem Tag haben die Bürger der Verbandsgemeinde Monta­baur in der Zeit von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr die Möglichkeit, an einer eigens dafür eingerichteten Sammelstelle umweltgefähr­dende Problemabfälle abzuliefern und zwar in Montabaur, Eichwiese.

Unter Aufsicht einer chemischen Fachkraft werden dort umwelt­schädliche Problemabfälle aus Haushalten kostenlos angenom­men; hierzu zählen insbesondere Lackrückstände, Farbreste, Holz- und Pflanzenschutzmittel, Säuren, Gifte, Medikamente, Bat­terien jeder Art und Leuchtstoffröhren. Außerdem können Sie beim Umweltmobil auch ausgehärtete Pflanzenfette (Fritierfett) abgeben, die anschließend einer Wiederverwertung zugeführt werden (Die Annahme gilt jeweils nur für haushaltsübliche Men­gen!).

Altöl darf auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen ab so­fort bei den mobilen Sammlungen leider nicht mehr ange­nommen werden. Sie können dieses allerdings, nach wie vor, auf unserer stationären Problemabfallannahmestelle im Be­triebshof in Moschheim, täglich von 08.30 bis 12.00 Uhr bzw. zusätzlich donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr in haus­haltsüblichen Mengen gegen Gebühr anliefern. Bitte berück­sichtigen Sie in diesem Zusammenhang, daß die Verkaufs­stellen von Motoröl zur kostenlosen Entgegennahme der entsprechenden Menge Altöl, wie gekauft, gesetzlich ver­pflichtet sind. Beim Neukauf von Motoröl zahlen Sie dort bereits den Aufwand für die Entsorgung über die Verkaufs­stellen mit, den Sie ansonsten über die Abfallgebühr noch­mals zahlen müßten. Bestehen Sie daher auf der Rücknahme im Geschäft.

Nach Beendigung der Sammlung werden die angelieferten Abfälle über die SAM, Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rhein­land-Pfalz mbH, Mainz, ordnungsgemäß beseitigt bzw. soweit möglich auch der Wiederverwertung zugeführt.

Besonders wird noch darauf hingewiesen, daß aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen bei diesen Sammlungen nur Problemabfälle aus Haushalten angenommen werden kön­nen.

Gewerbetreibende sollten sich mit der SAM, Sonderabfall-Ma- nagement-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH, Wilh.-Theodor- Römheld-Str. 34, 55130 Mainz, Tel.: 06131/98298-0, oder mit der Fa. Bellersheim GmbH & Co. KG, 57638 Neitersen, Tel.: 02681/80282, bzw. anderen für die Entsorgung von Problemab­fällen zugelassenen Entsorgungsfirmen unmittelbar in Verbin­dung setzen.

Alle bisher bestehenden Entsorgungs-/ und Verwertungs­nachweise nach der Abfall- und Reststoffüberwachungsverord­nung (in der Regel nur anzuwenden im Bereich des Gewerbes)

haben, aufgrund der vg. Veränderungen, zum 31.12.1993 ihre Gültigkeit verloren und müssen ebenso wie bei aktuellem Bedarf an Entsorgungs-A/erwertungskapazität bei der SAM (Nachfolge­gesellschaft der früheren GBS) neu beantragt werden.

Aus Sicherheitsgründen werden die Bürger dringend gebe­ten, das Abstellen von Sonderabfällen vor Eintreffen der Einsammelfahrzeuge zu unterlassen, um Gefährdungen Drit­ter, vor allem Kinder, und der Umwelt vermeiden zu helfen.

Für Bürger, die an dem vorgenannten Termin keine Gelegenheit zur Abgabe ihrer Problemabfälle haben, besteht darüber hinaus die Möglichkeit, diese von montags bis freitags, in der Zeit von 08.30 bis 12.00 Uhr, und donnerstags, von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, im Fuhrparkgebäude des WAB in 56424 Moschheim, Bodener Straße 15, in haushaltsüblichen Mengen in der Regel kostenlos anzuliefern.

Für u. U. noch offenstehende Fragen wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung des WAB unter Tel.: 02602/6806-55.

Rehabilitation nach wie vor aktuell

Durch die Spargesetzgebung sind seit 1. Januar 1997 im Bereich der medizinischen Rehabilitation zahlreiche Neuregelungen in Kraft getreten (u. a. höhere Zuzahlung, Verlängerung der Frist bei Wiederhoiungsheilbehandlungen, Anrechnung von Erholungsur­laub).

Die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz, Speyer, befürchtet, daß dadurch viele Versicherte verunsichert sind und von vornherein darauf verzichten, einen Antrag auf Gesundheits­maßnahmen zu stellen.

Die LVA weist daher nochmals darauf hin, daß die tägliche Zuzahlung von 25,-DM bei stationären Heilbehandlungen einen Höchstbetrag darstellt, von dem es zahlreiche Ausnahmen gibt. So entfällt beispielsweise bei Versicherten mit monatlichem Net­toverdienst bis zu 1.708,- DM, bei Übergangsgeld- oder Sozial­hilfebeziehern, bei Versicherten unter 18 Jahren, bei teilstationä­ren Behandlungen und bei Kinderheilbehandlungen die Zuzah­lung ganz. Im übrigen ist die Eigenbeteiligung nach dem monat­lichen Nettoverdienst gestaffelt. Bei Anschlußheilbehandlungen verbleibt es wie bisher bei einer Zuzahlung von 12, DM für längstens 14 Tage.

Eine Wiederholungsheilbehandlung ist auch vor Ablauf von vier Jahren möglich, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen erfor­derlich ist.

Ebenso ist die Anrechnung von Erholungsurlaub für die Zeit einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme nicht zwingend. Die Ar­beitgeber sind hierzu zwar berechtigt, aber nicht verpflichtet. In Zweifelsfällen empfiehlt die LVA, beim Arbeitgeber nachzufragen. Weitere Auskünfte hierzu erteilen die LVA Rheinland-Pfalz, ihre Auskunfts- und Beratungsstellen und Versichertenältesten, die Krankenkassen, die Versicherungsämter der Kreis- und Stadtver­waltungen sowie die Gemeinde- und Verbandsgemeindeverwal­tungen.