Montabaur
12
Nr. 25/97
Herrn Steubing, in der vergangenen Woche in Montabaur. Neben Kaffee und Kuchen im Haus Mons Tabor gab es Westerwälder Musik zu hören und traditionelle Handwerkskunst zu bestaunen und kaufen. Zuvor hatten die Gäste Gelegenheit bei einer Stadtführung oder einem kleinen Spaziergang die historische Stadt zu besichtigen. Für die Stadt Montabaur begrüßte Bürgermeister Dr. Possel-Dölken die Gäste und gab ihnen einen kleinen Einblick ins historische und zukünftige Montabaur.
Rund 250 Senioren im Haus Mons Tabor- ein nicht alltägliches Bild
' X '
mmi:
Wmm
Einsammlung von Problemabfällen aus Haushalten (haushaltsübliche Mengen)
in der Verbandsgemeinde Montabaur
Seitens des Westerwaldkreis-Abfallwirtschaftsbetriebes (WAB) wird darauf hingewiesen, daß die Einsammlung von Problemabfällen aus Haushalten in der Verbandsgemeinde Montabaur am 25.06.1997 stattfindet.
An diesem Tag haben die Bürger der Verbandsgemeinde Montabaur in der Zeit von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr die Möglichkeit, an einer eigens dafür eingerichteten Sammelstelle umweltgefährdende Problemabfälle abzuliefern und zwar in Montabaur, Eichwiese.
Unter Aufsicht einer chemischen Fachkraft werden dort umweltschädliche Problemabfälle aus Haushalten kostenlos angenommen; hierzu zählen insbesondere Lackrückstände, Farbreste, Holz- und Pflanzenschutzmittel, Säuren, Gifte, Medikamente, Batterien jeder Art und Leuchtstoffröhren. Außerdem können Sie beim Umweltmobil auch ausgehärtete Pflanzenfette (Fritierfett) abgeben, die anschließend einer Wiederverwertung zugeführt werden (Die Annahme gilt jeweils nur für haushaltsübliche Mengen!).
Altöl darf auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen ab sofort bei den mobilen Sammlungen leider nicht mehr angenommen werden. Sie können dieses allerdings, nach wie vor, auf unserer stationären Problemabfallannahmestelle im Betriebshof in Moschheim, täglich von 08.30 bis 12.00 Uhr bzw. zusätzlich donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr in haushaltsüblichen Mengen gegen Gebühr anliefern. Bitte berücksichtigen Sie in diesem Zusammenhang, daß die Verkaufsstellen von Motoröl zur kostenlosen Entgegennahme der entsprechenden Menge Altöl, wie gekauft, gesetzlich verpflichtet sind. Beim Neukauf von Motoröl zahlen Sie dort bereits den Aufwand für die Entsorgung über die Verkaufsstellen mit, den Sie ansonsten über die Abfallgebühr nochmals zahlen müßten. Bestehen Sie daher auf der Rücknahme im Geschäft.
Nach Beendigung der Sammlung werden die angelieferten Abfälle über die SAM, Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH, Mainz, ordnungsgemäß beseitigt bzw. soweit möglich auch der Wiederverwertung zugeführt.
Besonders wird noch darauf hingewiesen, daß aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen bei diesen Sammlungen nur Problemabfälle aus Haushalten angenommen werden können.
Gewerbetreibende sollten sich mit der SAM, Sonderabfall-Ma- nagement-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH, Wilh.-Theodor- Römheld-Str. 34, 55130 Mainz, Tel.: 06131/98298-0, oder mit der Fa. Bellersheim GmbH & Co. KG, 57638 Neitersen, Tel.: 02681/80282, bzw. anderen für die Entsorgung von Problemabfällen zugelassenen Entsorgungsfirmen unmittelbar in Verbindung setzen.
Alle bisher bestehenden Entsorgungs-/ und Verwertungsnachweise nach der Abfall- und Reststoffüberwachungsverordnung (in der Regel nur anzuwenden im Bereich des Gewerbes)
haben, aufgrund der vg. Veränderungen, zum 31.12.1993 ihre Gültigkeit verloren und müssen ebenso wie bei aktuellem Bedarf an Entsorgungs-A/erwertungskapazität bei der SAM (Nachfolgegesellschaft der früheren GBS) neu beantragt werden.
Aus Sicherheitsgründen werden die Bürger dringend gebeten, das Abstellen von Sonderabfällen vor Eintreffen der Einsammelfahrzeuge zu unterlassen, um Gefährdungen Dritter, vor allem Kinder, und der Umwelt vermeiden zu helfen.
Für Bürger, die an dem vorgenannten Termin keine Gelegenheit zur Abgabe ihrer Problemabfälle haben, besteht darüber hinaus die Möglichkeit, diese von montags bis freitags, in der Zeit von 08.30 bis 12.00 Uhr, und donnerstags, von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, im Fuhrparkgebäude des WAB in 56424 Moschheim, Bodener Straße 15, in haushaltsüblichen Mengen in der Regel kostenlos anzuliefern.
Für u. U. noch offenstehende Fragen wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung des WAB unter Tel.: 02602/6806-55.
Rehabilitation nach wie vor aktuell
Durch die Spargesetzgebung sind seit 1. Januar 1997 im Bereich der medizinischen Rehabilitation zahlreiche Neuregelungen in Kraft getreten (u. a. höhere Zuzahlung, Verlängerung der Frist bei Wiederhoiungsheilbehandlungen, Anrechnung von Erholungsurlaub).
Die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz, Speyer, befürchtet, daß dadurch viele Versicherte verunsichert sind und von vornherein darauf verzichten, einen Antrag auf Gesundheitsmaßnahmen zu stellen.
Die LVA weist daher nochmals darauf hin, daß die tägliche Zuzahlung von 25,-DM bei stationären Heilbehandlungen einen Höchstbetrag darstellt, von dem es zahlreiche Ausnahmen gibt. So entfällt beispielsweise bei Versicherten mit monatlichem Nettoverdienst bis zu 1.708,- DM, bei Übergangsgeld- oder Sozialhilfebeziehern, bei Versicherten unter 18 Jahren, bei teilstationären Behandlungen und bei Kinderheilbehandlungen die Zuzahlung ganz. Im übrigen ist die Eigenbeteiligung nach dem monatlichen Nettoverdienst gestaffelt. Bei Anschlußheilbehandlungen verbleibt es wie bisher bei einer Zuzahlung von 12,— DM für längstens 14 Tage.
Eine Wiederholungsheilbehandlung ist auch vor Ablauf von vier Jahren möglich, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist.
Ebenso ist die Anrechnung von Erholungsurlaub für die Zeit einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme nicht zwingend. Die Arbeitgeber sind hierzu zwar berechtigt, aber nicht verpflichtet. In Zweifelsfällen empfiehlt die LVA, beim Arbeitgeber nachzufragen. Weitere Auskünfte hierzu erteilen die LVA Rheinland-Pfalz, ihre Auskunfts- und Beratungsstellen und Versichertenältesten, die Krankenkassen, die Versicherungsämter der Kreis- und Stadtverwaltungen sowie die Gemeinde- und Verbandsgemeindeverwaltungen.

