Montabaur
waltung Montabaur, Telefon 02602/126.205, 206 und 207 entgegengenommen. Sie können sich jedoch auch direkt an die ausführende Firma Helmut Diefenbach, Dornburg-Thalheim, Telefon 06436/91067, wenden.
Besitzer von Hunden und Katzen werden vorsorglich gebeten, in dem genannten Zeitraum ihre Tiere nicht frei herumlaufen zu lassen, da die ausgelegten Giftköder für Haustiere schädlich sein können. Wir weisen darauf hin, daß Vitamin K Tabletten als Gegenmittel zu dem verwandten Wirkstoff zu verwenden sind. Diese Tabletten sind in jeder Apotheke erhältlich.
Bitte beachten Sie, daß die Giftköder nach dem Ende der Rattenbekämpfungsaktion aus Sicherheitsgründen von den Grundstücken entfernt werden müssen.
Verbandsgemeindeverwaltung - Örtliche Ordnungsbehörde -
_ Boden _
Sprechstunde der Ortsbürgermeisterin
Nach Vereinbarung....Telefon 02602/8425
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Boden findet am
Dienstag, dem 17. Juni 1997, um 19.00 Uhr, im Sitzungssaal der Ahrbachhalle statt.
Tagesordnung Öffentliche Sitzung
1. Verträge über die Wartung und Instandhaltung der Straßenbeleuchtung
2. Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1996
3. Kenntnisnahme von über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1996
4. Neuordnung der Forstreviere im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur
5. Erweiterung der Kinderspielplatzeinrichtung
6. Beteiligung an den Kosten der Erweiterung des Kinderspielplatzes am Kindergarten Ruppach-Goldhausen
7. Stellungnahme zum Bauantrag der Firma Bellersheim auf Errichtung einer Bioabfallbehandlungsanlage
8. Verschiedenes
9. Einwohnerfragestunde
56412 Boden, 10.06.1997 Eulberg, Ortsbürgermeisterin
ASV »Deutsche Eiche« 1927 e.V. Boden
Anläßlich des 70jährigen Vereinsjubiläums des ASV »Deutsche Eiche« 1927 e.V. Boden richten die Oberligaringer des Traditionsvereines am Samstag, dem 20.06.1997, ein Ringerturnier mit vier Gastmannschaften aus. Neben Gästen aus der Landeshauptstadt haben bereits die Ringer von der Kampfgemeinschaft Reichenbach/Lahr Kuhbach ihr Kommen zugesagt.
Die Reichenbacher, zu denen die Westerwälder eine, schon viele Jahre anhaltende Freundschaft pflegen, möchten gerne nebst Anhang in Boden übernachten. Da es sich bei den Aktiven überwiegend um Jugendringer handelt, deren finanzielles Budget durch eine Hotelübernachtung arg gebeutelt würde, würden die Verantwortlichen des ASV Boden gerne eine private Unterbringung anbieten.
Der Verein würde sich sehr freuen, wenn möglichst viele Freunde und Gönner aus Boden und Umgebung einen jugendlichen Ringer aus Reichenbach bei sich aufnehmen würden um so die Verbindung zwischen den beiden Vereinen weiterleben zu lassen. Wenn Sie dem ASV Ihre Hilfe zukommen lassen möchten, setzen Sie sich bitte mit Sylvia Schmidt unter der Telefonnummer 02602/8688 in Verbindung.
Heiligenroth
Sprechzeiten des Ortsbürgermeisters
Dienstags.17.00 bis 19.30 Uhr
und .nach Vereinbarung
Telefon.02602/16606
Fax.02602/917396
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Nr. 24/97
Hinweis: Bekanntmachung zur Durchführung des Erörterungstermins
durch die Bezirksregierung Koblenz
Planfeststellungsverfahren für die Neubaustrecke Köln- Rhein/Main der Deutschen Bahn AG - Planfeststellungsabschnitt 73 -1. Deckblattverfahren
Näheres entnehmen Sie bitte der Rubrik »Öffentliche Bekanntmachungen«.
Gemeindeverwaltung Heiligenroth Umlegungsausschuß
Bekanntmachung
Der Umlegungsplan - 5. Vorwegnahme der Entscheidung - vom 22.04.1997 für das Umlegungsgebiet »Illbach« der Ortsgemeinde Heiligenroth ist am 28.05.1997 auch für die Ordnungsnummer 9 unanfechtbar geworden.
Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I. S. 2253) in der geltenden Fassung wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.
Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.
Auf lfd. Nr. VII der Begründung zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Ümlegungsverzeichnis festgesetzten Geldleistungen mit der Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit gemäß § 71 BauGB fällig werden. Von der Eintragung einer öffentlichen Last in Abteilung II des Grundbuches kann abgesehen werden, wenn der Leistungspflichtige bis zu dem von der Verbandsgemeinde noch festzusetzenden Zahlungstermin die Geldleistungen gezahlt oder mit der Gemeinde entsprechende Zahlungsvereinbarungen getroffen hat.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur, als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Gemeinde Heiligenroth schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.
Montabaur, den 09.06.1997
Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses (S.)
gez. Reichling
SG Heiligenroth, Ahrbach
Jugendfußball
Freitag, 13.06.1997
F-Jugend: Dernbach-JSG Heiligenroth, Ahrbach II, 17.30 Uhr Samstag, 14.06.1997
E-7-Jugend: Elbert II-JSG Heiligenroth, Ahrbach, 13.15 Uhr E-11-Jugend: JSG Heiligenroth, Ahrbach —VfL Neuwied, 13.15 Uhr
Alte Herren Heiligenroth
Samstag, 16.06.1997,16.30 Uhr, AH Laurenburg —AH Heiligenroth, Abfahrt: 15.30 Uhr
_ Ruppach-Goldhausen
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Dienstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr
Donnerstags .von 18.00 bis 19.30 Uhr
Telefon: 02602/998080, Fax: 02602/998081

