Einzelbild herunterladen

Montabaur

waltung Montabaur, Telefon 02602/126.205, 206 und 207 entge­gengenommen. Sie können sich jedoch auch direkt an die aus­führende Firma Helmut Diefenbach, Dornburg-Thalheim, Telefon 06436/91067, wenden.

Besitzer von Hunden und Katzen werden vorsorglich gebeten, in dem genannten Zeitraum ihre Tiere nicht frei herumlaufen zu lassen, da die ausgelegten Giftköder für Haustiere schädlich sein können. Wir weisen darauf hin, daß Vitamin K Tabletten als Gegenmittel zu dem verwandten Wirkstoff zu verwenden sind. Diese Tabletten sind in jeder Apotheke erhältlich.

Bitte beachten Sie, daß die Giftköder nach dem Ende der Ratten­bekämpfungsaktion aus Sicherheitsgründen von den Grund­stücken entfernt werden müssen.

Verbandsgemeindeverwaltung - Örtliche Ordnungsbehörde -

_ Boden _

Sprechstunde der Ortsbürgermeisterin

Nach Vereinbarung....Telefon 02602/8425

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Ortsgemeinderates

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Boden findet am

Dienstag, dem 17. Juni 1997, um 19.00 Uhr, im Sitzungssaal der Ahrbachhalle statt.

Tagesordnung Öffentliche Sitzung

1. Verträge über die Wartung und Instandhaltung der Straßen­beleuchtung

2. Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben für das Haus­haltsjahr 1996

3. Kenntnisnahme von über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1996

4. Neuordnung der Forstreviere im Bereich der Verbandsge­meinde Montabaur

5. Erweiterung der Kinderspielplatzeinrichtung

6. Beteiligung an den Kosten der Erweiterung des Kinderspiel­platzes am Kindergarten Ruppach-Goldhausen

7. Stellungnahme zum Bauantrag der Firma Bellersheim auf Errichtung einer Bioabfallbehandlungsanlage

8. Verschiedenes

9. Einwohnerfragestunde

56412 Boden, 10.06.1997 Eulberg, Ortsbürgermeisterin

ASV »Deutsche Eiche« 1927 e.V. Boden

Anläßlich des 70jährigen Vereinsjubiläums des ASV »Deutsche Eiche« 1927 e.V. Boden richten die Oberligaringer des Traditions­vereines am Samstag, dem 20.06.1997, ein Ringerturnier mit vier Gastmannschaften aus. Neben Gästen aus der Landeshaupt­stadt haben bereits die Ringer von der Kampfgemeinschaft Rei­chenbach/Lahr Kuhbach ihr Kommen zugesagt.

Die Reichenbacher, zu denen die Westerwälder eine, schon viele Jahre anhaltende Freundschaft pflegen, möchten gerne nebst Anhang in Boden übernachten. Da es sich bei den Aktiven über­wiegend um Jugendringer handelt, deren finanzielles Budget durch eine Hotelübernachtung arg gebeutelt würde, würden die Verantwortlichen des ASV Boden gerne eine private Unterbrin­gung anbieten.

Der Verein würde sich sehr freuen, wenn möglichst viele Freunde und Gönner aus Boden und Umgebung einen jugendlichen Ringer aus Reichenbach bei sich aufnehmen würden um so die Verbin­dung zwischen den beiden Vereinen weiterleben zu lassen. Wenn Sie dem ASV Ihre Hilfe zukommen lassen möchten, setzen Sie sich bitte mit Sylvia Schmidt unter der Telefonnummer 02602/8688 in Verbindung.

Heiligenroth

Sprechzeiten des Ortsbürgermeisters

Dienstags.17.00 bis 19.30 Uhr

und .nach Vereinbarung

Telefon.02602/16606

Fax.02602/917396

14

Nr. 24/97

Hinweis: Bekanntmachung zur Durchführung des Erörterungstermins

durch die Bezirksregierung Koblenz

Planfeststellungsverfahren für die Neubaustrecke Köln- Rhein/Main der Deutschen Bahn AG - Planfeststellungsab­schnitt 73 -1. Deckblattverfahren

Näheres entnehmen Sie bitte der Rubrik »Öffentliche Bekannt­machungen«.

Gemeindeverwaltung Heiligenroth Umlegungsausschuß

Bekanntmachung

Der Umlegungsplan - 5. Vorwegnahme der Entscheidung - vom 22.04.1997 für das Umlegungsgebiet »Illbach« der Ortsgemeinde Heiligenroth ist am 28.05.1997 auch für die Ordnungsnummer 9 unanfechtbar geworden.

Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I. S. 2253) in der geltenden Fassung wird die Unanfecht­barkeit hiermit bekanntgegeben.

Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskata­sters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.

Auf lfd. Nr. VII der Begründung zum Umlegungsplan wird noch­mals hingewiesen, wonach die im Ümlegungsverzeichnis festge­setzten Geldleistungen mit der Bekanntmachung der Unanfecht­barkeit gemäß § 71 BauGB fällig werden. Von der Eintragung einer öffentlichen Last in Abteilung II des Grundbuches kann abgesehen werden, wenn der Leistungspflichtige bis zu dem von der Verbandsgemeinde noch festzusetzenden Zahlungstermin die Geldleistungen gezahlt oder mit der Gemeinde entsprechen­de Zahlungsvereinbarungen getroffen hat.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wider­spruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur, als Geschäftsstelle des Umlegungsausschus­ses der Gemeinde Heiligenroth schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Wider­spruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.

Montabaur, den 09.06.1997

Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses (S.)

gez. Reichling

SG Heiligenroth, Ahrbach

Jugendfußball

Freitag, 13.06.1997

F-Jugend: Dernbach-JSG Heiligenroth, Ahrbach II, 17.30 Uhr Samstag, 14.06.1997

E-7-Jugend: Elbert II-JSG Heiligenroth, Ahrbach, 13.15 Uhr E-11-Jugend: JSG Heiligenroth, AhrbachVfL Neuwied, 13.15 Uhr

Alte Herren Heiligenroth

Samstag, 16.06.1997,16.30 Uhr, AH LaurenburgAH Heiligen­roth, Abfahrt: 15.30 Uhr

_ Ruppach-Goldhausen

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Dienstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

Donnerstags .von 18.00 bis 19.30 Uhr

Telefon: 02602/998080, Fax: 02602/998081