Einzelbild herunterladen

Montabaur

12

Nr. 22/97

Kranzniederlegung am Ehrenmal durch die Kir­mesjugend

20.00 Uhr Tanz mit »Cathrin and Take Five«

Sonntag, 08.06.

11.00 Uhr Frühschoppen im Zelt und in den Gaststätten un­seres Dorfes

14.00 Uhr Kirmeszug, anschließend Tanz im Festzelt 20.00 Uhr Tanz mit »Cathrin and Take Five«

Montag, 09.06.

11.00 Uhr Traditioneller Frühschoppen im Festzelt mit dem Musikverein Heiligenroth

15.00 Uhr Kirmesausklang, Tanz mit »Cathrin and Take Five«

Zerfas, Ortsbürgermeister

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

im Zusammenhang mit der Kirmes und der Bitte um das »Heraus­putzen« unseres Dorfes erlaube ich mir noch einmal, Wünsche der Gemeindeverwaltung an Sie heranzutragen.

Die Gemeinde hat in der Vergangenheit große Anstrengungen unternommen, den Ort durch vielfältige Maßnahmen einzugrünen und somit das Wohnumfeld zu verbessern. Dies alles ist gesche­hen »Dorfmitte«, »Im Vogelsang«weitestgehend nach Ihren Wünschen und damit Sie sich in Ihrem Dorf wohlfühlen.

Seitens der Gemeindeverwaltung wäre es wünschenswert, wenn wir von den betroffenen Anliegern, insbesondere in dieser Zeit, nicht mehr darauf hingewiesen würden, daß das Unkraut wieder einmal gejätet werden müßte, Sträucher geschnitten, Rosen ge­pflegt und Blätter gekehrt werden sollten.

Selbstverständlich nehmen wir das dankend zur Kenntnis und versuchen auch umgehend über die Gemeindearbeiter Abhilfe zu schaffen, aber diese haben auch nur zwei Hände und unsere Gemeinde ist so groß geworden. Es gilt so viele Plätze, Anlagen und Beete in Ordnung zu halten.

Sehen Sie, verehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger, nicht auch eine Möglichkeit in dem unmittelbaren Bereich Ihres Anwesens mit Hand anzulegen, und somit unsere Gemeindearbeiter zu entlasten und - noch viel wichtiger - durch Ihre tätige Mithilfe unserem Heiligenroth ganzjährig ein adrettes und sauberes Aus­sehen zu garantieren?

Ich bin ganz sicher, die Freude über das ordentliche Beet vor Ihrer Haustüre wird Sie für die Anstrengungen entschädigen! Versuchen Sie es doch ganz einfach einmal, zeigen Sie Gemein­sinn, unterstützen Sie uns durch aktive Mithilfe.

Ein zweites Anliegen betrifft unseren Friedhof. Leider sind wir immer noch nicht so weit, daß anstehender Friedhofsabfall sor­tenrein getrennt wird. So lange dies nicht geschieht, müssen wir immer noch die hohen Entsorgungskosten tragen.

Ein weiteres Abfallproblem entsteht seit längerem durch die Nut­zung der im Gemeindebereich aufgestellten Papierkörbe. Sie sind sicherlich nicht dazu da, Hausmüll darin zu entsorgen!

Deshalb richte ich noch einmal die Bitte an alle Familien, anste­henden Abfall ordnungsgemäß und nicht auf Gemeindekosten zu entsorgen. Eine derartige Entsorgung bindet Arbeitszeit und ko­stet unser aller Geld.

Zerfas, Ortsbürgermeister

Gemeindeverwaltung Heiligenroth Umlegungsausschuß

Bekanntmachung

Der Umlegungsplan-5. Vorwegnahmeder Entscheidung-vom 22.04.1997 für das Umlegungsgebiet »Illbach« der Ortsgemeinde Heiligenroth ist am 09.05.1997 für die Ordnungsnummern 72.1, 72.2; 73, 78.1 und 78.2 unanfechtbar geworden.

Der Umlegungsplan-6. Vorwegnahme der Entscheidung-vom 14.05.1997 für das Umlegungsgebiet »Illbach« der Ortsgemeinde Heiligenroth ist am 20.05.1997 für die Ordnungsnummern 46 und 1 unanfechtbar geworden.

Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I. S. 2253) in der geltenden Fassung wird die Unanfecht­barkeit hiermit bekanntgegeben.

Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tag .nach der Veröffentlichung in Kraft. IVjit diesem Tag wird gemäß § 72 BauGETdgi; bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.

Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskata- sters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.

Auf lfd. Nr. VII der Begründung zum Umlegungsplan wird noch­mals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeichnis festge­setzten Geldleistungen mit der Bekanntmachung der Unanfecht- jj barkeit gemäß § 71 BauGB fällig werden. Von der Eintragung j einer öffentlichen Last in Abteilung II des Grundbuches kann abgesehen werden, wenn der Leistungspflichtige bis zu dem von der Verbandsgemeinde noch festzusetzenden Zahlungstermin t die Geldleistungen gezahlt oder mit der Gemeinde entsprechen- f de Zahlungsvereinbarungen getroffen hat. -

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats ,, nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wider- i spruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Koblenzer Straße 15, l 56410 Montabaur, als Geschäftsstelle des Umlegungsausschus- ' ses der Gemeinde Heiligenroth schriftlich oder zur Niederschrift [ einzulegen.

Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Wider­spruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten j Katasteramt eingegangen ist.

Montabaur, den 21.05.1997 Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses (S.)

gez. Reichling

Familienwanderung

Die kath. Kirchengemeinde lädt ein zu einer Familienwänderung am Mittwoch, dem 18. Juni, um 14.30 Uhr, ab Feuerwehrhaus.

Der Weg führt in Richtung Boden über die Wiesenmühle nach Ruppach-Goldhausen. Einkehr: Split Balkan Restaurant. Anmeldung bei Frau M. Wüst (Tel. 2231) oder Frau E. Burg (Tel. 18367).

SG Heiligenroth, Ahrbach

Jugendfußball Samstag, 31.05.1997

E 7-Jugend: Stromberg-JSG Heiligenroth, Ahrbach, 13.15 Uhr E 11-Jugend: Asbach l-JSG Heiligenroth, Ahrbach, 13.15 Uhr D 7-Jugend: SV Weidenhahn-JSG Heiligenroth, Ahrbach, 14.15 Uhr

C-Jugend: JSG Selters-JSG Heiligenroth, Ahrbach, 15.30 Uhr B-Jugend: JSG Heiligenroth, Ahrbach - Eisbacht. II, 15.30 Uhr Zuschauer sind zu allen Spielen herzlich willkommen.

Alte Herren Heiligenroth

Samstag, 31.05.1997,16.00 Uhr, AH Heiligenroth-AH Wester­burg

SV Heiligenroth

Abteilung Tischtennis

Ab Juni 1997 wird Thomas Löhr das Training leiten. Trainingszei­ten sind jeweils donnerstags ab 17.30 Uhr.

Ruppach-Goldhausen

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Dienstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

Donnerstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

Telefon: 02602/998080, Fax: 02602/998081

Gesangverein

»Cacilia« Ruppach-Goldhausen

Wandertag

Der Gesangverein führt am Samstag, dem 14. Juni 1997, einen Wandertag durch. Folgendes Programm ist geplant:

- Fahrt mit dem Nahverkehrszug von Goldhausen nach Steinefrenz

- Wanderung (ca. 2 Stunden) bis zur Fischerhütte des Angel­sportvereines

- gemütliches Beisammensein.

Der Gesangverein lädt alle Vereinsmitglieder und alle, die ein paar gesellige Stunden bei leichter Körperertüchtigung in der Natur verbringen wollen, ein. Für das leibliche Wohl wird in bewährter Form bestens und zu Selbstkostenpreisen gesorgt.