Montabaur
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Nr. 21/97
Freunde und Bekannte als Kirmesgäste begrüßen zu können. Allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern sowie unseren Gästen wünsche ich eine schöne und frohe Kirmes 1997.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Winfried Röther, Ortsbürgermeister PS: Am Donnerstag, dem 29. Mai 1997, findet ab 12.00 Uhr ein Dartturnier im Festzelt statt!
Alte Herren Eisbachtal G.G.
Am Samstag, dem 24.05.1997, um 16.00 Uhr, erwarten wir unsere Sportfreunde aus Heiligenroth. Trikot blau.
Am Mittwoch, dem 28.05.1997, bringen wir unserem Sportkamerad Hacky Metternich und seiner Frau Roswitha, anläßlich ihrer Silberhochzeit, ein Ständchen. Hierzu treffen wir uns mit den Dorfmusikanten im Gasthaus »Holwischer Stubb«, um 19.30 Uhr. Der Umtrunk findet an gleicher Stelle statt.
_ Heilberscheid _
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Montags.von 18.00 bis 19.00 Uhr
im Dorfgemeinschaftshaus
Nentershausen
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Mittwochs.von 17.00 bis 19.00 Uhr
Evtl. Änderungen werden im Wochenblatt bekanntgegeben. Telefon 06485/223.
Möhnenclub Klatschmohn e.V.
Wandertag 1997
Unser diesjähriger Wandertag findet am 07.06.1997 statt. Der Programmablauf hierzu wird im nächsten Verbandsgemeindeblatt bekanntgegeben. Wir bitten um Beachtung und rege Beteiligung.
DRK-Ortsverein Nentershausen e.V.
Blutspendetermin Nentershausen
Unser nächster Blutspendetermin findet am Dienstag, 17. Juni 1997, von 16.30 bis 20.30 Uhr, in der Hauptschule Nentershausen statt. Eingeladen sind alle Mitbürger von 18 bis 65 Jahren. Warum Blutspenden — Jeder Mensch kann unerwartet auf eine Blutspende angewiesen sein. Tragen Sie doch mit Ihrer Solidarität dazu bei, unseren verletzten und kranken Menschen zu helfen.
Niedererbach
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Montags.von 19.00 bis 21.00 Uhr
Donnerstags.von 18.00 bis 20.00 Uhr
Kleiderspende
ln der Zeit vom 12.06.1997 bis zum 12.07.1997 sind in unserem Kreis acht- bis zwölfjährige Kinder aus Tschernobyl zu Besuch; einige davon auch bei Gasteltern in Niedererbach. Wer zu einem gelungenen Aufenthalt dieser Kinder beitragen möchte, z. B. durch Spende von noch guter Kleidung, wende sich bitte an Familie Emmel, Karlshof, Niedererbach, Telefon 06485/321.
B. Ortseifen, Ortsbürgermeister
Preisschießen für Jedermann
Der Schützenverein Niedererbach veranstaltet am 25. Mai ab 11.00 Uhr sein traditionelles Preisschießen. Der gesamte Erlös wird wie in jedem Jahr den Heilerziehungs- und Pflegeheimen Scheuern zur Verfügung gestellt. Für Essen und Trinken ist bestens gesorgt; am Nachmittag steht ein Kuchenbuffet zur Verfügung. Es stehen attraktive Geldpreise zur Verfügung.
Da die Veranstaltung einem gemeinnützigen Zweck zugute kommt, bitten wir um rege Beteiligung aus der Bevölkerung.
An alle
Manuskripteinsender!
Aufgrund der zunehmenden Einzelzusendungen an den Verlag weisen wir nochmals darauf hin,' daß bei der Verbandsgemeindeverwaltung eine Sammelstelle für Manuskripte eingerichtet ist. Einzelmanuskripte, die dem Verlag direkt zugehen können nicht mehr veröffentlicht werden. Wir bitten daher, sämtliche Manuskripte nur noch bei der Verbandsgemeindeverwaltung abzugeben.
Bei anfallenden Feiertagen beachten Sie bitte jeweils die Hinweise auf die Vorverlegung des Redaktionsschlusses.
Verlag + Druck Urtus Wittich KG — Redaktion —
_ Nomborn _
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Dienstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr
Donnerstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr
Telefon 06485/228
Öffentliche Bekanntmachung
1. Änderung des Bebauungsplanes »Ortslage« für den Bereich »Auf dem Höppel«
hier: Inkrafttreten gemäß § 12 des Baugesetzbuches (BauGB)
Die vom Ortsgemeinderat am 12.12.1996 als Satzung beschlossene Bebauungsplanänderung wurde der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises gemäß § 11 BauGB angezeigt. Die Kreisverwaltung hat am 07.05.1997 (Az. 6a/60, 610.13) erklärt, daß die Planänderung Rechtsvorschriften nicht verletzt.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes »Ortslage« für den Bereich »Auf dem Höppel« umfaßt die Grundstücke, für die nach der Art der baulichen Nutzung ein »Allgemeines Wohngebiet« (WA) festgesetzt ist.
Die Planänderungsunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Montabaur, Bauamt, Zimmer 213, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis^HTOO Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 fcrts 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt der Planänderung Auskunft verlangen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Es wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.
Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.
Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und
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