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Montabaur

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Nr. 21/97

Freunde und Bekannte als Kirmesgäste begrüßen zu können. Allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern sowie unseren Gästen wün­sche ich eine schöne und frohe Kirmes 1997.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Winfried Röther, Ortsbürgermeister PS: Am Donnerstag, dem 29. Mai 1997, findet ab 12.00 Uhr ein Dartturnier im Festzelt statt!

Alte Herren Eisbachtal G.G.

Am Samstag, dem 24.05.1997, um 16.00 Uhr, erwarten wir unse­re Sportfreunde aus Heiligenroth. Trikot blau.

Am Mittwoch, dem 28.05.1997, bringen wir unserem Sportkame­rad Hacky Metternich und seiner Frau Roswitha, anläßlich ihrer Silberhochzeit, ein Ständchen. Hierzu treffen wir uns mit den Dorfmusikanten im Gasthaus »Holwischer Stubb«, um 19.30 Uhr. Der Umtrunk findet an gleicher Stelle statt.

_ Heilberscheid _

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Montags.von 18.00 bis 19.00 Uhr

im Dorfgemeinschaftshaus

Nentershausen

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Mittwochs.von 17.00 bis 19.00 Uhr

Evtl. Änderungen werden im Wochenblatt bekanntgegeben. Te­lefon 06485/223.

Möhnenclub Klatschmohn e.V.

Wandertag 1997

Unser diesjähriger Wandertag findet am 07.06.1997 statt. Der Programmablauf hierzu wird im nächsten Verbandsgemeinde­blatt bekanntgegeben. Wir bitten um Beachtung und rege Beteili­gung.

DRK-Ortsverein Nentershausen e.V.

Blutspendetermin Nentershausen

Unser nächster Blutspendetermin findet am Dienstag, 17. Juni 1997, von 16.30 bis 20.30 Uhr, in der Hauptschule Nentershausen statt. Eingeladen sind alle Mitbürger von 18 bis 65 Jahren. Warum Blutspenden Jeder Mensch kann unerwartet auf eine Blutspende angewiesen sein. Tragen Sie doch mit Ihrer Solidarität dazu bei, unseren verletzten und kranken Menschen zu helfen.

Niedererbach

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Montags.von 19.00 bis 21.00 Uhr

Donnerstags.von 18.00 bis 20.00 Uhr

Kleiderspende

ln der Zeit vom 12.06.1997 bis zum 12.07.1997 sind in unserem Kreis acht- bis zwölfjährige Kinder aus Tschernobyl zu Besuch; einige davon auch bei Gasteltern in Niedererbach. Wer zu einem gelungenen Aufenthalt dieser Kinder beitragen möchte, z. B. durch Spende von noch guter Kleidung, wende sich bitte an Familie Emmel, Karlshof, Niedererbach, Telefon 06485/321.

B. Ortseifen, Ortsbürgermeister

Preisschießen für Jedermann

Der Schützenverein Niedererbach veranstaltet am 25. Mai ab 11.00 Uhr sein traditionelles Preisschießen. Der gesamte Erlös wird wie in jedem Jahr den Heilerziehungs- und Pflegeheimen Scheuern zur Verfügung gestellt. Für Essen und Trinken ist bestens gesorgt; am Nachmittag steht ein Kuchenbuffet zur Ver­fügung. Es stehen attraktive Geldpreise zur Verfügung.

Da die Veranstaltung einem gemeinnützigen Zweck zugute kommt, bitten wir um rege Beteiligung aus der Bevölkerung.

An alle

Manuskripteinsender!

Aufgrund der zunehmenden Einzelzusen­dungen an den Verlag weisen wir noch­mals darauf hin,' daß bei der Verbands­gemeindeverwaltung eine Sammelstelle für Manuskripte eingerichtet ist. Einzelma­nuskripte, die dem Verlag direkt zugehen können nicht mehr veröffentlicht werden. Wir bitten daher, sämtliche Manuskripte nur noch bei der Verbandsgemeindever­waltung abzugeben.

Bei anfallenden Feiertagen beachten Sie bitte jeweils die Hinweise auf die Vorver­legung des Redaktionsschlusses.

Verlag + Druck Urtus Wittich KG Redaktion

_ Nomborn _

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Dienstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr

Donnerstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr

Telefon 06485/228

Öffentliche Bekanntmachung

1. Änderung des Bebauungsplanes »Ortslage« für den Bereich »Auf dem Höppel«

hier: Inkrafttreten gemäß § 12 des Baugesetzbuches (BauGB)

Die vom Ortsgemeinderat am 12.12.1996 als Satzung beschlos­sene Bebauungsplanänderung wurde der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises gemäß § 11 BauGB angezeigt. Die Kreisver­waltung hat am 07.05.1997 (Az. 6a/60, 610.13) erklärt, daß die Planänderung Rechtsvorschriften nicht verletzt.

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes »Ortslage« für den Bereich »Auf dem Höppel« umfaßt die Grund­stücke, für die nach der Art der baulichen Nutzung ein »Allgemei­nes Wohngebiet« (WA) festgesetzt ist.

Die Planänderungsunterlagen können bei der Verbandsgemein­de Montabaur, Bauamt, Zimmer 213, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, diens­tags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis^HTOO Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 fcrts 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) von jedermann einge­sehen werden. Jedermann kann über den Inhalt der Planände­rung Auskunft verlangen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Es wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvor­schriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegen­über der Gemeinde geltend gemacht worden sind.

Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Form­vorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und

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