Montabaur
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Nr. 18/97
Arbeiterwohlfahrt (AWO) Westerwald
Fahrt zur »Wehnnachtsausstellung« am 4. Mai
Zu einer Busfahrt zur Ausstellung »Vernichtungskrieg - Verbrechen der Wehrmacht 1941-1944« lädt das Bildungswerk der AWO-Westerwald am Sonntag, 04.05., ein. Mitveranstalter sind der DGB, die Geschichtswerkstatt WW, der AK »Nationalsozialismus im WW« sowie Pax Christi. Eine erläuternde Führung ist geplant. Teilnehmerbeitrag 20,- DM. Abfahrt um 09.00 Uhr ab Montabaur/Wirges. Anmeldung noch kurzfristig möglich bei Joachim Jösch, Telefon 02602/970422 oder Uli Schmidt, Telefon 02608/636.
Kleinkunstbühne Mons Tabor e.V.
Musik in alten Dorfkirchen 1997
Nach dem erfolgreichen Auftakt im vergangenen Jahr organisiert die Kleinkunstbühne auch in diesem Jahr im Rahmen des Kultursommers die Veranstaltungsreihe »Musik in alten Dorfkirchen«. Die Termine stehen fest: 22.06. Hübingen, 10.08. Kirchähr, 07.09. Horbach und 26.10. Neuhäusel. Weitere Infos und Programmvorstellung demnächst an dieser Stelle.
Heimatvariete SAALÜ - Dorfsäle gesucht!
Das Heimatvariete in alten Dorfsälen SAALÜ kommt 1997 wieder mit einem tollen Kulturprogramm (u. a.-Feuerwehrka- pelle Extra Nix) in den Westerwald. Geplant sind auch einige Gastspiele im Raum Montabaur. Neu: auch alte Filme aus der Dorfgeschichte sollen in Zusammenarbeit mit dem Südwestfunk aufgearbeitet und ins Programm eingebaut werden. Interessierte Ortsgemeinden, Saalwirte oder Vereine können sich melden. Info: Uli Schmidt, Telefon 02608/636.
Ausflug 1997
»Natur statt Kultur« ist das Motto eines Ausfluges, zu dem die Kleinkunstbühne alle Mitarbeiter/innen am 28729.06. einlädt. Eine Wanderung führt uns ..von Emmelshausen durch das Baybachtal bis zur Mosel. Übernachtung auf einer Mühle. Anmeldung bei Volker Kram, Telefon 02602/2629.
“MONTABAUR’
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ausländerbeirates der Stadt Montabaur
Die nächste Sitzung des Ausländerbeirates der Stadt Montabaur findet am
Dienstag, dem 06.05.1997, um 15.30 Uhr, im Sitzungssaal H des Kreishauses, Peter-Altmeier-Platz 1
statt.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
Teilnehmer: Mitglieder aller Ausländerbeiräte des Westerwaldkreises
1. Diskussion über die Krise der Ausländerbeiräte
2. Verschiedenes
56410 Montabaur, 24.04.1997
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes »Altstadt I - Erweiterung« der Stadt Montabaur hier: Inkrafttreten gemäß § 12 des Baugesetzbuches (BauGB)
Die vom Stadtrat am 29.10.1996 als Satzung beschlossene Änderung des Bebauungsplanes »Altstadt I - Erweiterung« wurde der Bezirksregierung Koblenz gemäß § 11 BauGB angezeigt. Die Bezirksregierung hat am 10.01.1997 (Az. 379- 5111-lc) erklärt, daß die Bebauungsplanänderung Rechtsvorschriften nicht verletzt.
Die Änderungsunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Montabaur, Bauamt, Zimmer 204, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt der Bebauungsplanänderung Auskunft verlangen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Änderung des Bebauungsplanes "Altstadt 1 * Erweiterung" für die Grundstücke 3059/5 und 3059/10
Erweiterung der überbaubaren Fläche
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Es wird daraufhingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.
Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeifuhren, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
§ 44 Abs. 4 BauGB:
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

