Montabaur
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Nr. 17/97
Öffentliche Bekanntmachung
Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes »An der Kehl -1. Erweiterung« gemäß § 13 BauGB der Ortsgemeinde Holler
hier: Inkrafttreten gemäß § 12 des Baugesetzbuches (BauGB)
Die vom Ortsgemeinderat am 29.10.1996 als Satzung beschlossene Planänderung wurde der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises gemäß § 11 BauGB angezeigt. Die Kreisverwaltung hat am 21.04.1997 (Az. 6 a/60, 610.13) erklärt, daß Rechtsvorschriften nicht verletzt werden.
Inhalt der Planänderung:
Für die Parzellen 22 und 24 in Flur 40 wurde die mittlere Firsthöhe auf max. 9,00 m begrenzt. Die übrigen Festsetzungen gelten unverändert.
Die Planänderungsunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Montabaur, Bauamt, Zimmer 213, Konrad-Adenauer- Platz 8,56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt der Bebauungsplanänderung Auskunft verlangen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Es wird daraufhingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.
Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
§ 44 Abs. 4 BauGB:
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
56412 Holler, 22.04.1997 (S.) Flosdorf, Ortsbürgermeisterin
Fahnen für Holler
Leider war die Resonanz, eine Fahne mit dem Hollerer Wappen zu bestellen, nicht groß. Nicht nur die Ortsgemeinde, sondern auch unsere »Fahnenbestellerin« Agathe Vietze (Tel. 4162) würden sich freuen, wenn noch ein paar Fahnen bestellt würden. Bei entsprechender Nachfrage werden wir bemüht sein, die Fahnen bis Kirmes zu beschaffen.
Flosdorf, Ortsbürgermeisterin
Grillplatz-Saison eröffnet
Wenn auch die Temperaturen z. Zt. einen nicht unbedingt zum Grillen animieren, so möchte ich Ihnen trotzdem mitteilen, daß unser Grillplatz wieder eröffnet ist.
Anmeldungen nimmt unser Platzwart Otto Sanner, Holler, Siegstraße 1, Telefon 4957, entgegen.
Buchen Sie frühzeitig-vielleicht wird es irgendwann ja wieder wärmer.
Flosdorf Ortsbürgermeisterin
Katholisches Pfarramt St. Margarethe 56412 Holler, Telefon 3495 Sprechzeit Gemeindereferent:
Mittwoch.11.15 bis 12.45 Uhr
und nach Vereinbarung.
Freitag.17.00 bis 19.00 Uhr
Bürozeit:
Montag, Dienstag, Donnerstag,
Freitag.09.30 bis 13.00 Uhr
Pfarrbriefbesprechung: Montag, 28. April 1997,20.00 Uhr, Pfarrhaus Stahlhofen
Verwaltungsratssitzung: Dienstag, 29. April 1997, 19.30 Uhr, Pfarrheim
Wortgottesdienst für Kinder im Pfarrheim: Sonntag, 4. Mai 1997,10.30 Uhr.
Gepa-Verkauf: Sonntag, 4. Mai 1997, nach dem Gottesdienst um 10.30 Uhr. Angeboten werden wieder Kaffee, Tee, Kakao, Honig, Quinua, Bananchips etc.
Waldfest auf dem GriUplatz
Der Jugendmusikverein Holler 1995 e.V. richtet am 8. Mai 1997 das traditionelle Waldfest aus ökologischen Gründen erstmalig auf dem Grillplatz in Holler aus. Nach erfolgter Renovierung stehen jetzt Wasser-, Stromanschluß und Toiletten zur Verfügung. Damit kann zum.ersten Mal der Einsatz des Spülmobils verwirklicht und die Ära des Einweggeschirrs beendet werden. Neben der Verbesserung der hygienischen Rahmenbedingungen steht durch den Parkplatz der Sport- und Kulturhalle auch mehr Parkraum zur Verfügung. Für das leibliche Wohl wird wie immer von Erbsensuppe bis Kaffee und Kuchen bestens gesorgt. Neben dem Ausbildungsorchester und dem Jugendmusikverein Holler unterhalten Sie unsere Musikkameraden aus Daubach, Nentershausen und Weidenhahn.
Tag der offenen Tür beim TC Holler
Hierzu lädt der TC Holler die Bevölkerung von Holler und Umgebung herzlich ein. Ob Frühschoppen, Mittagessen oder Kaffeetrinken; die Vereinsmitglieder haben alles vorbereitet, um viele Gäste bewirten zu können. Also, am 1. Mai, zum TC nach Holler!
SV »Fortuna« Holler
Alte Herren
Am Samstag, dem 26.04.1997, spielen wir um 16.30 Uhr in Holler gegen den TuS Nassau. Platzaufbau und Kabinenreinigung: Albert Borsch und Jörg Christ.
___ Stahlhofen _
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Dienstags...von 19.00 bis 20.00 Uhr
im Rathaus
Sportverein wird 30
An diesem Wochenende feiert unser Sportverein sein 30jähri- ges Bestehen. Im Laufe dieser Jahre haben unzählige Kinder, Jugendliche und Erwachsene von dem breiten Angebot, das dieser Verein bietet, Gebrauch gemacht.
Fußball gehört natürlich zu der Sportart, die am meisten genutzt wird. Aber ich denke auch an die Damengymnastikgruppe, die seit vielen Jahren regelmäßig ihre Übungs- stunden abhält, oder an den Herbstcrosslauf, den Bernd Pa- penbrock mit seiner Leichtathletikabteilung in den 70er Jah-
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