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Montabaur

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Nr. 17/97

Öffentliche Bekanntmachung

Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes »An der Kehl -1. Erweiterung« gemäß § 13 BauGB der Ortsgemeinde Holler

hier: Inkrafttreten gemäß § 12 des Baugesetzbuches (BauGB)

Die vom Ortsgemeinderat am 29.10.1996 als Satzung beschlos­sene Planänderung wurde der Kreisverwaltung des Wester­waldkreises gemäß § 11 BauGB angezeigt. Die Kreisverwal­tung hat am 21.04.1997 (Az. 6 a/60, 610.13) erklärt, daß Rechtsvorschriften nicht verletzt werden.

Inhalt der Planänderung:

Für die Parzellen 22 und 24 in Flur 40 wurde die mittlere Firsthöhe auf max. 9,00 m begrenzt. Die übrigen Festsetzun­gen gelten unverändert.

Die Planänderungsunterlagen können bei der Verbandsge­meinde Montabaur, Bauamt, Zimmer 213, Konrad-Adenauer- Platz 8,56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (mon­tags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt der Bebauungsplanänderung Auskunft verlangen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Es wird daraufhingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht inner­halb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich ge­genüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntma­chung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan­gen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnach­teile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

§ 44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form­vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntma­chung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbe­hörde den Beschluß beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Ge­meindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend ge­macht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend ge­macht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

56412 Holler, 22.04.1997 (S.) Flosdorf, Ortsbürgermeisterin

Fahnen für Holler

Leider war die Resonanz, eine Fahne mit dem Hollerer Wap­pen zu bestellen, nicht groß. Nicht nur die Ortsgemeinde, sondern auch unsere »Fahnenbestellerin« Agathe Vietze (Tel. 4162) würden sich freuen, wenn noch ein paar Fahnen bestellt würden. Bei entsprechender Nachfrage werden wir bemüht sein, die Fahnen bis Kirmes zu beschaffen.

Flosdorf, Ortsbürgermeisterin

Grillplatz-Saison eröffnet

Wenn auch die Temperaturen z. Zt. einen nicht unbedingt zum Grillen animieren, so möchte ich Ihnen trotzdem mitteilen, daß unser Grillplatz wieder eröffnet ist.

Anmeldungen nimmt unser Platzwart Otto Sanner, Holler, Siegstraße 1, Telefon 4957, entgegen.

Buchen Sie frühzeitig-vielleicht wird es irgendwann ja wieder wärmer.

Flosdorf Ortsbürgermeisterin

Katholisches Pfarramt St. Margarethe 56412 Holler, Telefon 3495 Sprechzeit Gemeindereferent:

Mittwoch.11.15 bis 12.45 Uhr

und nach Vereinbarung.

Freitag.17.00 bis 19.00 Uhr

Bürozeit:

Montag, Dienstag, Donnerstag,

Freitag.09.30 bis 13.00 Uhr

Pfarrbriefbesprechung: Montag, 28. April 1997,20.00 Uhr, Pfarrhaus Stahlhofen

Verwaltungsratssitzung: Dienstag, 29. April 1997, 19.30 Uhr, Pfarrheim

Wortgottesdienst für Kinder im Pfarrheim: Sonntag, 4. Mai 1997,10.30 Uhr.

Gepa-Verkauf: Sonntag, 4. Mai 1997, nach dem Gottesdienst um 10.30 Uhr. Angeboten werden wieder Kaffee, Tee, Kakao, Honig, Quinua, Bananchips etc.

Waldfest auf dem GriUplatz

Der Jugendmusikverein Holler 1995 e.V. richtet am 8. Mai 1997 das traditionelle Waldfest aus ökologischen Gründen erstmalig auf dem Grillplatz in Holler aus. Nach erfolgter Renovierung stehen jetzt Wasser-, Stromanschluß und Toilet­ten zur Verfügung. Damit kann zum.ersten Mal der Einsatz des Spülmobils verwirklicht und die Ära des Einweggeschirrs beendet werden. Neben der Verbesserung der hygienischen Rahmenbedingungen steht durch den Parkplatz der Sport- und Kulturhalle auch mehr Parkraum zur Verfügung. Für das leibliche Wohl wird wie immer von Erbsensuppe bis Kaffee und Kuchen bestens gesorgt. Neben dem Ausbildungsorchester und dem Jugendmusikverein Holler unterhalten Sie unsere Musikkameraden aus Daubach, Nentershausen und Weiden­hahn.

Tag der offenen Tür beim TC Holler

Hierzu lädt der TC Holler die Bevölkerung von Holler und Umgebung herzlich ein. Ob Frühschoppen, Mittagessen oder Kaffeetrinken; die Vereinsmitglieder haben alles vorbereitet, um viele Gäste bewirten zu können. Also, am 1. Mai, zum TC nach Holler!

SV »Fortuna« Holler

Alte Herren

Am Samstag, dem 26.04.1997, spielen wir um 16.30 Uhr in Holler gegen den TuS Nassau. Platzaufbau und Kabinenreini­gung: Albert Borsch und Jörg Christ.

___ Stahlhofen _

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Dienstags...von 19.00 bis 20.00 Uhr

im Rathaus

Sportverein wird 30

An diesem Wochenende feiert unser Sportverein sein 30jähri- ges Bestehen. Im Laufe dieser Jahre haben unzählige Kinder, Jugendliche und Erwachsene von dem breiten Angebot, das dieser Verein bietet, Gebrauch gemacht.

Fußball gehört natürlich zu der Sportart, die am meisten genutzt wird. Aber ich denke auch an die Damengymna­stikgruppe, die seit vielen Jahren regelmäßig ihre Übungs- stunden abhält, oder an den Herbstcrosslauf, den Bernd Pa- penbrock mit seiner Leichtathletikabteilung in den 70er Jah-

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