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Montabaur

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Nr. 17/97

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbe­hörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verlet­zung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhal­tes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend ge­macht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fas­sung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153).

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Welschneudorf

vom 09.04.1997

Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1997 einstimmig verab­schiedet

In der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates stand die Be­ratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1997 an.

Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstim­mung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt er­klärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haus­haltsplan und der Haushaltssatzung.

Die Haushaltssatzung 1997, die die summarische Zusammen­fassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Fest­setzungen:

Verwaltungshaushalt

Einnahmen/Ausgaben..'....je 1.112.000 DM

Vermögenshaushalt

Einnahmen/Ausgaben....je 449.000 DM

Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1997 wie folgt festgelegt:

Grundsteuer A.250 v. H.

Grundsteuer B.290 v. H.

Gewerbesteuer.320 v. H.

Die Hundesteuer beträgt

für den ersten Hund...36 DM

für den zweiten Hund.54 DM

für jeden weiteren Hund.72 DM

Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1997 enthält der dem Haushaltsplan bei­gefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Infor­mationen zur Kenntnis gegeben.

Die Haushaltswirtschaft 1996 ist positiver verlaufen als er­wartet. Diese positive Aussage spiegelt sich in dem Rücklagen­bestand von 361.294,26 DM Wider und beruht auf Fakten der schon für 1996 erstellten Jahresrechnung.

Ausgehend von einem tatsächlichen Rücklagenstand zum 31.12:1995 in Höhe von 916.401,84 DM sollte laut Haushalts­plan 1996 eine Entnahme von 867.550,- DM erfolgen. Dies hätte bedeutet, daß die Ortsgemeinde nur noch rd. 49.000,=-' DM als Rücklagen zur Verfügung gehabt hätte.

Einsparungen bzw. Verlagerungen von Investitionen haben zu dieser insgesamt erfreulichen Entwicklung beigetragen.

Die Ortsgemeinde Welschneudorf bleibt weiter schuldenfrei. Für die Aufstellung des Etats 1997 ergeben sich insgesamt betrachtet solide finanzielle Verhältnisse.

Haushalt 1997

Das Gesamtvolumen beläuft sich auf 1.561.000,-DM. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 1.112.000,- DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshaus­halt 449.000,^ DM.

Da zur Finanzierung der anstehenden Investitionen keine Kredite benötigt werden und keine Verpflichtungsermächti­gungen zu: veranschlagen sind, erübrigt sich deren Festset­zung.

Gegenüber dem Vorjahr treten keine Veränderungen bei den Steuersätzen ein.

Verwaltungshaushalt

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes steigt von 1.0505.000,- DM um 62.000,- DM auf 1.112.000,- DM. Hervor­gerufen wird diese Volumenszunahme durch erhebliche Mehr­einnahmen im Bereich der Steuern und allgemeinen Zuwei­sungen. Dieser Unterabschnitt mit einem Einnahmenpoten­

tial von 805.209,- DM bildet mit 72,42 % den Schwerpunkt der Einnahmen des Verwaltungshaushaltes.

Weiterhin erwartet die Ortsgemeinde Einnahmen aus folgen-,

den Bereichen:

Erstattungen, Zuweisungen.2,69 v. Hi

Gebühren... 0,71 v. Hi

Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten und '

sonstigen Verwaltungs- und Betriebseinnahmen ... 16,45 v. H. Sonstige Finanzeinnahmen (Konzessionsabgaben,

Zinsen).7,73 v. H.

Die Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungs-" haushaltes beruhen auf den Erfahrungswerten des Vorjahres, 1 sind aufgrund von Berechnungen ermittelt worden, beinhalten gesetzliche oder tarifvertragliche Vorgaben und berücksichti­gen Wünsche der Ortsgemeinde.

Nachfolgend soll verdeutlicht werden, welchen prozentualen Anteil die einzelnen Ausgabenbereiche an den Gesamtausga j ben des Verwaltungshaushaltes haben: 1

Prozentanteil 1997

1. Personalausgaben. 17,00 %

2. Verwaltungs- und Betriebsausgaben.29,59 %

3. Zuschüsse für soziale Zwecke oder ähnliche

Einrichtungen.3,42 %

4. Umlagen.46,44 %

5. Zuführung zum Vermögenshaushalt.3,33 %

Die echte freie Finanzspitze der Ortsgemeinde Welschneudorf beläuft sich auf einen Uberschuß von 37.000 DM.

Vermögenshaushalt

Das vom Ortsgemeinderat am 17.07.1996 beschlossene Inve­stitionsprogramm bildet die Grundlage für die Aufstellung des Vermögenshaushaltes. Art und Umfang der sich hieraus erge­benden Vorhaben bestimmen das Volumen.

Für die nachfolgenden Investitionen und Investitionsforde­rungsmaßnahmen sind entsprechende Haushaltsmittel be-

reitgöstellt*

1. Bauausgaben (Dorfteich/Dorfplatz).25.000, DM

2. Neugestaltung des Spielplatzes im

Sportplatzbereich. 10.000,- DM

3. Umbau des Sportplatzes.,... 100.000,- DM

4. Bauausgaben Grillhütte... 10.000, DM

5. Dorfentwieklungsplan.35.000,- DM

6. Zuweisungen für Dorferneuerungsmaß­nahmen . ..2.000,- DM

7. Pflasterung von Bürgersteigen.10.000, DM

8. Ausbau Knotenpunkt L 327/L330.90.000,- DM

9. Erschließung »Bornwiese/Bornplatz« einschließlich Straßenoberflächen/

entwässerungsanteil. 40.000, DM

10. Anbindung der L 330/Querspange. 95.000,7t DM

11. Anschaffungen Kurfürstenhalle.2.000,-% DM

12. Gerätebeschaffungen Bauhof.10.000,'%DM

13. Bauausgaben im Naturpark Nassau. 10.000,%' DM

14. Erwerb von Grundstücken. 10.000,- DM

Zur Finanzierung der anstehenden Vorhaben dienen folgende Einnahmen:

1. Zuweisung vom Naturpark Nassau

(Dorfteich/Dorfplatz).5.000,% DM

2. Erschließungsbeiträge..90.000,- DM

3. Zuweisung des Landes zum Ausbau

des Knotenpunktes L 327/L 330.30.000, DM

4. Zuweisungen vom Naturpark Nassau

(Baumpflanzungen).5.000, DM

5. Einnahmen aus der Veräußerung von '

Grundstücken.270.000,% DM

6. Investitionsschlüsselzuweisungen. 10.298, DM

7. Zuführung vom Verwaltungshaushalt.37.000, DM

8. Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.1.702,- DM

Ausblick 1998 bis 2000

Zuweisungen für Dorferneuerungsmaßnahmen, die Pflaste­rung von Bürgersteigen, die Erschließung »Bornwiese/Born­platz«, der Bau einer Friedhofshalle, Verkehrsberuhigungs­maßnahmen sowie der Ausbau der Schulstraße bilden mittel­fristig die Investitionsschwerpunkte.

Die Finanzierung der Vorhaben gilt ausweislich der mittelfri 7 stigen Finanzplanung als gesichert.

Fortschreibung bzw. Überarbeitung und Neuerstellung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur

Städtebaulich sieht der Flächennutzungsplan für die Ortsge­meinde Welschneudorf eine Erweiterung der Wohnbaufläche im Süden der Ortslage um ca. 3,27 ha, im Norden der Ortslage um ca. 0,93 ha und um ca. 1,91 ha vor.

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