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Montabaur

3. Die Hundesteuer

beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes ge­

halten werden:

'für den ersten Hund.75,- DM

für den zweiten Hund.125,- DM

für jeden weiteren Hund.175,- DM

n.

Genehmigung der Haushaltssatzüng

"Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Niederelbert für das Haushaltsjahr 1997 wird hiermit erteilt:

I. Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 118.000 DM

' II. Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 224.000 DM 56410 Montabaur, 17.04.1997 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901.10 Im Aufträge gez. Meckel

m.

jDer Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 28.04. bis 09.05.1997 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 £ Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. Niederelbert, 18.04.1997 Ortsgemeindeverwaltung Niederelbert (S.)

gez. Bode, Ortsbürgermeister

Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form­vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekannt­machung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die

' Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung

der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbe­hörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verlet­zung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhal-

o tes,der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend ge­macht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fas­sung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153).

Aus der Sitzung

des Ortsgemeinderates Niederelbert

vom 26.03.1997

Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1997 einstimmig verab­schiedet

In der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates stand die Be­ratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1997 an.

Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstim­mung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt er­klärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haus­haltsplan und der Haushaltssatzung.

Die Haushaltssatzung 1997, die die summarische Zusammen­fassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Fest­setzungen:

Verwaltungshaushalt

Einnahmen/Ausgaben.je 1.800.000 DM

Vermögenshaushalt

Einnahmen/Ausgaben..je 996.000 DM

Der Gesamtbetrag der Kredite wird auf 224.000 DM und der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 213.000 DM festgesetzt.

Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1997 wie

, folgt festgelegt:

Grundsteuer A.240 v. H.

Grundsteuer B.270 v. H.

Gewerbesteuer. 320 v. H.

.. Die Hundesteuer beträgt

für den ersten Hund.;.75 DM

Nr. 17/97 |

für den zweiten Hund.125 DM ;

für jeden weiteren Hund.175 DM

Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen | zum Haushaltsjahr 1997 enthält der dem Haushaltsplan bei- j gefugte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige In- 1 formationen zur Kenntnis gegeben.

Der Rückblick auf das abgelaufene Haushaltsjahr 1996 ist als j durchaus erfreulich zu bezeichnen. Zum Ausdruck wird dies gebracht, daß zum einen die ursprünglich vorgesehene Neu- ; Verschuldung in Höhe von 99.550,00 DM nicht eintreten wird J und zum anderen, daß die Ortsgemeinde sogar noch Rücklagen r von 30.401,92 DM bilden kann. Diesen positiven Trend haben |j im wesentlichen Einsparungen bzw. Verlagerungen bei Inve- J stitionen hervorgerufen. Die Ortsgemeinde Niederelbert bleibt , somit weiterhin schuldenfrei. -j

Es bleibt festzustellen, daß die finanzielle Grundlage für die Aufstellung des Etats 1997 deutlich günstiger einzustufen ist, I als dies nach dem Haushalt 1996 zu erwarten war. I

Haushalt 1997 /

Das Gesamtvolumen beläuft sich auf 2.796.000,00 DM. Hier- i von entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt j 1.800.000,00 DM und auf den ausgeglichenen Vermögens­haushalt 996.000,00 DM.

Da zur Finanzierung der anstehenden Investitionen Kredite in Höhe von 224.000,00 DM benötigt werden und die Ortsge­meinde Verpflichtungen für kommende Haushaltsjahre in Höhe von 213.000,00 DM eingehen möchte, ist deren Festset- ! zung in der Haushaltssatzung notwendig.

Gegenüber dem Vorjahr ändern sich die Steuersätze nicht. Verwaltungshaushalt i

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes verringert sich von 1.832.000,00 DM um 32.000,00 DM auf 1.800.000,00 DM. Ursächlich verantwortlich hierfür zeichnet der deutliche Rückgang des Volumens des Forsthaushaltes.

Die Einnahmenseite des Verwaltungshaushaltes wird, wie in all den Vorjahren, geprägt durch den Unterabschnitt Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen. Das Ein­nahme-Soll dieses Unterabschnittes beläuft sich auf 82,38 % der Einnahmen des Verwaltungshaushaltes.

Weitere Einnahmen erwartet die Ortsgemeinde aus folgenden i

Bereichen:

Erstattungen, Zuweisungen.2,43 v. H.

Gebühren. 0,77 v. H.

Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten und.9,60 v. H.

sonst. Verwaltungs- und Betriebseinnahmen Sonstige Finanzeinnahmen

(Konzessionsabgaben, Zinsen).4,82 v. H.

Die Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungs­haushaltes beruhen auf den Erfahrungswerten des Vorjahres, sind aufgrund von Berechnungen ermittelt worden, beinhalten gesetzliche oder tarifvertragliche Vorgaben und berücksichti­gen Wünsche der Ortsgemeinde.

Nachfolgend soll verdeutlicht werden, welchen prozentualen Anteil die einzelnen Aüsgabearten an den Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes haben:

Prozentanteil 1997:

1. Personalausgaben.12,67 %

2. Verwaltungs- und Betriebsausgaben.23,39 %

3. Zuschüsse für soziale Zwecke oder

ähnliche Einrichtungen.4,06 %

4. Umlagen.55,16%

5. Zuführung zum Vermögenshaushalt......4,72 %

Als echte freie Finanzspitze für das Haushaltsjahr 1997 er­rechnet sich unter Beachtung der als einmalig anzusehenden Kosten für Grenzregelungsverfahren (35.000 DM) ein Über­schuß von 120.000 DM (1996: Überschuß von 108.000 DM).

Vermögenshaushalt

Das vom Ortsgemeinderat am 25.04.1996 einstimmig be­schlossene Investitionsprogramm bildet die Grundlage für die Aufstellung des Vermögenshaushaltes. Art und Umfang der sich hieraus ergebenden Vorhaben bestimmen das Volumen. Nach den Vorgaben dieses Programmes sind für die folgenden Investitionen, Investitionsforderungsmaßnahmen und Ausga­ben entsprechende Haushaltsmittel bereitzustellen:

1. Bauausgaben Rathaus. 10.000,00 DM

2. Investitionskostenanteil (II. Rate) zum 1

Aufbau der Schulturnhalle.251.000,00 DM

3. Investitionskostenanteil zur Herrichtung

des Kindergartenspielplatzes.2.500,00 DM

4. Bauausgaben Elbertbach.. 5.000,00 DM

5. Zuweisungen für Dorferneuerungs­maßnahmen. 5.000,00 DM

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