Einzelbild herunterladen

Montabaur

am Mittwoch, zwischen 17.30 Uhr und 18.30 Uhr im ZBV- Raum. Hierfür konnten wir eine weitere Übungsleiterin ver­pflichten. Beginn wird Anfang Mai sein. Über die genaue Aufteilung werden Euch Sabine und Tanja informieren kön­nen.

Saisoneröflnung mit Spatenstich fürs neue Clubhaus beim TC-Heiligenroth

Der Tennisclub Heiligenroth startet am Sonntag, 27.04.1997, in die neue Saison. Für den Verein ist dies auch ein bedeuten­der Tag, denn um 15.00 Uhr erfolgt der Spatenstich für das neue Clubhaus. Anschließend können die ersten Spiele ausge­tragen werden. Auch bei schlechter Witterung findet der Spa­tenstich statt.

Der Vorstand lädt hierzu bei Kaffee und Kuchen die Mitglieder recht herzlich ein (ZBV-Raum, Vogelsanghalle).

SG Heiligenroth, Ahrbach

Seniorenfußball

Die 2. Mannschaft spielt am Sonntag, dem 27.04.1997, um 12.30 Uhr, in Stahlhofen. Gegner in diesem Spiel ist die SG Elbert II.

Jugendfußball

Freitag, 25.04.1997, F-Jugend: JSG Heiligenroth, Ahrbach II

- JSG Dernbach, 17.30 Uhr.

Samstag, 26.04.1997, B-Jugend: JSG Heiligenroth, Ahrbach

- JSG Elbert, 15.30 Uhr; C-Jugend: SV Thalhausen JSG Heiligenroth, Ahrbach 15.30 Uhr; D7-Jugend: JSG Heiligen­roth, Ahrbach - EGC Wirges II, 14.15 Uhr; Ell-Jugend: JSG Heiligenroth, Ahrbach - SV Neuwied, 13.15 Uhr; E7-Jugend: JSG Heiligenroth, Ahrbach - JSG Elbert II, 12.15 Uhr. Sonntag, 27.04.1997, A-Jugend: JSG Heiligenroth, Ahrbach

- TuS Montabaur, 11.00 Uhr.

Zuschauer sind zu allen Spielen herzlich willkommen.

16

Nr. 17/97

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).290 v.H.

2. Gewerbesteuer

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital.340 v.H.

3. Die Hundesteuer

beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes ge­

halten werden:

für den ersten Hund.50,- DM

für den zweiten Hund.100,- DM

für jeden weiteren Hund.200,- DM

n.

Genehmigung der Haushaltssatzung

Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen für das Haushaltsjahr 1997 wird hiermit erteilt:

Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 295.000 DM.

56410 Montabaur, 17.04.1997

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901.10 Im Aufträge gez. Meckel

m.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 28.04. bis 09.05.1997 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Ruppach-Goldhausen, 18.04.1997 Ortsgemeindeverwaltung Ruppach-Goldhausen (S.)

gez. Sprenger, Ortsbürgermeister

Hinweis

Alte Herren Heiligenroth

Samstag, 26.04.1997,16.00 Uhr, AH Heiligenroth - AH Wied.

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form­vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekannt­machung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

_ Ruppach-Goldhausen _

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Dienstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

Donnerstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

Telefon: 02602/998080, Fax: 02602/998081

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen für das Jahr 1997 vom 18.04.1997

L

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbe­hörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verlet­zung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhal­tes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend ge­macht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fas­sung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153).

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemein­deordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung be­schlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 17.04.1997 hiermit be­kanntgemacht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1997 wird im

Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf.1.452.000,- DM

in der Ausgabe auf.1.452.000,- DM

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf......866.000,- DM

in der Ausgabe auf.866.000,- DM

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.295.000 DM

2. der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf.- DM

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A).250 v.H.

Öffentliche Bekanntmachung Änderung des Bebauungsplanes »Unter dem Dorf« der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteili­gung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) Der Ortsgemeinderat von Ruppach-Goldhausen hat in seiner Sitzung am 14.04.1997 die Änderung des Bebauungsplanes »Unter dem Dorf« beschlossen (s. vorstehende öffentliche Be­kanntmachung).

Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ih­nen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Zu diesem Zweck wird Einsichtnahme in die Entwurfsskizze gewährt in der Zeit

05.05.1997 bis 06.06.1997 (einschließlich)

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 211, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mitt­wochs von 08.00 bis 12.30 Ühr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Ruppach-Goldhausen, 17.04.1997 Sprenger, Ortsbürgermeister