Montabaur
am Mittwoch, zwischen 17.30 Uhr und 18.30 Uhr im ZBV- Raum. Hierfür konnten wir eine weitere Übungsleiterin verpflichten. Beginn wird Anfang Mai sein. Über die genaue Aufteilung werden Euch Sabine und Tanja informieren können.
Saisoneröflnung mit Spatenstich fürs neue Clubhaus beim TC-Heiligenroth
Der Tennisclub Heiligenroth startet am Sonntag, 27.04.1997, in die neue Saison. Für den Verein ist dies auch ein bedeutender Tag, denn um 15.00 Uhr erfolgt der Spatenstich für das neue Clubhaus. Anschließend können die ersten Spiele ausgetragen werden. Auch bei schlechter Witterung findet der Spatenstich statt.
Der Vorstand lädt hierzu bei Kaffee und Kuchen die Mitglieder recht herzlich ein (ZBV-Raum, Vogelsanghalle).
SG Heiligenroth, Ahrbach
Seniorenfußball
Die 2. Mannschaft spielt am Sonntag, dem 27.04.1997, um 12.30 Uhr, in Stahlhofen. Gegner in diesem Spiel ist die SG Elbert II.
Jugendfußball
Freitag, 25.04.1997, F-Jugend: JSG Heiligenroth, Ahrbach II
- JSG Dernbach, 17.30 Uhr.
Samstag, 26.04.1997, B-Jugend: JSG Heiligenroth, Ahrbach
- JSG Elbert, 15.30 Uhr; C-Jugend: SV Thalhausen — JSG Heiligenroth, Ahrbach 15.30 Uhr; D7-Jugend: JSG Heiligenroth, Ahrbach - EGC Wirges II, 14.15 Uhr; Ell-Jugend: JSG Heiligenroth, Ahrbach - SV Neuwied, 13.15 Uhr; E7-Jugend: JSG Heiligenroth, Ahrbach - JSG Elbert II, 12.15 Uhr. Sonntag, 27.04.1997, A-Jugend: JSG Heiligenroth, Ahrbach
- TuS Montabaur, 11.00 Uhr.
Zuschauer sind zu allen Spielen herzlich willkommen.
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Nr. 17/97
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).290 v.H.
2. Gewerbesteuer
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital.340 v.H.
3. Die Hundesteuer
beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes ge
halten werden:
für den ersten Hund.50,- DM
für den zweiten Hund.100,- DM
für jeden weiteren Hund.200,- DM
n.
Genehmigung der Haushaltssatzung
Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen für das Haushaltsjahr 1997 wird hiermit erteilt:
Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 295.000 DM.
56410 Montabaur, 17.04.1997
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Abt. 1 Az. 029/901.10 Im Aufträge gez. Meckel
m.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 28.04. bis 09.05.1997 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Ruppach-Goldhausen, 18.04.1997 Ortsgemeindeverwaltung Ruppach-Goldhausen (S.)
gez. Sprenger, Ortsbürgermeister
Hinweis
Alte Herren Heiligenroth
Samstag, 26.04.1997,16.00 Uhr, AH Heiligenroth - AH Wied.
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
_ Ruppach-Goldhausen _
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Dienstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr
Donnerstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr
Telefon: 02602/998080, Fax: 02602/998081
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen für das Jahr 1997 vom 18.04.1997
L
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153).
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 17.04.1997 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1997 wird im
Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf.1.452.000,- DM
in der Ausgabe auf.1.452.000,- DM
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf......866.000,- DM
in der Ausgabe auf.866.000,- DM
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.295.000 DM
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf.- DM
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A).250 v.H.
Öffentliche Bekanntmachung Änderung des Bebauungsplanes »Unter dem Dorf« der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) Der Ortsgemeinderat von Ruppach-Goldhausen hat in seiner Sitzung am 14.04.1997 die Änderung des Bebauungsplanes »Unter dem Dorf« beschlossen (s. vorstehende öffentliche Bekanntmachung).
Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Zu diesem Zweck wird Einsichtnahme in die Entwurfsskizze gewährt in der Zeit
05.05.1997 bis 06.06.1997 (einschließlich)
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 211, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Ühr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Ruppach-Goldhausen, 17.04.1997 Sprenger, Ortsbürgermeister

