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Montabaur

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Nr. 16/97

Anträge sind spätestens acht Tage vor der Jahreshauptver­sammlung schriftlich beim Vorstand einzureichen.

Am Sonntag, dem 20.04.1997, hat die 1. Mannschaft aus Stahl­hofen ein Heimspiel gegen den S. V. Niedererbach. Anstoß:

14.30 Uhr in Stahlhofen.

Alte Herren Stahlhofen

Am Samstag, 19.04.1997, findet unser nächstes Spiel gegen die Mannschaft aus Niederelbert in Stahlhofen statt. Anstoß:

16.30 Uhr. Treffpunkt: 16.00 Uhr. Platzaufbau: Joachim Linn und Frank Kalkhofen

TM Stahlhofen

Am Montag, dem 21.04.1997, spielen wir um 19.00 Uhr in Heilberscheid, gegen die TM Heilberscheid. Wir treffen uns um 18.15 Uhr vor der Gaststätte »Westerwälder Hof«.

_ Untershausen _

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Dienstags.von 18.00 bis 19.00 Uhr

im Backes.

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Untershausen für das Jahr 1997 vom 09.04.1997 L

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemein­deordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung be­schlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 04.04.1997 hiermit be­kanntgemacht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1997 wird im

Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf.556.000,- DM

in der Ausgabe auf.556.000,- DM

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf.412.000, DM

in der Ausgabe auf.412.000, DM

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.266.000, DM

2. der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf.- DM

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A).....250 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).290 v.H.

2. Gewerbesteuer

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital.320 v.H.

3. Die Hundesteuer

beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes ge­

halten werden:

für den ersten Hund.36, DM

für den zweiten Hund.60,- DM

für jeden weiteren Hund.84,- DM

EL

Genehmigung der Haushaltssatzung

Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnuhg für Rheinland- Pfalz erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Untershausen für das Haushaltsjahr 1997 wird hiermit erteilt:

Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 266.000 DM.

56410 Montabaur, 04.04.1997

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901.10 Im Aufträge gez. Meckel

HL

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 21.04. bis 30.04.1997 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur,

Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Untershausen, 09.04.1997 Ortsgemeindeverwaltung Untershausen (S.)

gez. Ortseifen, Ortsbürgermeister

Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form­vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekannt­machung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbe­hörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verlet­zung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhal­tes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend ge­macht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fas­sung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153).

Mandolinenorchester 1932 Untershausen

Allen Interessierten und Freunden der Mandolinenmusik zur Information: Am Sonntag, dem 27.04.1997, um 14.00 Uhr, veranstaltet das Mandolinenorchester 1932 Untershausen in Verbindung mit der Vereinigung Westerwälder Mandolinen- Orchester ein Frühjahrskonzert im Bürgerhaus Unterhäu­sern Als Mitwirkende werden bei uns sein: der Mandolinenver­ein Heiligenroth e.V., das DRK-Mandolinenorchester, die Spielgemeinschaft Holler/Ötzingen, der Mandolinenclub »Ju­gendlust« Dreisbach

Turnverein Untershausen e.V.

Am 5. Mai 1997, um 20.00 Uhr, ist im Backes unsere Jahres­hauptversammlung. Dazu laden wir alle Mitglieder und die Eltern der Turnkinder herzlich ein.

Tagesordnung: 1. Begrüßung durch die 1. Vorsitzende, 2. Kassenbericht, 3. Entlastung des Vorstandes, 5. Vor­standswahl, 6. Verschiedenes.

Kirchliche Nachrichten

Katholisches Pfarramt St. Peter in Ketten

Samstag, 19.04., 15.30 Uhr Beichtgelegenheit

18.30 Uhr Vorabendmesse: tt Werner Mies und f Michaela Henkes, t Paul Müller und Sohn Karl, t Karl Altbrod und Familie, ff Eheleute Jakob Schlemmer, tt Eheleute Matthias Hermes und Angehörige, 4-W. Amt t Garmine Parente, tt Eheleute Josef und Margarete Eschenauer Sonntag, 20.04., 4. Sonntag der Osterzeit, 10.15 Uhr Hoch­amt für die Pfarrgemeinde

18.30 Uhr Abendmesse: tt der Farn. Theisen, tt der Farn.

Foss-Junglas, 4-W. Amt t Paula Müller, 1. J. Amt t Frank

Schmitt, t Edgar.Labonde

Montag, 21.04., 15.30 Uhr Rosenkranzgebet

Dienstag, 22.04., 19.30 Uhr Abendmesse: tt Kirnt Perscheid

und Margret Kramer

Mittwoch, 23.04., 19.00 Uhr Jugendgottesdienst in der Pfarr­kirche St. Peter in Ketten Donnerstag, 24.04., keine Frauenmesse 15.00 Uhr Seniorenmesse in der Pfarrkirche St. Peter in Ket­ten

Freitag, 25.04., 18.30 Uhr Wort- und Kommuniongottes­dienst

Samstag, 26.04., 15.30 Uhr Beichtgelegenheit

18.30 Uhr Vorabendmesse: t Claudia Goerg, t Karl-Hermann Lenaif v. d. Stammtischffeunden, tt Eheleute Albert und Klara Tripp und tt Eheleute Adolf und Maria Püsch, t Heinz