Montabaur
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Nr. 16/97
Anträge sind spätestens acht Tage vor der Jahreshauptversammlung schriftlich beim Vorstand einzureichen.
Am Sonntag, dem 20.04.1997, hat die 1. Mannschaft aus Stahlhofen ein Heimspiel gegen den S. V. Niedererbach. Anstoß:
14.30 Uhr in Stahlhofen.
Alte Herren Stahlhofen
Am Samstag, 19.04.1997, findet unser nächstes Spiel gegen die Mannschaft aus Niederelbert in Stahlhofen statt. Anstoß:
16.30 Uhr. Treffpunkt: 16.00 Uhr. Platzaufbau: Joachim Linn und Frank Kalkhofen
TM Stahlhofen
Am Montag, dem 21.04.1997, spielen wir um 19.00 Uhr in Heilberscheid, gegen die TM Heilberscheid. Wir treffen uns um 18.15 Uhr vor der Gaststätte »Westerwälder Hof«.
_ Untershausen _
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Dienstags.von 18.00 bis 19.00 Uhr
im Backes.
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Untershausen für das Jahr 1997 vom 09.04.1997 L
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 04.04.1997 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1997 wird im
Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf.556.000,- DM
in der Ausgabe auf.556.000,- DM
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf.412.000,— DM
in der Ausgabe auf.412.000,— DM
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.266.000,— DM
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf.- DM
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A).....250 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).290 v.H.
2. Gewerbesteuer
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital.320 v.H.
3. Die Hundesteuer
beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes ge
halten werden:
für den ersten Hund.36,— DM
für den zweiten Hund.60,- DM
für jeden weiteren Hund.84,- DM
EL
Genehmigung der Haushaltssatzung
Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnuhg für Rheinland- Pfalz erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Untershausen für das Haushaltsjahr 1997 wird hiermit erteilt:
Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 266.000 DM.
56410 Montabaur, 04.04.1997
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Abt. 1 Az. 029/901.10 Im Aufträge gez. Meckel
HL
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 21.04. bis 30.04.1997 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur,
Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Untershausen, 09.04.1997 Ortsgemeindeverwaltung Untershausen (S.)
gez. Ortseifen, Ortsbürgermeister
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153).
Mandolinenorchester 1932 Untershausen
Allen Interessierten und Freunden der Mandolinenmusik zur Information: Am Sonntag, dem 27.04.1997, um 14.00 Uhr, veranstaltet das Mandolinenorchester 1932 Untershausen in Verbindung mit der Vereinigung Westerwälder Mandolinen- Orchester ein Frühjahrskonzert im Bürgerhaus Unterhäusern Als Mitwirkende werden bei uns sein: der Mandolinenverein Heiligenroth e.V., das DRK-Mandolinenorchester, die Spielgemeinschaft Holler/Ötzingen, der Mandolinenclub »Jugendlust« Dreisbach
Turnverein Untershausen e.V.
Am 5. Mai 1997, um 20.00 Uhr, ist im Backes unsere Jahreshauptversammlung. Dazu laden wir alle Mitglieder und die Eltern der Turnkinder herzlich ein.
Tagesordnung: 1. Begrüßung durch die 1. Vorsitzende, 2. Kassenbericht, 3. Entlastung des Vorstandes, 5. Vorstandswahl, 6. Verschiedenes.
“Kirchliche Nachrichten”
Katholisches Pfarramt St. Peter in Ketten
Samstag, 19.04., 15.30 Uhr Beichtgelegenheit
18.30 Uhr Vorabendmesse: tt Werner Mies und f Michaela Henkes, t Paul Müller und Sohn Karl, t Karl Altbrod und Familie, ff Eheleute Jakob Schlemmer, tt Eheleute Matthias Hermes und Angehörige, 4-W. Amt t Garmine Parente, tt Eheleute Josef und Margarete Eschenauer Sonntag, 20.04., 4. Sonntag der Osterzeit, 10.15 Uhr Hochamt für die Pfarrgemeinde
18.30 Uhr Abendmesse: tt der Farn. Theisen, tt der Farn.
Foss-Junglas, 4-W. Amt t Paula Müller, 1. J. Amt t Frank
Schmitt, t Edgar.Labonde
Montag, 21.04., 15.30 Uhr Rosenkranzgebet
Dienstag, 22.04., 19.30 Uhr Abendmesse: tt Kirnt Perscheid
und Margret Kramer
Mittwoch, 23.04., 19.00 Uhr Jugendgottesdienst in der Pfarrkirche St. Peter in Ketten Donnerstag, 24.04., keine Frauenmesse 15.00 Uhr Seniorenmesse in der Pfarrkirche St. Peter in Ketten
Freitag, 25.04., 18.30 Uhr Wort- und Kommuniongottesdienst
Samstag, 26.04., 15.30 Uhr Beichtgelegenheit
18.30 Uhr Vorabendmesse: t Claudia Goerg, t Karl-Hermann Lenaif v. d. Stammtischffeunden, tt Eheleute Albert und Klara Tripp und tt Eheleute Adolf und Maria Püsch, t Heinz

