Montabaur
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Nr. 16/97
Karate-Sport-Verein Wirges e.V.
Einladung
Am Freitag, dem 18. April 1997, findet im »Westerwälder Hof« in Wirges die diesjährige Mitgliederversammlung des KSV Wirges statt. Beginn der Veranstaltung ist um 20.00 Uhr. Alle Mitglieder sind herzlich eingeladen.
Tagesordnung: 1. Bericht der Vorstandsmitglieder, 2. Bericht der Kassenprüfer, 3. Entlastung des Vorstandes, 4. Wahlen (Kassenprüfer), 5. Festsetzung der Mitgliedsbeiträge, 6. Genehmigung des Haushaltsplanes, 7. Verschiedenes.
Wirgeser Jahrgang 1961
Hiermit erinnern wir an den Jahrgangsausflug am 05.07.1997 nach Kobern-Gondorf. Anmeldung bis zum 05.05.1997 durch Überweisung von 50,00 DM an die Naspa Wirges, BLZ 51050015, Konto-Nr. 8175077171. Info bei Johannes, Tel. 02602/69821, Jutta, 02602/69238, Walter, 02602/7617, Stefan, 02623/6197.
“MONTABAUR
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Stadtrates der Stadt Montabaur
Die nächste Sitzung des Stadtrates der Stadt Montabaur findet am
Donnerstag, dem 24. April 1997,18.00 Uhr
im Sitzungssaal des Rathauses (Altbau) statt.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
1. Bericht des Bürgermeisters
2. Wahl der/des ehrenamtlichen zweiten Beigeordneten der Stadt Montabaur
3. Änderung des Bebauungsplanes »Fichten - Auf der Trift« für das frühere Betriebsgelände der Firma Oerlikon
4. Änderung des Bebauungsplanes »Alter Galgen« für das Grundstück Flur 45, Parzelle 91
5. Änderung des Bebauungsplanes »Verlängerte Südstraße«
6. Änderung des Bebauungsplanes »Himmelfeld« für das Grundstück Marsstraße 1, Flur 39
7. Stellungnahme im Rahmen des 2. Deckblattverfahrens zur Planfeststellung der Bahn-Neubaustrecke Köln- Rhein/Main (PFA 71)
8. Aufnahme eines langfristigen Kredites für das Haushaltsjahr 1996
9. Darstellung der Stadt Montabaur im Internet - Antrag der CDU-Fraktion vom 01.03.1997
10. Einwohnerfragestunde
11. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen 56410 Montabaur, 15.04.1997
Dr. Paul Possel-Dölken, Bürgermeister Hinweis auf Fraktionssitzungen:
Zur Vorbereitung der Sitzung des Stadtrates der Stadt Montabaur am 24.04.1997 finden folgende Fraktionssitzungen statt: CDU: Montag, 21.04.1997, 18.30 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses (Altbau), Tel.: 02602/126.157 SPD: Montag, 21.04.1997, 18.30 Uhr, im Besprechungszimmer des Rathauses (Neubau), 2. Stock, Zimmer-Nr. 238, Tel. 02602/126.121
FWG: Montag, 21.04.1997, 19.00 Uhr, im Sozialraum des Rathauses, 3. Stock, (Neubau), Tel. 02602/126.188 BfM: Dienstag, 22.04.1997,20.00 Uhr, in der Gaststätte Forel- len-Stube, Baumbacher Straße, 56410 Montabaur-Elgendorf B90/Grüne: Montag, 21.04.1997, 18.00 Uhr, Kreisbüro der B90/Grünen, Wallstraße 2,56410 Montabaur, Tel.: 02602/994353
Haupt- und Finanzausschuß der Stadt Montabaur tagte am 10.04.1997
Zuschußanträge
Auftragsvergaben
Der Haupt- und Finanzausschuß votierte mehrheitlich für eine Vergabe des Auftrages zum Ausbau des Radwanderweges zwischen Wirzenborn und Montabaur an ein in Heiligenroth ansässiges Unternehmen zum angebotenen Preis von 71.784,84 DM.
Auszug aus der Lärmschutzverordnung
Gebrauch von Rasenmähern und Gartenmaschinen
Motorbetriebene Rasenmäher, insbesondere solche mit Verbrennungsmotor, dürfen nur werktags von 07.00 bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 19.00 Uhr benutzt werden. Dies gilt nicht für Rasenmäher, die mit geräuscharmen Elektromotoren betrieben werden.
Die Beschränkungen gelten sinngemäß auch für alle anderen in Hof und Garten benutzten motorbetriebenen Maschinen und Geräte.
In land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie in Gartenbaubetrieben gelten die Verbote nur für die Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr.
Wettbewerb
»Blumenschmuck an Häuserfassaden« 1997
Stadt und Stadtteile
Wie bereits in den Voijahren praktiziert, führt die Stadt Montabatu auch in diesem Jahr wieder den Wettbewerb »Blumenschmuck« durch. Herrliche Balkon- und Terrassenpflanzen verschönern schon bald Ihre Häuserfassaden. Auch die Stadt und die Stadtteile profitieren von Ihrer Eigeninitiative. Sofern Sie Interesse haben, sich an diesem Wettbewerb zu beteiligen, so richten Sie bitte ein kurzes formloses Schreiben bis zum 10.06.1997 an die Verbandsgemeindeverwaltung, Bauamt.
Bewertet und prämiert wird der Blumenschmuck ah Gebäuden nach Umfang, Qualität in Bezug auf die Farbenauswahl und Blumensorten sowie Anpassung des Blumenschmuckes an die jeweilige Hausfassade.
Prämierung:
1. Preis: 300,00 DM
2. Preis: 200,00 DM
3. Preis: 100,00 DM
Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne unter der Rufnummer 126.216 zur Verfügung.
56410 Montabaur, 11.04.1997
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Bekanntmachung
gemäß § 50 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
I. Änderung des Umlegungsgebietes »Alter Galgen - Erweiterung«, Montabaur
Der Stadtrat von Montabaur faßte in seiner Sitzung am 12.03.1997 gemäß § 52 Abs. 3 BauGB folgenden Beschluß:
Die Flurstücke Gemarkung Montabaur, Flur 33, Flurstücks- Nr. 5235/5, 5235/7, 5235/8 und 5237/2 werden aus der Umlegung herausgenommen.
Rechts Wirkungen
Für die aus dem Umlegungsverfahren herausgenommenen Flurstücke endet die Beteiligung gemäß § 48 BauGB am Umlegungsverfahren. Die Verfügungs- und Veränderungssperre nach § 51 BauGB ist damit aufgehoben. Die Löschung des im Grundbuch auf den genannten Flurstücken eingetragenen Umlegungsvermerks wird von der Umlegungsstelle veranlaßt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Änderung des Umlegungsgebietes »Alter Galgen - Erweiterung« kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Katasteramt, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Stadt Montabaur schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.
Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.
Montabaur, den 10.04.1997 (S.)
Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses gez. Reichling
Vogelschutzgruppe Montabaur und Umgebung
Die Vogelschutzgruppe Montabaur und Umgebung bietet in Verbindung mit dem Naturschutzzentrum »Westerwald« in Holler auch in diesem Jahr wieder Vogelstimmenwanderun- gen an.

