Montabaur
Nr. 16/97
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25/97 Kinderbettdecke
26/97 Schwarze Damentragetasche mit Tiermotiv, Taschentuch
1,27/97 Fahrrad-Lenker-Tasche 128/97 Autoradio Pioneer, zwei Verstärker 29/97 Eine vergoldete Halskette (gedreht) und ein vergoldetes Armband (Modeschmuck)
30/97 Schlüsselkette mit zwei Schlüsseln und kleines Taschenmesser
31/97 Weinrote Strick-Fausthandschuhe
32/97 Blaues Kinde^halstuch
33/97 Damenarmbanduhr (schwarzes Lederband)
34/97 Weiße Brillentasche (Aufschrift Klaus Kramer)
35/97 Stoffpuppe
36/97 Schwarzer Nylonrucksack (Inhalt: Taschenrechner und Cassette) .
37/97 Kette mit Schleife und Perle als Anhänger 38/97 Braune Hornbrille
39/97 Ein schwarzes Schlüsselmäppchen mit einem BKS- Schlüssel
40/97 Krawattennadel 41/97 Regenschirm, vierfarbig
42/97 Schlüsselmäppchen mit einem KraGa-Schlüssel
43/97 Handy Ericsson
44/97 Kleiner ABUS-Schlüssel
45/97 Goldene Damenarmbanduhr mit römischem Ziffernblatt
Die rechtmäßigen Verlierer können sich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bürgerbüro, Zimmer 101, Telefon 02602/126124 bis 127, 56410 Montabaur, melden.
Fundamt
Bei der Verbandsgemeindeverwaltung ist seit dem 06.04.1997 ein Hund (grauer Pudel oder Pudelmischling) in Verwahrung. Der Verlierer meldet sich bitte bei Herrn C. Heibel, Telefon 02602/17961.
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 08.04.1997
Bauarbeiten abgeschlossen Linienverkehr wieder planmäßig
Ab Montag, 14. April 1997, verläuft der Linienverkehr der RMV Rhein-Mosel Verkehrsgesellschaft mbH durch Montabaur wieder planmäßig.
Damit entfällt die vorübergehend eingerichtete Ersatzhaltestelle »Möbel Hermes«, die von den Bussen der Linien 4240 j Montabaur - Bad Marienberg - Oberroßbach und 4281 Westerburg Montabaur während der Bauarbeiten angedient wurde. Die Haltestellen Montabaur, Post und Montabaur, Bahnhof werden ab Montag wieder von den Bussen angefahren. Dies betrifft auch die Fahrten der Linie 4239 Montabaur - Elgendorf/: Montabaur. Sie werden wieder planmäßig über [ Montabaur, Bahnhof und Post fuhren und die Haltestelle Konrad-Adenauer-Platz nicht mehr anfahren.
Auskunft erteilt die RMV-Geschäftsstelle Montabaur, Telefon 02602/2209.
»Jugendsammelwoche 1997 - Positive Bilanz«
Auch dieses Jahr findet wieder die Haus- und Straßensammlung des Landesjugendringes Rheinland-Pfalz e.V. statt,
, vom Montag, 21. April, bis Freitag, 2. Mai 1997.
Örtliche Jugendgruppen (z. B. Pfadfinder, katholische oder evangelische Jugend, Feuerwehijugend oder Musikjugend etc.) und Jugendinitiativen beteiligen sich an dieser Sammlung und dürfen die Hälfte des gesammelten Betrages für eigene jugendpflegerische Maßnahmen behalten.
Viele notwendige Ausgaben, wie Material für Ferienfreizeiten, Farbe für den Neuanstrich des Gruppenraumes, Arbeitsbücher für Jugendarbeit etc. können damit gefordert werden. Von der zweiten Hälfte des Erlöses werden Aufgaben der Jugendarbeit der Jugendverbände in Rheinland-Pfalz und des Landesjugendringes selbst unterstützt sowie ein namhafter Betrag ftir Projekte im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit, der Behindertenarbeit, für Partner der Jugendverbände in der Entwicklungshilfe und anderer Bereiche zur Verfügung gestellt.
Der Landesjugendring Rheinland-Pfalz bittet Sie, die Sammler/innen, die diesen sozialen Dienst ehrenamtlich durchführen, wohlwollend und aufgeschlossen zu empfangen, da gerade die Jugend auf dije Unterstützung durch die Erwachsenen angewiesen ist. 1
Die Sammlung wurde mit Bescheid vom 17. Oktober 1996, Az.: 13/19 132, erlaubt.:
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7. Speyerer Sozialrechtsgespräch
| am 17718. April 1997
Am 17./18. April 1Ö97 findet das 7. Speyerer Sozialrechtsgespräch statt.
Die diesjährige Tagimg, die wiederum von der Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz (LVA), Speyer, und der Hochschule für Verwaltüügswissenschaften Speyer gemeinsam durchgeführt wird,, steht unter dem Thema »Sozialversicherung im Spannungsfeld von Beitrags- und Steuerfinanzierung«.
Angesichts der veränderten ökonomischen Rahmenbedingungen und der steigenden Sozialabgabenbelastungen geraten die Finanzierungsgrundlagen der deutschen Sozialversicherungssysteme — an erster.-Stelle die gesetzliche Rentenversicherung - zunehmend in die politische und wissenschaftliche Diskussion zwischen Beitragsfinanzierung einerseits und Steuerfinanzierung andererseits.
Am 17. April 1997 werden als Referenten Prof. Dr. Franz Ruland zum Thema »Die Rentenversicherung zwischen Beitrags- und Steuerfipanzierung«, Univ.-Prof. Dr. Dr. Detlef Merten zum Thema »Die versicherungsfremden Leistungen in der Rentenversicherung« und Prof. Dr. Diether Döring über die »Finanzierung und Finanzierbarkeit der deutschen Sozialversicherung unter Einbeziehung europäisch-vergleichender Betrachtungen« sprachen.
Der zweite Veranstaltimgstag beginnt mit einem Referat von Univ.-Prof. Dr. Norbert Andel über »Die einkommensteuerliche Behandlung der Beiträge und der Rentenzahlungen in der Rentenversicherung«?. Es schließt sich ein Referat von Staatssekretär Dr. Werner iTegtmeier zur »Finanzierung und Finanzierbarkeit sozialer Sicherung vor dem Hintergrund veränderter Rahmenbedingungen« an.
Den Abschluß der Veranstaltung bildet eine Podiumsdiskussion mit den Referejnten sowie Min.-Direktor Werner Niemeyer vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung.
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Anrechnungszeiten wegen Schnlausbildung verkürzt
Zeiten einer schulischen Ausbildung werden aufgrund einer am 1. Januar 1997 in Kraft getretenen Rechtsänderung frühestens ab vollendetem. 17. Lebensjahr des Versicherten bis zur Höchstdauer von 3 Jahren bei der Rentenberechnung als Anrechnungszeiten berücksichtigt. Darauf weist die Landesversicherungsanstalt (LyA) Rheinland-Pfalz, Speyer, hin. Nach der bisher geltenden Regelung konnten bis zu 7 Jahre an Schul-, Fachschul- oder Hochschulausbildungszeiten angerechnet werden. Allerdings ist es jetzt für eine Anerkennung nicht mehr erforderlicsh, daß der Besuch der Fach- oder Hochschule erfolgreich abgeschlossen wurde.
Aus Gründen des Vertrauensschutzes erfolgt die Rückführung der Höchstdauer von Rieben auf drei Jahre bei einem Rentenbeginn in den Jahren |1997 bis 2000 stufenweise.
Für Zeiten der schulischen Ausbildung, die künftig nicht mehr berücksichtigt werden, besteht die Möglichkeit, freiwillige Beiträge nachzuzahle^i.
Weitere Auskünfte hierzu erteilen die LVA Rheinland-Pfalz, ihre Auskunfts- und Beratungsstellen und Versichertenältesten, die Versicherungsämter der Kreis- und Stadtverwaltungen sowie die Gemeinde- und Verbandsgemeindeverwaltungen.
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