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Montabaur

Nr. 16/97

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25/97 Kinderbettdecke

26/97 Schwarze Damentragetasche mit Tiermotiv, Taschen­tuch

1,27/97 Fahrrad-Lenker-Tasche 128/97 Autoradio Pioneer, zwei Verstärker 29/97 Eine vergoldete Halskette (gedreht) und ein vergoldetes Armband (Modeschmuck)

30/97 Schlüsselkette mit zwei Schlüsseln und kleines Ta­schenmesser

31/97 Weinrote Strick-Fausthandschuhe

32/97 Blaues Kinde^halstuch

33/97 Damenarmbanduhr (schwarzes Lederband)

34/97 Weiße Brillentasche (Aufschrift Klaus Kramer)

35/97 Stoffpuppe

36/97 Schwarzer Nylonrucksack (Inhalt: Taschenrechner und Cassette) .

37/97 Kette mit Schleife und Perle als Anhänger 38/97 Braune Hornbrille

39/97 Ein schwarzes Schlüsselmäppchen mit einem BKS- Schlüssel

40/97 Krawattennadel 41/97 Regenschirm, vierfarbig

42/97 Schlüsselmäppchen mit einem KraGa-Schlüssel

43/97 Handy Ericsson

44/97 Kleiner ABUS-Schlüssel

45/97 Goldene Damenarmbanduhr mit römischem Ziffern­blatt

Die rechtmäßigen Verlierer können sich bei der Verbandsge­meindeverwaltung Bürgerbüro, Zimmer 101, Telefon 02602/126124 bis 127, 56410 Montabaur, melden.

Fundamt

Bei der Verbandsgemeindeverwaltung ist seit dem 06.04.1997 ein Hund (grauer Pudel oder Pudelmischling) in Verwahrung. Der Verlierer meldet sich bitte bei Herrn C. Heibel, Telefon 02602/17961.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 08.04.1997

Bauarbeiten abgeschlossen Linienverkehr wieder planmäßig

Ab Montag, 14. April 1997, verläuft der Linienverkehr der RMV Rhein-Mosel Verkehrsgesellschaft mbH durch Monta­baur wieder planmäßig.

Damit entfällt die vorübergehend eingerichtete Ersatzhalte­stelle »Möbel Hermes«, die von den Bussen der Linien 4240 j Montabaur - Bad Marienberg - Oberroßbach und 4281 We­sterburg Montabaur während der Bauarbeiten angedient wurde. Die Haltestellen Montabaur, Post und Montabaur, Bahnhof werden ab Montag wieder von den Bussen angefah­ren. Dies betrifft auch die Fahrten der Linie 4239 Montabaur - Elgendorf/: Montabaur. Sie werden wieder planmäßig über [ Montabaur, Bahnhof und Post fuhren und die Haltestelle Konrad-Adenauer-Platz nicht mehr anfahren.

Auskunft erteilt die RMV-Geschäftsstelle Montabaur, Telefon 02602/2209.

»Jugendsammelwoche 1997 - Positive Bilanz«

Auch dieses Jahr findet wieder die Haus- und Straßensamm­lung des Landesjugendringes Rheinland-Pfalz e.V. statt,

, vom Montag, 21. April, bis Freitag, 2. Mai 1997.

Örtliche Jugendgruppen (z. B. Pfadfinder, katholische oder evangelische Jugend, Feuerwehijugend oder Musikjugend etc.) und Jugendinitiativen beteiligen sich an dieser Samm­lung und dürfen die Hälfte des gesammelten Betrages für eigene jugendpflegerische Maßnahmen behalten.

Viele notwendige Ausgaben, wie Material für Ferienfreizeiten, Farbe für den Neuanstrich des Gruppenraumes, Arbeitsbü­cher für Jugendarbeit etc. können damit gefordert werden. Von der zweiten Hälfte des Erlöses werden Aufgaben der Jugend­arbeit der Jugendverbände in Rheinland-Pfalz und des Lan­desjugendringes selbst unterstützt sowie ein namhafter Be­trag ftir Projekte im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit, der Behindertenarbeit, für Partner der Jugendverbände in der Entwicklungshilfe und anderer Bereiche zur Verfügung ge­stellt.

Der Landesjugendring Rheinland-Pfalz bittet Sie, die Samm­ler/innen, die diesen sozialen Dienst ehrenamtlich durchfüh­ren, wohlwollend und aufgeschlossen zu empfangen, da gerade die Jugend auf dije Unterstützung durch die Erwachsenen angewiesen ist. 1

Die Sammlung wurde mit Bescheid vom 17. Oktober 1996, Az.: 13/19 132, erlaubt.:

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7. Speyerer Sozialrechtsgespräch

| am 17718. April 1997

Am 17./18. April 1Ö97 findet das 7. Speyerer Sozialrechtsge­spräch statt.

Die diesjährige Tagimg, die wiederum von der Landesversiche­rungsanstalt Rheinland-Pfalz (LVA), Speyer, und der Hoch­schule für Verwaltüügswissenschaften Speyer gemeinsam durchgeführt wird,, steht unter dem Thema »Sozialversiche­rung im Spannungsfeld von Beitrags- und Steuerfinanzie­rung«.

Angesichts der veränderten ökonomischen Rahmenbedingun­gen und der steigenden Sozialabgabenbelastungen geraten die Finanzierungsgrundlagen der deutschen Sozialversicherungs­systeme an erster.-Stelle die gesetzliche Rentenversicherung - zunehmend in die politische und wissenschaftliche Diskus­sion zwischen Beitragsfinanzierung einerseits und Steuerfi­nanzierung andererseits.

Am 17. April 1997 werden als Referenten Prof. Dr. Franz Ruland zum Thema »Die Rentenversicherung zwischen Bei­trags- und Steuerfipanzierung«, Univ.-Prof. Dr. Dr. Detlef Merten zum Thema »Die versicherungsfremden Leistungen in der Rentenversicherung« und Prof. Dr. Diether Döring über die »Finanzierung und Finanzierbarkeit der deutschen Sozial­versicherung unter Einbeziehung europäisch-vergleichender Betrachtungen« sprachen.

Der zweite Veranstaltimgstag beginnt mit einem Referat von Univ.-Prof. Dr. Norbert Andel über »Die einkommensteuerli­che Behandlung der Beiträge und der Rentenzahlungen in der Rentenversicherung«?. Es schließt sich ein Referat von Staats­sekretär Dr. Werner iTegtmeier zur »Finanzierung und Finan­zierbarkeit sozialer Sicherung vor dem Hintergrund veränder­ter Rahmenbedingungen« an.

Den Abschluß der Veranstaltung bildet eine Podiumsdiskus­sion mit den Referejnten sowie Min.-Direktor Werner Nie­meyer vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung.

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Anrechnungszeiten wegen Schnlausbildung verkürzt

Zeiten einer schulischen Ausbildung werden aufgrund einer am 1. Januar 1997 in Kraft getretenen Rechtsänderung frühe­stens ab vollendetem. 17. Lebensjahr des Versicherten bis zur Höchstdauer von 3 Jahren bei der Rentenberechnung als An­rechnungszeiten berücksichtigt. Darauf weist die Landesver­sicherungsanstalt (LyA) Rheinland-Pfalz, Speyer, hin. Nach der bisher geltenden Regelung konnten bis zu 7 Jahre an Schul-, Fachschul- oder Hochschulausbildungszeiten ange­rechnet werden. Allerdings ist es jetzt für eine Anerkennung nicht mehr erforderlicsh, daß der Besuch der Fach- oder Hoch­schule erfolgreich abgeschlossen wurde.

Aus Gründen des Vertrauensschutzes erfolgt die Rückführung der Höchstdauer von Rieben auf drei Jahre bei einem Renten­beginn in den Jahren |1997 bis 2000 stufenweise.

Für Zeiten der schulischen Ausbildung, die künftig nicht mehr berücksichtigt werden, besteht die Möglichkeit, freiwillige Beiträge nachzuzahle^i.

Weitere Auskünfte hierzu erteilen die LVA Rheinland-Pfalz, ihre Auskunfts- und Beratungsstellen und Versichertenälte­sten, die Versicherungsämter der Kreis- und Stadtverwaltun­gen sowie die Gemeinde- und Verbandsgemeindeverwaltun­gen.

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