Montabaur
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Nr. 15/97
Unsere 2. Mannschaft spielt um 14.30 Uhr in Horressen gegen den Lokalrivalen TuS Montabaur. Mit einem Sieg könnte weiterhin mit dem 2. Tabellenplatz spekuliert werden.
Die 3. Mannschaft spielt um 12.30 Uhr in Horressen gegen die DJK Neustadt/Fernthal V und hofft mit einem Sieg den guten Tabellenplatz zu festigen.
“AHRBACHGEMEINDEN”
__ Boden _
Sprechstunde der Ortsbürgermeisterin
Nach Vereinbarung.Telefon 02602/8425
Heiligenroth
Sprechzeiten des Ortsbürgermeisters
Dienstags.:..17.00 bis 19.30 Uhr
und ...nach Vereinbarung
Gemeindeverwaltung Heiligenroth, Umlegungsausschuß
Bekanntmachung
Der Umlegungsplan - 4. Vorwegnahme der Entscheidung t- vom 26.02.1997 für das Umlegungsgebiet »Illbach« der Ortsgemeinde Heiligenroth ist am 04.04.1997 für die Ordnungsnummern 11.1 und 63 unanfechtbar geworden.
Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I. S. 2253) in der geltenden Fassung wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.
Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.
Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.
Auf lfd. Nr. Vll der Begründung zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Geldleistungen mit der Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit gemäß § 71 BauGB fällig werden. Von der Eintragung einer öffentlichen Last in Abteilung II des Grundbuches kann abgesehen werden, wenn der Leistungspflichtige bis zu dem von der Verbandsgemeinde noch festzusetzenden Zahlungstermin die Geldleistungen gezahlt oder mit der Gemeinde entsprechende Zahlungsvereinbarüngen getroffen hat. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem'Katasteramt Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Gemeinde Heiligenroth schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist. Montabaur, den 07.04.1997 (S.)
Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses gez. Reichling
Möhnenverein »Heiterkeit« Heiligenroth
Zu unserer Generalversammlung am 16.04.1997, um 20.00 Uhr, im Gasthaus »Zur Linde«, laden wir alle Möhnen recht herzlich ein. Wir hoffen, daß recht viele Möhnen der Einladung folgen, da hier auch die Aktivitäten des Vereins (Ausflug und Einladungen) besprochen werden.
SG Heiligenroth, Ahrbach
Seniorenfußball
Sonntag, 13.04.1997
1 . Mannschaft: VfR Nombom-SG Heiligenroth, Ahrbach 1,14.30 Uhr.
2. Mannschaft: SG Heiligenroth, Ahrbach II - SG Herschbach II, 12.30 Uhr.
Jugendfußball
Samstag, 12.04.1997
Spielort Heiligenroth: A-Jugend: JSG Heiligenroth, Ahrbach
- FC Germania Metternich, 17.00 Uhr.
Spielort Girod: B-Jugend: JSG Heiligenroth, Ahrbach, Girod
- EGC Wirges II, 15.30 Uhr.
Spielport Ruppach-Goldhausen: C-Jugend: JSG Heiligenroth, Ahrbach, Girod - JSG Elbert II, 15.30 Uhr.
Spielort Heiligenroth. D7-Jugend: JSG Heiligenroth, Ahrbach, Girod II - JSG Dernbach/Staudt II, 14.15 Uhr. Zuschauer sind zu allen Spielen herzlich willkommen.
Alte Herren Heiligenroth
Samstag, 12.04.1997,16.00 Uhr, AH Niederahr-AH Heiligenroth. Abfahrt: 15.30 Uhr.
Ruppach-Goldhausen
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Dienstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr
Donnerstags .von 18.00 bis 19.30 Uhr
Telefon: 02602/998080, Fax: 02602/998081
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates Ruppach-Goldhausen
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Ruppach-Gold- hausen findet am
Montag, dem 14. April 1997, um 20.00 Uhr,
im Gemeindehaus statt.
Tagesordnung
L Öffentliche Sitzung
1. Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushalts- , jahr 1997
2. Vergabe von Arbeiten,für eine Zaunanlage in der Brunnenstraße
3. Änderung des Bebauungsplanes »Unter dem Dorf«
4. Verschiedenes
5. Einwohnerfragestunde
II. Nichtöffentliche Sitzung
1. Grundstücksangelegenheiten (vorsorglich)
2. Verschiedenes
56412 Ruppach-Goldhausen, 07.04.1997
Sprenger, Ortsbürgermeister
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Ruppach-Goldhausen vom 24.03.1997 Änderung der Forstreviere
Der Ortsbürgermeister erläuterte den geplanten Zuschnitt der Forstreviere. Dem bisherigen Revier Ährbach soll die Ortsgemeinde Heilberscheid angeschlossen werden.
In entsprechenden Vorgesprächen der Ortsbürgermeister wurde die jetzt vorliegende Planung einstimmig befürwortet. Durch die Änderung werden im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur 1,5 Forstreviere eingespart, was eine Entlastung von ca. 150.000,00 DM bedeutet.
Der Ortsgemeinderat stimmte der Reviergröße und dem Zuschnitt einstimmig zu.
Dorfwerkstatt
Ortsbürgermeister Sprenger erläuterte den Sachstand im Fortgang der Dorfemeuerung und der Dorfwerkstatt anhand der in der Sitzung vorliegenden Protokolle über die ersten Treffen der verschiedenen Arbeitskreise (Arbeitskreis Dorfgemeinschaft, Arbeitskreis Kinder und Jugendliche, Arbeitskreis Begegnungsstätten, Verkehr, Wegenetz und Ortsbild, Arbeitskreis Naherholung).
Er bat die Ratsmitglieder um rege Mitarbeit in den Arbeitskreisen, damit Gemeinderat und Ausschüsse in gleicher Richtung wie die Arbeitskreise planen könnten,
Neuaulstellung des Flächennutzungsplanes
Der Ortsbürgermeister erläuterte die Grundlagen der Planung. Der Ortsgemeinderat beschloß, die Stellungnahme zum Flächennutzungsplan zur Vorberatung an den Bauausschuß zu verweisen.

