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| Montabaur

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Nr. 14/97

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

Die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zu­sammen mit dem Bauausschuß und dem Umweltausschuß der Stadt Montabaur findet am

Donnerstag, dem 10. April 1997 im Sitzungssaal des Rathauses (Altbau) statt.

Tagesordnung

A. Ortsbesichtigung

Haupt- und Finanzausschuß/Bauausschuß

B. Nichtöffentlicher Teil

I. Haupt- und Finanzausschuß/Bauausschuß

II. Haupt- und Finanzausschuß/Bauausschuß/Umweltaus­schuß

III. Haupt- und Finanzausschuß

C. Öffentlicher Teil Haupt- und Finanzausschuß Beginn: 18.30 Uhr

1. Auftragsvergaben

a) Rad-Wanderweg im Gelbachtal;

Erweiterung des Auftrages an die Fa. Bierenfeld

b) weitere (vorsorglich)

2. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen 56410 Montabaur, 20.03.1997

Dr. Paul Possel-Dölken, Bürgermeister

Hinweis auf Fraktionssitzungen

Zur Vorbereitung der Sitzung des Haupt- und Finanzaus­schusses zusammen mit dem Bauausschuß und dem Umwelt­ausschuß der Stadt Montabaur am 10.04.1997 finden folgende Fraktionssitzungen statt:

CDU: Montag, 07:04.1997, 18.30 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses (Altbau), Tel.: 02602/126.157 SPD: Montag, 07.04.1997, 18.30 Uhr, im Besprechungszim­mer des Rathauses (Neubau), 2. Stock, Zimmer-Nr. 238, Tel.: 02602/126.121

FWG: Montag, 07.04.1997, 19.00 Uhr, im Sozialraum des Rathauses (Neubau), 3. Stock, Zimmer-Nr. 301, Tel.: 02602/126.188

BfM: Montag, 07.04.1997, 20.00 Uhr, bei Reinhard Lorenz, Baumbacher Straße 70, 56410 Montabaur-Elgendorf B90/Grüne: Montag, 07.04.1997, 18.00 Uhr, Kreisbüro der B 90/Grünen, Wallstraße 2, 56410 Montabaur, Tel.: 02602/ 994353.

Öffentliche Bekanntmachung

Einwohnerversammlung

Die gemäß §§ 16 und 64 Abs. 2 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) jährlich einzuberufende Einwohner­versammlung findet in Montabaur-Eschelbach am

Mittwoch, dem 16. April 1997, um 19.30 Uhr, in der Waldbachhalle

statt.

Tagesordnung

1. Verlegung des Sportplatzes des SV Eschelbach im Zusam­menhang mit der Bahn-Neubaustrecke

2. Vorstellung der Planung für 'die Verlegung der L 313 (neu) zwischen der nördlichen Stadtgrenze und der BAB-Anbin- dung des ICE-Bähnhofs

3. Vorstellung des Berichtes über Verkehrsgeräuschmessun­gen an der A 3

4. Diskussion und Beantwortung von Fragen der Bürger und Einwohner

Alle Bürger und Einwohner aus dem gesamten Stadtgebiet, insbesondere aus den an der Schnellbahnstrecke gelegenen Stadtteilen und Wohngebieten, sind herzlich zur Teilnahme an der Einwohnerversammlung eingeladen.

56410 Montabaur, 21.03.1997

Stadt und Verbandsgemeinde Montabaur Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Anordnung

zur Abstufung einer Teilstrecke der Kreisstraße Nr. 166 in den Gemarkungen Stahlhofen und Montabaur-Ettersdorf zur Gemeindestraße.

Die im Gebiet der Gemeinde Stahlhofen und der Stadt Monta­baur, Ortsteil Ettersdorf, Verbandsgemeinde Montabaur, We­sterwaldkreis, Regierungsbezirk Koblenz verlaufende Teil­

strecke der Kreisstraße Nr. 166 hat nicht mehr die Verkehrs­bedeutung einer Kreisstraße.

Sie wird gemäß § 38 I in Verbindung mit § 3 Nr. 3 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz (LStrG) mit Wir­kung vom 01.04.1997 zur Gemeindestraße abgestuft.

Die Abstufungsstrecke verläuft

von NK 5613 068 bis NK 5613 021 von Station 0,003 bis Station 1,897 und ist aus der nachstehend abgedruckten Planskizze ersicht­lich.

Station 1700 1*5

^Station 1.

Station 0,273

Die Länge der abgestuften Strecke beträgt 1,894 km.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Abstufung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemein­deverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur einzulegen.

Die Abstufungsunterlagen können bei der Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 211, Konrad-Ade­nauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) eingesehen werden.

In Vertretung Reusch, 1. Beigeordneter

Öffentliche Zustellung

Gemäß § 122 Abs. 3 und 4 der Abgabenordnung (AO) i. V. m. § 1 Abs. 1 des Landesgesetzes über die Zustellung in der Verwaltung (LVwZG) und § 15 Abs. 1 Nr. a) und Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes des Bundes (VwZG) in der jeweils gültigen Fassung wird hiermit der Grundsteuerbe­scheid für das Haushaltsjahr 1997 vom 14.01.1997 für nach­stehende Steuerpflichtige öffentlich zugestellt:

Zuletzt bekannte Anschrift:

Ilse Wolf, geb. Löb, New York, USA Berta Joseph, geb. Löb, New York, USA Anni Rosenthal, geb. Löb, New York, USA Marianne Löb, geb. Krol, New York, USA.

Der Steuerbescheid vom 14.01.1997 ergeht an Ilse Wolf, geb. Löb, zuletzt bekannte Wohnanschrift, New York, USA als