Montabaur
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Nr. 13/97
Am erfreulichsten wäre es jedoch, wenn der oder die Täter sich selbst melden und für ihre Tat gerade stehen.
Karl Jung, Ortsbürgermeister
Aktion sauberer Sportplatz
Der diesjährige »Frühjahrsputz« unserer Sportstätten (Fußballplatz, Sportlerheim und Tennisanlage) ist für Samstag, dem 12.04.1997, vorgesehen. Treffpunkt ist, um 09.00 Uhr, am Sportlerheim, bitte Gerätschaften mitbringen.
_ Welschneudorf __
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Donnerstags.von 18.00 bis 20.00 Uhr
Telefon und Fax: 02608/204
SV Welschneudorf
Nachholspiel der 1. Mannschaft
Der SV Welschneudorf empfängt in einem Nachholspiel die Mannschaft aus Weidenhahn. Anstoß: Ostersamstag, 29.03.1997, 15.30 Uhr, auf dem Sportplatz Niederelbert.
“GELBACHHÖHEN”
Konzert der Young Ambassadors Brassband of great Britain
Britische Band an Ostermontag in Horbach
Die Young Ambrassadors Brassband of great Britain (YABB) ist wieder auf Tournee. Das im Westerwald hoch geschätzte Orchester ist am 30.03.1997, um 20.00 Uhr, wieder Gast des Blasorchesters Daubach e.V. im Buchfinkenzentrum in Horbach. Bei der YABB handelt es sich um 30 der besten Amateurmusiker aus ganz England mit Ihrem Bandleader Frank Wolf, der dieses Orchester bereits seit 1978 zusammenstellt und betreut. Die Tournee führt wieder über die Niederlande in den Westerwald und weiter nach Luxemburg und Belgien, bevor die jungen Musikerinnen und Musiker wieder zu Ihrem Alltag nach England zurückkehren. Das Programm umfaßt sowohl klassische als auch moderne Arrangements der Blasmusik und läßt wieder einen außergewöhnlichen Musikgenuß erwarten. Der Kartenvorverkauf ist bereits in vollem'Gange. Wer noch Eintrittskarten erwerben möchte, wende sich an den 1. Vorsitzenden des Blasorchesters Daubäch e.V. (Rainer Frink, Telefon 02602/3561) oder eines der Daubacher Blasorchestermitglieder.
_ Daubach _
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Montags.von 19.00 bis 20.00 Uhr
__ Holler __
Sprechstunde der Ortsbürgermeisterin
Donnerstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Holler für das Jahr 1997 vom 21.03.1997 L
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95. ff, der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 14.03.139# hiermit bekanntgemacht wird: . r>i .
§1 /'V
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1997 wird im
Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf.1.325.000,— DM ;
in der Ausgabe auf...1.325.000,- DM j
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf....739.000,- DM
in der Ausgabe auf. 739.000,- DM
festgesetzt. !
§ 2 .
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf....- DM
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf.42.801 DM !
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A).i.....250 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).290 v.H.
2. Gewerbesteuer
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital.320 v.H.
3. Die Hundesteuer
beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund.....50,- DM
für den zweiten Hund.100,- DM
für jeden weiteren Hund.150,- DM
IL
Genehmigung der Haushaltssatzung
Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Holler für das Haushaltsjahr 1997 werden keine Bedenken erhoben.
56410 Montabaur, 14.03.1997
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Abt. 1 Az. 029/901.10 Im Aufträge gez. Meckel
m.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 01.04. bis 10.04.1997 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Holler, 21.03.1997
Ortsgemeindeverwaltung Holler (S.)
gez. Flosdorf Ortsbürgermeisterin
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form- Vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung j der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhal- I tes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend I gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist ] jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der 1 Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153).
Katholisches Pfarramt Holler
Holler/Untershausen
Katholisches Pfarramt St. Margaretha,56412Holler, Telefon 3495
Sprechzeit Gemeindereferent: Mittwoch 11.15 bis 12.45 Uhr und nach Vereinbarung, Freitag 17.00 bis 19.00 Uhr. Bürozeit: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag? 0^30 bis 13.00 Uhr c :i n
Probe Erstkommunion: Montag, 01.04.1997;15:00 Uhr, Kirche, Donnerstag, 03.04.1997,15.00 Uhr, Kirche Beichte der Kommunionkinder: Freitag, 04.04.1997,17.00 Uhr

