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Montabaur

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Nr. 13/97

Am erfreulichsten wäre es jedoch, wenn der oder die Täter sich selbst melden und für ihre Tat gerade stehen.

Karl Jung, Ortsbürgermeister

Aktion sauberer Sportplatz

Der diesjährige »Frühjahrsputz« unserer Sportstätten (Fußballplatz, Sportlerheim und Tennisanlage) ist für Sams­tag, dem 12.04.1997, vorgesehen. Treffpunkt ist, um 09.00 Uhr, am Sportlerheim, bitte Gerätschaften mitbringen.

_ Welschneudorf __

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Donnerstags.von 18.00 bis 20.00 Uhr

Telefon und Fax: 02608/204

SV Welschneudorf

Nachholspiel der 1. Mannschaft

Der SV Welschneudorf empfängt in einem Nachholspiel die Mannschaft aus Weidenhahn. Anstoß: Ostersamstag, 29.03.1997, 15.30 Uhr, auf dem Sportplatz Niederelbert.

GELBACHHÖHEN

Konzert der Young Ambassadors Brassband of great Britain

Britische Band an Ostermontag in Horbach

Die Young Ambrassadors Brassband of great Britain (YABB) ist wieder auf Tournee. Das im Westerwald hoch geschätzte Orchester ist am 30.03.1997, um 20.00 Uhr, wieder Gast des Blasorchesters Daubach e.V. im Buchfinkenzentrum in Hor­bach. Bei der YABB handelt es sich um 30 der besten Amateur­musiker aus ganz England mit Ihrem Bandleader Frank Wolf, der dieses Orchester bereits seit 1978 zusammenstellt und betreut. Die Tournee führt wieder über die Niederlande in den Westerwald und weiter nach Luxemburg und Belgien, bevor die jungen Musikerinnen und Musiker wieder zu Ihrem Alltag nach England zurückkehren. Das Programm umfaßt sowohl klassische als auch moderne Arrangements der Blasmusik und läßt wieder einen außergewöhnlichen Musikgenuß erwarten. Der Kartenvorverkauf ist bereits in vollem'Gange. Wer noch Eintrittskarten erwerben möchte, wende sich an den 1. Vorsit­zenden des Blasorchesters Daubäch e.V. (Rainer Frink, Tele­fon 02602/3561) oder eines der Daubacher Blasorchestermit­glieder.

_ Daubach _

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Montags.von 19.00 bis 20.00 Uhr

__ Holler __

Sprechstunde der Ortsbürgermeisterin

Donnerstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Holler für das Jahr 1997 vom 21.03.1997 L

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95. ff, der Gemein­deordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung be­schlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 14.03.139# hiermit be­kanntgemacht wird: . r>i .

§1 /'V

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1997 wird im

Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf.1.325.000, DM ;

in der Ausgabe auf...1.325.000,- DM j

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf....739.000,- DM

in der Ausgabe auf. 739.000,- DM

festgesetzt. !

§ 2 .

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf....- DM

2. der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf.42.801 DM !

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A).i.....250 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).290 v.H.

2. Gewerbesteuer

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital.320 v.H.

3. Die Hundesteuer

beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes ge­halten werden:

für den ersten Hund.....50,- DM

für den zweiten Hund.100,- DM

für jeden weiteren Hund.150,- DM

IL

Genehmigung der Haushaltssatzung

Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Holler für das Haushaltsjahr 1997 werden keine Bedenken erhoben.

56410 Montabaur, 14.03.1997

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901.10 Im Aufträge gez. Meckel

m.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 01.04. bis 10.04.1997 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Holler, 21.03.1997

Ortsgemeindeverwaltung Holler (S.)

gez. Flosdorf Ortsbürgermeisterin

Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form- Vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekannt­machung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung j der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbe­hörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verlet­zung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhal- I tes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend I gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend ge­macht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist ] jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der 1 Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fas­sung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153).

Katholisches Pfarramt Holler

Holler/Untershausen

Katholisches Pfarramt St. Margaretha,56412Holler, Telefon 3495

Sprechzeit Gemeindereferent: Mittwoch 11.15 bis 12.45 Uhr und nach Vereinbarung, Freitag 17.00 bis 19.00 Uhr. Bürozeit: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag? 0^30 bis 13.00 Uhr c :i n

Probe Erstkommunion: Montag, 01.04.1997;15:00 Uhr, Kirche, Donnerstag, 03.04.1997,15.00 Uhr, Kirche Beichte der Kommunionkinder: Freitag, 04.04.1997,17.00 Uhr