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Montabaur

2. kreativer Ostereiermarkt

am 22. und 23.03. in der Stadthalle Limburg

/"Viel zu sehen gibt es am 22. und 23.03. beim 2. kreativen Ostereiermarkt in Limburg. In der Stadthalle demonstrie­ren über 50 Teilnehmer ihr künstlerisches bzw. handwerk­liches Können.

Im Mittelpunkt des kreativen Geschehens stehen das kunstvolle Verzieren der Ostereier sowie österliches Brauchtum ünd Handwerk. Ostereiermaler und -malerin- nen aus nah und fern zeigen die vielfältige Kunst des Ostereierverzierens in modernen und traditionellen Tech­niken. So ist neben dem Bemalen der Eier mit Tusche, Farben oder Bleistift, das Bekleben der Eier mit Perlen, Gewürzen und Borten zu sehen. Weiter werden Eier in Kratztechnik, Batik, Porzellanmalerei und Perforations­technik sowie solche in Wachstechnik und Bauernmalerei gezeigt. Auch die »geschriebenen« Ostereier aus Nordhes­sen, die auf einen alten Osterbrauch zurückzuführen sind, fehlen nicht. Der Künstler mit der weitesten Anreise kommt aus Rußland.

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Neben den Ostereiern ist auch die breite Palette österlicher Dekorationen für das gemütliche Heim zu bewundern. Ein Töpfer an der Scheibe sowie ein Glasbläser aus Thüringen geben vor den Augen der Besucher einen umfassenden Einblick in ihre kunstvolle Arbeit. Durch die Vorführungen erhält der Besucher Anregungen zu eigenem kreativen Wirken. Darüber hinaus werden die kunstvollen Erzeug­nisse auch zum Kauf angeboten.

Der Markt ist am Samstag von 14.00 bis 18.00 Uhr und am Sonntag von 11.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Der Eintritt kostet fünf Mark und für Kinder ab 11 Jahren zwei Mark.

Bauarbeiter sollen Sperrzeit beim Arbeitslosengeld vermeiden

Bauarbeiter können allein wegen schlechter Witterung nicht entlassen werden. Auf dieses tarifliche Verbot hat das Arbeits­amt Montabaur hingewiesen. Kündigt ein Arbeitgeber vom Bau dennoch, so stellt sich die Frage, ob der arbeitslose Bau­arbeiter sofort Arbeitslosengeld erhalten kann oder ob zu­nächst eine Sperrzeit eintritt. Die Antwort fällt je nach der Sachlage verschieden aus.

Ist der entlassene Arbeiter mit der Kündigung ausdrücklich einverstanden oder schließt er gar mit seinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag, wird er vom Arbeitsamt so behan­delt, als ob er sein Arbeitsverhältnis selbst gekündigt habe. Das Arbeitslosengeld wird in diesem Falle für die ersten zwölf Wochen seiner Arbeitslosigkeit gesperrt. Vor einer solchen Mitwirkung an der Kündigung wird daher gewarnt.

Wird ein Aufhebungsvertrag nicht ausdrücklich abgeschlos­sen, kündigt der Baubetrieb aber unter Verstoß gegen gesetz­liche, tarifliche oder einzelvertragliche Regelungen, so kann auch dann eine Sperrzeit eintreten. Die Sperrzeit ist in diesen Fällen immer fällig, wenn der Arbeitgeber die Kündigung zusammen mit einer verbindlichen Wiedereinstellungszusage öder mit einer finanziellen Zuwendung ausspricht. Der Bauar-

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beiter hat dann nämlich an seiner Entlassung ebenfalls mit­gewirkt. »Wie bei jeder anderen Versicherung darf man auch bei der Arbeitslosenversicherung den Versicherungsfall nicht selbst herbeiführen«, so das Arbeitsamt.

Eine Sperrzeit tritt nur dann nicht ein, wenn der Arbeitslose selbst an seiner Entlassung in keiner Weise mitgewirkt hat oder wenn er einen wichtigen Grund hatte, sein Arbeitsver­hältnis zu lösen. Um Nachteile zu vermeiden, sollten Bauar­beiter sich vom Arbeitsamt vor der Entlassung beraten lassen.

Inform ations-Ver anstaltungen »Rund ums Haus«

der Kreissparkasse Westerwald

Rund 300 Besucher haben das Informationsangebot der Kreissparkasse Westerwald zu Fragen »Rund ums Haus und die Wohnung« genutzt. Die Veranstaltungen fanden in den Kundenhallen der Filialen Bad Marienberg, Mon­tabaur und Hachenburg statt.

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Fachreferenten informierten zur Wohnungsbaufinanzie­rung und Wohnungsbauforderung.

Baudirektor Dipl.-Ing. Sommer vom Finanzministerium zeigte in seinem Referat viele Wege zum »Preiswerten Bauen« auf.

Info-Stände der Sparkassenverbundspartner LBS Lan­desbausparkasse und SV-Sparkassen Versicherung er­gänzten die Veranstaltung.

Besonderen Anklang fanden das Referat und die Fachbe­rater der Info-Stände der Kriminalpolizei zur »Sicherheit rund ums Haus«.

Als Planungshilfe für ihr zukünftiges Vorhaben erhielten die Besucher die Sparkassen-Info-Broschüre »Checkbuch für Bauherren« zum Abschluß der Veranstaltung.

Jeweils drei Besucher der Veranstaltungen konnten sich noch über einen Verlosungsgewinn freuen: Die als Deko­rationselemente ausgestellten Schubkarren und weitere Werkzeuge wurden nach der Veranstaltung verlost.

Tinnitus - Ohrengeräusche und Schwindel

Die Selbsthilfegruppe Tinnitus lädt zu einem Arztvortrag zum i Thema »Tinnitus« am 29.04.1997,19.00 Uhr, in Wirges in das j| Hotel »Pfaffhausen« ein. Dr. Reuter, Neurologe und Chefarzt ;> der neurologischen Abteilung des Krankenhauses Selters, j! wird über Tinnitus, Schwindel und Ohrgeräusche referieren. [I Informationen über diese und andere Selbsthilfegruppen er- ; ! halten Sie bei der WeKISS, Tel.: 02663/2540, Frau Karrenbau- er.