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Montabaur

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Nr. 12/97

Es werden keine Kredite zur Finanzierung der anstehenden Vorhaben benötigt. Da aber die Ortsgemeinde für Maßnahmen der kommenden Jahre bereits in 1997 Verpflichtungen einge- hen möchte, sind Verpflichtungsermächtigrungen in Höhe von 675.000,- DM zu veranschlagen bzw. festzusetzen.

Gegenüber dem Vorjahr ergeben sich keine Veränderungen bei den Steuersätzen.

Verwaltungshaushalt

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes steigt von 2.295.000,- DM um 331.000,- DM auf nunmehr 2.626.000,- DM. Dieser sprunghafte Anstieg ist ausschließlich auf die bessere Finanzsituation im Unterabschnitt Steuern, allgemei­ne Zuweisungen und allgemeine Umlagen zurückzuführen. Der Einnahmenbereich des Verwaltungshaushaltes wird nach wie vor geprägt von den Einnahmen des Unterabschnittes Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen, die mit 82,57 v. H. das Gros der Einnahmen des Verwaltungs­haushaltes darstellen.

Die weiteren Einnahmen der Ortsgemeinde kommen aus fol­

genden Bereichen:

Erstattungen, Zuweisungen.0,85 v. H.

Gebühren.0,89 v. H.

Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten und

sonst. Verwaltungs- und Betriebseinnahmen.5,73 v. H.

Sonstige Finanzeinnahmen (Konzessionsabgaben,

Zinsen).9,96 v. H.

Die Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungs­haushaltes beruhen auf den Erfahrungswerten des Vorjahres, sind aufgrund von Berechnungen ermittelt worden, beinhalten gesetzliche oder tarifvertragliche Vorgaben und berücksichti­gen Wünsche der Ortsgemeinde.

Nachfolgend soll verdeutlicht werden, welchen prozentualen Anteil die einzelnen Ausgabenbereiche an den Gesamtausga­ben des Verwaltungshaushaltes haben:

Prozentanteil 1997

1. Personalausgaben...5,86 %

2. Verwaltungs- und Betriebsausgaben.16,90 %

3. Zuschüsse für soziale Zwecke oder ähnliche

Einrichtungen. 4,68 %

4. Umlagen.47,97%

5. Zinsausgaben.0,07 %

6. Zuführung zum Vermögenshaushalt.24,52 %

Die in diesem Zusammenhang zu erwähnende freie Finanz­spitze von einem Überschuß von 648.000 DM macht eindrucks­voll die äußerst positive Entwicklung des Verwaltungshaus­haltes gegenüber dem Vorjahr deutlich.

Vermögenshaushalt

Das vom Ortsgemeinderat am 04.07.1996 beschlossene Inve­stitionsprogramm bildet die Grundlage für die Aufstellung des Vermögenshaushaltes. Art und Umfang der sich hieraus erge­benden Vorhaben bestimmen das Volumen. Für folgende Inve­stitionen, Investitionsförderungsmaßnahmen und Ausgaben sind entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt:

1. Bauausgaben Hauptverwaltung.5.000,- DM

2. Investitionskostenanteil zum Bau des

Sportplatzes an der Grundschule.250.000,- DM

3. Bauausgaben im Friedhofsbereich

(Kapelle).20.000,-DM

4. Anlegung eines Spielgeländes

»Im Wiesenmorgen«.30.000,- DM

5. Bauausgaben Stadiongebäude.53.000,- DM

6. Sanierung des Sportplatzes.205.000,- DM

7. Neugestaltung der Freifläche Koblenzer

Straße/Niedererbacher Straße.100.000,- DM

8. Fertigstellung der Grillhütte.80.000,- DM

9. Bauausgaben Radwanderwege.37.000,- DM

10. Ausgleichszahlungen im Umlegungs­verfahren »Lahnstraße«.15.700,- DM

11. Zuweisungen für Dorferneuerungs­maßnahmen . 5.000,- DM

12. Straßenausbau.125.000,- DM

13. Erschließung der Lahnstraße einschließlich

Straßenoberflächenentwässerungsanteil.195.000,- DM

14. Umbau des Marktplatzbereiches.80.000,- DM

15. Straßenoberflächenentwässerungsanteil

»Wiesenmorgen II« - Trennsystem.70.000,- DM

16. Straßenbeleuchtungserweiterung.25.000,- DM

17. Neueinrichtung eines Fuhrparkes.100.000,- DM

18. Erwerb von Grundstücken.500.000,- DM

19. Zuführung zur allgemeinen Rücklage -

Planabrundungsbetrag.300,- DM

Um Aufträge vergeben zu können, sind Verpflichtungser­mächtigungen von insgesamt 675.000,- DM (Fertigstellung »Wiesenmorgen I und II« - 625.000,- DM, Einrichtung Fuhr­park - 50.000,- DM) veranschlagt.

Die Finanzierung aller Ausgaben übernehmen die folgenden

Einnahmen:

1. Darlehensrückzahlung.1.000,- DM

2. Zuweisung zur Sanierung des Sportplatzes... 82.000, DM

3. Erschließungs- und Ausbaubeiträge.245.000,- DM

4. Zuweisung des Landes zum Ausbau

der Bürgersteige Niedererbacher Straße. 14.000, DM

5. Einnahmen aus der Veräußerung von

Grundstücken.300.000,- DM

6. Zuführung vom Verwaltungshaushalt.644.000,- DM

7. Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.... 610.000,- DM Ausblick 1998 bis 2000

Zuweisungen für Dorferneuerüngsmaßnahmen, die Er­schließung »Im Wiesenmorgen«, die Erschließung »Lahn­straße«, Bauausgaben für Kinderspielplätze, der Straßenaus­bau allgemein, die Erweiterung der Straßenbeleuchtung, die Einrichtung eines Fuhrparks, der Wirtschaftswegebau, die Errichtung eines Bauhofes, die Erschließung eines Gewerbe­gebietes sowie die Erschließung eines Neubaugebietes sind die vielfältigen Investitionen der kommenden Jahre.

Diese Maßnahmen können, so signalisieren es die Berechnun­gen der mittelfristigen Finanzplanung, problemlos finanziert werden. Ein Ausblick, der die Ortsgemeinde bei ihren weiteren Planungen und Vorhaben positiv stimmen sollte.

Straßenbeleuchtung im Baugebiet »Im Wiesenmorgen II«

Einstimmig beschloß der Ortsgemeinderat, für das Baugebiet »Wiesenmorgen II« 9 Leuchten des Typs »City Lux« zum Preis von 13.000 DM ohne Montage anzuschaffen.

Die gewählte Leuchtenart ist bereits im Baugebiet »Wiesen­morgen I« vorhanden.

Änderung des Bebauungsplanes »Steinbitz«

Die Ratsmitglieder beschlossen einstimmig, den Bebauungs­plan »Steinbitz« zu ändern. Der Wortlaut des Änderungsbe­schlusses wird im Rahmen einer öffentlichen Bekanntma­chung noch zur Kenntnis gegeben.

Der Ortsgemeinderat stimmte der Einleitung des Verfahrens zur vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes »Steinbitz« einschließlich Begründung und geänderten Textfestsetzungen in der Form zu, wie sie in der Sitzung am 27.02.1997 Vorgele­gen haben.

Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde beauftragt, gemäß § 13 Abs. 1 BauGB den Eigentümern der von der Änderung betroffenen Grundstücke und den von der Änderung berühr­ten Träger öffentlicher Belange innerhalb einer Frist von vier Wochen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Auftragsvergabe Beschallungsanlage für die Freiherr-vom- Stein-Halle

Dem Ortsgemeinderat lag ein Angebot einer in Montabaur ansässigen Firma für eine neue Beschallungsanlage zum Preis von rd. 26.000 DM vor.

Eine Probebeschallung habe anläßlich der Karnevals Veran­staltung stattgefunden. Die angebotene Anlage habe sich auch für Großveranstaltungen als geeignet erwiesen. Die Bedie­nung der Anlage soll durch den Hallenwart erfolgen.

Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig, die Beschallungs­anlage anzuschaffen. Gleichzeitig soll die vorhandene Anlage in der alten Turnhalle in der Eppenroder Straße installiert werden.

Abfallentsorgung Friedhof

Die Abfallbeseitigung - Trennen der Abfälle - wird fast kon­sequent durchgeführt. Dafür im Interesse unserer Gemeinde herzlichen Dank für die Mithilfe im Sinne der Umwelt und Kostensenkung.

Wenn zukünftig bei der Entsorgung von Kränzen u. ä. die Schleifen und anderer nicht kompensierbarer Grabschmuck in die Restmüll- oder gelbe Tonne abgelagert werden, wäre die Abfallentsorgung optimal.

Ich denke, daß dies auch noch zu regeln ist, oder?

gez. Hans-Jürgen Greiser