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Montabaur

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Nr. 12/97

Der Rückblick auf das abgelaufene Haushaltsjahr macht deut­lich, daß sich die finanzielle Situation im vergangenen Jahr verbessert hat. Ausdruck dieser verbesserten Finanzausstat­tung ist der Rücklagenstand zum 31,12.1996 von rd. 236.000,- DM.

Ausgehend von einem tatsächlichen Bestand zum 31.12.1995 von rd. 310.000,- DM sollte lt. Haushaltsplan 1996 eine Ent­nahme von 154.000,- DM erfolgen, was einem Rücklagenbestand von 156.000,- DM zum Jahresende gleichgekommen wäre. Im wesentlichen haben Einsparungen bzw. Verlagerungen im In­vestitionsbereich diesen positiven Trend zu verantworten.

Die Gesamtverschuldung der Ortsgemeinde Großholbach be­läuft sich zum Abschluß des Haushaltsjahres 1996 auf 363.089,47 DM. Eine hieraus resultierende Pro-Kopf-Ver- schuldung von 432,24 DM liegt immer noch über dem ver­gleichbaren Landesdurchschnitt von 392,- DM.

Dennoch kann zusammenfassend festgestellt werden, daß die finanzielle Basis für die Aufstellung des Etats 1997 als durch­aus zufriedenstellend anzusehen ist.

Haushalt 1997

Da Gesamtvolumen beläuft sich auf 1.188.000,- DM. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 826.000,- DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshaus­halt 362.0Q0,- DM.

Zur Finanzierung der anstehenden Vorhaben werden Kredite in Höhe von 41.000,- DM benötigt, Weiterhin sind Verpflich­tungsermächtigungen in der Größenordnung von 253.000,- DM zu veranschlagen,

Gegenüber dem Vorjahr treten keine Veränderungen bei den Steuersätzen ein.

Verwaltungshaushalt

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes steigt von 755,000,- DM um 71.000,- DM auf 826.000,- DM. Diese Zunahme ist ausschließlich den erheblichen Mehreinnahmen des Unterab­schnittes Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen zuzuordnen.

Die Einnahmenseite des Verwaltungshaushaltes wird geprägt von dem zuvor genannten Unterabschnitt. Das erwartete Ein- nahmen-Soll beläuft sich auf 87,27 % der Einnahmen des Verwaltungshaushaltes.

Die restlichen Einnahmen der Ortsgemeinde resultieren aus

folgenden Bereichen:

Erstattungen, Zuweisungen.0,49 v. H.

Gebühren.1,09 v. H.

Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten und

sonst. Verwaltungs- und Betriebseinnahmen.6,42 v. H.

Sonstige Finanzeinnahmen (Konzessionsabgaben,

Zinsen). 4,73 v. H.

Die Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungs­haushaltes beruhen auf den Erfahrungswerten des Vorjahres, sind aufgrund von Berechnungen ermittelt worden, beinhalten gesetzliche oder tarifvertragliche Vorgaben und berücksichti­gen Wünsche der Ortsgemeinde.

Nachfolgend soll verdeutlicht werden, welchen prozentualen Anteil die einzelnen Ausgabenbereiche an den Gesamtausga­ben des Verwaltungshaushaltes haben:

Prozentanteil 1997

1. Personalausgaben.6,89 %

2. Verwaltungs- und Betriebsausgaben.22,86 %

3. Zuschüsse für soziale Zwecke oder ähnliche

Einrichtungen.6,28 %

4. Umlagen.55,90%

5. Zinsausgaben.3,01 %

6. Zuführung zum Vermögenshaushalt.5,06 %

Ausdruck der insgesamt,positiven Entwicklung ist die freie Finanzspitze mit einem Überschuß von 31.000 DM (Vorjahr: Fehlbedarf von 11.000 DM).

Vermögenshaushalt

Das vom Ortsgemeinderat am 19.04.1996 beschlossene Inve­stitionsprogramm bildet die Grundlage für die Aufstellung des Vermögenshaushaltes. Art und Umfang der sich hieraus erge­benden Vorhaben bestimmen das Volumen.

Aufgrund des beschlossenen Programmes sind für die folgen­den Maßnahmen und Ausgaben die entsprechenden Haus­

haltsmittel bereitzustellen:

1. Investitionskostenanteil für den

Kindergartenspielplatz.10.000,- DM

2. Zuweisungen für Dorferneuerungs­maßnahmen .10.000,- DM

3. Bauausgaben im Zuge von Kanal­erneuerungsmaßnahmen. 23.000,- DM

4. Erschließung Strüthehen.1.750,- DM

5. Bauausgaben - Verkehrsberuhigung. 17.000,- DM

6. Bauausgaben - Friedhofsbereich. 16.000,- DM

7. Bauausgaben - Bürgerhaus.20.000,- DM

8. Erwerb von Grundstücken. 253.000,- DM

9. Zuführung zur allgemeinen Rücklage.204,- DM

10. Tilgung von Krediten an private

Unternehmen...2.707,-DM ;

11. Tilgung von Krediten an den Kreditmarkt.8.339,- DM

Die Finanzierung dieses Ausgabenkataloges übernehmen fol­gende Einnahmen:

1. Einnahmen aus der Veräußerung von

Grundstücken. 31.490,- DM

2. Investitionsschlüsselzuweisungen. 11.560,-DM

3. Zuführung zum Verwaltungshaushalt.42.000,- DM

4. Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.... 235.950,- DM

5. Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt,. 41.000,- DM

Ausblick 1998 bis 2000

Zuweisungen für Dorferneuerungsmaßnahmen, die Er­schließung »Am Strüthehen«, Verkehrsberuhigungsmaßnah­men, der Erwerb von Grundstücken, die Sanierung des Feuer­wehrgerätehauses, die Erschließung »Vor der Kreuzwiese«, der Ausbau der Südstraße, der Ausbau der Mittelstraße sowie die Friedhofserneuerung bilden die Investitionsschwerpunkte kommender Jahre,

Die Berechnungen der mittelfristigen Finanzplanung signali­sieren die Finanzierung der beabsichtigten Vorhaben.

Satzung und Änderung der Friedhofsgebührensatzung

Die Ortsgemeinde ist verpflichtet, den Friedhof als kosten- rechnende Einrichtung zu betreiben. Es war daher notwendig, die Friedhofsgebühren den zum Teil drastisch gestiegenen Kosten anzupassen. Die zuletzt vorgenommene Gebührener­höhung stammte aus dem Jahre 1989. Der Ortsgemeinderat beschloß die erste Satzung zur Änderung der Friedhofsgebüh­rensatzung, die in einer der nächsten Ausgaben des Wochen­blattes öffentlich bekanntgemacht wird,

Friedhofserweiterung

Ortsbürgermeister Röther gab das Ergebnis des geologischen Gutachtens eines chemisch technischen Laboratoriums aus Melsbach bekannt, wonach aufgrund der Feld- und Laborun­tersuchungen der Boden der vorgesehenen Erweiterungsflä­che als ungeeignet für eine ordnungsgemäße Trockenverwe­sung angesehen wird. Das Gutachten empfiehlt einen Boden­austausch, alternativ den Einsatz wiederverwendbarer Grab- i kammern.

Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig, den gutachterli­chen Vorschlag eingehend zu überprüfen und sodann über das weitere Vorgehen zu entscheiden,

8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsge- j meinde Montabaur 1

Der Verbandsgemeinderat hat durch Beschluß vom 15,03,1994 die Einleitung der 8. Änderung des Flächennut­zungsplanes beschlossen. Dieses Verfahren betrifft aus­schließlich das Entwicklungsgebiet der Stadt Montabaur rund um den geplanten ICE-Bahnhof. Die Beteiligung aller Ortsge­meinden an der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes ist jedoch erforderlich, da die Grundzüge der Gesamtplanung durch dieses Änderungsverfahren berührt werden.

Der Ortsgemeinderat stimmte der 8. Änderung des Flächen­nutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur gemäß §

67 Abs. 2 GemO zu.

Bauleitplanung »Vor der Kreuzwiese«

Der Ortsbürgermeister informierte über den aktuellen Pia- ! nungsstand und die laufenden Gespräche und Vorbereitungen zu einem gemeinsamen Abwasserbeseitigungskonzept mit der Ortsgemeinde Girod-Kleinholbach.

Umfrage zum alten Friedhof

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

der Ortsgemeinderat hat in der Sitzung vom 7. März 1997 über den Zeitpunkt der Einebnung des alten Friedhofes, über die Möglichkeiten der Gestaltung und die entsprechenden Kosten beraten. Anlaß waren Anregungen aus der Bürgerschaft, we­gen des Ablaufes der Ruhezeiten, der bereits erfolgten Eineb­nung einer Vielzahl von Gräbern und der damit zunehmenden Probleme der Instandhaltung die Auflösung des Friedhofes