Montabaur
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Nr. 12/97
Alte Herren Ettersdorf
Am Samstag, dem 22.03.1997, nehmen wir am AH-Turnier in der Zentrale Sportanlage in Diez teil. Veranstalter: Alte Herren TuS Diez, Abfahrt: 10.00 Uhr, erstes Spiel: 10.45 Uhr. Das erste Feldspiel der Saison findet am Donnerstag, dem 27.03.1997, statt. Gegner: Alte Herren Heiligenroth, Sportplatz: Stahlhofen, Spielbeginn: 19.00 Uhr.
Freiwillige Feuerwehr Horressen
Am 27. März 1997 findet der traditionelle Preisskat der Freiwilligen Feuerwehr Horressen um 19.30 Uhr im Gasthaus »Zum Westerwald« in Horressen statt. Hierzu laden wir unsere Mitbürger recht herzlich ein. Gespielt werden zwei Runden ä 36 Spiele. Auf die Teilnehmer warten wieder attraktive Preise. Jeder dritte Teilnehmer erhält einen Preis.
Kasse geöffnet ab 19.00 Uhr, Beginn: 19.30 Uhr, Startgeld: 10,- DM, Abreizgeld 1,- DM, ab dem 3. verlorenen Spiel 2,- DM. 1. Preis 200- DM, 2. Preis 100,- DM, 3. Preis 50,- DM und weitere wertvolle Sachpreise. Bei hoher Teilnehmerzahl wird das Preisgeld erhöht.
Musikverein 1961 Horressen e.V.
Der Vereinsausflug des Musikvereins Horressen führt uns diesmal in der Zeit vom 2. bis 4. Mai 1997 nach Mittenwald. Hier sind noch einige Plätze frei. Aile inaktiven Vereinsmitglieder sowie Freunde und Förderer des Musikvereins können daran teilnehmen. Die Unkosten belaufen sich auf 240,- DM pro Person. Anmeldeschluß ist Dienstag, der 1. März 1997. Anmeldungen nimmt Reinhard Diel, Auf der Heide 17, Telefon 2940, entgegen. Sie werden nach Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
SG Horressen/Elgendorf
Am Sonntag, 23.Ö3.1997, um 14.30 Uhr empfängt unsere 1. Mannschaft in einem weiteren »Endspiel« um den Verbleib in der Verbandsliga den Tabellennachbarn TSV Emmelshausen. Bitte, liebe Horresser und Elgendorfer, kommen Sie auf den Sportplatz in Horressen und unterstützen das Team unseres Trainers Rudi Krug.
Die 2. Mannschaft spielt zur gleichen Zeit bei unseren Freunden vom FSV Stahlhofen.
Die 3. Mannschaft spielt um 12.30 Uhr bei der TSG Urbach/Dernbach II.
“AHRBACHGEMEINDEN”
_ Boden _
Sprechstunde der Ortsbürgermeisterin
Nach Vereinbarung.Telefon 02602/8425
Heiligenroth
Sprechzeiten des Ortsbürgermeisters
Dienstags.17.00 bis 19.30 Uhr
und .nach Vereinbarung
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates Heiligenroth
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Heiligenroth findet am
Dienstag, dem 25. März 1997, um 19.30 Uhr,
im Gemeindezentrum statt.
Tagesordnung
L Öffentliche Sitzung
1. Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes
2. Nachwahl von Ausschußmitgliedern
3. Änderung und Erweiterung der Bebauungspläne »Illbach- Nordumgehung« und »Industriegebiet«
4. Schließung einer Gruppe im Kindergarten zum Ende des Kindergartenjahres
5. Bau eines Beachvolleyballfeldes am Sportplatz
6. Verkürzung der Sperrzeit für den Gastronomiebetrieb »Mc- Donald’s-Restaurant«
7. Verschiedenes, Bekanntgaben
8. Einwohnerfragestunde '
H. Nichtöffentliche Sitzung
I. Bauangelegenheit
2. Bauangelegenheit
3. Bauangelegenheit
4. Verschiedenes, Bekanntgaben
56412 Heiligenroth, 18.03.1997 Zerfas, Ortsbürgermeister
Hinweis
Die Fraktionssitzung der CDU-Fraktion findet am Montag, dem 24.03.1997, um 19.00 Uhr, im Bürgermeisteramt statt.
Bekanntmachung
gemäß § 50 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 8. Dezember 1996 (BGBL L S. 2253) in der geltenden Fassung.
I. Umlegungsbeschluß
In Ergänzung des Beschlusses vom 25.04.1995 hat der Ortsgemeinderat Heiligenroth am 14.01.1997 folgenden Beschluß gefaßt:
Gemäß § 47 Baugesetzbuch (BauGB) vom 08.12.1986 (BGBl. I. S. 2253) in der gültigen Fassung werden für das Gebiet des Bebauungsplanes »Illbaeh-Nordumgehung K103« die nachfolgenden Flurstücke nachträglich gemäß § 52 BauGB in das Umlegungsgebiet »Illbach« einbezogen.
Gemarkung: Heiligenroth Grundbuchbezirk: Heiligenroth Flur 48
Flurstücke: 1/4,9,10,11,12/1,13/3,14/6,15/5,15/7,16/3,16/4, 17/2,17/3,18/3,19/2. .
Die Abgrenzung des Erweiterungsbereiches ist in dem beige- fiigten Kartenauszug dargestellt.
Die nachträgliche Einbeziehung der Grundstücke in das Umlegungsgebiet ist erforderlich aufgrund der Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes.
Eine Bestandskarte in der alle von der Erweiterung des Umlegungsgebietes betroffenen Flurstücke nachgewiesen sind, wird öffentlich ausgelegt (siehe Abschnitt VI dieser Bekanntmachung).
H. Beteiligte am Umlegungsverfahren und Aufforderung zur Anmeldung von Rechten
Nach § 48 BauGB sind am Umlegungsverfahren Beteiligte:
1. die Eigentümer der im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücke,
2. die Inhaber eines im Grundbuch eingetragenen oder durch Eintragung gesicherten Rechts an einem im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht,
3. die Inhaber eines nicht im Grundbuch eingetragenen
- Rechts an dem Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht,
- Anspruchs mit dem Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück,
- persönlichen Rechts, das zum Erwerb, Besitz oder zur Nutzung (Pachtverhältnisse) des Grundstücks berechtigt oder den Verpflichteten in der Nutzung des Grundstücks beschränkt,
4. die Ortsgemeinde Heiligenroth
5. die Verbandsgemeinde Montabaur.
Die unter 3. bezeichneten Personen werden zu dem Zeitpunkt Beteiligte, in dem die Anmeldung ihres Rechts dem Umlegungsausschuß zugeht. Die Anmeldung kann bis zur Beschlußfassung über den Umlegungsplan (§ 66 Abs. 1 BauGB) erfolgen.
Bestehen Zweifel an einem angemeldeten Recht, so wird der Umlegungsausschuß dem Anmeldenden unverzüglich eine Frist zur Glaubhaftmachung seines Rechts setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist er bis zur Glaubhaftmachung seines Rechts nicht mehr zu beteiligen (§ 48 Abs. 3 EfauGB).

