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Montabaur

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Nr. 12/97

Alte Herren Ettersdorf

Am Samstag, dem 22.03.1997, nehmen wir am AH-Turnier in der Zentrale Sportanlage in Diez teil. Veranstalter: Alte Her­ren TuS Diez, Abfahrt: 10.00 Uhr, erstes Spiel: 10.45 Uhr. Das erste Feldspiel der Saison findet am Donnerstag, dem 27.03.1997, statt. Gegner: Alte Herren Heiligenroth, Sport­platz: Stahlhofen, Spielbeginn: 19.00 Uhr.

Freiwillige Feuerwehr Horressen

Am 27. März 1997 findet der traditionelle Preisskat der Frei­willigen Feuerwehr Horressen um 19.30 Uhr im Gasthaus »Zum Westerwald« in Horressen statt. Hierzu laden wir unsere Mitbürger recht herzlich ein. Gespielt werden zwei Runden ä 36 Spiele. Auf die Teilnehmer warten wieder attraktive Preise. Jeder dritte Teilnehmer erhält einen Preis.

Kasse geöffnet ab 19.00 Uhr, Beginn: 19.30 Uhr, Startgeld: 10,- DM, Abreizgeld 1,- DM, ab dem 3. verlorenen Spiel 2,- DM. 1. Preis 200- DM, 2. Preis 100,- DM, 3. Preis 50,- DM und weitere wertvolle Sachpreise. Bei hoher Teilnehmerzahl wird das Preisgeld erhöht.

Musikverein 1961 Horressen e.V.

Der Vereinsausflug des Musikvereins Horressen führt uns diesmal in der Zeit vom 2. bis 4. Mai 1997 nach Mittenwald. Hier sind noch einige Plätze frei. Aile inaktiven Vereinsmit­glieder sowie Freunde und Förderer des Musikvereins können daran teilnehmen. Die Unkosten belaufen sich auf 240,- DM pro Person. Anmeldeschluß ist Dienstag, der 1. März 1997. Anmeldungen nimmt Reinhard Diel, Auf der Heide 17, Telefon 2940, entgegen. Sie werden nach Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

SG Horressen/Elgendorf

Am Sonntag, 23.Ö3.1997, um 14.30 Uhr empfängt unsere 1. Mannschaft in einem weiteren »Endspiel« um den Verbleib in der Verbandsliga den Tabellennachbarn TSV Emmelshausen. Bitte, liebe Horresser und Elgendorfer, kommen Sie auf den Sportplatz in Horressen und unterstützen das Team unseres Trainers Rudi Krug.

Die 2. Mannschaft spielt zur gleichen Zeit bei unseren Freun­den vom FSV Stahlhofen.

Die 3. Mannschaft spielt um 12.30 Uhr bei der TSG Ur­bach/Dernbach II.

AHRBACHGEMEINDEN

_ Boden _

Sprechstunde der Ortsbürgermeisterin

Nach Vereinbarung.Telefon 02602/8425

Heiligenroth

Sprechzeiten des Ortsbürgermeisters

Dienstags.17.00 bis 19.30 Uhr

und .nach Vereinbarung

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Ortsgemeinderates Heiligenroth

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Heiligenroth fin­det am

Dienstag, dem 25. März 1997, um 19.30 Uhr,

im Gemeindezentrum statt.

Tagesordnung

L Öffentliche Sitzung

1. Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes

2. Nachwahl von Ausschußmitgliedern

3. Änderung und Erweiterung der Bebauungspläne »Illbach- Nordumgehung« und »Industriegebiet«

4. Schließung einer Gruppe im Kindergarten zum Ende des Kindergartenjahres

5. Bau eines Beachvolleyballfeldes am Sportplatz

6. Verkürzung der Sperrzeit für den Gastronomiebetrieb »Mc- Donalds-Restaurant«

7. Verschiedenes, Bekanntgaben

8. Einwohnerfragestunde '

H. Nichtöffentliche Sitzung

I. Bauangelegenheit

2. Bauangelegenheit

3. Bauangelegenheit

4. Verschiedenes, Bekanntgaben

56412 Heiligenroth, 18.03.1997 Zerfas, Ortsbürgermeister

Hinweis

Die Fraktionssitzung der CDU-Fraktion findet am Montag, dem 24.03.1997, um 19.00 Uhr, im Bürgermeisteramt statt.

Bekanntmachung

gemäß § 50 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 8. Dezember 1996 (BGBL L S. 2253) in der geltenden Fassung.

I. Umlegungsbeschluß

In Ergänzung des Beschlusses vom 25.04.1995 hat der Ortsge­meinderat Heiligenroth am 14.01.1997 folgenden Beschluß gefaßt:

Gemäß § 47 Baugesetzbuch (BauGB) vom 08.12.1986 (BGBl. I. S. 2253) in der gültigen Fassung werden für das Gebiet des Bebauungsplanes »Illbaeh-Nordumgehung K103« die nachfol­genden Flurstücke nachträglich gemäß § 52 BauGB in das Umlegungsgebiet »Illbach« einbezogen.

Gemarkung: Heiligenroth Grundbuchbezirk: Heiligenroth Flur 48

Flurstücke: 1/4,9,10,11,12/1,13/3,14/6,15/5,15/7,16/3,16/4, 17/2,17/3,18/3,19/2. .

Die Abgrenzung des Erweiterungsbereiches ist in dem beige- fiigten Kartenauszug dargestellt.

Die nachträgliche Einbeziehung der Grundstücke in das Um­legungsgebiet ist erforderlich aufgrund der Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes.

Eine Bestandskarte in der alle von der Erweiterung des Um­legungsgebietes betroffenen Flurstücke nachgewiesen sind, wird öffentlich ausgelegt (siehe Abschnitt VI dieser Bekannt­machung).

H. Beteiligte am Umlegungsverfahren und Aufforderung zur Anmeldung von Rechten

Nach § 48 BauGB sind am Umlegungsverfahren Beteiligte:

1. die Eigentümer der im Umlegungsgebiet gelegenen Grund­stücke,

2. die Inhaber eines im Grundbuch eingetragenen oder durch Eintragung gesicherten Rechts an einem im Umlegungsge­biet gelegenen Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht,

3. die Inhaber eines nicht im Grundbuch eingetragenen

- Rechts an dem Grundstück oder an einem das Grund­stück belastenden Recht,

- Anspruchs mit dem Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück,

- persönlichen Rechts, das zum Erwerb, Besitz oder zur Nutzung (Pachtverhältnisse) des Grundstücks berech­tigt oder den Verpflichteten in der Nutzung des Grund­stücks beschränkt,

4. die Ortsgemeinde Heiligenroth

5. die Verbandsgemeinde Montabaur.

Die unter 3. bezeichneten Personen werden zu dem Zeitpunkt Beteiligte, in dem die Anmeldung ihres Rechts dem Umle­gungsausschuß zugeht. Die Anmeldung kann bis zur Be­schlußfassung über den Umlegungsplan (§ 66 Abs. 1 BauGB) erfolgen.

Bestehen Zweifel an einem angemeldeten Recht, so wird der Umlegungsausschuß dem Anmeldenden unverzüglich eine Frist zur Glaubhaftmachung seines Rechts setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist er bis zur Glaubhaftmachung seines Rechts nicht mehr zu beteiligen (§ 48 Abs. 3 EfauGB).