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Montabaur

Nr. 11/97

Verein der Freunde und Förderer der Freiwilligen Feuerwehr Heilberscheid e.V.

Hiermit weisen wir nochmals auf unseren diesjährigen Ver­einsausflug vom 28.08. bis 31.08.1997 nach Dresden mit Ta­gesausflug zum Elbsandsteingebirge sowie Spreewaldkahn­fahrt hin. Aus organisatorischen Gründen ist es notwendig, die Anmeldungen hierfür nach Eingang zu berücksichtigen, da nach Rücksprache mit dem zuständigen Busunternehmen die Personenzahl begrenzt ist und keine weiteren Zimmer zu be­legen sind. Einzelheiten über den Viertagesausflug können jederzeit bei den Vorstandsmitgliedern erfragt werden. Wir bitten daher um möglichst kurzfristige Anmeldung mit einer Vorauszahlung in Höhe von 150,00 DM bei Manfred Weimer (Tel.: 8228).

Jugendraum Heilberscheid

Am 19.03.1997,19.30 Uhr, findet eine Mitgliederversammlung mit Neuwahlen statt.

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Mittwochs.von 17.00 bis 19.00 Uhr

Evtl. Änderungen werden im Wochenblatt bekanntgegeben. Telefon 06485/223.

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Ortsgemeinderates

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Nentershausen findet am

Donnerstilg, dem 20. März 1997, um 19.00 Uhr,

im Foyer der Freiherr-vom-Stein-Halle statt.

Tagesordnung

L Öffentliche Sitzung

1. Niederschrift über die Sitzung vom 27.02.1997 (öffentlicher Teil)

2. Stellungnahme zum Flächennutzungsplan der Verbands­gemeinde Montabaur

3. Änderung des Bebauungsplanes »Wolfen/Hohenrain«

4. Vergabe der Freiherr-vom-Stein-Halle

5. Ausbau von Ortsstraßen

a) Wiesenmorgen I und II

b) »verlängerte« Lahnstraße

6. Gestaltung Ortsmitte

7. Renovierung »Dorfbrunnen«

8. Verschiedenes

9. Einwohnerfragestunde n. Nichtöffentliche Sitzung

1. Niederschrift über die Sitzung vom 27.02.1997 (nichtöffent­licher Teil)

2. Verschiedenes

56412 Nentershausen, 11.03.1997 Greiser, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Nentershausen für das Jahr 1997 vom 10.03.1997 L

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemein­deordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung be­schlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 05.03.1997 hiermit be­kanntgemacht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1997 wird im

Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf...2.626.000 DM

in der Ausgabe auf...2.626.000 DM

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf.1.896.000,- DM

in der Ausgabe auf.:.1.896.000,- DM

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.- DM

2. der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf.675.000 DM

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A). 220 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).240 v.H.

2. Gewerbesteuer

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital.300 v.H.

3. Die Hundesteuer

beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes ge­halten werden:

für den ersten Hund.36,- DM

für den zweiten Hund.54,- DM

für jeden weiteren Hund.........72,- DM

H.

Genehmigung der Haushaltssatzung

Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Nentershau­sen für das Haushaltsjahr 1997 werden keine Bedenken erho­ben.

56410 Montabaur, 05.03.1997

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901.10 Im Aufträge gez. Meckel

m.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 17.03. bis 26.03.1997 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Nentershausen, 10.03.1997 Ortsgemeindeverwaltung Nentershausen (S.)

gez. Greiser, Ortsbürgermeister

Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form­vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekannt­machung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbe­hörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verlet­zung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhal­tes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend ge­macht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fas­sung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153).

DC Nentershausen e.V.

Einladung zur Generalversammlung am Donnerstag, dem 27.03.1997,20.00 Uhr, Gaststätte Ohly. Neuwahl des Vorstan­des.

Freiwillige Feuerwehr Nentershausen

Die nächste Übung findet am Freitag, dem 14.03.1997, um 19.00 Uhr, statt.