Montabaur
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V Nr. il/97
Stillgruppe Neuhäusel
Wir laden interessierte Schwangere, Mütter und Väter (mit Kindern) ein zu unserem Treffen am Donnerstag, dem 20. März 1997, von 09.00 bis 11.00 Uhr, Römerstraße 3, in Neuhäusel.
Jederzeit ist telefonische Beratung möglich durch: Dagmar Schmidt (02620/15373), Ellen Schmidt (0261/69475).
Jahreshauptversammlung Neijheiseler Baljatscher
Hiermit werden alle aktiven und inaktiven Mitglieder des Karnevalsvereins »De Neijheiseler Baljatscher e.V.« gemäß § 19 der Satzung zur Jahreshauptversammlung eingeladen. Um vollzähliges Erscheinen am Samstag, 22.03.1997, um 16.00 Uhr, im Hotel Thüringer Hof wird gebeten.
Tagesordnung: 1. Begrüßung, 2. Jahresbericht 1. Vorsitzender, 3. Kassenbericht, 4. Entlastung des Vorstandes, 5. Behandlung von Anträgen (u. a.: Neuwahl des Vorstandes!), 6. Vorausschau auf die Kampagne 1998, 7. Verschiedenes
Tennisclub 1982 Simmem e,V.
Der nächste Arbeitseinsatz im Rahmen der Pflichtstunden findet am Samstag, dem 15. März, ab 09.00 Uhr statt. Anstehende Arbeiten: Erdarbeiten, Aufräumarbeiten, Baumschnitt, Parkplatzsäuberung usw. Werkzeuge wie Schubkarre, Schaufeln, Besen, Hacken und Baumscheren wollt Ihr bitte mitbringen.
Ein ordnungsgemäßer Spielbetrieb kann zu Beginn der Saison nur aufgenommen werden, wenn die kommenden Arbeitseinsätze von Euch rege wahrgenommen werden.
Simmern
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Dienstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr
Donnerstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr
Telefon: 02620/8614
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushalts Satzung der Qrtsgemeinde Simmern für das Jahr 1997 vom 10.03.1997
L
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 05.03.1997 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1997 wird im
Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf.1.773.000,- DM
in der Ausgabe auf.1.773.000,- DM
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf.425.000,- DM
in der Ausgabe auf.425.000,- DM
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.- DM
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf.. - DM
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A)..250 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).290 v.H.
2. Gewerbesteuer ■
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital.300 v.H.
3. Die Hundesteuer
beträgt für Hemde, die innerhalb des Gemeindegebietes ge
halten werden:
für-den ersten Hund.50,— DM
für den zweiten Hund.75,- DM
für jeden weiteren Hund....100,- DM
n.
Genehmigung der Haushaltssatzung '
Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Simmem für
das Haushaltsjahr 1997 werden keine Bedenken erhoben.
56410 Montabaur, 05.03.1997
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Abt. 1 Az. 029/901.10 Im Aufträge gez. Meckel
m.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 17.03. bis 26.03.1997 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von. 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Simmern, 10.03.1997 Ortsgemeindeverwaltung Simmern (S.)
gez. Schmidt, Ortsbürgermeister
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Form Vorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153).
Fundsachen
Bei der Ortsgemeindeverwaltung wurden eine Gitarre, ein Fotoapparat, eine Sonnenbrille, ein Tagebuch und eine Tasche abgegeben. Die Eigentümer können sich mit dem Ortsbürgermeister während der Dienststunden dienstags und donnerstags von 18.30 bis 19.30 Uhr in Verbindung setzen.
Schmidt, Ortsbürgermeister
Frühschicht in der Fastenzeit
Im St. Rochusheim in Simmern werden auch in diesem Jahr innerhalb der Fastenzeit wieder Frühschichten angeboten. Termine: 19.03. sowie 26.03., jeweils um 06.00 Uhr.
Es handelt sich um eine max. halbstündige Meditation mit Gebet und anschließendem gemeinsamen Frühstück. Alle Bürgerinnen und Bürger von Simmern sind eingeladen, sich über diesen Weg auf den Tag einzustimmen.
Tennisclub 1982 Simmem e.V.
Der nächste Arbeitseinsatz im Rahmen der Pflichtstunden findet am Samstag, dem 15. März, ab 09.00 Uhr, statt. Anstehende Arbeiten: Erdarbeiten, Aufräumarbeiten, Baumschnitt, Parkplatzsäuberung usw. Werkzeuge wie Schubkarre, Schaufeln, Besen, Hacken und Baumscheren wollt Ihr bitte mitbringen.

