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Montabaur

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Nr. 11/97

Vorstellung der Planung

Hinweis: Zu diesem Tagesordnungspunkt werden die Bür­gerinnen und Bürger der Ortsgemeinde besonders eingela­den. Rückfragen werden beantwortet.

2. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

3. Verschiedenes

4. Einwohnerfragestunde IL Nichtöffentliche Sitzung

1. Pachtangelegenheit

2. Bauangelegenheiten (vorsorglich)

3. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

4. Verschiedenes

56337 Eitelborn, 11.03.1997 Blath, Ortsbürgermeister

Hinweis auf Fraktionssitzungen:

FWG Blath: Montag, 17.03.1997,18.00 Uhr, Sitzungssaal Ge­meindehaus

CDU-Fraktion: Dienstag, 18.03.1997, 19.30 Uhr, Bespre­chungszimmer Gemeindehaus

SPD-Fraktion: Dienstag, 18.03.1997,19.30 Uhr, Sitzungssaal Gemeindehaus

Westerwald-Verein Eitelbom e.V.

Am Sonntag, 16.03.1997, unternehmen wir wieder eine Halb­tageswanderung. Unser Wanderfreund Eduard Marzi erwan­dert mit uns in 3 Stunden die Strecke Osterspai-Filsen-Oster- spai. Die Hin- und Rückfahrt erfolgt mit privaten Pkws., Mitfahrmöglichkeiten werden geboten. Zur gemeinsamen Ab­fahrt treffen wir uns um 13.00 Uhr auf dem Parkplatz der Augst-Schule. Gäste sind wie immer herzlich willkommen.

Eitelbomer Kamevalsverein 1995 e.V.

Unsere diesjährige Jahreshauptversammlung findet am Sams­tag, 15. März 1997, um 20.00 Uhr, im Vereinslokal »Zur Krone« statt. Dazu lädt der Vorstand alle Mitglieder herzlich ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Vorsitzenden, 2. Bericht über den Verlauf der vergangenen Session, 3. Bericht der Kassiererin, 4. Bericht der Kassenprüfer, 5. Entlastung des Vorstandes, 6. Neuwahlen des Vorstandes, 7. Wahl eines Mit­gliedes des Spielmannszuges in den erweiterten Vorstand, 8. Wahl eines Fundusverwalters, 9. Vorschau auf die Session 97/98, Termine, 10. Verschiedenes.

Der Satzung gemäß sind Anträge zur Jahreshauptversamm­lung spätestens 3 Tage vorher beim 1. Vorsitzenden Thomas Rothweiler einzureichen.

Der Vorstand bittet um vollzähliges Erscheinen, da es sich um Neuwahlen handelt. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder ab dem 16. Lebensjahr.

Eitelbomer Schützengesellschaft 1984 e.V.

Jahreshauptversammlung 1997

Zur alljährlichen Hauptversammlung des Schützenvereins lädt der Vorstand die Mitglieder herzlich ein.

Termin: Freitag, den 21. März 1997, um 20.00 Uhr, im Schüt­zenhaus.

Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Vorsitzenden, 2. Totengedenken, 3. Berichte: Schriftführer, Schießleitung, Da- menwartin, Jugendwart, Bogenabteilung, Schatzmeister, 4. Neuwahl des Bogenwarts, 5. Ergänzung des Vorstandes der ESG durch zwei Beisitzer, 6. Kassenprüfbericht, 7. Verschie­denes.

Der Satzung gemäß sind Anträge zur Mitgliederversammlung dem Vorstand 4 Tage vorher schriftlich mit Begründung ein­zureichen. Die Mitteilung im Amtsblatt gilt als Einladung zur Jahreshauptversammlung.

Im Anschluß an den offiziellen Teil feiern die Teilnehmer einen fröhlichen Ausklang in gemütlicher Runde.

Kadenbach

Sprechzeiten des Ortsbürgermeisters

Dienstags.von 18.30 bis 20.00 Uhr

Donnerstags.von 18.30 bis 20.00 Uhr

Telefon und Fax: 02620/633

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »Ortslage« für den Gemarkungsbereich »In der Au« der Ortsgemeinde Kadenbach hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses ge­mäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB) Der Ortsgemeinderat von Kadenbach hat in seiner Sitzung am 13.02.1997 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Ortsla­ge« für den Gemarkungsbereich »In der Au« zu ändern.

Der Planänderungsbereich ist aus der nachfolgend abgedruck­ten Planskizze ersichtlich.

Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

56337 Kadenbach, 05.03.1997 (S.) Schaa, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »Ortslage« für den Gemarkungsbereich »In der Au« der Ortsgemeinde Kadenbach hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteili­gung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) Der Ortsgemeinderat von Kadenbach hat in seiner Sitzung am 13.02.1997 die Änderung des Bebauungsplanes »Ortslage« be­schlossen (s. vorstehende öffentliche Bekanntmachung).

Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ih­nen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Zu diesem Zweck wird Einsichtnahme in die Entwurfsskizze gewährt in der Zeit

vom 24.03.1997 bis 23.04.1997 (einschließlich)

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 213, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mitt­wochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

56337 Kadenbach, 05.03.1997 (S.) Schaa, Ortsbürgermeister