Montabaur
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Nr. 11/97
Vorstellung der Planung
Hinweis: Zu diesem Tagesordnungspunkt werden die Bürgerinnen und Bürger der Ortsgemeinde besonders eingeladen. Rückfragen werden beantwortet.
2. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters
3. Verschiedenes
4. Einwohnerfragestunde IL Nichtöffentliche Sitzung
1. Pachtangelegenheit
2. Bauangelegenheiten (vorsorglich)
3. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters
4. Verschiedenes
56337 Eitelborn, 11.03.1997 Blath, Ortsbürgermeister
Hinweis auf Fraktionssitzungen:
FWG Blath: Montag, 17.03.1997,18.00 Uhr, Sitzungssaal Gemeindehaus
CDU-Fraktion: Dienstag, 18.03.1997, 19.30 Uhr, Besprechungszimmer Gemeindehaus
SPD-Fraktion: Dienstag, 18.03.1997,19.30 Uhr, Sitzungssaal Gemeindehaus
Westerwald-Verein Eitelbom e.V.
Am Sonntag, 16.03.1997, unternehmen wir wieder eine Halbtageswanderung. Unser Wanderfreund Eduard Marzi erwandert mit uns in 3 Stunden die Strecke Osterspai-Filsen-Oster- spai. Die Hin- und Rückfahrt erfolgt mit privaten Pkw’s., Mitfahrmöglichkeiten werden geboten. Zur gemeinsamen Abfahrt treffen wir uns um 13.00 Uhr auf dem Parkplatz der Augst-Schule. Gäste sind wie immer herzlich willkommen.
Eitelbomer Kamevalsverein 1995 e.V.
Unsere diesjährige Jahreshauptversammlung findet am Samstag, 15. März 1997, um 20.00 Uhr, im Vereinslokal »Zur Krone« statt. Dazu lädt der Vorstand alle Mitglieder herzlich ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Vorsitzenden, 2. Bericht über den Verlauf der vergangenen Session, 3. Bericht der Kassiererin, 4. Bericht der Kassenprüfer, 5. Entlastung des Vorstandes, 6. Neuwahlen des Vorstandes, 7. Wahl eines Mitgliedes des Spielmannszuges in den erweiterten Vorstand, 8. Wahl eines Fundusverwalters, 9. Vorschau auf die Session 97/98, Termine, 10. Verschiedenes.
Der Satzung gemäß sind Anträge zur Jahreshauptversammlung spätestens 3 Tage vorher beim 1. Vorsitzenden Thomas Rothweiler einzureichen.
Der Vorstand bittet um vollzähliges Erscheinen, da es sich um Neuwahlen handelt. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder ab dem 16. Lebensjahr.
Eitelbomer Schützengesellschaft 1984 e.V.
Jahreshauptversammlung 1997
Zur alljährlichen Hauptversammlung des Schützenvereins lädt der Vorstand die Mitglieder herzlich ein.
Termin: Freitag, den 21. März 1997, um 20.00 Uhr, im Schützenhaus.
Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Vorsitzenden, 2. Totengedenken, 3. Berichte: Schriftführer, Schießleitung, Da- menwartin, Jugendwart, Bogenabteilung, Schatzmeister, 4. Neuwahl des Bogenwarts, 5. Ergänzung des Vorstandes der ESG durch zwei Beisitzer, 6. Kassenprüfbericht, 7. Verschiedenes.
Der Satzung gemäß sind Anträge zur Mitgliederversammlung dem Vorstand 4 Tage vorher schriftlich mit Begründung einzureichen. Die Mitteilung im Amtsblatt gilt als Einladung zur Jahreshauptversammlung.
Im Anschluß an den offiziellen Teil feiern die Teilnehmer einen fröhlichen Ausklang in gemütlicher Runde.
Kadenbach
Sprechzeiten des Ortsbürgermeisters
Dienstags.von 18.30 bis 20.00 Uhr
Donnerstags.von 18.30 bis 20.00 Uhr
Telefon und Fax: 02620/633
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes »Ortslage« für den Gemarkungsbereich »In der Au« der Ortsgemeinde Kadenbach hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB) Der Ortsgemeinderat von Kadenbach hat in seiner Sitzung am 13.02.1997 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Ortslage« für den Gemarkungsbereich »In der Au« zu ändern.
Der Planänderungsbereich ist aus der nachfolgend abgedruckten Planskizze ersichtlich.
Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.
56337 Kadenbach, 05.03.1997 (S.) Schaa, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes »Ortslage« für den Gemarkungsbereich »In der Au« der Ortsgemeinde Kadenbach hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) Der Ortsgemeinderat von Kadenbach hat in seiner Sitzung am 13.02.1997 die Änderung des Bebauungsplanes »Ortslage« beschlossen (s. vorstehende öffentliche Bekanntmachung).
Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Zu diesem Zweck wird Einsichtnahme in die Entwurfsskizze gewährt in der Zeit
vom 24.03.1997 bis 23.04.1997 (einschließlich)
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 213, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.
56337 Kadenbach, 05.03.1997 (S.) Schaa, Ortsbürgermeister

