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'Montabaur

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Nr. 10/97

4. Änderung des Bebauungsplanes »Fichten - Auf der Trift« für das frühere Betriebsgelände der Fa. Oerlikon 1 5. Änderung des Umlegungsgebietes »Alter Galgen-Erweite­rung«

6. Umbau des Alten- und Pflegeheimes Montabaur

7. Resolution gegen die Schließung der Postfilialen in Eigen­dorf und Horressen

-Antrag der SPD-Fraktion vom 24.11.1996 und - Antrag der Fraktion »BfM« vom 18.02.1997

8. Bauvoranfrage Hildebrandt/Hähnchen Clem Monta­baur/Saffig, auf Zustimmung zur ausnahmsweisen Zulas­sung einer Schank- und Speisewirtschaft

^'Antrag der FWG-Fraktion

9. Einwohnerfragestunde

10. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen 56410 Montabaur, 03.03.1997

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Hinweis auf Fraktionssitzungen:

Zur Vorbereitung der Sitzung des Stadtrates der Stadt Monta­baur am 12.03.1997 finden folgende Fraktionssitzungen statt: CDU: Montag, 10.03.1997, 18.30 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses (Altbau), Tel.: 02602/126.157.

SPD: Montag, 10.03.1997, 18.30 Uhr, im Besprechungszim­mer des Rathauses (Neubau), 2. Stock, Zimmer-Nr. 238, Tel. 02602/126.121.

FWG: Montag, 10.03.1997, 19.00 Uhr, im Sozialraum des Rathauses, 3. Stock, (Neubau), Tel. 02602/126.188.

BfM: Montag, 10.03.1997, 19.00 Uhr, Gaststätte »Wester­wald«, Westerwaldstraße, 56410 Montabaur-Horressen. B90/Grüne: Montag, 10.03.1997,18.00 Uhr, Kreisbüro der B 90/Grünen, Wallstraße 2, 56410 Montabaur, Tel.: 02602/ 994353.

Fortschreibung bzw. Überarbeitung und Neuerstellung des Flächennutzungsplanes

der Verbandsgemeinde Montabaur

- Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

^ Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Äbs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Siehe hierzu die Veröffentlichung unter den Verbandsgemein­demitteilungen.

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes »Eifelstraße« der Stadt Montabaur

hier: Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses ge­mäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 26.04.1995 den Beschluß gefaßt, einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung »Eifelstraße« aufzustellen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt be­grenzt:

- im Norden: durch die Eifelstraße,

- im Westen: durch die Rhönstraße,

- im Osten: durch die Hunsrückstraße,

- im Süden: durch das Gelände der Standortverwaltung und ist aus der nachstehend abgedrückten Skizze ersichtlich. Der Aufstellungsbeschluß des Stadtrates von Montabaur wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht. Montabaur, 03.03.1997 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes »Eifelstraße« der Stadt Montabaur

hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteili­gung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 2,6.04.1995 die Aufstellung des Bebauungsplanes »Eifelstraße« beschlossen (s. vorstehende öffentliche Bekanntmachung). Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ih­nen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Zu diesem Zweck wird Einsichtnahme in die Entwurfsskizze gewährt in der Zeit vom

17.03.1997 bis 18.04.1997 (einschließlich)

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 211, Konrad-Adenauer-Platz 8, '56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mitt­wochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von . 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

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Montabaur, 03.03.1997 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes »Westlich der Tonnerrestraße« der Stadt Montabaur hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 08.06.1995 den Beschlüß gefaßt, den Bebauungsplan »West­lich der Tonnerrestraße« aufzustellen.

Die Bebauungsplanunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

17.03.1997 bis 18.04.1997 (einschließlich)

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 211, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mitt­wochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.