Einzelbild herunterladen

v. Montabaur

37

Nr. 8/97

Freitag, 28.02., 06.00 Uhr Frühgebet in der Pfarrkirche in Steinefrenz

18.00 Uhr Kreuzwegandacht

Sonntag, 02.03., 3. Fastensonntag/Familiengottesdienst,

10.30 Uhr Hochamt, Amt für Theo Theis, Eltern, Schwiegerel­tern und Angehörige, Amt für Peter und Anna Kremer und verstorbene Angehörige, Amt für Albert und Katharina Theis, Sohn Edmund und Tochter Anita, Jahramt für Hilde Holzen­thal, Amt für Richard Müller, Kollekte für die Gemeinde 18.00 Uhr Fastenandacht

Gottesdienstordnung Görreshausen Sonntag, 23.02., 2. Fastensonntag, 09.00 Uhr Hochamt, Jahramt für Eheleute Toni und Paula Meuer und verstorbene Angehörige, Amt für Josef und Emma Wieser und verstorbene Angehörige, Amt für Gertrud und Emil Nink und Therese und Emil Geißler, Kollekte für die Gemeinde 18.00 Uhr Fastenandacht

Dienstag, 25.02., 19.00 Uhr Amt für Maria Reusch, Amt für Eheleute Josef und Maria Eichmann und verstorbene Angehö­rige, Amt für Maria Gresser bestellt von der Nachbarschaft Mittwoch, 26.02., 19.00 Uhr Kreuzwegandacht Freitag, 28.02., 06.00 Uhr Frühgebet in der Pfarrkirche Stei­nefrenz

Samstag, 01.03., Familiengottesdienst, 18.00 Uhr Vora­bendmesse, Amt für Emma und Josef Reusch und verstorbene Angehörige, Kollekte für die Gemeinde Sonntag, 02.03., 3. Fastensonntag, 18.00 Uhr Fastenan­dacht

Evangelisches Pfarramt, Holzappel

Mittwoch, 19.02, 14.30 Uhr Frauenhilfe in Scheidt Donnerstag, 20.02., ab 15.30 Uhr Flöten 20.00 Uhr Ökumenischer Arbeitskreis zur Vorbereitung des Weltgebetstages (Hübingen)

Samstag, 22.02., 17.00 Uhr Flöten

Sonntag, 23.02. 09.00 Uhr Gottesdienst in Laurenburg (Ge­meindehaus)

10.00 Uhr Gottesdienst in Holzappel

20.00 Uhr »Der kleine Prinz« von A. de Saint-Exupery. Szeni­sche Lesung mit vier Stimmen (Evangelische Johanneskirche in Holzappel)

Montag, 24.02., 14.30 Uhr Frauenhilfe in Holzappel Dienstag, 25.02., 19.00 Uhr Flöten

Wissenswertes

Einrichtung eines Auskunfts- und Beratungszentrums

beim Kreiswehrersatzamt (KWEA) Koblenz

Die Bürger unseres Landes erwarten von einer Behörde Sach­kunde, Freundlichkeit, Offenheit - kurz: Bürgernähe.

Diese wird zwar beim KWEA Koblenz schon seit jeher prakti­ziert, soll jedoch durch die Einrichtung eines Auskunfts- und Beratungszentrums (ABZ) noch deutlicher herausgestellt wer­den. Das ABZ wird zukünftig die Visitenkarte des KWEA sein. Qualifizierte Mitarbeiter stehen den Wehrpflichtigen während ihres Aufenthaltes im KWEA rundum zur Verfügung.

Den jungen Männern soll auf diese Weise gleich bei ihrer ersten Begegnung mit der Wehrverwaltung vermittelt werden, daß sie für die Bundeswehr nicht etwa nur eine Personenkenn­ziffer darstellen, sondern als Bürger emstgenommen werden. Aufgrund der für den Wehrpflichtigen noch nicht einschätzba­ren Gegebenheiten des zukünftig zu leistenden Wehrdienstes wächst sein Bedürfnis nach Information über den »Bund« und über die soziale Absicherung während dieser Zeit.

Hier sind Fragen nach den Möglichkeiten der Gewährung von Mietzuschüssen, der Übernahme von Versicherungsbeiträgen, der Übernahme der Kosten für die Wohnung usw. zu beant­worten. Die Aufgaben der Unterhaltssicherung werden zwar von den kommunalen Unterhaltssicherungsbehörden wahrge­nommen, Vorinformationen hierüber erteilen jedoch auch die Mitarbeiter des ABZ.

Auch Hinweise auf den Umfang der Berufsforderung für Sol­daten auf Zeit und für Soldaten, die aufgrund der Wehrpflicht Wehrdienst leisten, sind im ABZ zu erhalten.

Das Ziel, denjenigen Wehrpflichtigen, die dies wünschen, am Tage der Musterung auch gleich eine konkrete Einplanungs­zusage für den Grundwehrdienst zu geben, ist derzeit aus verschiedenen Gründen noch nicht zu realisieren. Nichtdesto- weniger wird ihren Vorstellungen und Wünschen in Bezug auf Zeit und Ort des Grundwehrdienstes sowie über die Art der soldatischen Tätigkeit nach Maßgabe der Möglichkeiten Rech­nung getragen.

Das ABZ ist aber nicht nur für die zu Musternden erste Anlaufstation. Auch deren Eltern - denen das Wohl ihres Nachwuchses selbstverständlich am Herzen liegt - steht es als Informationsquelle zur Verfügung.

Es ist täglich von 07.00 bis 16.00 Uhr zu erreichen unter der Hotline 0180/2212171, den Telefonnummern: 0261/701298, 0261/7805208 und über den Fax-Anschluß: 0261/9730603.

Informationsveranstaltung zur Einführung der Naspa-ec-GeldKarte

Am 3. Februar 1997 fand in der Geschäftsstelle der Nas- sauischen Sparkasse in Montabaur eine Informationsver­anstaltung zur Einführung der ec-GeldKarte statt. Inter­essierte Einzelhändler aus Montabaur und Umgebung nahmen daran teil, um sich über die Einsatzmöglichkeiten der GeldKarte zu informieren.

Mitarbeiter der Gesellschaft für Zahlungssysteme (GZS) und der Firma ECS-Telecash erläuterten die Möglichkei­ten, die diese neue Form des bargeldlosen Zahlungsver­kehrs bietet und stellten die entsprechende technische Ausrüstung vor.

Am Ladegerät, mit dem zukünftig alle Naspa-Geschäfts- stellen ausgestattet sein sollen, sowie am Multifunktions­terminal, das bei den Einzelhändlern installiert wird, konnte die praktische Anwendung der ec-GeldKarte ge­probt werden.

Daß das in den vergangenen Wochen vieldiskutierte The­ma »Chipkarte« bei den Gästen auf großes Interesse stieß, zeigten die rege Beteiligung beim »Gerätetest« und die zahlreichen Fragen an die Spezialisten.

Die Veranstaltung wurde von Geschäftsbereichsleiter Arno Polzer moderiert.

Um die Einführung der GeldKarte zu erleichtern, über­nimmt die Naspa einen Teilbetrag der Installations- und Einweisungskosten für die Mietgeräte.

Seit Beginn dieses Jahres sind alle ec-Karten der Naspa mit einem sogenannten multifunktionalen Chip ausge­stattet, der in den Geschäftsstellen an einem Ladegerät mit maximal 400 Mark aufgeladen werden kann. Die GeldKarte ist für das bargeldlose Zahlen von Waren des täglichen Bedarfs gedacht. Ohne Unterschrift und Ge­heimzahl wird die Kaufsumme am Händlerterminal per Knopfdruck bestätigt. Auf einem Display sieht der Kunde sein noch vorhandenes Guthaben, das auch mit einem Taschenlesegerät abgerufen werden kann. Ist der Betrag durch Einkäufe aufgebraucht, kann der Chip wieder an einem Ladegerät gefüllt werden.

In der Entwicklung sind weitere Nutzungsmöglichkeiten der GeldKarte, die über die reine Zahlungsfünktion hin­ausgehen, wie papierlose Bustickets, elektronische Park­scheine oder Zugangsberechtigungen in kommunalen Ein­richtungen, wie zum Beispiel Schwimmbäder.

Die Geldkarte ist ein Zahlungsmittel für kleine Beträge. Das lästige Suchen nach Kleingeld entfällt. Der Zahlvor­gang wird schneller und bequemer.

Für größere Einkäufe steht weiterhin electronic cash oder die Eurocard zur Verfügung.