v. Montabaur
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Nr. 8/97
Freitag, 28.02., 06.00 Uhr Frühgebet in der Pfarrkirche in Steinefrenz
18.00 Uhr Kreuzwegandacht
Sonntag, 02.03., 3. Fastensonntag/Familiengottesdienst,
10.30 Uhr Hochamt, Amt für Theo Theis, Eltern, Schwiegereltern und Angehörige, Amt für Peter und Anna Kremer und verstorbene Angehörige, Amt für Albert und Katharina Theis, Sohn Edmund und Tochter Anita, Jahramt für Hilde Holzenthal, Amt für Richard Müller, Kollekte für die Gemeinde 18.00 Uhr Fastenandacht
Gottesdienstordnung Görreshausen Sonntag, 23.02., 2. Fastensonntag, 09.00 Uhr Hochamt, Jahramt für Eheleute Toni und Paula Meuer und verstorbene Angehörige, Amt für Josef und Emma Wieser und verstorbene Angehörige, Amt für Gertrud und Emil Nink und Therese und Emil Geißler, Kollekte für die Gemeinde 18.00 Uhr Fastenandacht
Dienstag, 25.02., 19.00 Uhr Amt für Maria Reusch, Amt für Eheleute Josef und Maria Eichmann und verstorbene Angehörige, Amt für Maria Gresser bestellt von der Nachbarschaft Mittwoch, 26.02., 19.00 Uhr Kreuzwegandacht Freitag, 28.02., 06.00 Uhr Frühgebet in der Pfarrkirche Steinefrenz
Samstag, 01.03., Familiengottesdienst, 18.00 Uhr Vorabendmesse, Amt für Emma und Josef Reusch und verstorbene Angehörige, Kollekte für die Gemeinde Sonntag, 02.03., 3. Fastensonntag, 18.00 Uhr Fastenandacht
Evangelisches Pfarramt, Holzappel
Mittwoch, 19.02, 14.30 Uhr Frauenhilfe in Scheidt Donnerstag, 20.02., ab 15.30 Uhr Flöten 20.00 Uhr Ökumenischer Arbeitskreis zur Vorbereitung des Weltgebetstages (Hübingen)
Samstag, 22.02., 17.00 Uhr Flöten
Sonntag, 23.02. 09.00 Uhr Gottesdienst in Laurenburg (Gemeindehaus)
10.00 Uhr Gottesdienst in Holzappel
20.00 Uhr »Der kleine Prinz« von A. de Saint-Exupery. Szenische Lesung mit vier Stimmen (Evangelische Johanneskirche in Holzappel)
Montag, 24.02., 14.30 Uhr Frauenhilfe in Holzappel Dienstag, 25.02., 19.00 Uhr Flöten
“Wissenswertes”
Einrichtung eines Auskunfts- und Beratungszentrums
beim Kreiswehrersatzamt (KWEA) Koblenz
Die Bürger unseres Landes erwarten von einer Behörde Sachkunde, Freundlichkeit, Offenheit - kurz: Bürgernähe.
Diese wird zwar beim KWEA Koblenz schon seit jeher praktiziert, soll jedoch durch die Einrichtung eines Auskunfts- und Beratungszentrums (ABZ) noch deutlicher herausgestellt werden. Das ABZ wird zukünftig die Visitenkarte des KWEA sein. Qualifizierte Mitarbeiter stehen den Wehrpflichtigen während ihres Aufenthaltes im KWEA rundum zur Verfügung.
Den jungen Männern soll auf diese Weise gleich bei ihrer ersten Begegnung mit der Wehrverwaltung vermittelt werden, daß sie für die Bundeswehr nicht etwa nur eine Personenkennziffer darstellen, sondern als Bürger emstgenommen werden. Aufgrund der für den Wehrpflichtigen noch nicht einschätzbaren Gegebenheiten des zukünftig zu leistenden Wehrdienstes wächst sein Bedürfnis nach Information über den »Bund« und über die soziale Absicherung während dieser Zeit.
Hier sind Fragen nach den Möglichkeiten der Gewährung von Mietzuschüssen, der Übernahme von Versicherungsbeiträgen, der Übernahme der Kosten für die Wohnung usw. zu beantworten. Die Aufgaben der Unterhaltssicherung werden zwar von den kommunalen Unterhaltssicherungsbehörden wahrgenommen, Vorinformationen hierüber erteilen jedoch auch die Mitarbeiter des ABZ.
Auch Hinweise auf den Umfang der Berufsforderung für Soldaten auf Zeit und für Soldaten, die aufgrund der Wehrpflicht Wehrdienst leisten, sind im ABZ zu erhalten.
Das Ziel, denjenigen Wehrpflichtigen, die dies wünschen, am Tage der Musterung auch gleich eine konkrete Einplanungszusage für den Grundwehrdienst zu geben, ist derzeit aus verschiedenen Gründen noch nicht zu realisieren. Nichtdesto- weniger wird ihren Vorstellungen und Wünschen in Bezug auf Zeit und Ort des Grundwehrdienstes sowie über die Art der soldatischen Tätigkeit nach Maßgabe der Möglichkeiten Rechnung getragen.
Das ABZ ist aber nicht nur für die zu Musternden erste Anlaufstation. Auch deren Eltern - denen das Wohl ihres Nachwuchses selbstverständlich am Herzen liegt - steht es als Informationsquelle zur Verfügung.
Es ist täglich von 07.00 bis 16.00 Uhr zu erreichen unter der Hotline 0180/2212171, den Telefonnummern: 0261/701298, 0261/7805208 und über den Fax-Anschluß: 0261/9730603.
Informationsveranstaltung zur Einführung der Naspa-ec-GeldKarte
Am 3. Februar 1997 fand in der Geschäftsstelle der Nas- sauischen Sparkasse in Montabaur eine Informationsveranstaltung zur Einführung der ec-GeldKarte statt. Interessierte Einzelhändler aus Montabaur und Umgebung nahmen daran teil, um sich über die Einsatzmöglichkeiten der GeldKarte zu informieren.
Mitarbeiter der Gesellschaft für Zahlungssysteme (GZS) und der Firma ECS-Telecash erläuterten die Möglichkeiten, die diese neue Form des bargeldlosen Zahlungsverkehrs bietet und stellten die entsprechende technische Ausrüstung vor.
Am Ladegerät, mit dem zukünftig alle Naspa-Geschäfts- stellen ausgestattet sein sollen, sowie am Multifunktionsterminal, das bei den Einzelhändlern installiert wird, konnte die praktische Anwendung der ec-GeldKarte geprobt werden.
Daß das in den vergangenen Wochen vieldiskutierte Thema »Chipkarte« bei den Gästen auf großes Interesse stieß, zeigten die rege Beteiligung beim »Gerätetest« und die zahlreichen Fragen an die Spezialisten.
Die Veranstaltung wurde von Geschäftsbereichsleiter Arno Polzer moderiert.
Um die Einführung der GeldKarte zu erleichtern, übernimmt die Naspa einen Teilbetrag der Installations- und Einweisungskosten für die Mietgeräte.
Seit Beginn dieses Jahres sind alle ec-Karten der Naspa mit einem sogenannten multifunktionalen Chip ausgestattet, der in den Geschäftsstellen an einem Ladegerät mit maximal 400 Mark aufgeladen werden kann. Die GeldKarte ist für das bargeldlose Zahlen von Waren des täglichen Bedarfs gedacht. Ohne Unterschrift und Geheimzahl wird die Kaufsumme am Händlerterminal per Knopfdruck bestätigt. Auf einem Display sieht der Kunde sein noch vorhandenes Guthaben, das auch mit einem Taschenlesegerät abgerufen werden kann. Ist der Betrag durch Einkäufe aufgebraucht, kann der Chip wieder an einem Ladegerät gefüllt werden.
In der Entwicklung sind weitere Nutzungsmöglichkeiten der GeldKarte, die über die reine Zahlungsfünktion hinausgehen, wie papierlose Bustickets, elektronische Parkscheine oder Zugangsberechtigungen in kommunalen Einrichtungen, wie zum Beispiel Schwimmbäder.
Die Geldkarte ist ein Zahlungsmittel für kleine Beträge. Das lästige Suchen nach Kleingeld entfällt. Der Zahlvorgang wird schneller und bequemer.
Für größere Einkäufe steht weiterhin electronic cash oder die Eurocard zur Verfügung.

