Montabaur
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Nr. 6/97
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153).
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Stahlhofen vom 24.01.1997
Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1997 einstimmig verabschiedet
In der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates stand die Beratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1997 an.
Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung.
Die Haushaltssatzung 1997, die die summarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzungen:
Verwaltungshaushalt
Einnahmen/Ausgaben je. 760.000 DM
Vermögenshaushalt
Einnahmen/Ausgaben je.1.351.000 DM
Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1997 wie folgt festgelegt:
Grundsteuer A.250 v. H.
Grundsteuer B.......290 v. H.
Gewerbesteuer.'..320 v. H.
Die Hundesteuer beträgt
für den ersten Hund. 36 DM
für den zweiten Hund .54 DM
für jeden weiteren Hund...72 DM
Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1997 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben.
Nach dem derzeitigen Verlauf der Haushaltswirtschaft 1996 zeichnet sich zum Jahresende ein Rücklagenbestand von ca. 540.000,00 DM ab. Ausgehend von einem tatsächlichen Bestand von 614.966,65 DM zum 31.12.1995 sollten gemäß Haushaltsplan 1996 rd. 444.000,00 DM zur Finanzierung der anstehenden Vorhaben herangezogen werden. Dies wäre einem Bestand zum 31.12.1996 von rd. 180.000,00 DM gleichgekommen. Diese sehr positive Entwicklung ist auf folgende Tatsachen zurückzuführen.
- Die für den Bau des Dorfgemeinschaftshauses bereitgestellten Mittel (500.000,00 DM) werden nur bis zu einem Betrag von 250.000,00 DM beansprucht.
- Verschiedene Maßnahmen
- Bau von Kinderspielplätzen.40.000,00 DM
- verkehrsberuhigende Maßnahmen..25.000,00 DM
- Ausbau von Wirtschaftswegen.40.000,00 DM
- Bau einer Buswartehalle.30.000,00 DM
werden auf das Haushaltsjahr 1997 oder spätere Jahre verlagert.
Somit bleibt die Ortsgemeinde Stahlhofen weiterhin schuldenfrei und verschafft sich gleichzeitig eine solide finanzielle Grundlage für die Aufstellung des Haushaltes 1997.
Haushalt 1997
Das Gesamtvolumen beläuft sich auf 2.111.000,00 DM. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 760.000,00 DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshaushalt 1.351.000,00 DM.
Da zur Finanzierung der anstehenden Investitionen weder Kredite noch Verpflichtungsermächtigungen benötigt werden, erübrigt sich deren Festsetzung.
Gegenüber dem Vorjahr bleiben die Steuersätze unverändert.
Verwaltungshaushalt
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes steigt von 667.000,00 DM um 93.000,00 DM auf 760.000,00 DM. Die Steigerung ist fast ausschließlich der verbesserten Finanzausstattung des Unterabschnittes Steuern, allgemeine Zuweisungen (Mehreinnahmen) zuzuschreiben. Die Entwicklung dieses Unterabschnittes, der auch mit 71,46 % die Haupteinnahmequelle des Verwaltungshaushaltes bildet, veranschaulicht die folgende Übersicht:
1996
1997
Grundsteuer A
2.500,-; DM
2.600,-DM
+ 100,- DM
Grundsteuer B
64.000,-DM
68.000,-DM
+ 4.000,-DM
Gewerbesteuer
40.000,- DM
20.000,-DM
./. 20.000,-DM
Einkommensteueranteil
290.000,-DM
330.000,-DM.
+ 40.000,-DM
Umsatzsteuennehrein- nahmen (Weiterleitung)
23.000,- DM
22.000,-DM
./.. 1.000,-DM
Hundesteuer
800,-DM
800,- DM
_
Sonst, steuerähnliche Einnahmen
11.670,-DM
11.670,- DM
-
Schlüsselzuweisungen
23.000,- DM
88.000,-DM
+ 65.000,-DM
454.970,-DM
543.070,-DM
+ 88.100,-DM
Nachfolgend soll verdeutlicht werden, welchen prozentualen Anteil die einzelnen Ausgabenbereiche an den Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes haben.
Prozentanteil 1997
1. Personalausgaben. 10,92 %
2. Verwaltungs- und Betriebsausgaben..:...26,84 %
3. Zuschüsse für soziale Zwecke oder ähnliche
Einrichtungen. 3,16 %
4. Umlagen... 44,21 %
5. Zuführung zum Vermögenshaushalt.14,87 %
Die echte freie Finanzspitze der Ortsgemeinde Stahlhofen für das Haushaltsjahr 1997 beläuft sich auf einen Überschuß von 113.000 DM.
Vermögenshaushalt
Das vom Ortsgemeinderat am 17.07.1996 beschlossene Investitionsprogramm bildet die Grundlage für die Aufstellung des Vermögenshaushaltes. Art und Umfang der sich hieraus ergebenden Vorhaben bestimmen das Volumen. Die Fortschreibung hat ergeben, daß für die nachfolgenden Investitionen, Investitionsförderungsmaßnahmen und Ausgaben entspre
chende Haushaltsmittel bereitzustellen sind:
1. Sanierung Spielplatz Flachsbruch...20.000,00 DM
2. Neuanlage Spielplatz Wiesengrund.10.000,00 DM
3. Bauausgaben Sportplatz.. 250.000,00 DM
4. Erschließung »Im oberen Wiesengrund«
II. Teil..... 400.000,00 DM
5. Dorfgemeinschaftszentrum Stahlhofen.600.000,00 DM
6. Ausbau von Wirtschaftswegen.40.000,00 DM
7. Bau einer Buswartehalle.31.000,00 DM
Die Finanzierung sämtlicher Ausgaben wird durch folgende Einnahmen sichergestellt:
1. Erschließungsbeiträge »Im oberen
Wiesengrund«. 430.000,00 DM
2. Zuweisung vom Kreis für die Abstufung
der K166. 130.000,00 DM
3. Zuweisung vom Land zum Bau des
Dorfgemeinschaftszentrums. 180.000,00 DM
4. Zuweisung vom Land zum Bau einer
Buswartehalle.26.000,00 DM
5. Investitionsschlüsselzuweisung.3.000,00 DM
6. Zuführung vom Verwaltungshaushalt.113.000,00 DM
7. Entnahme aus der allgemeinen
Rücklage.469.000,00 DM
Ausblick 1998 bis 2000
- Sanierung Spielplatz Flachsbruch
- Bauausgaben Sportplatz
- Dorfgemeinschaftszentrum Stahlhofen
- Ausbau von Wirtschaftswegen
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