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Montabaur

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Nr. 6/97

Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form­vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekannt­machung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbe­hörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verlet­zung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhal­tes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend ge­macht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fas­sung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153).

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Stahlhofen vom 24.01.1997

Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1997 einstimmig verab­schiedet

In der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates stand die Be­ratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1997 an.

Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstim­mung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt er­klärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haus­haltsplan und der Haushaltssatzung.

Die Haushaltssatzung 1997, die die summarische Zusammen­fassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Fest­setzungen:

Verwaltungshaushalt

Einnahmen/Ausgaben je. 760.000 DM

Vermögenshaushalt

Einnahmen/Ausgaben je.1.351.000 DM

Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1997 wie folgt festgelegt:

Grundsteuer A.250 v. H.

Grundsteuer B.......290 v. H.

Gewerbesteuer.'..320 v. H.

Die Hundesteuer beträgt

für den ersten Hund. 36 DM

für den zweiten Hund .54 DM

für jeden weiteren Hund...72 DM

Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1997 enthält der dem Haushaltsplan bei­gefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Infor­mationen zur Kenntnis gegeben.

Nach dem derzeitigen Verlauf der Haushaltswirtschaft 1996 zeichnet sich zum Jahresende ein Rücklagenbestand von ca. 540.000,00 DM ab. Ausgehend von einem tatsächlichen Be­stand von 614.966,65 DM zum 31.12.1995 sollten gemäß Haus­haltsplan 1996 rd. 444.000,00 DM zur Finanzierung der anste­henden Vorhaben herangezogen werden. Dies wäre einem Bestand zum 31.12.1996 von rd. 180.000,00 DM gleichgekom­men. Diese sehr positive Entwicklung ist auf folgende Tatsa­chen zurückzuführen.

- Die für den Bau des Dorfgemeinschaftshauses bereitge­stellten Mittel (500.000,00 DM) werden nur bis zu einem Betrag von 250.000,00 DM beansprucht.

- Verschiedene Maßnahmen

- Bau von Kinderspielplätzen.40.000,00 DM

- verkehrsberuhigende Maßnahmen..25.000,00 DM

- Ausbau von Wirtschaftswegen.40.000,00 DM

- Bau einer Buswartehalle.30.000,00 DM

werden auf das Haushaltsjahr 1997 oder spätere Jahre verlagert.

Somit bleibt die Ortsgemeinde Stahlhofen weiterhin schulden­frei und verschafft sich gleichzeitig eine solide finanzielle Grundlage für die Aufstellung des Haushaltes 1997.

Haushalt 1997

Das Gesamtvolumen beläuft sich auf 2.111.000,00 DM. Hier­von entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 760.000,00 DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshaus­halt 1.351.000,00 DM.

Da zur Finanzierung der anstehenden Investitionen weder Kredite noch Verpflichtungsermächtigungen benötigt werden, erübrigt sich deren Festsetzung.

Gegenüber dem Vorjahr bleiben die Steuersätze unverändert.

Verwaltungshaushalt

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes steigt von 667.000,00 DM um 93.000,00 DM auf 760.000,00 DM. Die Steigerung ist fast ausschließlich der verbesserten Finanzaus­stattung des Unterabschnittes Steuern, allgemeine Zuweisun­gen (Mehreinnahmen) zuzuschreiben. Die Entwicklung dieses Unterabschnittes, der auch mit 71,46 % die Haupteinnahme­quelle des Verwaltungshaushaltes bildet, veranschaulicht die folgende Übersicht:

1996

1997

Grundsteuer A

2.500,-; DM

2.600,-DM

+ 100,- DM

Grundsteuer B

64.000,-DM

68.000,-DM

+ 4.000,-DM

Gewerbesteuer

40.000,- DM

20.000,-DM

./. 20.000,-DM

Einkommensteueranteil

290.000,-DM

330.000,-DM.

+ 40.000,-DM

Umsatzsteuennehrein- nahmen (Weiterleitung)

23.000,- DM

22.000,-DM

./.. 1.000,-DM

Hundesteuer

800,-DM

800,- DM

_

Sonst, steuerähnliche Einnahmen

11.670,-DM

11.670,- DM

-

Schlüsselzuweisungen

23.000,- DM

88.000,-DM

+ 65.000,-DM

454.970,-DM

543.070,-DM

+ 88.100,-DM

Nachfolgend soll verdeutlicht werden, welchen prozentualen Anteil die einzelnen Ausgabenbereiche an den Gesamtausga­ben des Verwaltungshaushaltes haben.

Prozentanteil 1997

1. Personalausgaben. 10,92 %

2. Verwaltungs- und Betriebsausgaben..:...26,84 %

3. Zuschüsse für soziale Zwecke oder ähnliche

Einrichtungen. 3,16 %

4. Umlagen... 44,21 %

5. Zuführung zum Vermögenshaushalt.14,87 %

Die echte freie Finanzspitze der Ortsgemeinde Stahlhofen für das Haushaltsjahr 1997 beläuft sich auf einen Überschuß von 113.000 DM.

Vermögenshaushalt

Das vom Ortsgemeinderat am 17.07.1996 beschlossene Inve­stitionsprogramm bildet die Grundlage für die Aufstellung des Vermögenshaushaltes. Art und Umfang der sich hieraus erge­benden Vorhaben bestimmen das Volumen. Die Fortschrei­bung hat ergeben, daß für die nachfolgenden Investitionen, Investitionsförderungsmaßnahmen und Ausgaben entspre­

chende Haushaltsmittel bereitzustellen sind:

1. Sanierung Spielplatz Flachsbruch...20.000,00 DM

2. Neuanlage Spielplatz Wiesengrund.10.000,00 DM

3. Bauausgaben Sportplatz.. 250.000,00 DM

4. Erschließung »Im oberen Wiesengrund«

II. Teil..... 400.000,00 DM

5. Dorfgemeinschaftszentrum Stahlhofen.600.000,00 DM

6. Ausbau von Wirtschaftswegen.40.000,00 DM

7. Bau einer Buswartehalle.31.000,00 DM

Die Finanzierung sämtlicher Ausgaben wird durch folgende Einnahmen sichergestellt:

1. Erschließungsbeiträge »Im oberen

Wiesengrund«. 430.000,00 DM

2. Zuweisung vom Kreis für die Abstufung

der K166. 130.000,00 DM

3. Zuweisung vom Land zum Bau des

Dorfgemeinschaftszentrums. 180.000,00 DM

4. Zuweisung vom Land zum Bau einer

Buswartehalle.26.000,00 DM

5. Investitionsschlüsselzuweisung.3.000,00 DM

6. Zuführung vom Verwaltungshaushalt.113.000,00 DM

7. Entnahme aus der allgemeinen

Rücklage.469.000,00 DM

Ausblick 1998 bis 2000

- Sanierung Spielplatz Flachsbruch

- Bauausgaben Sportplatz

- Dorfgemeinschaftszentrum Stahlhofen

- Ausbau von Wirtschaftswegen

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