Montabaur
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Nr. 6/97
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1997 wird im
Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf.:.1.025.000,- DM
in der Ausgabe auf.1.025.000,- DM
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf.318.000,— DM
in der Ausgabe auf.318.000,- DM
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf...- DM
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf.. - DM
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A). 250 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).290 v.H.
2. Gewerbesteuer
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital.320 v.H.
3. Die Hundesteuer
beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund. 50,- DM
für den zweiten Hund.75,— DM
für jeden weiteren Hund.100,- DM
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung
Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Oberelbert für das Haushaltsjahr 1997 werden keine Bedenken erhoben.
56410 Montabaur, 29.01.1997
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Abt. 1 Az. 029/901.10 Irrt Aufträge gez. Meckel
HI.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 10.02. bis 19.02.1997 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Oberelbert, 03.02.1997 Ortsgemeindeverwaltung Oberelbert (S.)
gez. Jung, Ortsbürgermeister
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den' Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine, Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153).
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Oberelbert vom 27.01.1997
Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1997 einstimmig verabschiedet
In der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates stand die Beratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1997 an.
Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Häushaltssatzung.
Die Haushaltssatzung 1997, die die summarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzungen:
Verwaltungshaushalt
Einnahnjen/Aüsgaben.je 1.025.000 DM
Vermögenshaushalt
Einnahmen/Ausgaben.je 318.000 DM
Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1997 wie folgt festgelegt:
Grundsteuer A.....2^0 v.H.
Grundsteuer B.'....290 v.H.
Gewerbesteuer......320 v.H.
Die Hundesteuer beträgt
für den ersten Hund.....50 DM
für den zweiten Hund .....75 DM
für jeden weiteren Hund...100 DM
Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1997 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben.
Der Rückblick auf das Haushaltsjahr 1996 ist für die Ortsgemeinde Oberelbert als erfreulich zu bezeichnen. Trotz der außerplanmäßigen Finanzierung der Kirchstraße wird die Ortsgemeinde sich in 1996 nicht verschulden müssen. Mehreinnahmen in verschiedenen Bereichen sowie Verlagerung bzw. Einsparungen bei Investitionen haben dazu beigetragen. Der Schuldenstand zum 31.12.1996 beläuft sich nur noch auf 35.318,21 DM. Hieraus errechnet sich eine Pro-Kopf-Verschul- dung von 36,90 DM, die deutlich unter dem vergleichbaren Landesdurchschnitt von 392,— DM liegt.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, daß für die Aufstellung des Etats 1997 durchaus zufriedenstellende finanzielle Verhältnisse gegeben sind.
Haushalt 1997
Das Gesamtvolumen beläuft sich auf 1.343.000,— DM. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 1.025.000,- DM und auf. den ausgeglichenen Vermögenshaushalt 318.000 - DM.
Da zur Finanzierung der beabsichtigten Investitionen keine Kredite benötigt werden und weiterhin keine Verpflichtungsermächtigungen zu veranschlagen sind, erübrigt sich eine Festsetzung.
Gegenüber dem Vorjahr treten bei den Steuersätzen keine Veränderungen ein.
Verwaltungshaushalt
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes steigt von 968.000,- DM um 57.000,- DM auf 1.025.000,- DM. Diese Volumenszunahme ist ausgabebedingt verursacht durch die Bereitstellung von Mitteln zur Erstellung der Chronik, durch höhere Planungskosten sowie durch stärkere Umlagebelastungen. Die ausgabebedingte Steigerung führt in der Konsequenz dazu, daß der Ausgleich des Verwaltüngshaushaltes nur durch eine Zuführung vom Vermögenshaushalt in Höhe von 28.000,- DM erreicht wird (1996: 4.000,- DM). Diese, im wesentlichen auf Einmaligkeiten beruhende Situation, wird in den kommenden Jahren nicht erwartet. Berechnungen der mittelfristigen Finanzplanung sind ein Beleg dafür.
Die Einnahmenseite des Verwaltungshaushaltes wird, wie in all den Vorjahren geprägt durch den Unterabschnitt Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen. Das Ein- nahmen-Soll dieses Unterabschnittes beläuft sich auf 80,22 % der Einnahmen des Verwaltungshaushaltes.

