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5/9 Montabaur

Ver

Nr. 5/97

Fastnacht in Großholbach

, EL Am Fastnachtsdienstag, dem 11.02.1997, laden wir ab 14.11 3züiUhr zum »Närrischen Treiben« ins Bürgerhaus Großholbach ein. Es spielen die Dorfmusikanten, für Speis und Trank ist bestens gesorgt; gute Laune ist mitzubringen.

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MGV »Cäcilia« 1903 Großholbach

Die nächste Chorprobe findet statt am Mittwoch, dem leni 05.02.1997, um 20.00 Uhr, im Bürgerhaus.

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Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

| Montags.von 18.00 bis 19.00 Uhr

; im Dorfgemeinschaftshaus

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Heilberscheid

vom 22.01.1997

Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1997 einstimmig verab­schiedet

In der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates stand die Be­ratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1997 an.

Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstim­mung mit der Ortsgmeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Pläninhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan I und der Haushaltssatzung.

I Die Haushaltssatzung 1997, die die summarische Zusammen- f fassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Fest- j Setzungen:

' Verwaltungshaushalt

Einnahmen/Ausgaben.je 647.000 DM

Vermögenshaushalt

Einnahmen/Ausgaben.je 518.000 DM

Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1997 wie folgt festgelegt:

Grundsteuer A....,...250 v. H.

Grundsteuer B.290 v. H.

Gewerbesteuer. 320 v. H.

Die Hundesteuer beträgt

für den ersten Hund...36 DM

für den zweiten Hund..54 DM

für jeden weiteren Hund.72 DM.

Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1997 enthält der dem Haushaltsplan bei­gefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Infor­mationen zur Kenntnis gegeben.

Ein Rückblick auf das abgelaufene Haushaltsjahr macht deut­lich, daß sich die finanzielle Situation der Ortsgemeinde Heil­berscheid gegenüber den Ansätzen des Haushaltes 1996 ver- - bessert hat. Zum Ausdruck kommt dies durch den Rücklagen­bestand von ca. 525.000,00 DM. Ausgehend von einem tatsäch­lichen Bestand zum 31.12.1995 von 685.603,48 DM sollte 1t. Haushaltsplan 1996 eine Entnahme von 270.000,00 DM erfol­gen, was einem Rücklagenstand zum Jahresende von rd. 415.000,00 DM gleichgekommen wäre.

Die günstige Entwicklung ist trotz der Mehrkosten beim Kin­dergartenbau zurückzufiihren auf Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer, bei Erschließungsbeiträgen und bei Grund­stücksverkäufen. Weiterhin wurden einige der haushalts­mäßig vorgesehenen Investitionen nicht in Angriff genommen bzw. verlagert.

Die Ortsgemeinde Heilberscheid bleibt weiterhin schuldenfrei. Für die Aufstellung des Haushaltes 1997 ergeben sich daher sehr solide finanzielle Verhältnisse.

Haushalt 1997

Das Gesamtvolumen beläuft sich auf 1.165.000,00 DM. Hier­von entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 647.000,00 DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshaus­halt 518.000,00 DM.

Da zur Finanzierung der anstehenden Investitionen keine Kredite benötigt werden und keine Verpflichtungsermächti­gungen zu veranschlagen sind, erübrigt sich eine Festsetzung. Gegenüber dem Vorjahr treten keine Veränderung bei den Steuersätzen ein.

Verwaltungshaushalt

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes verringert sich von 691.000,00 DM um 44.000,00 DM auf 647.000,00 DM. Diese Reduzierung ist der rückläufigen Einnahmen- und Ausgaben­entwicklung des Forsthaushaltes zuzuschreiben.

Nach wie vor bildet der Unterabschnitt Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen den Einnahmeschwer­punkt (76,31 %) des Verwaltungshaushaltes.

Die übrigen Einnahmen der Ortsgemeinde setzen sich wie folgt zusammen:

Erstattungen, Zuweisungen.2,17 v. H.

Gebühren.0,94 v. H.

Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten und.14,23 v. H.

sonst. Verwaltungs- und Betriebseinnahmen Sonstige Finanzeinnahmen

(Konzessionsabgaben, Zinsen).6,35 v. H.

Die Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungs­haushaltes beruhen auf den Erfahrungswerten des Vorjahres, sind aufgrund von Berechnungen ermittelt worden, beinhalten gesetzliche oder tarifvertragliche Vorgaben und berücksichti­gen Wünsche der Ortsgemeinde.

Nachfolgend soll verdeutlicht werden, welchen prozentualen Anteil die einzelnen Ausgabenbereiche an den Gesamtausga­ben des Verwaltungshaushaltes haben:

Prozentanteil 1997

1. Personalausgaben. 13,13 %

2. Verwaltungs-und Betriebsausgaben.26,27 %

3. Zuschüsse für soziale Zwecke

oder ähnliche Einrichtungen.6,01 %

4. Umlagen.50,43 %

5. Zuführung zum Vermögenshaushalt.4,16 %

Vermögenshaushalt

Das vom Ortsgemeinderat am 03.06.1996 beschlossene Inve­stitionsprogramm bildet die Grundlage für die Aufstellung des Vermögenshaushaltes. Art und Umfang der sich hieraus erge­benden Vorhaben bestimmen das Volumen. Ausweislich dieses Programmes werden für die nachfolgenden Investitionen, In­vestitionsforderungsmaßnahmen und Ausgaben die entspre­chenden Haushaltsmittel bereitgestellt:

1. Bau eines Kindergartens.57.000,00 DM

2. Bau eines Brunnenplatzes.50.000,00 DM

3. Zuweisungen für Dorfemeuerungs-

maßnahmen.3.000,00 DM

4. Verkehrsberuhigende Maßnahmen. 10.000,00 DM

5. Erschließung Baugebiet »Neuroth I« einschl. der Ausgaben für das

Trennsystem. 167.000,00 DM

6. Erschließung der Stichstraße zur

Sespenröder Straße einschl. Straßenober­flächenentwässerungsanteil.17.500,00 DM

7. Felssicherung im Bereich der Mariengrotte.8.400,00 DM

8. Ausbau der Erlenstraße einschl. Straßen­oberflächenentwässerungsanteil .125.000,00 DM

9. Anschaffung einer Kehrvorrichtung.4.000,00 DM

10. Ausbau von Wirtschaftswegen.18.000,00 DM

11. Erwerb von Grundstücken.58.000,00 DM

12. Zuführung zur allgemeinen Rücklage

(Planabrundungsbetrag).100,00 DM

Zur Finanzierung aller Vorhaben stehen die nachfolgenden Einnahmen zur Verfügung:

1. Zuweisung des Landes zum

Kindergartenbau. 125.000,00 DM

2. Zuweisung des Kreises zum

Kindergartenbau.36.500,00 DM

3. Zuweisung der Ortsgemeinde Nombom

zum Kindergartenbau.43.000,00 DM

4. Erschließungs- und Ausbaubeiträge.124.322,00 DM

5. Zuweisung der Kirchengemeinde für die

Felssicherung.2.800,00 DM

6. Einnahmen aus der Veräußerung von

Grundstücken.121.583,00 DM

7. Investitionsschlüsselzuweisungen. 9.247,00 DM

8. Zuführung vom Verwaltungshaushalt.27.000,00 DM

9. Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.... 28.548,00 DM