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Montabaur

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Nr. 4/97

II. Nichtöffentliche Sitzung

1. Niederschrift vom 12.12.1996 (nichtöffentlicher Teil)

2. Bauangelegenheit

3. Ausbaubeitragsangelegenheit

4. Verschiedenes

56412 Oberelbert, 20.01.1997 Jung, Ortsbürgermeister

Bunte Abende - Vereinsring

Der 1. Bunte Abend am vergangenen Samstag war in einer ausverkauften Stelzenbachhalle wieder ein voller Erfolg für alle Beteiligten. Bis ca. 01.00 Uhr folgte ein Höhepunkt auf den anderen und auch danach wurde eifrig das Tanzbein ge­schwungen.

Alle, die dies nicht nur vom Hörensagen sondern live erleben möchten, hüben dazu am Freitag beim 2. Bunten Abend noch Gelegenheit. Karten können telefonisch bei Karl Jung (Telefon 1499) vorbestellt oder ev. auch noch an der Abendkasse erwor­ben werden! Der 3. Bunte Abend ist restlos ausverkauft und es erfolgt nur Einlaß mit einer Eintrittskarte.

Anmeldung zum Fastnachtszug

Alle, die am Umzug an Fastnachtsonntag teilnehmen möch­ten, werden gebeten sich umgehend bei Hermann Lenz (Tele­fon 506) oder Karl Jung (Telefon 1499) anzumelden. Auch über eine Beteiligung der Fastnachtsfreunde aus unseren Nachbar­gemeinden würden wir uns sehr freuen.

Obst- und Gartenbauverein

Familienabend

Samstag, den 1. Februar 1997, um 20.00 Uhr, in der Stelzen­bachhalle. Anmeldung bis zum 26. Januar 1997 bei jedem Vorstandsmitglied.

Unkostenbeitrag: 8,00 DM. Bitte an Preise für die Verlosung denken!

Wanderfreunde Oberelbert

Zum Auftakt ins Jahr 1997 beginnen wir am 26.01.1997, mit einer Winterwanderung ins Buchfinkenland. Treffpunkt und Abmarsch ist um 09.30 Uhr vom Dorfplatz in Oberelbert. Gäste sind wie immer herzlich willkommen.

Sportverein Oberelbert

Abteilung Judo

Sonntag, 26.01.1997, Rheinland Ranglistentumier in Rema­gen, Jugend B weiblich/männlich. Wiegen: 10.00 Uhr. Beginn 11.00 Uhr. Treffpunkt/Abfahrt: 09.00 Uhr Sportlerheim Ober­elbert

Jugendspielgemeinschaft

Elbert/WelschneudorfTHorbach

Nächste Zusammenkunft aller Trainer, Betreuer der Jugend­spielgemeinschaft am Montag, 3. Februar 1997,19.30 Uhr, im Gasthaus »Zum Hannes« in Welschneudorf. Um die Teilnahme aller Verantwortlichen wird gebeten, da an diesem Abend ein JSG-Vorstand gewählt werden soll.

_ Welschneudorf _

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Donnerstags...von 18.00 bis 20.00 Uhr

Telefon: 02608/204

Öffentliche Bekanntmachung

7.. 1*Satzung

, zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung v, der Ortsgemeinde Welschneudorf

n /: i. vom 15» Januar 1997

Der Ortsgemeinderat Welschneudorf hat in seiner Sitzung am 16.12.1996 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rhein­

land-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVB1. S. 653), sowie der §§ 2 Abs. 1,7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 20.06.1995 (GVB1. S. 175) und des § 30 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 09.06.1988 folgende Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekanntgemacht wird:

§1

Die Satzung der Ortsgemeinde Welschneudorf über die Erhe­bung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen wird wie folgt geändert:

§ 2 - Höhe der Gebühren - erhält folgende Fassung:

L: Bestattungsgebühren

1. Erdbeisetzungen

1.1. in Reihengrabstätten

1.1.1 Verstorbene bis zum vollendeten

5. Lebensjahr.250,- DM

1.1.2 Verstorbene nach Vollendung des

5. Lebensjahres...630,-DM

1.2. in Wahlgrabstätten

1.2.1 Verstorbene nach Vollendung des

5. Lebensjahres..630, DM

1.3. Umen-Beisetzungen

1.3.1 in Reihen- oder Wahlgrabstätten.180,- DM

1.3.2 in Reihen- oder Wahlgrabstätten,

in denen bereits Erdbestattete ruhen.130,- DM

1.4. Erdbeisetzungen von Tot- und Fehlgeburten

1.4.1 Leichen oder Körperteile, für die nach

polizeilichen Vorschriften kein besonderes Grab notwendig ist, oder personenstands­rechtlich nicht beurkundungspflichtige Geburten, die in bereits bestehenden Grabstätten beigesetzt werden.130,- DM

2. Beseitigung des Erdaushubes

Auf Wunsch des Unterhaltspflichtigen wird der überflüssi­ge Erdaushub durch den von der Ortsgemeinde beauftrag­ten Unternehmer beseitigt. Die hierbei entstehenden Ko­sten sind vom Gebührenpflichtigen zu erstatten.

n. Gebühren für Ausgrabungen und Wiederbeisetzungen

1. Ausbettung von Leichen

Das Ausgraben und Umbetten von Leichen wird durch gewerbliche Unternehmen vorgenommen. Die hierbei entstehenden Kosten sind von dem Gebührenpflichti­gen zu erstatten, soweit sie nicht selbst Auftraggeber gegenüber dem Unternehmen sind.

2. Ausbettung von Urnen

2.1 Ausbettung von Urnen aus Erdgräbem.130,- DM

3. Wiederbeisetzung

Für die Wiederbeisetzung von ausgebetteten Leichen oder Urnen werden die Gebühren nach Abschnitt I erhoben.

III. Nutzungsgebühren Rechte an Grabstätten

1. Erwerb des Nutzungsrechts an Reihengrabstätten

1.1 für Verstorbene bis zum vollendeten

5. Lebensjahr und anmeldepflichtigen Totgeburten.95,- DM

1.2 für Verstorbene nach Vollendung des

5. Lebensjahres.490,- DM

1.3 als Umen-Erdgrabstätte in

Umen-Grabfeldern. 145,- DM

1.4 als Umen-Erdgrabstätte in bereits belegten Grabstätten

für jede Urne.50,- DM

2. Erwerb des Nutzungsrechtes an Wahlgrabstätten

2.1 für jede Einzel-Wahlgrabstätte und jede

weitere Wahlgrabstätte.820,- DM

2.2 als Umen-Erdgrabstätte

2.2.1 in Urhen-Grabfeldem.240,-DM

2.2.2 in bereits belegten Grabstätten

für jede Urne.80,- DM

3. Verlängerung des Nutzungsrechts

Für die Verlängerung des Nutzungsrechts nach den Vorschriften der Satzung über das Friedhofs- und Be­stattungswesen werden die Gebühren bzw. die anteili­gen Gebühren entsprechend des Abschnitts III erhoben.

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