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Montabaur

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Nr. 1/2/97

und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

BEBAUUNGSPLAN "RUND UMS RATHAUS"

ORTSGEMEINDE NIEDERELBERT

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§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan­gen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnach­teile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

§ 44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form­vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntma­chung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbe­hörde den Beschluß beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Ge­meindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes,

der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend ge­macht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend ge­macht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Der Geltungsbereich ist aus der vorstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.

56412 Niederelbert, 23.12.1996 (S.)

Müller, 1. Ortsbeigeordneter

Fundsache

Am 2. Weihnachtstag wurde auf dem Weg Ende Römerstraße - Wald ein Schlüssel der Marke Abus gefunden. Der Verlierer kann diesen während den Sprechstunden des Bürgermeisters auf dem Bürgermeisteramt abholen.

Willi Müller, 1. Beigeordneter

Förderverein

der Grundschule Niederelbert

Einladung zur Mitgliederversammlung Am Dienstag, dem 14.01.1997, um 20.00 Uhr, findet die Mitgliederversammlung des Vereins der Freunde und Förde­rer der Grundschule Niederelbert in der Grundschule Niede­relbert statt.

Tagesordnung: 1. Bericht des Vorsitzenden, 2. Bericht des Schatzmeisters, 3. Bericht der Kassenprüfer, 4. Entlastung des Vorstandes, 5. Neuwahl des Vorstandes, 6. Wahl der zwei Kassenprüfer, 7. Ausblick auf 1997, 8. Verschiedenes.

Weihnachtsbaumaktion der Freiwilligen Feuerwehr Niederelbert 1997

Wie schon in den vergangenen Jahren werden die Weihnachts­bäume auch in diesem Jahr in Niederelbert nicht von der Westerwaldkreis-Abfallbeseitigung, sondern von der Freiwil­ligen Feuerwehr Niederelbert eingesammelt. Nach guter Tra­dition ist diese Aktion verbunden mit einer Spendensamm­lung. Die Spendenaktion kommt dem »Förderverein Grund­schule Niederelbert« zugute (Spielgeräte und Küchenge­schirr).

Die Weihnachtsbäume werden am Samstag, dem 25. Januar 1997, um 13.00 Uhr, eingesammelt. Bitte stellen Sie die Bäume ab 12.30 Uhr am Straßenrand ab. Wir bitten Sie auch, die Spender freundlich aufzunehmen. Wir weisen darauf hin, daß die Einsammlung durch die Westerwaldkreis-Abfallbesei­tigung (28.01.1997) in Niederelbert nicht stattfindet.

Kamevalverein Eiwerter Gickel e.V.

Veranstaltungstermine der Kamevalsession 1997

01.02.1997, erste Kappensitzung, 20.li Uhr 08.02.1997, zweite Kappensitzung, 20.11 Uhr

Kartenvorverkauf für beide Kappensitzungen

12.01.1997,11.00 Uhr, 19.01.1997, 11.00 Uhr.

Sichern Sie sich Ihre Eintrittskarten im Vorverkauf. Auch in diesem Jahr wird wieder ein tolles Programm geboten. Der Eintrittspreis beträgt 11,00 DM. Alle Veranstaltungen sowie der Kartenvorverkauf finden in der Fohr-Pils-Stube Niederel­bert statt.

Aktiventreffen

Das nächste Aktiventreffen findet am Freitag, dem 10.01.1997, um 19.30 Uhr, in der Fohr-Pils-Stube statt. Einge­laden sind hierzu alle aktiven Büttenredner, der Elferrat sowie die Vertreter der Tanzgruppen.

Jahreshauptversammlung des GV Hoffnung

Die ordentliche Mitgliederversammlung des GV »Hoffnung« Niederelbert findet am Freitag, 31. Januar 1997, im Vereins­lokal »Fohr-Pils-Stuben« statt. Beginn 19.00 Uhr

Tagesordnungspunkte: Begrüßung, Bericht des 1. Vorsit­zenden, Totenehrung, Feststellung der Anwesenheit, Bericht des Schriftführers und der Kassiererin, Entlastung des Vor­standes, Wahl von zwei Kassenprüfern, Bericht des Chorlei­ters, Jahresausflug 1997, Termine 1997, Verschiedenes.

Weitere Anträge zur Mitgliederversammlung sind spätestens drei Tage vor dem Versammlungstermin beim Vorsitzenden schriftlich einzureichen. Im Anschluß an die JHV gemütliches Beisammensein.

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