Montabaur
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am 05.12.1996, den Satzungsbeschluß vom 04.07.1996 aufzuheben.
Der Ortsgemeinderat stimmte dem von der Kreisplanungsstelle aufgrund der vorgebrachten Rechtsbedenken überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes nebst Begründung in der in der Sitzung vorliegenden Form zu und beschloß, diesen auf die Dauer eines Monats erneut öffentlich auszulegen.
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur wurde beauftragt, die Träger öffentlicher Belange hiervon in Kenntnis zu setzen.
Wirtschafts- und Fällungsplan 1997 einstimmig beschlossen
Einstimmig verabschiedete der Ortsgemeinderat den in der Sitzung vorgelegten und erläuterten Forstwirtschaftsplan für das Jahr 1997. Gemäß den Berechnungen der Forstverwaltung wurden Gesamteinnahmen von 56.600 DM und Gesamtausgaben von 54.055 DM veranschlagt. Der Holzeinschlag wurde auf insgesamt 715 fm festgelegt und teilt sich wie folgt auf: 25 fm Eiche, 160 fm Buche, 460 fm Fichte, 40 fm Euro-Lärche sowie 30 fm Japanische Lärche.
Konzept für eine flächenhafte Verkehrsberuhigung in Neuhäusel
Nach eingehender Diskussion beschlossen die Ratsmitglieder mehrheitlich, daß der Bauausschuß vor der Vergabe eines Planungsauftrages zur Erstellung eines Konzeptes für eine flächenhafte Verkehrsberuhigung die Kriterien und Wünsche der Ortsgemeinde festlegen soll.
Halle- und Stadionausschußsitzung vom 29.11.1996; Auswertung
In der Hallen- und Stadionausschußsitzung vom 29.11.1996 fand eine Beratung über die Anschaffung eines Rasenperforators für das Augst-Stadion statt. Im Ausschuß war man der Auffassung, daß eine solche Anschaffung wirtschaftlich nur zu vertreten sei, wenn das Gerät außer beim Augst-Stadion noch in anderen Gemeinden der Verbandsgemeinde eingesetzt werden könne. Hierzu wurden von Ortsbürgermeister Roggenbach einige Ortsgemeinden ängeschrieben, ob sie bei Bedarf auf das von den Ortsgemeinden Eitelborn und Neuhäusel anzuschaffende Gerät zurückgreifen würden bzw. die entsprechenden Pflegearbeiten von dem Stadionwart des Augst-Stadions durchführen ließen. Die Ausschußmitglieder waren einstimmig der Auffassung, daß ein solches Gerät nur angeschafft werden solle, wenn von mindestens 3 anderen Ortsgemeinden die Absicht erklärt werde, das Gerät auch einzusetzen.
Der Ortsgemeinderat Neuhäusel folgte in seiner Sitzung am 05.12.1996 der Empfehlung des Hallen- und Stadionausschusses und beschloß die Anschaffung eines Rasenperforators bei einer in Holler ansässigen Firma. Voraussetzung hierfür sei allerdings, daß mindestens 3 andere Ortsgemeinden den Rasenperforator ebenfalls einsetzen wollen.
Die Ratsmitglieder stimmten einstimmig (bei 2 Enthaltungen) den Empfehlungen des Hallen- und Stadionausschusses zu, eine 2. Montageleiter für die Augst-Halle sowie einen Elektroherd für die Küche der Augst-Halle jeweils als Ersatzbeschaffung zu erwerben.
Haushaltsrechnung 1995 beschlossen und Entlastung erteilt
Bereits Ende November 1996 tagte der Rechnungsprüfungsausschuß der Gemeinde in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, um sich vor Ort von der ordnungsgemäßen Ausführung der Haushalts- und Kassengeschäfte zu überzeugen. Nach Einsichtnahme in die Haushalts- und Kassenbelege wurde abschließend vom Rechnungsprüfungsausschuß festgestellt, daß die Überprüfung zu keinen Beanstandungen Anlaß gab. Daraufhin wurde die Haushaltsrechnung 1995 abgeschlossen und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. Die Zustimmung zur Jahresrechnung wurde nun in der Sitzung am 05.12.1996 erklärt. Zugleich wurde dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1995 Entlastung erteilt.
Die in der Jahresrechnung zusammengestellten Eckdaten über den Abschluß des Haushaltsjahres 1995 werden im Rahmen einer gesonderten öffentlichen Bekanntmachung noch zur Kenntnis gegeben.
Resolution des Gemeinderates bezüglich der beabsichtigten Schließung der Postfiliale in Neuhäusel - Antrag der SPD-Fraktion
Der Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion führte in seiner Begründung zum Antrag aus, daß die beabsichtigte Schließung der Postfiliale in Neuhäusel zu nicht akzeptablen Beeinträch-
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Nr-, 1/2/97
tigungen für die Neuhäuseler Bürger führe. Außerdem sei sie seiner Meinung nach auch nicht wirtschaftlich, da die Postschließfächer in der alten Filiale verblieben, der Service aber im örtlichen Schreibwarenladen untergebracht werde. Zudem sei die Versorgung im Krankheits- bzw. Urlaubsfall fraglich. Wie schon in dem von seiner Partei verteilten Flugblatt ausgeführt, entfiele auch der gesamte Postbank-Auslandsdienst sowie der uneingeschränkte Inlandsgelddienst.
Auch der Rat der Ortsgemeinde Neuhäusel dürfe nichts unversucht lassen, den Neuhäuseler Einwohnern eine optimale postalische Versorgung zu erhalten bzw. diese wiederherzustellen.
Um nähere Informationen zu der geplanten Schließung sowie zu dem Funktionieren einer Postagentur zu erhalten, wurde Ortsbürgermeister Roggenbach als Beschäftigter der Post AG um Erläuterungen gebeten.
Nach einem kurzen Abriß über die Entwicklung seit 1989 (Postreformen I und II) und den mit der Privatisierung zusammenhängenden wirtschaftlichen Erwägungen erklärte er die Überprüfung der Post AG, ob in bestimmten Orten nicht der wirtschaftlich kostengünstigere Weg der Agenturen eingeschlagen werden solle.
Nachdem im Nachbarort Eitelborn vor kurzem eine Postagentur eröffnete, habe es auch Bewerbe für eine Agentur in Neuhäusel gegeben. Hierbei sei die Inhaberin des örtlichen Schreibwarenladens die engagierteste Bewerberin gewesen. Sie sei bereit, am 2. Januar 1997 zu eröffnen und die notwendigen Umbaumaßnahmen vorzunehmen. Lediglich die Postschließanlage verbliebe bis nach den erfolgten Umbauarbeiten in der alten Filiale.
Die postalischen Leistungen blieben im vollen Umfang erhalten, auch sei die Postversorgung gesichert. Darüber hinaus erweiterten sich die Öffnungszeiten von 18,5 auf weit über 38 Stunden pro Woche.
Außerdem verpflichte sich jeder Agenturnehmer vertraglich, einen Vertreter für Urlaubs- und Krankheitsfall zu benennen.
Nach intensiver, zum Teil sehr kontrovers geführter Diskussion beschloß der Ortsgemeinderat mehrheitlich, dem Antrag der SPD-Fraktion zu folgen. Ortsbürgermeister Roggenbach wurde beauftragt, eine entsprechende Resolution zu verfassen und an die zuständige Stelle weiterzuleiten.
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 29.11.1996 der Ortsgemeinde Neuhäusel für das Haushaltsjahr 1995
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Haushaltsrechnung
Feststellung des Ergebnisses:
Verwaltungshaushalt DM
Vermögenshaushalt DM
Gesamt DM
Soll-Einnahmen
2.513.756,79
493.342,95
3.007.099,74
./. Abgang alter Kasseneinnahmereste
5.1.060,00
0,00
51.060,00
Summe bereinigte Soll-Einnahmen
2.462.696,79
493.342,95
,2.956.039,74
Soll-Ausgaben
2.462.696,79
479.003,90
2.941.700,69
+ Neue
Haushaltsausgabereste
■ 0,00
14.339,05
14.339,05
Summe bereinigte Sollausgaben
2.462.696,79
493.342,95
2.956.039,74
Überschuß/Fehlbetrag
0,00
0,00
0,00
Festgestellt: Montabaur, 16.04.1996 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
gez. Reusch, I. Beigeordneter
n.
Entlastungsbeschluß
Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1995 aufgestellte Jahresrechnung gemäß § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1995 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet.
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