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Montabaur

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am 05.12.1996, den Satzungsbeschluß vom 04.07.1996 aufzu­heben.

Der Ortsgemeinderat stimmte dem von der Kreisplanungsstel­le aufgrund der vorgebrachten Rechtsbedenken überarbeite­ten Entwurf des Bebauungsplanes nebst Begründung in der in der Sitzung vorliegenden Form zu und beschloß, diesen auf die Dauer eines Monats erneut öffentlich auszulegen.

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur wurde beauf­tragt, die Träger öffentlicher Belange hiervon in Kenntnis zu setzen.

Wirtschafts- und Fällungsplan 1997 einstimmig beschlossen

Einstimmig verabschiedete der Ortsgemeinderat den in der Sitzung vorgelegten und erläuterten Forstwirtschaftsplan für das Jahr 1997. Gemäß den Berechnungen der Forstverwaltung wurden Gesamteinnahmen von 56.600 DM und Gesamtausga­ben von 54.055 DM veranschlagt. Der Holzeinschlag wurde auf insgesamt 715 fm festgelegt und teilt sich wie folgt auf: 25 fm Eiche, 160 fm Buche, 460 fm Fichte, 40 fm Euro-Lärche sowie 30 fm Japanische Lärche.

Konzept für eine flächenhafte Verkehrsberuhigung in Neu­häusel

Nach eingehender Diskussion beschlossen die Ratsmitglieder mehrheitlich, daß der Bauausschuß vor der Vergabe eines Planungsauftrages zur Erstellung eines Konzeptes für eine flächenhafte Verkehrsberuhigung die Kriterien und Wünsche der Ortsgemeinde festlegen soll.

Halle- und Stadionausschußsitzung vom 29.11.1996; Auswer­tung

In der Hallen- und Stadionausschußsitzung vom 29.11.1996 fand eine Beratung über die Anschaffung eines Rasenperfora­tors für das Augst-Stadion statt. Im Ausschuß war man der Auffassung, daß eine solche Anschaffung wirtschaftlich nur zu vertreten sei, wenn das Gerät außer beim Augst-Stadion noch in anderen Gemeinden der Verbandsgemeinde eingesetzt wer­den könne. Hierzu wurden von Ortsbürgermeister Roggenbach einige Ortsgemeinden ängeschrieben, ob sie bei Bedarf auf das von den Ortsgemeinden Eitelborn und Neuhäusel anzuschaf­fende Gerät zurückgreifen würden bzw. die entsprechenden Pflegearbeiten von dem Stadionwart des Augst-Stadions durchführen ließen. Die Ausschußmitglieder waren einstim­mig der Auffassung, daß ein solches Gerät nur angeschafft werden solle, wenn von mindestens 3 anderen Ortsgemeinden die Absicht erklärt werde, das Gerät auch einzusetzen.

Der Ortsgemeinderat Neuhäusel folgte in seiner Sitzung am 05.12.1996 der Empfehlung des Hallen- und Stadionausschus­ses und beschloß die Anschaffung eines Rasenperforators bei einer in Holler ansässigen Firma. Voraussetzung hierfür sei allerdings, daß mindestens 3 andere Ortsgemeinden den Ra­senperforator ebenfalls einsetzen wollen.

Die Ratsmitglieder stimmten einstimmig (bei 2 Enthaltungen) den Empfehlungen des Hallen- und Stadionausschusses zu, eine 2. Montageleiter für die Augst-Halle sowie einen Elektro­herd für die Küche der Augst-Halle jeweils als Ersatzbeschaf­fung zu erwerben.

Haushaltsrechnung 1995 beschlossen und Entlastung erteilt

Bereits Ende November 1996 tagte der Rechnungsprüfungs­ausschuß der Gemeinde in den Räumen der Verbandsgemein­deverwaltung Montabaur, um sich vor Ort von der ordnungs­gemäßen Ausführung der Haushalts- und Kassengeschäfte zu überzeugen. Nach Einsichtnahme in die Haushalts- und Kas­senbelege wurde abschließend vom Rechnungsprüfungsaus­schuß festgestellt, daß die Überprüfung zu keinen Beanstan­dungen Anlaß gab. Daraufhin wurde die Haushaltsrechnung 1995 abgeschlossen und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. Die Zustimmung zur Jahresrechnung wurde nun in der Sit­zung am 05.12.1996 erklärt. Zugleich wurde dem Ortsbürger­meister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1995 Entlastung erteilt.

Die in der Jahresrechnung zusammengestellten Eckdaten über den Abschluß des Haushaltsjahres 1995 werden im Rah­men einer gesonderten öffentlichen Bekanntmachung noch zur Kenntnis gegeben.

Resolution des Gemeinderates bezüglich der beabsichtigten Schließung der Postfiliale in Neuhäusel - Antrag der SPD-Fraktion

Der Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion führte in seiner Begründung zum Antrag aus, daß die beabsichtigte Schließung der Postfiliale in Neuhäusel zu nicht akzeptablen Beeinträch-

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Nr-, 1/2/97

tigungen für die Neuhäuseler Bürger führe. Außerdem sei sie seiner Meinung nach auch nicht wirtschaftlich, da die Post­schließfächer in der alten Filiale verblieben, der Service aber im örtlichen Schreibwarenladen untergebracht werde. Zudem sei die Versorgung im Krankheits- bzw. Urlaubsfall fraglich. Wie schon in dem von seiner Partei verteilten Flugblatt aus­geführt, entfiele auch der gesamte Postbank-Auslandsdienst sowie der uneingeschränkte Inlandsgelddienst.

Auch der Rat der Ortsgemeinde Neuhäusel dürfe nichts unver­sucht lassen, den Neuhäuseler Einwohnern eine optimale po­stalische Versorgung zu erhalten bzw. diese wiederherzustel­len.

Um nähere Informationen zu der geplanten Schließung sowie zu dem Funktionieren einer Postagentur zu erhalten, wurde Ortsbürgermeister Roggenbach als Beschäftigter der Post AG um Erläuterungen gebeten.

Nach einem kurzen Abriß über die Entwicklung seit 1989 (Postreformen I und II) und den mit der Privatisierung zusam­menhängenden wirtschaftlichen Erwägungen erklärte er die Überprüfung der Post AG, ob in bestimmten Orten nicht der wirtschaftlich kostengünstigere Weg der Agenturen einge­schlagen werden solle.

Nachdem im Nachbarort Eitelborn vor kurzem eine Postagen­tur eröffnete, habe es auch Bewerbe für eine Agentur in Neu­häusel gegeben. Hierbei sei die Inhaberin des örtlichen Schreibwarenladens die engagierteste Bewerberin gewesen. Sie sei bereit, am 2. Januar 1997 zu eröffnen und die notwen­digen Umbaumaßnahmen vorzunehmen. Lediglich die Post­schließanlage verbliebe bis nach den erfolgten Umbauarbeiten in der alten Filiale.

Die postalischen Leistungen blieben im vollen Umfang erhal­ten, auch sei die Postversorgung gesichert. Darüber hinaus erweiterten sich die Öffnungszeiten von 18,5 auf weit über 38 Stunden pro Woche.

Außerdem verpflichte sich jeder Agenturnehmer vertraglich, einen Vertreter für Urlaubs- und Krankheitsfall zu benennen.

Nach intensiver, zum Teil sehr kontrovers geführter Diskus­sion beschloß der Ortsgemeinderat mehrheitlich, dem Antrag der SPD-Fraktion zu folgen. Ortsbürgermeister Roggenbach wurde beauftragt, eine entsprechende Resolution zu verfassen und an die zuständige Stelle weiterzuleiten.

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 29.11.1996 der Ortsgemeinde Neuhäusel für das Haushaltsjahr 1995

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Haushaltsrechnung

Feststellung des Ergebnisses:

Verwaltungs­haushalt DM

Vermögens­haushalt DM

Gesamt DM

Soll-Einnahmen

2.513.756,79

493.342,95

3.007.099,74

./. Abgang alter Kasseneinnahmereste

5.1.060,00

0,00

51.060,00

Summe bereinigte Soll-Einnahmen

2.462.696,79

493.342,95

,2.956.039,74

Soll-Ausgaben

2.462.696,79

479.003,90

2.941.700,69

+ Neue

Haushaltsausgabereste

0,00

14.339,05

14.339,05

Summe bereinigte Sollausgaben

2.462.696,79

493.342,95

2.956.039,74

Überschuß/Fehlbetrag

0,00

0,00

0,00

Festgestellt: Montabaur, 16.04.1996 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

gez. Reusch, I. Beigeordneter

n.

Entlastungsbeschluß

Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemein­deverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1995 aufge­stellte Jahresrechnung gemäß § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushalts­jahr 1995 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rech­nungsbelege wird verzichtet.

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