Montabaur
Nr. 50/96
Silvestergala in Oberelbert
Wie schon angekündigt findet in der Stelzenbachhalle Oberelbert wieder eine Silvestergala statt. Der Vereinsring Oberelbert lädt hierzu herzlich ein.
Die Tanzkapelle Live-Sound wird für den guten Ton und die richtige Stimmung bis sicherlich weit nach Mitternacht sorgen. Außerdem werden die Besucher in einer ca. einstündigen Zauber- und Großillusionsshow von dem Ehepaar Martino & Hilde in die Zauberwelt der Illusion und Magie entführt.
Für das leibliche Wohl der Gäste wird ebenfalls durch ein reichhaltiges Silvesterbüffet gesorgt sein. Alle, die mitfeiern möchten, sollten sich ihre Eintrittskarte umgehend im Vorverkauf sichern. Der Eintritt (incl. Silvesterbüffet) beträgt 45,- DM.
Der Vorverkauf ist begrenzt bis zum 24.12., danach sind keine Karten mehr erhältlich. Auch die vorbestellten Karten müssen bis zu diesem Termin abgeholt sein, damit entsprechend disponiert werden kann. Karten gibt es bis zum o. g. Termin bei Hermann Lenz (Telefon 506) und der Gemeindeverwaltung (Telefon und Fax 595 oder Telefon 1499).
MONTABAUR
Adventsblasen
Advents- und Weihnachtslieder zum Mitsingen mit dem DRK-Blasorchester
am 3. Adventssonntag, 15. Dezember 1997, 17.00 Uhr, Daubach, am Heimathaus.
Weihnachtskonzert dient Orgelneubau
Am Sonntag, 22.12.1996, findet um 17.00 Uhr in der Pfarrkirche St. Bartholomäus zu Gackenbach ein vorweihnachtliches Chorkonzert statt.
Der Kammerchor »vokal total« aus Wallmerod sowie der MGV »Cäcilia« Horbach. Als Solisten bereichern dieses Konzert der Jungstudent Martin Stadtfeld (Klavier) und Markus Klein auf der Oboe.
Auf dem Programm stehen überwiegend geistliche Chorwerke. Der Eintritt ist frei. Spenden sind willkommen und fließen ausschließlich in die Kasse des Orgelbaufordervereins.
Im Anschluß an dieses Konzert lädt der Veranstalter die Gäste zu einem gemütlichen Beisammensein ins Pfarrheim ein. Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt.
Öffentliche Bekanntmachung
der Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr 1996 vom 05.12.1996
Der Stadtrat hat aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises vom 02.12.1996 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
Erhöht (+) vermindert (-) um DM
und damit der Gesamtbetrag des
Haushaltsplanes einschl. der Nachträge gegenüber bisher DM
auf nunmehr festgesetzt DM
a) im Verwal- tungshaushalt die Einnahmen die Ausgaben
, -119.000 -119.000
25.900.000
25.900.000
25.781.000
25.781.000
Erhöht (+) vermindert (-) um DM
und damit der Gesamtbetrag des
Haushaltsplanes einschl. der Nachträge gegenüber bisher DM
auf nunmehr festgesetzt DM
im Vermögenshaushalt die Einnahmen die Ausgabe
-826.500
-826.500
10.904.000
10.904.000
10.077.500
10.077.500
§2
Es werden neu festgesetzt
1. der Gesamtbetrag der Kredite von bisher 3.366.100 DM auf 3.398.100 DM
(nachrichtlich: Umschuldungen 0 DM)
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird von bisher 560.000 DM um 66.000 DM auf626.000 DM erhöht.
§4
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden nicht geändert.
n.
Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung
Die nach § 98 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 98 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr 1996 wird hiermit zu dem Gesamtbetrag der Kredite
in Höhe von.3.398.100 DM
zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von..626.000 DM
für den im Haushaltsjahr 1997 voraussichtlich Kredite aufgenommen werden müssen, erteilt.
56410 Montabaur, 02.12.1996 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901-10
Im Aufträge gez. Meckel
III.
Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 16.12.1996 bis 27.12.1996 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Ade- nauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis. 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Montabaur, 05.12.1996 Stadt Montabaur (S.)
gez. Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153)).

