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Montabaur

Nr. 50/96

Silvestergala in Oberelbert

Wie schon angekündigt findet in der Stelzenbachhalle Oberel­bert wieder eine Silvestergala statt. Der Vereinsring Oberel­bert lädt hierzu herzlich ein.

Die Tanzkapelle Live-Sound wird für den guten Ton und die richtige Stimmung bis sicherlich weit nach Mitternacht sor­gen. Außerdem werden die Besucher in einer ca. einstündigen Zauber- und Großillusionsshow von dem Ehepaar Martino & Hilde in die Zauberwelt der Illusion und Magie entführt.

Für das leibliche Wohl der Gäste wird ebenfalls durch ein reichhaltiges Silvesterbüffet gesorgt sein. Alle, die mitfeiern möchten, sollten sich ihre Eintrittskarte umgehend im Vorver­kauf sichern. Der Eintritt (incl. Silvesterbüffet) beträgt 45,- DM.

Der Vorverkauf ist begrenzt bis zum 24.12., danach sind keine Karten mehr erhältlich. Auch die vorbestellten Karten müssen bis zu diesem Termin abgeholt sein, damit entsprechend dis­poniert werden kann. Karten gibt es bis zum o. g. Termin bei Hermann Lenz (Telefon 506) und der Gemeindeverwaltung (Telefon und Fax 595 oder Telefon 1499).

MONTABAUR

Adventsblasen

Advents- und Weihnachtslieder zum Mitsingen mit dem DRK-Blasorchester

am 3. Adventssonntag, 15. Dezember 1997, 17.00 Uhr, Daubach, am Heimathaus.

Weihnachtskonzert dient Orgelneubau

Am Sonntag, 22.12.1996, findet um 17.00 Uhr in der Pfarr­kirche St. Bartholomäus zu Gackenbach ein vorweihnacht­liches Chorkonzert statt.

Der Kammerchor »vokal total« aus Wallmerod sowie der MGV »Cäcilia« Horbach. Als Solisten bereichern dieses Konzert der Jungstudent Martin Stadtfeld (Klavier) und Markus Klein auf der Oboe.

Auf dem Programm stehen überwiegend geistliche Chor­werke. Der Eintritt ist frei. Spenden sind willkommen und fließen ausschließlich in die Kasse des Orgelbauforderver­eins.

Im Anschluß an dieses Konzert lädt der Veranstalter die Gäste zu einem gemütlichen Beisammensein ins Pfarrheim ein. Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt.

Öffentliche Bekanntmachung

der Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr 1996 vom 05.12.1996

Der Stadtrat hat aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz folgende Nachtragshaushaltssatzung be­schlossen, die nach Genehmigung der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises vom 02.12.1996 hiermit bekanntgemacht wird:

§1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

Erhöht (+) vermindert (-) um DM

und damit der Gesamtbetrag des

Haushaltsplanes einschl. der Nachträge gegenüber bisher DM

auf nunmehr festgesetzt DM

a) im Verwal- tungshaushalt die Einnahmen die Ausgaben

, -119.000 -119.000

25.900.000

25.900.000

25.781.000

25.781.000

Erhöht (+) vermindert (-) um DM

und damit der Gesamtbetrag des

Haushaltsplanes einschl. der Nachträge gegenüber bisher DM

auf nunmehr festgesetzt DM

im Vermögens­haushalt die Einnahmen die Ausgabe

-826.500

-826.500

10.904.000

10.904.000

10.077.500

10.077.500

§2

Es werden neu festgesetzt

1. der Gesamtbetrag der Kredite von bisher 3.366.100 DM auf 3.398.100 DM

(nachrichtlich: Umschuldungen 0 DM)

§3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird von bisher 560.000 DM um 66.000 DM auf626.000 DM erhöht.

§4

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden nicht geän­dert.

n.

Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung

Die nach § 98 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 98 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz erforderliche Geneh­migung zu folgenden Teilen der Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr 1996 wird hiermit zu dem Gesamtbetrag der Kredite

in Höhe von.3.398.100 DM

zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungser­mächtigungen in Höhe von..626.000 DM

für den im Haushaltsjahr 1997 voraussichtlich Kredite aufge­nommen werden müssen, erteilt.

56410 Montabaur, 02.12.1996 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901-10

Im Aufträge gez. Meckel

III.

Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 16.12.1996 bis 27.12.1996 bei der Verbandsgemeindeverwal­tung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Ade- nauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis. 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Montabaur, 05.12.1996 Stadt Montabaur (S.)

gez. Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form­vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekannt­machung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbe­hörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verlet­zung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachver­halts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend ge­macht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fas­sung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153)).