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Montabaur

Silvestergala in Oberelbert

Auch im Jahre 1996 findet in der Stelzenbachhalle Oberelbert wieder eine Silvestergala statt. Der Vereinsring Oberelbert lädt hierzu herzlich ein.

Die Tanzkapelle Live-Sound wird für den guten Ton und die richtige Stimmung bis sicherlich weit nach Mitternacht sor­gen. Außerdem werden die Besucher in einer ca. einstündigen Zauber- und Großillusionsshow von dem Ehepaar Martino & Hilde in die Zauberwelt der Illusion und Magie entführt.

Für das leibliche Wohl der Gäste wird ebenfalls durch ein reichhaltiges Silvesterbüffet gesorgt sein. Alle, die mitfeiern möchten, sollten sich ihre Eintrittskarte umgehend im Vorver­kauf sichern. Der Eintritt (incl. Silvesterbüffet) beträgt 45,- DM.

Der Vorverkauf hat bereits begonnen. Karten gibt bei Her­mann Lenz (Tel.: 506) und der Gemeindeverwaltung (Tel. und Fax 595).

Klassenfahrt Jahrgang 1962-1963

der Ortsgemeinden Oberelbert, Niederelbert, Welschneudorf

Wir starten die Fahrt wieder ins Münsterland nach Legden, September/Oktober 1998, Samstag auf Sonntag. Da die Reser­vierungen sehr schnell geplant sein müssen, bitte ich Euch um telefonische Anmeldung bis spätestens Ende Dezember 1996, unter der Tel.-Nr. 02608/1292 (C. Toth) oder 06439/6533 (A. Daubach).

Niederelbert

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Montags.von 18.00 bis 20.00 Uhr

Donnerstags.von 18.00 bis 20.00 Uhr

im Rathaus, Telefon und Fax: 02602/3482

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaitsrechnung und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 31.10.1996 der Ortsgemeinde Niederelbert für das Haushaltsjahr 1995 L

Haushaltsrechnung

Feststellung des Ergebnisses:

Verwaltungs­haushalt DM

Vermögens­haushalt DM

Gesamt DM

Soll-Einnahmen

1.776.160,56

847.625,01

2.623.785,57

./. Abgang alter Kasseneinnahmereste

0,00

13.418,00

13.418,00

Summe bereinigte Soll-Einnahmen

1.776.160,56

834.207,01

2.610.367,57

Soll-Ausgaben

1.776.160,56

1.215.961,86

2.992.122,42

+ Neue

Haushaltsausgabereste

0,00

12.499,97

12.499,97

Summe bereinigte Sollausgaben

1.776.160,56

1.228.461,83

3.004.622,39

Überschuß/Fehlbetrag

0,00

+ 394.254,82

+ 394.254,82

Festgestellt: Montabaur, 16.04.1996 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

gez. Reusch, I. Beigeordneter

n.

Entlastungsbeschluß

Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemein­deverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1995 aufge­stellte Jahresrechnung gemäß § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushalts­jahr 1995 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rech­nungsbelege wird verzichtet.

Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt. Ortsbürgermeister Bode sowie der L Beigeordnete Müller nahmen an der Abstimmung gemäß § 22 GemO nicht teil. Den Vorsitz übernahm Ratsmitglied Maier.

30

Nr. 49/96

111 .

Öffentliche Auslegung

Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 09.12. bis 18.12.1996 bei der Ver­bandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Niederelbert, den 27.11.1996 Ortsgemeindeverwaltung Niederelbert

gez. Bode, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Widmung von Verkehrsflächen im Bereich der Straße »Stockland« in Niederelbert

Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz - LStrG - in der Fassung vom 01.08.1977 werden die nachfolgenden Verkehrsflächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) gemäß Beschluß des Ortsgemeinderates vom 31.10.1996 dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Bezeichnung: Stockland (Parz. 19/3, 19/4 und 19/8)

verlaufend von - bis: L 327 (Hauptstraße bis Grundstücks­grenzen der Parzellen 51/1 und 12/3 und Wegeparzelle 19/4 bis 6 m von der südlichen Grenze der Parzelle 45/3 entlang der Parzelle 45/2

Anlage: 1 Planskizze.

Im Hostigfeldchen

Im Heide!

Als Tag der Verkehrsübergabe gilt der 01.11.1996

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad- Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, schriftlich oder zur Nie­derschrift einzulegen.

Niederelbert, 28.11.1996 Bode, Ortsbürgermeister

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