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Montabaur

Die Bebauungsplanänderung beinhaltet die Begrenzung der Zahl der Wohneinheiten in Wohngebäuden auf maximal 6 gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB.

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Die Änderungsunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Montabaur, Bauamt, Zimmer 204, Konrad-Adenäuer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbpitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30"Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt der Bebauungsplanänderung Auskunft verlangen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt die Bebauungsplanände­rung in Kraft.

Es wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht inner­halb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich ge­genüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntma­chung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan­gen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnach­teile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

§ 44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

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Nr. 48/96

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form­vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntma­chung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbe­hörde den Beschluß beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Ge­meindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend ge­macht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend ge­macht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. t

Montabaur, 25.11.1996 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Waldschule Montabaur Grund- und Hauptschule

Anmeldung der Schulneulinge 1997

Die Einschreibung der Schulneulinge 1997 von MT-Horressen und MT-Elgendorf erfolgt von Dienstag, 10.12.1996, bis Freitag, 13.12.1996, jeweils zwischen 08.00 und 12.00 Uhr und am Freitag, 13.12.1996, von 15.00 bis 17.00 Uhr (Zu­gang nachmittags über den Innenhof) im Sekretariat der Waldschule in MT-Horressen.

Alle Kinder, die bis zum 30.06.1997 das 6. Lebensjahr vollen­den, müssen angemeldet werden. Die Kinder, die nach dem 30.06.1997 bis zum 31.12.1997 sechs Jahre alt werden, können auf Wunsch der Eltern angemeldet werden.

Auch die im Vorjahr zurückgestellten Kinder müssen neu angemeldet werden. Zur Anmeldung bitte Geburtsurkunde oder Stammbuch mitbringen.

Schlüter, Schulleiter

Forstrevier Gelbachtal

Brennholz- und Schlagabraumbestellung

Das Forstrevier Gelbachtal bittet um die Meldung des Brenn­holz- und Schlagabraumbedarfs bis spätestens 20. Dezember 1996! Wie in den Vorjahren auch, wird fertig gespaltenes Brennholz am PKW-befahrbaren Weg für 65,- DM pro Raum­meter angeboten. Darüber hinaus sind auch andere Varianten möglich (Brennholz in langer Form, selbständiges Durchfor­sten von jungen Beständen sowie der Verkauf von Resthölzern aus dem Vorjahr). Hierbei werden die Preise für den Einzelfäll ausgehandelt.

Weihnachtsbaumverkauf

Bis auf einige wenige Pflanzen aus dem Bereich des Gemein­dewaldes Untershausen stehen auch in 1996 noch keine Weih­nachtsbäume zur Verfügung. Die Bürger im Bereich des For- strevieres Gelbachtal werden daher gebeten, sich diesbezüg­lich anderweitig zu versorgen.

gez. Kloft, Revierßrster

Deusch-Englische Gesellschaft Montabaur e.V.

Twinning-Conversation

Zur letzten Twinning-Conversation in diesem Jahr laden wir hiermit ein. Sie findet statt am 4. Dezember um 19.30 Uhr im Hotel Schlemmer, Montabaur, Kirchstraße.

Parkinson-Selbsthilfegruppe Raum Montabaur

Wir treffen uns wieder - in vorweihnachtlicher Atmosphäre - am 04.12.1996 in der Pension »Waldschlößchen« in Wirges, Mengweide, und zwar um 15.00 Uhr. Information 02602/ 60789.