Montabaur
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Nr. 47/96
Verbandsgemeinde ersetzt Pläne aus Papier durch Karten für PC
Mit diesem Vertrag werden zwei Drittel des Verbandsgemeindegebietes auf dem Computer als digitalisierte Karten abrufbar. Die Vermessungs- und Katasterverwaltung liefert die Basisdaten. Wie Folien lassen sich darüber am Computer weitere Informationen legen. So etwa das Kanalnetz, die Straßenbeleuchtung, das gesamte Wasserversorgungsnetz aber auch Bebauungspläne oder auch ein Baumkataster. Da bisher im Land erst 13 % der Landesfläche auf diese Weise digitalisiert sind, beglückwünschte Ministerialrat Schenk die Verbandsgemeinde zu dem fortschrittlichen Entschluß, die Chancen einer modernen Verwaltung zu nutzen. Als Beitrag hat die Verbandsgemeinde an das Land hierfür 124.220,- DM zu zahlen.
Die Verbandsgemeinde tkauft« vom Land digitale Karten: Beigeordneter Heinz Reusch, Bürgermeister Dr. Paul Possel-Dölken und Ministerialrat Emil Schenk aus dem Innenmin isterium machten das für einen weiteren Teil der Verbandsgemeinde mit ihren Unterschriften perfekt Foto: Lars Wienand
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Ihr Bürgerbüro informiert
Widerspruchsmöglichkeiten gegen Auskunftserteilungen aus dem Melderegister
Die Meldebehörde weist darauf hin, daß nach dem rheinland- pfälzischen Meldegesetz Anträge auf Einrichtung von Auskunftssperren (Verbot der Weitergabe von Daten) für folgende Fallgestaltungen gestellt werden können:
1. Für die Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften. Antragsberechtigt sind Familienmitglieder (Ehegatten und Kinder), die keiner oder nicht derselben öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören wie der Meldepflichtige.
2. Für jede Melderegisterauskunft, wenn hierdurch den Betroffenen oder einer anderen Person eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder schutzwürdige Belange erwachsen.
3. Für eine »erweiterte Melderegisterauskunft« oder eine »Gruppenauskunft« soweit der Betroffene ein berechtigtes Interesse an der Auskunftssperre nachweist.
4. Für die Bekanntmachung von Alters- oder Ehejubiläen. Das Widerspruchsrecht kann innerhalb von zwei Monaten vor dem Jubiläum nicht mehr ausgeübt werden.
5. Für die Weitergabe von Daten an Adreßbuchverlage. Weitere Informationen über die genannten Auskunftssperren erteilt Ihre Meldebehörde.
Fundamt
Katze zugelaufen: In Neuhäusel ist am 11.11.1996 eine ca. 4 Monate alte Katze zugelaufen. Der Verlierer wendet sich bitte an das Bürgerbüro Montabaur, Tel. 02602/126234, oder an den Tierschutzverein Mions und Tabor e.V., Tel. 02602/180078. Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 13.11.1996 Hund zugelaufen: Am Himmelfeld in Montabaur ist am Samstag, 16.11.1996, ein weißer Hund mit Lederhalsband
(evtl. Schäferhund-Husky-Mischling) zugelaufen. Der Verlierer wendet sich bitte an Herrn Heibel, Tel. 02602/17961. Verbandsgemeindeverwaltung, 18.11.1996
Was Sie schon immer über die Energieverluste Ihres Hauses wissen wollten,
bisher aber nicht erfahren konnten
Wieviel Liter Heizöl kostet die schlechte oder nicht vorhandene Wärmedämmung im Jahr?
Kann man die Kellerdecke nachträglich mit einer Wärmedämmung versehen?
Lohnt sich der Mehraufwand für eine Außendämmung bei der bevorstehenden Putzsanierung?
Was bringt eigentlich ein neuer Heizkessel?
Eine Antwort auf diese und viele andere Fragen liefert eine ausführliche Energieberatung-vor-Ort durch die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.
Seit 1990 bietet die Verbrauche'rzentrale Rheinland-Pfalz e.V. - bezuschußt durch Fördermittel des Landes - eine Vor-Ort- Beratung zur Energieeinsparung für private Hauseigentümer an. Die Mittel für 1996 sind noch nicht ausgeschöpft, so daß sich Besitzer eines Altbaus, die Interesse an einer ausführlichen Beratung haben, an die Verbraucherzentrale in Mainz wenden können. Diese Beratung hat zum Ziel, eine nachhaltige Energieeinsparung im Wohngebäude durch die Erarbeitung konkreter Maßnahmenvorschläge und Wirtschaftlichkeitsaussagen anzuregen. Bisher wurde bei fast 1000 Häusern in Rheinland-Pfalz eine Energiediagnose durchgeführt.
Bei der Energieberatung-vor-Ort kommt ein fachkundiger Berater ins Haus und nimmt mit Hilfe eines Datenbogens sämtliche Eigenschaften des Hauses auf, die einen Einfluß auf den Energieverbrauch haben. Aufbauend auf diesen Daten werden speziell auf das Gebäude zugeschnittene energiesparende Maßnahmen durchgerechnet. Der Hauseigentümer erfährt dann aus dem schriftlichen Beratungsbericht nicht nur die mit

