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Montabaur

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Nr. 47/96

Verbandsgemeinde ersetzt Pläne aus Papier durch Karten für PC

Mit diesem Vertrag werden zwei Drittel des Verbandsgemeindegebietes auf dem Computer als digitalisierte Karten abrufbar. Die Vermessungs- und Katasterverwaltung liefert die Basisdaten. Wie Folien lassen sich darüber am Computer weitere Informationen legen. So etwa das Kanalnetz, die Straßenbeleuchtung, das gesamte Wasserversorgungsnetz aber auch Bebau­ungspläne oder auch ein Baumkataster. Da bisher im Land erst 13 % der Landesfläche auf diese Weise digitalisiert sind, beglückwünschte Ministerialrat Schenk die Verbandsgemeinde zu dem fortschrittlichen Entschluß, die Chancen einer modernen Verwaltung zu nutzen. Als Beitrag hat die Verbandsgemeinde an das Land hierfür 124.220,- DM zu zahlen.

Die Verbandsgemeinde tkauft« vom Land digitale Karten: Beigeordneter Heinz Reusch, Bürgermeister Dr. Paul Possel-Dölken und Ministerialrat Emil Schenk aus dem Innenmin isterium machten das für einen weiteren Teil der Verbandsgemeinde mit ihren Unterschriften perfekt Foto: Lars Wienand

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Ihr Bürgerbüro informiert

Widerspruchsmöglichkeiten gegen Auskunftserteilungen aus dem Melderegister

Die Meldebehörde weist darauf hin, daß nach dem rheinland- pfälzischen Meldegesetz Anträge auf Einrichtung von Aus­kunftssperren (Verbot der Weitergabe von Daten) für folgende Fallgestaltungen gestellt werden können:

1. Für die Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religi­onsgesellschaften. Antragsberechtigt sind Familienmit­glieder (Ehegatten und Kinder), die keiner oder nicht der­selben öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören wie der Meldepflichtige.

2. Für jede Melderegisterauskunft, wenn hierdurch den Be­troffenen oder einer anderen Person eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder schutzwürdige Be­lange erwachsen.

3. Für eine »erweiterte Melderegisterauskunft« oder eine »Gruppenauskunft« soweit der Betroffene ein berechtigtes Interesse an der Auskunftssperre nachweist.

4. Für die Bekanntmachung von Alters- oder Ehejubiläen. Das Widerspruchsrecht kann innerhalb von zwei Monaten vor dem Jubiläum nicht mehr ausgeübt werden.

5. Für die Weitergabe von Daten an Adreßbuchverlage. Weitere Informationen über die genannten Auskunftssperren erteilt Ihre Meldebehörde.

Fundamt

Katze zugelaufen: In Neuhäusel ist am 11.11.1996 eine ca. 4 Monate alte Katze zugelaufen. Der Verlierer wendet sich bitte an das Bürgerbüro Montabaur, Tel. 02602/126234, oder an den Tierschutzverein Mions und Tabor e.V., Tel. 02602/180078. Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 13.11.1996 Hund zugelaufen: Am Himmelfeld in Montabaur ist am Samstag, 16.11.1996, ein weißer Hund mit Lederhalsband

(evtl. Schäferhund-Husky-Mischling) zugelaufen. Der Verlie­rer wendet sich bitte an Herrn Heibel, Tel. 02602/17961. Verbandsgemeindeverwaltung, 18.11.1996

Was Sie schon immer über die Energieverluste Ihres Hauses wissen wollten,

bisher aber nicht erfahren konnten

Wieviel Liter Heizöl kostet die schlechte oder nicht vorhande­ne Wärmedämmung im Jahr?

Kann man die Kellerdecke nachträglich mit einer Wärmedäm­mung versehen?

Lohnt sich der Mehraufwand für eine Außendämmung bei der bevorstehenden Putzsanierung?

Was bringt eigentlich ein neuer Heizkessel?

Eine Antwort auf diese und viele andere Fragen liefert eine ausführliche Energieberatung-vor-Ort durch die Verbraucher­zentrale Rheinland-Pfalz e.V.

Seit 1990 bietet die Verbrauche'rzentrale Rheinland-Pfalz e.V. - bezuschußt durch Fördermittel des Landes - eine Vor-Ort- Beratung zur Energieeinsparung für private Hauseigentümer an. Die Mittel für 1996 sind noch nicht ausgeschöpft, so daß sich Besitzer eines Altbaus, die Interesse an einer ausführli­chen Beratung haben, an die Verbraucherzentrale in Mainz wenden können. Diese Beratung hat zum Ziel, eine nachhalti­ge Energieeinsparung im Wohngebäude durch die Erarbei­tung konkreter Maßnahmenvorschläge und Wirtschaftlich­keitsaussagen anzuregen. Bisher wurde bei fast 1000 Häusern in Rheinland-Pfalz eine Energiediagnose durchgeführt.

Bei der Energieberatung-vor-Ort kommt ein fachkundiger Be­rater ins Haus und nimmt mit Hilfe eines Datenbogens sämt­liche Eigenschaften des Hauses auf, die einen Einfluß auf den Energieverbrauch haben. Aufbauend auf diesen Daten werden speziell auf das Gebäude zugeschnittene energiesparende Maßnahmen durchgerechnet. Der Hauseigentümer erfährt dann aus dem schriftlichen Beratungsbericht nicht nur die mit