Montabaur
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Nr. 45/96
rechtigter des Grundstückes oder Gewerbetreibender auf dem Grundstück ist.
(2) Mehrere Entgeltsschuldner sind Gesamtschuldner.
§12
Veranlagung und Fälligkeit
(1) Die Beiträge und Vorausleistungen darauf werden durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und drei Monate nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides fällig.
(2) Der Beitragsbescheid enthält:
1. die Bezeichnung des Beitrages,
2. den Namen des Beitragsschuldners,
3. die Bezeichnung des Grundstückes,
4. den zu zahlenden Betrag,
5. die Berechnung des zu zahlenden Betrages unter Mitteilung der beitragsfähigen Kosten, des Gemeindeanteils und der Berechnungsgrundlagen nach dieser Satzung,
6. die Festsetzung des Fälligkeitstermins,
7. die Eröffnung, daß der Beitrag als öffentliche Last auf dem Grundstück ruht, und
8. eine Rechtsbehelfsbelehrung.
§13
Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.1996 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Ausbaubeiträgen vom 26.02.1990 außer Kraft.
(3) Soweit Beitragsansprüche nach den auf Grund von Absatz 2 aufgehobenen Satzungen entstanden sind, gelten die bisherigen Regelungen weiter.
Ausgefertigt:
Girod, den 30.10.1996 (S.)
Ortsgemeinde Girod Hannappel, Ortsbürgermeister
Hinweis:
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des zweiten Landesgesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 22. Dezember 1995 (GVB1. S. 521 ff.) wird auf folgendes hingewiesen: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Girod, 30.10.1996 (S.) Hannappel, Ortsbürgermeister
Fundsache
Abgegeben als Fundsache wurde ein Fahrrad-Computer. Der Verlierer kann denselben während der Sprechstunden abholen.
Hannappel, Ortsbürgermeister
Freiwillige Feuerwehr Girod
Am Freitag, dem 8. November 1996, findet um 19.00 Uhr im Gerätehaus für alle Aktiven anläßlich der Verabschiedung unseres Kameraden Raimund Wagenbach aus dem aktiven Dienst wegen des Erreichens der Altersgrenze eine kleine Feier statt. Um vollzähliges Erscheinen in Uniform wird gebeten.
Frauengemeinschaft Girod
Wir planen einen Kurs mit dem Thema: »Der schön gedeckte Tisch zur Advents- und Weihnachtszeit«. Wann: 03. und 10.12., jeweils 19.30 Uhr. Wo: Jugendheim Girod. Teilnehmergebühr: 8,- DM plus Materialkosten.
Anmeldungen werden bis zum 30. November von Angelika Kraus, Kathi Meudt und Marita Höhn entgegengenommen. Die Teilnehmergebühr ist bei der Anmeldung zu entrichten.
TuS Girod/Kleinholbach
Jugendspielgemeinschaft
B-ll Jugend: Samstag, 09.11.1996, um 15.30 Uhr, in Dreikirchen gegen die JSG Steinefrenz
C-ll Jugend: Samstag, 09.11.1996, um 15.30 Uhr, gegen JSG Horressen
D-ll Jugend: Samstag, 09.11.1996, um 14.15 Uhr, gegen JSG Horressen
D-7 Jugend: Samstag, 09.11.1996, um 14.15 Uhr, gegen JSG Dernbach
E-ll Jugend: Samstag, 09.11.1996, um 13.15 Uhr, gegen SF Eisbachtal
E-7 Jugend: Samstag, 09.11.1996, um 13.15 Uhr in Hundsangen
E-I Jugend: Freitag, 08.11.1996, um 17.30 Uhr, Ransbach F-II Jugend: Freitag, 08.11.1996, um 17.30 Uhr in Oberelbert
Senioren
Das letzte Spiel der Vorrunde findet am Sonntag, 10.09.1996, um 14.30 Uhr, in Girod gegen die SG Dernbach/Staudt II statt.
Alte Herren
Zum Saisonabschluß spielen wir am Samstag, 09.11.1996, um 16.00 Uhr, gegen die AH Eigendorf. Abfahrt ist um 15.15 Uhr ab Gasthaus Belmonte.
Es ist beabsichtigt, am Samstag, 16.11.1996, einen Wandertag ähnlich wie im Vorjahr zu veranstalten. Der Abschluß findet mit unseren Spielerfrauen/freundinnen im Vereinslokal Belmonte statt.
Um Beachtung und zahlreiche Teilnahme unserer aktiven und passiven Mitglieder sowie unserer Schiedsrichter wird gebeten.
Görgeshausen
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
Dienstags...von 18.00 bis 19.00 Uhr
Schredderplatz
Der Schredderplatz ist am Samstag, dem 16.11.1996, in der Zeit von 13.30 bis 14.30 Uhr geöffnet.
Ortsansässige können in dieser Zeit ihre Abfälle aus Baumund Heckenschnitt mit einem Durchmesser von max. 10 cm abgeben.
Burkard, Ortsbürgermeister
Grün Weiß Görgeshausen
Jugendspielgemeinschaft
E-7-Jugend: Samstag, 09.11.1996, 13.15 Uhr, JSG Horressen - JSG Steinefrenz W/N/D/GI
Senioren
Am Sonntag, dem 10.11.1996, spielen wir gegen den SC Dreikirchen. Anstoß ist um 14.30 Uhr in Görgeshausen.
Großholbach
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Dienstags.von 19.00 bis 20.00 Uhr
Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekanntgegeben. Telefon 02602/4157.
Urlaub des Ortsbürgermeisters
Vom 8. November bis 23. November 1996 bin ich in Urlaub. Die Sprechstunden in dieser Zeit fallen aus. Die Vertretung übernimmt der erste Beigeordnete Stefan Quirmbach, Äm Strüthehen 2, Telefon 3521. In dringenden Fällen steht auch die Verbandsgemeindeverwaltung in Montabaur/Telefon 126- 0, zur Verfügung.
Winfried Röther, Ortsbürgermeister
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