Einzelbild herunterladen

Montabaur

25

Nr. 45/96

rechtigter des Grundstückes oder Gewerbetreibender auf dem Grundstück ist.

(2) Mehrere Entgeltsschuldner sind Gesamtschuldner.

§12

Veranlagung und Fälligkeit

(1) Die Beiträge und Vorausleistungen darauf werden durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und drei Monate nach Be­kanntgabe des Beitragsbescheides fällig.

(2) Der Beitragsbescheid enthält:

1. die Bezeichnung des Beitrages,

2. den Namen des Beitragsschuldners,

3. die Bezeichnung des Grundstückes,

4. den zu zahlenden Betrag,

5. die Berechnung des zu zahlenden Betrages unter Mittei­lung der beitragsfähigen Kosten, des Gemeindeanteils und der Berechnungsgrundlagen nach dieser Satzung,

6. die Festsetzung des Fälligkeitstermins,

7. die Eröffnung, daß der Beitrag als öffentliche Last auf dem Grundstück ruht, und

8. eine Rechtsbehelfsbelehrung.

§13

Inkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.1996 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Aus­baubeiträgen vom 26.02.1990 außer Kraft.

(3) Soweit Beitragsansprüche nach den auf Grund von Absatz 2 aufgehobenen Satzungen entstanden sind, gelten die bishe­rigen Regelungen weiter.

Ausgefertigt:

Girod, den 30.10.1996 (S.)

Ortsgemeinde Girod Hannappel, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des zweiten Landesgesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 22. De­zember 1995 (GVB1. S. 521 ff.) wird auf folgendes hingewiesen: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form­vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekannt­machung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens­oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeinde­verwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, Montabaur, schrift­lich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verlet­zung begründen soll, geltend macht.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend ge­macht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Girod, 30.10.1996 (S.) Hannappel, Ortsbürgermeister

Fundsache

Abgegeben als Fundsache wurde ein Fahrrad-Computer. Der Verlierer kann denselben während der Sprechstunden abho­len.

Hannappel, Ortsbürgermeister

Freiwillige Feuerwehr Girod

Am Freitag, dem 8. November 1996, findet um 19.00 Uhr im Gerätehaus für alle Aktiven anläßlich der Verabschiedung unseres Kameraden Raimund Wagenbach aus dem aktiven Dienst wegen des Erreichens der Altersgrenze eine kleine Feier statt. Um vollzähliges Erscheinen in Uniform wird gebe­ten.

Frauengemeinschaft Girod

Wir planen einen Kurs mit dem Thema: »Der schön gedeckte Tisch zur Advents- und Weihnachtszeit«. Wann: 03. und 10.12., jeweils 19.30 Uhr. Wo: Jugendheim Girod. Teilnehmergebühr: 8,- DM plus Materialkosten.

Anmeldungen werden bis zum 30. November von Angelika Kraus, Kathi Meudt und Marita Höhn entgegengenommen. Die Teilnehmergebühr ist bei der Anmeldung zu entrichten.

TuS Girod/Kleinholbach

Jugendspielgemeinschaft

B-ll Jugend: Samstag, 09.11.1996, um 15.30 Uhr, in Dreikir­chen gegen die JSG Steinefrenz

C-ll Jugend: Samstag, 09.11.1996, um 15.30 Uhr, gegen JSG Horressen

D-ll Jugend: Samstag, 09.11.1996, um 14.15 Uhr, gegen JSG Horressen

D-7 Jugend: Samstag, 09.11.1996, um 14.15 Uhr, gegen JSG Dernbach

E-ll Jugend: Samstag, 09.11.1996, um 13.15 Uhr, gegen SF Eisbachtal

E-7 Jugend: Samstag, 09.11.1996, um 13.15 Uhr in Hundsan­gen

E-I Jugend: Freitag, 08.11.1996, um 17.30 Uhr, Ransbach F-II Jugend: Freitag, 08.11.1996, um 17.30 Uhr in Oberelbert

Senioren

Das letzte Spiel der Vorrunde findet am Sonntag, 10.09.1996, um 14.30 Uhr, in Girod gegen die SG Dernbach/Staudt II statt.

Alte Herren

Zum Saisonabschluß spielen wir am Samstag, 09.11.1996, um 16.00 Uhr, gegen die AH Eigendorf. Abfahrt ist um 15.15 Uhr ab Gasthaus Belmonte.

Es ist beabsichtigt, am Samstag, 16.11.1996, einen Wandertag ähnlich wie im Vorjahr zu veranstalten. Der Abschluß findet mit unseren Spielerfrauen/freundinnen im Vereinslokal Bel­monte statt.

Um Beachtung und zahlreiche Teilnahme unserer aktiven und passiven Mitglieder sowie unserer Schiedsrichter wird gebe­ten.

Görgeshausen

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

Dienstags...von 18.00 bis 19.00 Uhr

Schredderplatz

Der Schredderplatz ist am Samstag, dem 16.11.1996, in der Zeit von 13.30 bis 14.30 Uhr geöffnet.

Ortsansässige können in dieser Zeit ihre Abfälle aus Baum­und Heckenschnitt mit einem Durchmesser von max. 10 cm abgeben.

Burkard, Ortsbürgermeister

Grün Weiß Görgeshausen

Jugendspielgemeinschaft

E-7-Jugend: Samstag, 09.11.1996, 13.15 Uhr, JSG Horressen - JSG Steinefrenz W/N/D/GI

Senioren

Am Sonntag, dem 10.11.1996, spielen wir gegen den SC Drei­kirchen. Anstoß ist um 14.30 Uhr in Görgeshausen.

Großholbach

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Dienstags.von 19.00 bis 20.00 Uhr

Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekanntgegeben. Telefon 02602/4157.

Urlaub des Ortsbürgermeisters

Vom 8. November bis 23. November 1996 bin ich in Urlaub. Die Sprechstunden in dieser Zeit fallen aus. Die Vertretung übernimmt der erste Beigeordnete Stefan Quirmbach, Äm Strüthehen 2, Telefon 3521. In dringenden Fällen steht auch die Verbandsgemeindeverwaltung in Montabaur/Telefon 126- 0, zur Verfügung.

Winfried Röther, Ortsbürgermeister

i